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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-03-24 · Heft 12 (24.3.1899) · p. Seite 137

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 12 (24.3.1899)
Date
1899-03-24
Page
Seite 137 (sequence 5)
Language
German
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137 Krankendie auf den weitesten Umwegen die Heilstätten aufsuchen müssen, mit schweren Schädigungen verbunden, und auch die Gesunden erleiden auf der Landstraße wie in der Herberge Beeinträchtigungen der körperlichen Verfassung. Unvergleichlich schwerer und beklagenswerther ist aber die mit dem vagirenden Leben untrennbar verbundene moralische Einbuße, die vor allem eine schleunige Verbesserung der Unterstützungsmethode erheischt. In der Verurteilung des bisherigen Unterstützungsmodus waren alle Theilnehmer des am 17. Oktober 1898 vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde nach Berlin zusammenberufenen ersten Berbandstages einig. Das von dem Referenten des Ausschusses, Herrn Eugen Rosenstiel, aus den Auskünften der Delegirten des D.-J. G.-B. vorgetragene Material zeigte, welches Interesse der in allen Theilen Deutschlands als brennend empfundenen Frage entgegengebracht wurde. Die Theilnehmer der Versammlung: Vertreter der Großgemeinden der Bezirks-, Provinzial- und Landesgemeinde- und Armenverbände sowie der in einzelnen Gebieten des Deutschen Reiches bestehenden staatlichen Behörden für jüdische Angelegenheiten einigten sich auf folgende Resolutionen: I. Resolution des Referenten Rosenstiel: „Eine Kommission zu ernennen, die aus Mitgliedern der verschiedenen Bezirksverbände zusammengesetzt ist, und. die unter Leitung und Mitwirkung des Ausschusses des D.-J. G.-B. die Angelegenheit weiter beräth und innerhalb 6 Monaten ihre Vorschläge macht." II. Resolution Dr. Kroner, Dr. Vogelstein und Rofenstiel: „Jeder Verband wirke dahin, daß 1. in jeder Gemeinde des Verbandes die israelitischen Ortsarmen thunlichst so unterstützt werden, daß sie nicht zum Betteln in anderen Gemeinden gezwungen find; 2. durchreisende israelitische Arme, wenn sie Berbandsgemeinden angehören, nur zweimal, wenn fie den Gemeinden anderer Verbände oder dem Auslande angehören, nur einmal jährlich Unterstützung empfangen; 3. daß jeder ansprechende Arme, der des Betrugs oder der Fälschung überwiesen ist, keine Unterstützung erhalten und der Bestrafung zugesührt werden soll, daß Derjenige aber, der dieser Vergehungen schwer verdächtig ist, in ein besonderes Verzeichniß eingetragen und ein Auszug aus demselben allen Berbandsgemeinden alljährlich zugeschickt werde; 4. daß alle israelitischen Wohlthätigkeitsvereine eines Ortes in beständiger Verbindung mit einander bleiben; 5. daß jeder Wohlthätigkeitsverein jährlich einen Bericht nach einem bestimmten Formulare an die Berbandsleitung sende; 6. daß alle Verbände Verbandskassen aus Beiträgen der Vereine aller Gemeinden bilden, welche bei außerordentlichen Fällen größere Unterstützung gewähren; 7. daß eine centralistrte Organisation zum Arbeitsnachweis eingerichtet werde." Demgemäß wurde eine in ähnlicher Weise wie der erwähnte Verbandstag zusammengesetzte Kommission mit den Vorarbeiten zur Abstellung der schweren Mißstände betraut. Sie führt den Titel: Kommission zur Bekämpfung der Wanderbettelei, zur Organisation der Armenpflege, zur Begründung von Arbeitsnachweisen sowie von Arbeitsstätten. In ihrer ersten Sitzung am 2. Februar 1899 hat diese Kommisfion als das beste Mittel anerkannt, daß eine Organisation der Armenpflege zunächst bezirksweise angebahnt werde, daß die Unterstützung der Wanderbettler an den einzelnen Orten auf das geringste Maß zurückzuführen sei, und daß Arbeitsstätten eingerichtet werden. Alle diese Vorschläge bestehen außerhalb der jüdischen Religionsgenossenschaft seit langen Jahren in Wirklichkeit und haben stch aufs Beste bewährt, namentlich gilt das von den interkonfessionellen Arbeitsstätten, wie deren große Anzahl — im Deutschen Reiche befinden sich deren nicht weniger als 28 — beweist. Die „Kommisfion zur Bekämpfung der Wanderbettelei" steht nicht an, die Erfahrungen, die von gleichstrebenden Andersgläubigen erworben sind, unseren nothleidenden Glaubensgenossen zu gute kommen zu lassen, und ist dankbar für die Rathschläge, die ihr von Sachverständigen und gerecht abwägenden Persönlichkeiten — wie dem auf dem Gebiete der Armenfürsorge wohlbewährten Pastor Märchen in Bethel bei Bielefeld — ertheilt werden. Wie aus dem in verschiedenen jüdischen Zeitungen abgedruckten Schreiben des genannten Herrn hervorgeht, wird von sachverständiger christlicher Seite keineswegs verkannt, daß die besonderen sozialen und religiösen Verhältnisse der Juden die Gründung besonderer Arbeitsstätten als nothwendig erscheinen lassen. Ihre Aufgabe wird es sein, Institutionen zu schaffen, die, nach dem bewährten Muster ihrer aus einer glücklichen Bereinigung von Humanitären und volkswirthschaftlichen Ideen entstandenen Vorbilder gegründet, den besonderen sozialen und religiösen Bedingungen unserer armen Glaubensbrüder in eingehendster Weise Rechnung tragen. Ein glückversprechender Anfang ist bereits gemacht. Ein menschenfreundlicher Berliner Glaubensgenosse, Herr Ludwig I. Meyer, hat sich bereits dem Vorsitzenden der Kommisfion gegenüber schriftlich verpflichtet, ein circa fünf Morgen großes, in Weißensee bei Berlin gelegenes Terrain für die Errichtung einer jüdischen Arbeitsstätte bezw. eines Asyls zur Verfügung zu stellen unter der Bedingung, daß das Kapital zum Aufbau und zur Einrichtung eines zweckmäßigen Gebäudes herbeigeschafft wird. Wir gestatten uns, auf die besonderen Vortheile hinzuweisen, die aus der günstigen Lage der ersten zu begründenden israelitischen Arbeitsstätte in der unmittelbaren Nachbarschaft der Reichshauptstadt hervorgehen. Die Inländer, Wanderbettler, wie auch entlassene Strafgefangene, können hier bis zu ihrer Unterbringung in geeigneter Weise ausgebildet, beschäftigt und moralisch gekräftigt werden. An Arbeit wird es. Dank dem beabsichtigten Zusammenwirken mit dem über reiche Erfahrung und zahlreiche geeignete Angebote verfügenden „Verein für Arbeitsnachweis" und der „Fürsorgekommission", nicht fehlen. Da werden zahlreiche Personen für die von hiesigen Geschäftshäusern ausgesandten Millionen von Offerten die Adressen zu schreiben bekommen; da werden sonstige Thätigkeiten ausgeübt werden, die leicht zu erlernen find, und die einen Absatz in großen Quantitäten finden: z. B. die Anfertigung von Strohhülsen für Flaschen, Fabrikation von Cigarren und Cigaretten, von Bürsten — Holzhacken (Leute, die eine gewisse Fertigkeit erlangt haben, finden Beschäftigung auf Holzplätzen), Flechten von Körben, von Stroh- und Tuchdecken, Herstellung von Klempnerartikeln, wie Büchsen und Eimer; für das weibliche Geschlecht: Federnschleißen, Säckenähen, überhaupt grobe Näharbeit, Strümpfe stricken, Knöpfe machen und aufreihen u. s. w. Alles dies sind Arbeiten, die in Anstalten leicht erlernt werden und wegen ihres geringen Ertrages den deutschen Arbeitern keine Konkurrenz bieten, wohl aber als Vorstufe dienen können, um die für spätere feste Beschäftigung erforderliche Arbeitstüchtigkeit zu erwerben. Erfreulicherweise ist das zur Verfügung gestellte Terrain groß genug, um auch einer Anzahl kräftigerer Leute Beschäftigung in Garten und Landarbeit zu geben und diese zu befähigen, sich erforderlichenfalls, z. B. in der Ernte, für die Landwirthschaft nützlich zu machen. Selbstverständlich ist bei allen Beschäftigungen die strengste Rücksicht auf die Sabbathfeier zu nehmen, wie auch die Verpflegung den rituellen Vorschriften anzupassen ist. Denjenigen Ausländern, deren Aufenthalt im Deutschen Reich gesetzlich ein Riegel vorgeschoben ist, soll das Asyl als Durchgangsstation dienen, von der aus sie auf kürzestem Wege dem Hasenplatze zugesührt werden. Hierdurch wird diesen Unglücklichen eine große Wohlthat erwiesen werden, denn bisher waren sie vielfach die Ausbeutungsobjekte gewissenloser Agenten, die ihre Opfer, nachdem sie dieselben ihrer Mittel beraubt haben, ihrem Schicksal überließen. Plan- und zielloses Umherirren führten endlich zum ersehnten Hafen — oder auch nicht; wie mancher Unglückliche bricht, physisch und moralisch erschöpft, zusammen. Dieser Nothstand schreit nach Abhilfe, und alle jüdischen Glaubensgenossen, bezw. deren Organisationen, auch die in Deutschland nicht domizilirten, werden in dieser Angelegenheit der Kommisfion sicher ihre Unterstützung leihen! Wir hoffen, daß, wenn diese Bestrebungen die nöthige Unterstützung finden und Arbeitsstätten geschaffen und zweckmäßig geleitet werden, das Ziel erreicht sein wird, daß die private Unterstützung der Wanderbettler entweder beseitigt oder auf ein Minimum wird eingeschränkt werden lönneu. Damit wird nicht nur von den heimgesuchten jüdischen Gemeinden eine drückende Last genommen, es wird auch ein schreiender Mißstand in den jüdischen Gemeinden und ein Chillul Haschem beseitigt werden. Allerdings, es giebt auch Fürsprecher des gegenwärtigen Systems, dessen Uebelstände anzudeuten wir soeben versucht haben. Diese Herren legen auf den Umstand Werth, daß durch die persönliche Unterstützung der Wanderbettler Gelegenheit zur Ausbildung einer religiösen und ethischen Pflicht geboten werde. Wir wollen die gute Absicht, die dieser Auffassung zu Grunde liegt, nicht verkennen, aber wir erheben die Frage: Haben wir ein Recht dazu, unter grober Vernachlässigung aller wirtschaftlichen, hygienischen und ethischen Fortschritte der Gegenwart zur Uebung unserer eigenen Religiosität unsere armen Brüder auf der Land-

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