Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-03-31 · Heft 13 (31.3.1899) · p. Seite 149

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 13 (31.3.1899)
Date
1899-03-31
Page
Seite 149 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3228311-3228325--55371-3291568
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

149 Versuch vortrefflich gelungen. Dennoch gab' sie schon nach fünf Jahren ihre erweiterte Thätigkeit wieder auf, überließ ihr schönes Feld dem neugegründeten „Verein Lehrlingsheim Pankow" und zog sich auf ihr achtzigjähriges Ruhmeskiffen zurück. Dies kann vom Standpunkt des Kulturfortschritts und des Jugendwohls nur bedauert werden. War sie aus materiellen Gründen nicht im Stande, die neue Schöpfung neben der alten Einrichtung aufrecht zu halten, so wäre es viel natürlicher gewesen, das Alte aufzugeben. Ja, wir gehen noch weiter. Wäre es nicht viel richtiger gewesen, das zu thun, was — wie es dieser Tage durch di« Presse ging — der Ausschuß des obengenannten „Freiwilligen Beiraths" zu thun entschlossen ist: schwächliche Knaben, die einem Handwerk sich widmen wollen, nach Austritt aus der Schule, aber noch vor Eintritt in ein Lehrverhältniß, behufs Kräftigung ein bis zwei Monate aufs Land zu schicken resp. sie im Heim unterzubringen? Dort hätten sie nicht nur Erholung und Kräftigung, sondern auch Anregung und Förderung in ihrem Streben durch den Verkehr mit Altersgenossen, die schon in der Lehre sind, gefunden. Dort würde die beste Stätte gewesen sein, wo der Charakter, die Neigung, die Schulbildung u. a. am besten zum Ausdruck kommen würden, von dort aus hätte für eine passende Lehrstelle am besten gesorgt werden können, und so würde nicht nur für das Jugendwohl vortrefflich gesorgt, sondern auch Hunderten von jüdischen Eltern und Vormündern würde die bange Sorge um die Unterbringung ihrer Kinder und Mündel genommen worden sein. Das Kuratorium des „Vereins Lehrlingsheim Pankow" nun ging von der richtigen Voraussetzung aus, daß nur auf dem Grundsatz äo et ckes etwas Tüchtiges für die Zukunft des jüdischen Handwerkerstandes zu erwarten sei. „Hier hast Du, Lehrling, alles, was das Elternhaus Dir kaum gewähren kann, Luft, Licht, Bad, Spiel, kräftige, gesunde Verpflegung, saubere Kleidung, Fortbildungs¬ und Fachunterricht, aber wir verlangen von Dir Fleiß, Streben, Ordnungsliebe, Zucht und Abhärtung!" So bietet das Lehrlingsheim viel und ist berechtigt, auch viel von seinen Pfleglingen zu verlangen. Eine Bestimmung wird freilich das Kuratorium in seinen Aufnahmebedingungen streichen müssen: daß den Aufnahmegesuchen ein Lehrvertrag beigelegt sein müsse. Gerade die Unterbringung des Knaben und der Abschluß resp. die Formulirung des Lehrvertrages dünkt uns eine der wichtigsten Aufgaben des LehrlingSheimS zu sein. Wir erinnern uns, einmal einen lesenswerthen Aufsatz über die Zuführung jüdischer Knaben zum Handwerk gelesen zu haben. Es wurde da u. a. sehr richtig ausgeführt, daß „Eitelkeit und Ueberschätzung der Fähigkeiten des Kindes das Urtheil der Eltern trüben", und daß mancher junge Mensch, der eine einigermaßen bessere Bildung genossen hat, trotz seiner mittelmäßigen geistigen Befähigung zu dem „Gedanken verleitet wird, er sei zu etwas Höherem geeignet". Me wir ferner in Erfahrung gebracht haben, soll eS gar nicht selten sein, daß von Seiten des Lehrlings, um den Aufnahmebedingungen zu genügen, der erste beste Vertrag geschloffen wird, und daß einige Zeit nach der Aufnahme entweder der Knabe erklärt, er habe zum eingeschlagenen Beruf keine Neigung, oder der Meister behauptet, den Lehrling für seine Zwecke gar nicht gebrauchen zu können. Dies alles würde vermieden, wenn das Kuratorium die Aufnahme zunächst bedingungsweise beschließen würde. Der Knabe tritt in die Anstalt vorläufig als in eine Art „Präparandie" ein. Innerhalb 4—6 Wochen hat er sich für irgend einen Beruf zu entscheiden, und wenn in dieser Zeit auch zugleich der Eindruck von seiner Brauchbarkeit nach jeder Richtung gewonnen ist, erst dann wird er als ordentlicher Zögling ausgenommen. Stellt sich das Kuratorium auf diesen höheren Standpunkt, dann wird mancher mittellose Familienvater, manche arme Wittwe von der bangen Sorge um die Zukunft ihres Sohnes Befreit werden, und das Lehrlingsheim wird mit vollem Recht zu den wichtigsten Faktoren bei der Lösung der Frage betreffend die Heranbildung eines gesunden und lebensfähigen Handwerkerstandes unter den Juden gerechnet werden dürfen. Unseren mit Glücksgötern gesegneten Glaubensgenossen sowie Korporationen und Gemeinden rufen wir aber noch zum Schluß zu: Betrachtet die Förderung des Handwerks unter unseren Glaubensbrüdern nicht blos als ein ehrenwerthes menschliches, sondern auch als ein gottgefälliges Werk, ebenso gottgefällig wie Kranke zu heilen, Hungrige zu sättigen, Nackte zu kleiden, Wittwen und Waisen zu unterstützen. Aas jüdische Schulwesen im Osten. Bon Hermann Becker. nter obigem Titel wurde in Nr. 10 dieses Blattes ein Artikel veröffentlicht, welcher neben einigen ^reffenden Bemerkungen Ausführungen enthält, die aber doch hier und da einer Richtigstellung bedürfen. Zunächst möchte ich den für die jüdischen Schulen einzig und allein in Betracht kommende» geographischen Begriff des „Ostens" dahin erläutern, daß nur bei der Provinz Posen vor allem von einem jüdischen Schulwesen die Rede sein kann. Weder in Wefipreußen noch in Ostpreußen noch in Schlesien, wie überhaupt in „Ostelbien" kann, mit Ausnahme der Provinz Posen, ein „jüdisches Schulwesen" der Gegenstand einer Betrachtung sein. Freilich befinden sich in Westpreußen einige — wenn ich nicht irre — vier bis fünf öffentliche jüdische Volksschulen, ebenso in Oberschlesien einige öffentliche jüdische Schulen, in allen anderen ostelbischen Provinzen aber ist nicht eine einzige derartige jüdische Schule zu finden. Der Verfasser des genannten Artikels in Nr. 10 sagt: „Es ist der Rückgang des jüdischen Schulwesens umsomehr zu bedauern, als fast in allen Fällen bei dem Eingehen dieser Schulen der Konfession als solcher ein gebührendes Aequivalent nicht geboten wurde." Warum nennt aber der Verfasser nicht frei und ohne Scheu dieses Aequivalent, das wir Lehrer alle bei dem Eingehen der jüdischen Schulen erwartet haben? Und dies Aequivalent ist: DieAnstellung eines jüdischen Lehrers an den nach dem Eingehen der jüdischen Schulen entstandenen paritätischen oder Simultanschulen! Nur in den wenigsten Fällen ist aber der jüdischen Bevölkerung dieses Aequivalent zu Theil geworden, und selbst wenn dies geschehen ist, dann wurde keineswegs der Prozentsatz der jüdischen Schülerzahl berücksichtigt. In einer Denkschrift, welche der Schreiber dieses Artikels auf Grund genauer statistischer Nachweise über diesen Gegenstand veröffentlichte, und welche allen jüdischen Gemeinden der Provinz Posen zugestellt wurde, ist der Beweis hierfür zahlenmäßig erbracht worden. Nur einige Zahlen aus dieser Denkschrift will ich hier mittheilen. In der Provinzialhauptstadt Posen sind für ca. 500 jüdische Kinder, welche die städtischen Simultanschulen besuchen, nur zwei jüdische Lehrer angestellt, obwohl eine Anzahl einflußreicher Glaubensgenossen sowohl im Magistrat als in der Stadtverordneten - Versammlung dieser liberal verwalteten Kommune sitzen. In Bromberg ist bei ca. 200 jüdischen Kindern der städtischen paritätischen Schulen nicht

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.