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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-03-31 · Heft 13 (31.3.1899) · p. Seite 150

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 13 (31.3.1899)
Date
1899-03-31
Page
Seite 150 (sequence 6)
Language
German
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■150 ein einziger jüdischer Volksschullehrer angestellt, in Rawitsch bei ca. 70 Schülern gleichfalls nicht ein einziger! So sieht also das Aequivalent aus, das wir zu fordern berechtigt sind. Kann aber unter solchen statistischen Nachweisen, welche natürlich in der beregten Denkschrift und in allen über diese Frage veröffentlichten Artikeln in großer Zahl beigebracht wurden, noch die an einer anderen Stelle des Artikels ausgesprochene Behauptung aufrecht erhalten werden: „Das Erstrebenswertheste nach dem heutigen Stand der Dinge ist die Kombination der konfessionellen Gemeindeschule mit anderen derartigen Anstalten zu einer Simultanschule auf paritätischem Boden. Wo jüdische Schulen auf solche Weise verschwinden, da ist es nicht zu bedauern. Wo es geschehen ist, da ist der einzelnen Konfession dadurch ein vollwerthiges Aequivalent für das Aufgeben der Selbständigkeit der Schule geboten, daß den religiösen Anforderungen vollauf Genüge geleistet wird!" Angesichts der obigen Thatsachen, angesichts der Verhandlungen im Abgeordnetenhause über die Anstellung der jüdischen Lehrerinnen in Berlin, angesichts der jetzt herrschenden Anschauungen über den christlichen Staat und den christlichen Charakter der Volksschulen, angesichts der von der liberalen Repräsentantenversammlung der jüdischen Gemeinde in Berlin beschloffenen und bereits geschehenen Schritte in dieser Angelegenheit kann man füglich von einem „vollwerthigen Aequivalent", von einem „Genügen der religiösen Anforderungen" nicht sprechen. Der qu. Artikel sucht einen der Gründe für den Rückgang des jüdischen Schulwesens in der Rücksicht auf die Steuerkraft der Gemeinde. Ich habe in dieser Zeitung bereits die Unhaltbarkeit dieser Behauptung in einem früheren Artikel, ebenso >vie in der Denkschrift, nachgewiesen. Giebt die jüdische Gemeinde ihre konsessionelle Schule auf, so werden die jüdischen Hausväter nach Lage der gegenwärtigen Gesetzgebung einfach dem katholischen oder evangelischen Schulverbande überwiesen, falls sie nicht selbst den Anschluß an einen dieser Verbände wählen. Da nun die jüdischen Hausväter, besonders in kleinen und mittleren Städten, die steuerkrästigsten Einwohner sind, die evangelischen und katholischen Schulsozietäten aber in den meisten Fällen oft 100, bisweilen sogar 2—300 Prozent der Staatseinkommensteuer, an Schulbeiträgen aufzubringen haben, während die jüdischen Schulen — gerade in Rücksicht auf die geringe Klassenzahl — höchstens 50 bis 70 Prozent erfordern, so ist nicht eine Erleichterung, sondern gerade eine Vermehrung der Steuerlast durch die Auflösung der jüdischen Volksschulen entstanden. Gerade das sind die Gründe, aus welchen die Regierung, d. h. der Herr Finanzminister, auf die Kommunalisirung der Schulen, also auch der jüdischen, in der Provinz Posen dringt. Durch die Uebernahme der Schulen auf den Kommunaletat wird die Steuerkraft der jüdischen Bevölkerung auch für die Unterhaltung der christlichen Schulen in Anspruch genommen, und die.Regierung erspart ein hübsches Sümmchen an staatlichen Zuschüssen für die Unterhaltung der Sozietätsschulen. All diese Verhältniffe sind von einem anscheinend mit dieser Angelegenheit wohlvertrauten Lehrer vor Kurzem in einem Leitartikel der „Posener Zeitung" ausführlich erörtert worden. Ich möchte zum Schluß noch einen Grund für den Rückgang der jüdischen Schulen in der Provinz Posen anführen, den der Verfasser völlig übersehen hat. Es ist dies der Bildungshochmuth so mancher unserer Glaubensgenossen. Sowie irgend eine sogenannte höhere Knaben- oder Mädchenschule in dem kleinsten Neste der Provinz Posen entsteht, können einzelne unserer Glaubensgenossen die Zeit nicht erwarten, wo sie ihre Herren Söhne und Fräulein Töchter der jüdischen Schule entziehen. Statt ihnen nach dem Ausspruch unseres Herrn Kultusministers und hervorragender Pädagogen die Segnungen der „allgemeinen Volksschule" wenigstens drei bis vier Jahre zu Theil werden zu lassen, lassen die Herren Eltern ihre Kinder besondere Vorbereitungs-, also Standesschulen, für diese höheren Anstalten von vornherein besuchen, oder sie sorgen mit allem Eifer, den sie niemals für die jüdischen Schulen gezeigt haben, obwohl sie selbst Schulvorsteher der jüdischen Schulen oder Gemeindevorsteher sind, dafür, daß die höheren Anstalten Vorschulen einrichten. So brachte es neulich ein hochangesehener Glaubensgenosse in einer kleinen Posen'schen Stadt durch Ueberredung der Eltern dahin, daß von sechs schulpflichtigen Kindern, welche zu Ostern in die jüdische Schule eintreten sollten, vier eine sogenannte höhere Schule besuchten und nicht erst in die jüdische Volksschule eintraten, indem er als Mitglied des Kuratoriums dieser höheren Schule es durchsetzte, daß an dieser Anstalt eine Vorschule eingerichtet wurde. Natürlich muß unter solchen Umständen die jüdische Schule einem um so schnelleren, aber sicheren Tode entgegengehen. Und wie es in diesem Fall geschehen ist, so geschieht cs natürlich in vielen anderen kleineren und mittleren Städten Posens, was die Herren Lehrer der Provinz den geschätzten Lesern bestätigen können. Wenn nun außerdem, wie das gleichfalls geschehen ist — Belege sind auch hierfür in dieser Zeitung mitgetheilt — so mancher unserer Glaubensgenossen unter Berufung auf den Grundsatz: „Lot zisroel achehem“, glaubt, daß der jüdische Lehrer kein Recht habe, seine Kinder zu bestrafen, wohl aber der christliche, daß er vergißt, wie der jüdische Volksschullehrer ebenso Staatsbeamter ist wie sein christlicher Kollege und gleich diesem für die Disziplin und die Förderung seiner Schüler seiner Vorgesetzten Behörde verantwortlich ist, und daß der Glaubensgenosse infolgedessen seine Kinder in die christliche Volksschule schickt, wenn auch eine jüdische am Orte ist, wenn ein solcher Vater glaubt, der jüdische Volksschullehrer sei nicht viel mehr als der „Rebbe" der guten, alten Zeit, der seinen Rücken vor den Gemeindegewaltigen krümmen mußte, dann müssen wir uns über den Zustand des „jüdischen Schulwesens im Osten" nicht wundern. Eine kleine Auseinandersetzung. Von Dr. Adolf Biach in Brüx. fie Zeit religiöser Disputationen ist längst vorüber; die wissenschaftlichen und sozialen Strömungen des 19. Jahrhunderts ließen religiöse Fragen und Kämpfe in den Hintergrund treten. Selbst antisemitische Hehapostel fühlen eine gewisse Scham, den Juden um seiner Religion willen anzugreifen. So ist in dem sattsam bekannten „Antisemiten - Katechismus" (Leipzig 1893), gleich auf der ersten Seite zu lesen: „Es fällt Niemandem ein, die Juden ihrer Religion wegen zu bekämpfen". Freilich wollen die Hetzapostel damit nur den „Aufgeklärten" spielen, denn wo es ihnen in ihren Kram paßt, fallen sie über .,die Religion her. Doch von der antisemitischen Pöbelsprache abgesehen, wurde und wird selbst in gebildeten und wissenschaftlichen Kreisen die jüdische Religion mehr oder minder verkannt oder falsch aufgefaßt. Wenn daher christliche Forscher in vorurtheilsfreier Weise sich bemühen, Vergleiche zwischen Judenthum und Christenthnm zu ziehen, so verdient solches Streben Anerkennung. In die Reihe dieser Männer muß auch der durch seine wissenschaftlichen Leistungen zur Genüge bekannte Leipziger Professor Gustaf Dalman gestellt werden. Darum wollen wir uns mit seiner Broschüre „Christenthum und Judenthum" (Leipzig 1898)

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