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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-03-24 · Heft 12 (24.3.1899) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 12 (24.3.1899)
Date
1899-03-24
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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63. Jahrgang. Nr. 12. CStfttttff tlfr tftt Lerlm. 24. März 1899. Weiscrge zur „Aktgemeinen Zeitung des Iuöenlhums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 19. März. Die Sitzung der Repräsentanten- V ersä m m lung bot wieder eine reiche Tagesordnung. Vor Eintritt in dieselbe berichtet der Vorsitzende, Herr Louis Sachs, daß Herr Oppenheim eine Verlängerung seines Urlaubs nachgesucht habe, und deshalb die Einberufung eines Stellvertreters erforderlich sei. Der Vorstand des Jüdischen Krankenhauses habe Mittheilung gemacht, daß Herr Sanitätsrath Dr. Lazarus am 1. April sein 25 jähriges Dienstjubiläum feiert. Dem Krankenhaus sind von Herrn Arnold Weiß gelegentlich feiner silbernen Hochzeit 10 000 Mark zu einer Arnold und Elise Weiß-Stiftung zugegangen. Eine fernere Zuwendung des Herrn Arnold Weiß an das Hospital im Betrage von 10 000 Mark findet unter einer kleinen redaktionellen Aenderung der Stiftungsurkunde die debattelose Zustimmung der Versammlung. — Ueber die Vermiethung der Plätze in der Synagoge Lindenstraße berichtet Herr Willibald Löwenthal. An Plätzen seien überhaupt zu vermiethen für 41 997 Mark, es seien vermiethet worden für 36149,50 Mark, für 1605 Mark seien Plätze gratis vertheilt worden. Der Ausfall resultire aus dem Neubau der Synagoge in der Lützowstraße. — Es gelangt alsdann der bereits von uns in Nummer 10 erwähnte Antrag der Herren Senator, Löwe, Blaschke und Blumenthal zur Berathung, Ostern 1900 einen Bericht über die Mischen Gemeindeschulen wie über das Lehrerbildungs-Seminar erscheinen zu lassen und die erforderlichen Geldmittel hierzu zu bewilligen. Der Referent, Herr Professor Blaschke, rekurrirte auf den im Jahre 1895 erschienenen Bericht, durch den die Existenzberechtigung dieser Anstalten nachgewiesen sei. ES solle nunmehr ein Bericht geboten werden über das, was in der Anstalt geleistet werde. Es sei Pflicht, Unkenntniß über diese segensreichen Anstalten nicht aufkommen zu lassen. In dem Anträge sei nur ein Minimum verlangt; sehr wünschenswerth seien noch statistische Mittheilungen über das Durchschnittsalter der Schüler der einzelnen Klassen, über die Lehrmittel, über die Zöglinge, welche die Anstalt absolvirt, und über den Beruf, den die Einzelnen erwählt hätten. Herr Justizrath Meyer tritt diesem Anträge theilweise entgegen. Es werde alles so dargestellt, als ob diese Institute eben ins Leben getreten seien, und neue Männer der Versammlung verlangen immer etwas Neues. Das gewünschte Programm könne doch nichts weiter enthalten als z. B. die Angabe der übersetzten Stücke. Der Geist desjenigen, was gelehrt werde, werde niemals aus einem Programm zu ersehen sein. Die Repräsentanten sollten sich nur an die Dirigenten der Schulen wenden und 1—2 Stunden dem Unterricht beiwohnen, in dieser Zeit würden sie mehr lernen, als wenn sie drei Tage Programm studiren. Gegen den Bericht über die Schulen habe er nichts einzuwenden, wenn auch die gewünschte Klarheit durch diesen nicht gegeben werden könne. Dagegen spreche er sich gegen den Bericht über das Lehrerbildungsseminar aus. Letzteres sei gar kein Gemeindeinstitut, nur durch die Noth gezwungen, habe es der Gemeinde unterstellt werden müssen. Es existire keine moralische Verpflichtung zur Rechnungslegung über das Seminar. Das statistische Material werde sich unschwer geben lassen. Der Referent, Herr Professor Blaschke, erklärt, gründlich mißverstanden worden zu sein. Es sei eine ungeheure Belästigung der Leiter der Schulen, wenn Informationen bei ihnen eingezogen würden. Bei dem Seminar, das viele Zöglinge aus fernen Städten habe, lasse sich das bisweilen gar nicht ermöglichen. Herr Geheimrath Blumenthal wünscht ebenfalls Annahme des Antrages, umsomehr, als von vielen Seiten überhaupt die Berechtigung jüdischer Schulen bestritten werde. Bei der darauf folgenden Abstimmung wird der Antrag in allen seinen Theilen angenommen. Zu einer längeren Debatte gab der nächste Punkt der Tagesordnung, die Satzungen des Schul- und Talmud-Thora-Vorstandes, Veranlassung. Der Referent, Herr Landgerichtsrath Löwe, berichtet, daß der Gemeindevorstand dem von dem Schulvorstande gemachten Entwürfe bis auf zwei Differenzpunkte zugestimmt habe. Der erste Punkt sei die Zahl der Mitglieder des Schulvorstandes. Der Gemeindevorstand beantrage 10, während der Schulvorstand nur 7 Mitglieder ernennen wolle. Der Ausschuß habe jedoch kein Bedenken gefunden, der vom Gemeindevorstand beantragten Zahl zuzustimmen. Der zweite Differenzpunkt betreffe die Präsentation der anzustellenden Lehrkräfte. Der Schulvorstand wolle, daß die Präsentation aus seinen Vorschlag durch den Gemeindevorstand erfolge, während der Gemeindevorstand sich dieses Recht allein Vorbehalten wissen wolle. Im Ausschuß sei keine Einstimmigkeit zu erzielen gewesen. Die Majorität habe fich für die Fassung entschieden, daß die Präsentation durch den Gemeindevorstand erfolgen solle, welcher vorher die Vorschläge des Schulvorstandes einzuholen habe. Man sei zwar im Ausschuß der Anficht gewesen, daß die Vorschläge gehört werden sollen, aber nicht einstimmig darüber, welche Fassung diesem Verlangen zu geben sei. Bezüglich der Wahl des Wortlautes sei hervorgehoben worden, daß es eine Verschiebung der Stellung des Gemeindevorstandes bedeute, wenn er fich wesentlich zum Mundstück des Schulvorstandes mache und keine eigenen Vorschläge machen könnte. Die übrigen Punkte der Satzungen seien nicht gegen die früheren verändert. Gelegentlich der Berathung über das neue Reglement sei wieder die Frage angeregt worden, einen besoldeten Inspizienten für die Gemeindeschulen anzusteüen, doch sei ein formeller Antrag nicht eingebracht worden. Herr Justizrath Meyer erwiedert, daß die Frage nach einem Inspizienten schon früher ventilirt worden und erst wieder aufgetaucht sei, als Rabbiner Dr. Jacob aus Göttingen für das hiesige Rabbinat in Aussicht genommen war. (!) Eine Inspektion für die jüdischen Gemeindeschulen sei nicht geboten. Wenn es durchzusetzen wäre, daß ein Inspektor den gesummten Religionsunterricht, auch an den christlichen Schulen, beaufsichtigen würde, erst dann wäre etwas zu leisten. Der Antrag des Schulvorstandes bezüglich der Präsentation der Lehrkräfte sei für den Gemeindevorstand unannehmbar und habe nirgends eine Basts. Der Schulvorstand sei gar nicht besser informirt als der Gemeindevorstand. Eine gutachtliche Aeußerung sei bisweilen, wenn ein schneller Ersatz einer Lehrkraft nöthig sei, gar nicht rechtzeitig einzuholen. Dem beabsichtigten Zwange werde fich der Gemeindevorstand in keiner Weise fügen; so oft es irgend gehe, werde er die Vorschläge des Schulvorstandes entgegennehmen. Herr Geheimrath Blumenthal hält eine Inspektion für die von der Gemeinde subventionirten Religionsschulen für außerordentlich nothwendig, da man oft nichts wisse, was in diesen vorgehe. Von Herrn Landgerichtsrath Löwe ist inzwischen ein Antrag eingegangen: „Die Präsentation der an den königlichen und städtischen Anstalten anzuftellenden Lehrer er folgt nach Anhörung des Schul- und Talmud-Thora-Vorstandes durch den Gemeindevorstand/ Justizrath Meyer wendet sich auch gegen diesen Antrag mit dem Bemerken, daß es gar keine Analogie gebe, daß der Vorstand gezwungen werden solle, fich von der Kommission abhängig zu machen. Wenn man nicht unnöthigerweife einen Zankapfel hineinwerfen wolle, so wisse er nicht, weshalb man die Stellung des Gemeindevorstandes erschweren wolle. Einer untergeordneten Behörde könne man nicht die Prüfung anvertrauen, was der Vorstand als berechtigt anerkenne. Um eine Kommission zu hören, bedürfe es keiner statutarischen Bestimmung. R.-A. Dr. Veit Simon beantragt, dem Löwe'schen Anträge noch die Worte „soweit thunlich" einzufügen. Auf diese Weise sei einmal für den Schulvorstand die Kompetenz gegeben, von dem Gemeindevorstand gehört zu werden, auf der anderen Seite aber dem Gemeindevorstand die Möglichkeit gewährt, auch ohne Anhörung des Schulvorstandes zu verfahren. Bei der Abstimmung wird der Löwe'sche Antrag mit dem Simon'schen Zusatz angenommen, ebenso die anderen Paragraphen der Satzungen. — Debattelos werden alsdann 120 Mark als Beitrag zur Beköstigung von Gefangenen und 200 Mark als Beihilfe für den Israelitischen Bolkskindergarten bewilligt. Bei dem Anträge einer Beihilfe von 200 Mark an die Gemeinde Calear a. Rh., welche ebenfalls von der Versammlung genehmigt wird, bringt Herr

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