Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 11 (17.3.1899)
- Date
- 1899-03-17
- Page
- Seite 127 (sequence 7)
- Language
- German
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127 r gSp'P2- 7 Ich erkenne gern an, daß der Magistrat die hier zur Sprache gebrachte Auslegung des Erlasses vom 8. Juli 1675 nur in seinen Vorstellungen theoretisch zu begründen versucht, aber ste nicht praktisch zur Anwendung gebracht (hört, hört! bei den Freifinnigen), sondern fich im Großen und Ganzen in den Grenzen gehalten hat, welche der Wortlaut des erwähnten Erlasses vorschreibt. Und in der Rede, welche der Herr Minister bei Gelegenheit der ersten Etatsberathung hielt, führte er aus, daß im Jahre 1895 eine Reihe von Beschwerden christlicher Eltern an das Provinzial-Schulkollegium nachdieser Richtung herangetreten sei, und dies ihn veranlaßt habe, die Verfügung zu erlassen, die die Grundlage der ganzen jetzigen Zustände ist. Meine Herren, es find also — was ja nicht bezweifelt werden soll — einige Beschwerden von christlichen Eltern eingegangen. Aber was will das bedeuten gegenüber dem Zeugnisse, das von berufener schulleitender Stelle amtlich ausgestellt worden ist, und worin etwas ganz Anderes hervortritt, als was in jenen Beschwerden solchen Eindruck auf den Herrn Minister gemacht hat. Die Schuldeputation bezeugte am 10. November v. I. in dem an das Provinzial-Schulkollegium gerichteten Schreiben: Wir find es den an den städtischen Schulen angestellten jüdischen Lehrpersonen schuldig, dem gegenüber wiederholt hervorzuheben, daß nach unserer Ueberzeugung die mehr als 20jährigen Erfahrungen an den städtischen Gemeindeschulen zu einer solchen Maßregelkeinen Anlaß geben, daß vielmehr, von ganz geringfügigen Ausnahmen abgesehen, insbesondere auch nach dem übereinstimmenden Urtheil der sämmttichen Herren Schulinfpektoren, die jüdischen Lehrer und Lehrerinnen ohne Rückficht auf den Bekenntnißstand der ihnen an-' vertrauten Schüler auch als Ordinarien treu und gewissenhaft ihre Pflicht erfüllt und hinsichtlich der Leistungen und der fittlichen Haltung der Kinder gute Erfolge erzielt haben, und wir müssen in gleicher Weise wiederholt betonen, daß uns während jener langen Zeit auch hinfichtlich der Klassensührung der jüdischen Lehrer und Lehrerinnen weder aus dem Kreise der Kinder noch aus denen der Eltern noch aus denen der Lehrer und Rektoren irgendwelche begründete Klagen bekannt geworden. Ich meine, daß ein solches Zeugniß der städtischen Schuldeputation von Berlin, gegründet auf zuverläsfige amtliche Aussagen, insbesondere auch der sämmtlicher Schulinfpektoren, doch mehr Gewicht hat als die Klagen einiger Eltern an das Provinzial-Schulkollegium Welche Einflüsse bei Letzteren fich geltend gemacht haben, kann ich ja nicht wissen, aber immerhin ist auf gewisse Agitationen hinzuweisen, wodurch gegen alle Angehörigen der jüdischen Konfession Mißtrauen und Haß erregt worden ist, und daß einige wenige Eltern, dadurch beeinflußt, solche Beschwerden erhoben haben können, ist gewiß nicht unwahrscheinlich. Aber selbst zugegeben, daß einzelne Thatsachen zu Grunde liegen, so ist es doch sicherlich weit mehr zu beachten, wie die fchulleitende Behörde sich zu dem Wirken der jüdischen Lehrerinnen gestellt hat. Meine Herren, es ist auch von dem Herrn Minister selbst wiederholt anerkannt worden, daß gegen diese Personen nichts vorliege, daß er auch keineswegs die Abstcht habe, ihnen nahe zu treten; vielmehr habe in seiner Abficht gelegen, daß diesen Lehrerinnen, die er selbst als verdiente Personen bezeichnet hat, andere Stellungen, die nicht minderwerthig seien, zugewiesen werden. Es ist sogar der Schuldeputation der Vorwurf gemacht worden, diesen Weg nicht beschritten zu haben. Aber, meine Herren, der Weg ist, wie schon Herr Kollege Kreitling bemerkt hat, vom praktischen Standpunkt aus einfach ungangbar. Es würde nämlich darin Liegen, daß alle Halbjahre ein Wechsel der Ordinariate, in vielen Fällen wenigstens, stattfinden müßte, und ich möchte doch jeden Pädagogen, insbesondere auch den Herrn Ministerialdirektor, fragen, ob es für die Lehrerinnen und für die Schulanstalten wünschenswerth ist, daß ein solches ambulantes Ordinariat eingeführt werde. Denn, meine Herren, bei solcher mechanischen Normirung der Dinge würde mit dem Augenblick, wo die Zahl der jüdischen Kinder in einer der Klassen hinter der vorgeschriebenen Zahl um etwas zurückbleibt, die Lehrerin, mag fie fich gerade in dieser Klasse noch so sehr bewährt haben, einer in der Regel jüngeren Kollegin das Feld räumen, nachdem fie vorher eine andere Kollegin, die ebenfalls fich bewährte, verdrängt hätte. Eine solche Ambulanz, eine solche ewige Wanderschaft von Respektspersonen ist, meine ich, nicht zuläsfig. (Sehr richtig! bei den Freifinnigen.) Dieser Weg ist als beschreitbar nicht anzuerkennen. Aus den Kreisen dieser Lehrerinnen wird mir übrigens versichert, daß, was den zweiten Stein des Anstoßes betrifft, nämlich die Weiterführung der Kinder über die verschiedenen Stufen der Schule, daß dies in äußerst seltenen Fällen und nur in geringem Umfange, von zwei, höchstens drei Semestern, vorgekommen fei. Daß dies aber durch die Verfassung verboten sein sollte, meine Herren, das ist doch wahrlich nicht begründet. Wir wissen doch alle, daß die ganzen auf das Volksschulwesen bezüglichen Paragraphen der preußischen Verfassung nur auf dem Papiere stehen, da das allgemeine Schulgesetz, worauf verwiesen wird, noch bis zum heutigen Tage nicht vorhanden ist. Wenn trotzdem der Herr Minister und seine Organe sich auf den § 24 Absatz 1 berufen, so ist noch besonders darauf zu erwiedern, daß hier nur vorgeschrieben steht, es solle bei der Einrichtung der Volksschule auf die konfessionellen Verhältnisse „möglichst" Rücksicht genommen werden, d. h., wie ich es verstehe, derart, daß die übrigen Schulzwecke darunter nicht leiden. Also eine absolute Norm ist hier sicher nicht gegeben; am wenigsten kann die Vorschrift so ausgelegt werden, daß es verboten sein soll, für eine bewährte jüdische Lehrerin, welche eine Klasse mit einer größeren Zahl jüdischer'Kinder geleitet hat, diese Klasse über eine oder zwei Stufen weiter zu führen. Welcher Anstoß daran zu nehmen wäre, ist mir unerfindlich, und so lange die übrigen die Volksschule betreffenden Bestimmungen der Verfassung nicht strikt befolgt werden, was ja bekanntlich in keiner Weise der Fall ist, meine ich, ist es nicht richtig, gerade auf diesen Punkt den Nachdruck zu legen, welcher doch der konfesfionellen Gleichberechtigung, die in der preußischen wie in der deutschen Verfassung garantirt ist, einigermaßen zuwiderläuft. Meine Herren, wenn der Religionsunterricht der Kinder von Angehörigen der betreffenden Konfesston gegeben wird und von der betreffenden Konfeffion beaufsichtigt wird, so, meine ich, wäre wirklich keine Veranlassung, so rigoros, ja — gestatten Sie mir den Ausdruck — so kleinlich mit den Ziffern umzugehen, noch dazu in einem Gemeinwesen wie das große Berlin, wo glücklicherweise, trotz der bekannten Agitationen, die ja nur beklagt werden können, doch thatsächlich im Großen und Ganzen Eintracht und Zusammenwirken der verschiedenen Konsesfionen besteht. Mit vollem Recht hat der Magistrat in seiner Eingabe an den Herrn Minister vom 6. März 1896 Folgendes ausgesprochen, was mir von großer Bedeutung für die Beurtheilung dieser Frage zu fein scheint. Diese kurze Stelle möchte ich daher mit Erlaubniß des Herrn Präsidenten noch verlesen: Wenn die Schule in den Gedankenkreis der Erwachsenen einführen soll, wenn in unserer Stadt das gewerbliche, das wissenschaftliche und das öffentliche Leben zwischen Christen und Juden Wettbewerb und gemeinsames Trachten nach gemeinsamen Zielen erzeugt und die ethischen Grundanschauungen ausgeglichen hat, wenn der erwachsene Christ den Juden als vollwerthigen Mitbürger anjehen, unter Umständen als Kompagnon, Vorgesetzten oder Richter achten, wenn in Wohlthätigkeitsbestrebungen und in Bethätigung vaterländischer Gesinnung der Gegensatz der Bekenntnisse und Rassen überwunden werden soll zu dem vollen Bewußtsein der alle Bevölkerungselemente verschmelzenden Staats- und Reichseinheit — dann kann bei uns, wie in anderen Ländern, ein Christenkind zeitweise der Leitung eines Juden anvertraut werden, ohne Schaden für seine religiöse Entwickelung. Meine Herren, ich glaube, diese Ausführungen sind so zutreffend, so aus dem wirklichen Leben, dem Bewußtsein der großen Mehrzahl der hauptstädtischen Bevölkerung gegriffen, daß man dieselbe nur von Herzen unterschreiben kann. Das, was uns bei dieser Angelegenheit besonders erregt, ist ja nicht sowohl das Schicksal der 60 oder 70 Personen, welche augenblicklich als jüdische Lehrerinnen an den Kommunalschulen wirken, sondern das Erregende und Verletzende liegt darin, daß man steht, daß hier gewissermaßen, weil Jemand dem jüdischen Bekenntnisse angehört, von ihm eine schädigende und ansteckende Wirkung auf die Schulkinder anderer Konsesfionen angenommen wird. Meine Herren, es ist bei anderer Gelegenheit von einem jüdischen Geist die Rede gewesen. Dem gegenüber behaupte ich: einen jüdischen Geist in dem angedeuteten Sinne kann ich nicht anerkennen in unserem Vaterlande. Hier find auch die jüdischen Staatsbürger aus deutschen Schulen hervorgegangen, das Deutsche ist ihre Muttersprache, der deutschen Litteratur, Kunst und Wissenschaft widmen auch fie fich in