Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 12 (24.3.1899)
- Date
- 1899-03-24
- Page
- Seite 139 (sequence 7)
- Language
- German
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- 139 - Wenn es sich nun bei dem Vergleich christlicher oder jüdischer Schüler bezüglich ihrer Fähigkeiten für den Schulzweck herausgestellt hat, daß bei diesen wesentlich die Extreme hervortreten, daß sie entweder schnelle und leichte Auffassung mit regem Interesse verbinden oder hervorragende Unbeholfenheit und Schwerfälligkeit mit Ausschluß alles Interesses an den Tag legen, so geht daraus hervor, daß, wenn man bei den christlichen Schülern auch häufig ein Mittelmaß findet, das sein Ziel schlecht und recht erreicht, .das fehlende Mittelmaß der Juden weniger für geringere Veranlagung als für mangelndes Jntereffe zu halten ist. Wenn die weniger befähigten Juden es auch äußerlich nicht an dem erforderlichen Fleiß fehlen lasten, so geht ihnen doch das eigentliche Jntereffe ab, das sich den Befähigten zugleich mit leichterer Austastung spontan aufdrängt. Diese zeichnen sich mehr durch glückliches Gedächtniß bei leichter Auffastungsgabe und einer fügsamen Rezeptivität aus als durch hartes Ringen nach tiefen Problemen und durch entsprechende Neigung zu bahnbrechender Produktivität. Was nun die andere Seite angeht, so giebt es selten einen Juden, der sich nicht musterhaft betrüge oder es an Fleiß fehlen ließe, wenn dieser auch zuweilen an einer gewissen Aeußerlichkeit leidet. Trotz und Eigensinn, Neigung zu Störungen jeglicher Art und gar ungehöriges Betragen finden sich viel häufiger bei Christen als bei Juden. Daß Einer oder der Andere sich an den auf Schulen leider so verbreiteten Täuschungsversuchen betheiligt, ist damit nicht ausgeschloffen, läßt sich vielniehr eher mit seinem Charakter vereinigen. So wird auch der Jude, nachdem er die Schule verlosten hat, seinem früheren Lehrer nie anders als pietätvoll begegnen. Alle diese Vorzüge werden durch die Erziehung bedingt, die von vornherein die Achtung vor dem Alter und die Verehrung der Eltern und Lehrer betont. Daß das Betragen so vorschriftsmäßig ist und selten zu Klage oder Rüge Veranlaffung giebt, wird von Manchem als Schattenseite ihres eigenthümlichen Charakters aufgefaßt, als serviles Wesen, ja als ein Zeichen von Feigheit. Sie werden allerdings bei Zeiten daran gewöhnt, sich zu fügen und in die Verhältniffe zu schicken, sich bei der Gesellschaft und ihrer Umgebung beliebt zu machen und sich auf diese Weise eine angenehmere Stellung zu verschaffen; aber daraus folgt doch nicht, daß ihnen aller Muth und jede Selbständigkeit abzusprechen sei, um nöthigenfalls auch Opposition zu machen. Will man aber die Existenz des Einzelnen von seiner Stellung zu der Gesammtheit abhängen lasten, so ist das doch nur dadurch möglich, daß man sich als Theil dem Ganzen fügt; thut man es nicht, so gleicht man doch wohl dem Manne, der den Ast, auf dem er saß, absägte. Wer überall mit dem Kopf durch die Wand rennen will, wird eher seinen Schädel zerschmettern, ehe er die Wand durchbricht. Dabei ist nicht außer Acht zu lasten, daß der Charakter und das Benehmen des Juden durch das Auftreten des Lehrers beeinflußt wird. Hat er z. B., wie mancher Andere, eine Antipathie gegen die Juden und läßt sie, wenn er auch formell die Unparteilichkeit wahrt, hier und da durchblicken, so wird dadurch natürlich das Benehmen des Juden alterirt, wie auch seine Stellung zu den anderen Schülern modifizirt; denn wie in jeder anderen Beziehung, so sehen sie auch in dieser den Lehrer als maßgebend an. Bei ihrer geringeren Anzahl finden sich daher die Juden veranlaßt, ihren Mitschülern gegenüber eine abwartende, zurückhaltende, vorsichtige Stellung einzunehmen, während sie dem Lehrer gegenüber jhren Eifer zu verdoppeln suchen,'um seiner unbewußt auftretenden Neigung zur Parteilichkeit keine Nahrung zu geben, während sie das unkameradschaftliche Verhalten ihrer Mitschüler durch verstärkte Konkurrenz ihres Eifers und ihrer Leistungen zu paralysiren suchen. Wenn wir also aus dem Verhalten der Juden als Schüler auf ihre spätere Lebensstellung schließen dürfen, so zeichnen sie sich scholl in der Jugend durch ein Benehmen aus, das von den Lehrern stets als das Wesen eines mustergiltigen Schülers bezeichnet wird. Legen sie infolge dessen weniger Festigkeit des Charakters und des Geistes an den Tag, weniger Selbständigkeit und Produktivität, .sondern zeigen sich in beiden Beziehungen fügsam, in Willensäußerung und Rezeptivität, so find das eben die Eigenschaften, durch die der Einzelne das Ganze fördert und somit auch seine Persönlichkeit unter den Schutz der Gesellschaft stellt und ihre Vortheile und Annehmlichkeiten genießt. So bewahrt er sich vor den Störungen, die ein selbständiges, rücksichtsloses Vorgehen mit sich bringt, wenn 'man gegen den Strom schwimmt und nicht mit den Wölfen heult." Daher kommt es denn auch, daß der Jude vorwiegend konservativ ist, weil er sich vor Störungen scheut, die sich über das Niveau der allgemeinen Anschauung erheben. Wollen wir also den Grund des Judenhaffes oder Antisemitismus heben, so haben wir uns zunächst zu bemühen, uns auch, wenngleich scheinbar auf persönliche Koste», dem Ganzen zu fügen, ein Bestreben, das durch die Zunahme und Steigerung des Nationalgefühls gehoben wird, oder unser Leben und Wirken den Juden begehrenswerth zu machen, wie das Urchristenthum es in so hohem Grade vermochte, so daß sie zu unseren Anschauungen wie zu einem Borbilde emporblicken. Nach beiden Seiten betrachtet, heißt das so viel, daß wir die Juden uns zu assimiliren suchen müßten, wenn wir ihre eingebildeten Vortheile und Vorzüge auch uns zu eigen machen wollen. Sabbalhheiligmig und Sonntagsruhe. Bon Rechtsanwalt Dr. Max Geiger in Frankfurt a. M. obiger Ueberschrift ist in Nummer 10 dieses Blattes Herr Justizrath Dr. Berthold Geiger gegen die von mir im hiesigen demokratischen Verein ausgesprochene Ansicht, daß bezüglich der orthodoxen Geschäfte besondere Vorschriften über die Sonntagsruhe gesetzlich zulässig seien, aufgetreten. Seine Ausführungen können mir jedoch nicht die mindeste Veranlaffung geben, von meinem Standpunkt abzugehen. Im 8 105 b der Gewerbeordnung heißt es: „Im Handelsgewerbe dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn- und Festtagen nicht länger als fünf Stunden beschäftigt werden." Falls lediglich diese Bestimmung existirte, so könnte auch nicht einmal ein Zweifel darüber obwalten, daß es zulässig ist, die Arbeitszeit der Angestellten orthodoxer Geschäfte anders zu regeln als diejenige der anderen Angestellten, natürlich inimer vorausgesetzt, daß die Arbeitszeit unter fünf Stunden bleibt. Nun heißt es an der citirten Stelle weiter: „Durch statutarische Bestimmungen einer Gemeinde oder eines weiteren Kommunalverbandes (8 142) kann diese Beschäftigung für alle oder einzelne Zweige des Handelsgewrrbes auf kürzere Zeit eingeschränkt oder ganz untersagt werden." Dieser Zusatz will die Rechtsbefugnisse der Gemeinde bezw. des weiteren Kommunalverbandes erweitern, nicht einengen, indem er durch eine ausdrückliche diesbezügliche Bestimmung außer Zweifel stellen will, daß ein Heruntergehen unter die Maximalarbeitszeit gestattet sei. Der Zusatz beabsichtigt also keinesfalls, den Gemeinden rc., die ohne die fragliche Zusatzbestimmung innerhalb des Rahmens des fünfstündigen Arbeitsmaximums zweifellos den orthodoxen Geschäften eine besondere Regelung zu Theil werden lasten konnten, dieses Recht zu nehmen.