Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 12 (24.3.1899)
- Date
- 1899-03-24
- Page
- Seite 140 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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140 - ■ •. Geradezu entscheidend für den Beweis der Richtigkeit der hier vertretenen Ansicht ist aber der § 105d, in welchem die Befugniß des Bundesrathes, für gewisse Fälle Ausnahmebestimmungen zu treffen, geregelt ist. Dort heißt es ausdrücklich: „Die Regelung erfolgt für alle Betriebe derselben Art gleichmäßig." Also für die Fälle des 8 105 d hat der Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschrieben, daß die Regelung für alle Betriebe derselben Art gleichmäßig erfolgen muß, was in der That eine besondere Regelung für die orthodoxen Geschäfte ausschließen würde, aber für die hier in Frage stehenden Fälle des 8 105b hat er es nicht vorgeschrieben, der beste Beweis, daß er eben in den Fällen des 8105 b eine gleiche Regelung für alle Betriebe derselben Art nicht verlangt. Trotz der Ausführungen des Herrn Justizraths Dr. Geiger muß ich ferner auch dabei stehen bleiben, daß durch das württembergische Justizministerium und die von mir herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg die Auffaffung des Herrn Justizraths Dr. Geiger desavouirt wird. Das württembergische Ministerium hat es für zulässig erklärt, daß für Komtoristen und Verkäufer verschiedene Arbeitszeiten festgesetzt werden. Ein Komtorist und ein Verkäufer deffelben Geschäfts arbeiten aber doch ganz zweifellos in demselben Zweige des Handelsgewerbes, und doch können für dieselben verschiedene Arbeitszeiten festgesetzt werde»! Ebenso bestätigen die Gründe des citirten Urtheils des Oberlandesgerichts Hamburg die Richtigkeit der hier vertretenen Ansicht. Das Urtheil sagt, wie mein Herr Kollege richtig citirt: a) „Diese Anordnungen müssen allgemeine Verfügungen sein, nicht zu Gunsten einzelner Kaufleute erlassen sein, wenn es natürlich auch statthaft ist, die Grenzen für die einzelnen Handelszweige weiter oder enger zu ziehen." d) Die „Verschiedenheit der Bestimmungen über die Arbeits- und Verkaufszeiten an den Sonn- und Festtagen muß einer objektiven Verschiedenheit der betreffenden Handelszweige entsprechen" und e) „diese Bestimmungen dürfen nicht zu Gunsten Einzelner erlassen werden." Hier handelt es sich aber auch gar nicht, wie Herr Justizrath Dr. Geiger annimmt, um Bestimmungen zu Gunsten Einzelner. Gewiß darf keine Verfügung erlassen werden, die bestimmt, „alle Geschäfte müffen geschloffen sein, blos dasjenige des Herrn X oder N darf offen bleiben." So liegt aber die Sache bei den orthodoxen Geschäften nicht. Bei diesen handelt es sich nicht um ein paar beliebig herausgegriffene Personen, sondern um eine ganze Klasse von Geschäftsleuten, die sich durch generelle und objeltive Merkmale von den anderen unterscheiden laffen; und daß eine derartige Unterscheidung im Rahmen des 8 105 b) eit. statt hast sei, das hebt gerade die besagte Oberlandesgerichtscntscheidung hervor, indem sie betont, daß es „natürlich" auch statthaft sei, die Grenzen für die einzelnen Handelszweige weiter oder enger zu ziehen. Ich bin überzeugt, daß sich Niemand bei unbefangener Prüfung der obigen Ausführungen dem Eindruck wird verschließen können, daß dieselben durchaus folgerichtig und stichhaltig sind. r-ÄM Keinrrch Keine und -er Hamburger Tempel. s ist bekannt, daß Heine wiederholt, namentlich in den Briefen an Moses Moser, seiner Abneigung gegen die Bestrebungen einer Neubelebung des Judenthums allein auf Grundlage synagogaler Reformen kräftigen Ausdruck gegeben hat. Graetz hat den Dichter vielleicht gerade deshalb im elften Band seiner Geschichte der Juden mit solcher Ausführlichkeit und Vorliebe behandelt, und er hat auch im Ganzen Recht, wenn er von Heine sagt: „Der Verjüngungsprozeß schien ihm zu langsam, die Mittel, die dazu ängewrndet wurden, zu kleinlich, das ganze Thun Derer, die dafür wirken wollten, namentlich ihr Liebäugeln mit der herrschenden Kirche, schien ihm schwächlich, affenartig utib unwürdig." In der That muß man es bedauern, daß Heine seine Anschauungen über die Reform von einem Jacobson, Auerbach, Kley, Günsburg und derartigen Geisterir empfangen mußte, von Leuten, von denen er selbst sagt, daß sie nur „dein Judenthum neue Dekorationen und Kuliffen geben" wollen, „und der Souffleur soll ein weißes Bäsfchen statt eines Bartes tragen". Jndeß hat Graetz seine Nachrichten über Heine nur Strodtmanns Buche und den unzuverlässigen Briefen von Hermann Schiff entnommen. Eine Zusammenstellung der Thatsachen, wie sie die Forschung über das Leben des Dichters inzwischen eruirt hat, ist aber noch nicht vorgenommen worden. Ich will den Versuch machen, an der Hand der einschlägigen Berichte und Briefe das Verhältniß Heines zu den Reformbestrebungen, die sich um den Hamburger Tempel gruppirten, festzustellen. Man wird daraus ersehen, daß es nicht ausschließlich „die Vorliebe für das konsequente und strenge Rabbinerthum" gewesen ist, welche Heines Abneigung hervorgebracht hat, sondern zum Theil auch ein persönliches Element, wie leider in all seinen Lebensverhältniffen. Dieses persönliche Element hat aber Graetz entweder nicht gekannt oder bedeutend unterschätzt, so daß sein Urtheil über Heine dadurch vielfach ein schiefes geworden ist. Einer der besten Freunde Heines in Hamburg war der Zuckermakler Gustav Gerson Cohen, der zugleich einer der Begründer des dortigen Tempels im Jahre 1818 war. Auch Heines reicher Onkel, Solomon Heine, interessirte sich für den Reformverein. In dessen Hause verkehrten Eduard Kley und Gotthold Salomon, der Erste ein mittelmäßiger, der Andere aber ein ausgezeichneter Kanzelredner und ein lebhafter Geist. Die ganze Hamburger Gemeinde war in den Jahren 1818—1830 in zwei große feindliche Lager gespalten. Jeder Gebildete mußte Partei nehmen. Als der junge Heine im Jahre 1823 nach der Alsterstadt kam, wurde er natürlich ebenfalls in den Strudel der Debatten hineingeriffen, zumal er ja von den Berliner an die Hamburger Reformfreunde empfohlen worden war. Seine besten Freunde hier wie dort waren begeisterte Anhänger des Tempels und erwarteten von ihm ein wirksames Eintreten für diese Idee der Assimilirung, der Reform, des Aufgehens in die Gesammtheit. Heine war aber einmal nicht für das „ideale Auerbachthum". Schon ein Jahr vorher hatte er sich in Briefen an Moser und Wohlwill mit aller Entschiedenheit gegen diese Art von Reform ausgesprochen. Er konnte die Hamburger Juden überhaupt nicht leiden, und er schrieb schon damals (23. August 1823) an Moser: „Wenn man sich für sie interessiren will, darf man sie nicht ansehen, und ich finde es zuträglicher, mich von ihnen entfernt zu halten." Dann urtheilte er über die drei Führer des Hamburger Tempelstreites, und zwar in einer sehr abfälligen Weise. Wir müffen dieses Urtheil wörtlich bringen, wenn wir es auch selbstverständlich vom historischen Standpunkt aus nicht billigen, um das ganze Verhältniß besser begreifen zu können. Graetz hat sich die Sache allerdings leichter gemacht. Er hat die Kraftstellen in dem Urtheil Heines über Bernays einfach ausgelassen. Das ist aber nicht angängig, auch selbst, wenn man, wie gesagt, das Urtheil keineswegs unterschreiben oder gar gutheißen möchte. '„Dr. Salomo» habe ich endlich besucht. Er hat mir nicht ganz mißfalle»; er ist aber doch ein Auerbachianer. Kley habe ich nicht besucht, Du weißt, er war mir von jeher zuwider, und er ist wirklich ekelhaft. Der Monas (Wohlwill) ist noch der