Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 11 (17.3.1899)
- Date
- 1899-03-17
- Page
- Seite 126 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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126 gionsunterricht sein soll, dahin geändert werden, daß^i künftig die jüdischen Lehrerinnen überhaupt nur nochjüdischen Religionsunterricht zu ertheilen hätten, undwaSes damit für eine Bewandtniß hat, habe ich mir schon zu sagen erlaubt/ Wie es auch sein mag, so schwer einschneidend diese Bestimmungen und ' Verfügungen des Herrn Ministers auch sind, so muß man doch anerkennen, daß der Ton, der in denselben herrscht, durchaus dezent ist. Ich erkläre also dem Herrn Minister, daß ich gegen den Sinn zwar, aber, nicht gegen die Art und Weise, wie uns die Mittheilungen zugehen, etwas einzuwenden habe. Dagegen möchte ich doch den Herrn Minister. bitten, mal die Verfügungen des Provinzial-Schulkollegiums mit seinen eigenen Bestimmungen zu vergleichen. Der Ton des Provinzial-Schulkollegiums dem Magistrat von Berlin gegenüber ist thatsächlich ein solcher, daß man ihn heutzutage nicht mehr gegen einen dienstlich Untergebenen brauchen kann, mit dem man längere Zeit an einem guten Werke Weiterarbeiten will. Er erinnert lebhaft an ein militärisches^ Beispiel, daß eine leichte Rüge, von einem höheren Vorgesetzten ertheilt, zu einem bösen Rüffel wird, wenn sie in die unteren Stadien kommt, und der Magistrat von Berlin ist doch aus Elementen zusammengesetzt, die man nicht so wie Dienstknechte behandeln kann. Es wäre also wohl, zweckmäßig, nach dieser Richtung hin Wandel zu schaffen. Nun macht der Herr Minister in seinem letzten Schreiben dem Magistrat den Borwurf, daß er die Verfügungen des Provinzial-Schulkollegiums nicht richtig gedeutet hätte. Ich will Sie nicht mit Verlesung der Verfügungen des Provinzial-Schulkollegiums behelligen — sie sind zu lang, aber ste liegen hier im Wortlaut vor. Sie waren nicht anders zu deuten, denn fie sind strikte und in einem Ton gegeben, daß der Magistrat von Berlin sich daran halten mußte. Wiederholte Vorstellungen des Magistrats und der Schuldeputation sowohl beim Provinzial- Schulkollegium als beim Herrn Minister haben nichts gefruchtet. Der Minister thut unrecht, den Berliner Behörden nun die Schuld zuzuschieben, daß sie diese Anordnungen in einem zu rigorosen Sinne ausgeführt haben. Da diese Bestimmungen einmal existiren, und uns die Erlaubniß nicht gegeben ist, daß wir sie ändern, und da auch der Herr Minister erklärt hat, er hätte keine Veranlassung, diese Verfügungen zurückzunehmen, so galt für den Magistrat hier nichts anderes, als gehorsam die Verfügungen des Provinzial-Schulkollegiums zu vollstrecken. Nun hat der Herr Minister erklärt, es habe durchaus nicht in seiner Absicht gelegen, ältere und verdiente jüdische Lehrerinnen dadurch zu kränken, daß ihnen nun das Ordinariat entzogen wird. Meine Herren, von den 54 jüdischen Lehrkräften, die heute noch ein Ordinariat haben, werden neben den drei, die es schon verloren haben, jetzt zum 1. April weitere 36 Lehrerinnen das Ordinariat verlieren. Wir können ste nicht halten, wenn der Herr Minister nicht strikte Anweisungen giebt, daß mehr Toleranz geübt wird. Ich bitte den Herrn Minister, daß er nun auch eine zahlenmäßige Bestimmung trifft, und ich zweifle nicht, daß er bei genauer Nachprüfung der städtischen Verhältnisse von Berlin, die es uns nicht ermöglichen, diese Verfügung genau zu befolgen, zu der Ueberzeugung kommen wird — und ich hoffe das von seinem Gerechtigkeitsgefühl —, daß beide Verfügungen, die seinige und die des Provinzial- Schulkollegiums, nicht länger aufrecht erhalten werden können. Regierungskommissar Ministeraldirektor Dr. K ü g l e r: Meine Herren, der Herr Vorredner hat anerkannt, daß der Herr Minister in feiner Verfügung, betreffend die Verwendung jüdischer Lehrkräfte an den Berliner Gemeindeschulen, nach Möglichkeit dafür gesorgt hat, daß Härten gegenüber den jetzt bereits angestellten jüdischen Lehrern und Lehrerinnen vermieden werden. Die Angelegenheit hat sich derart entwickelt, daß im Jahre 1875 auf Antrag des Magistrats von Berlin durch das Provinzial-Schulkollegium gestattet wurde, je nach den lokalen Bedürfnissen in den Gemeindeschulen neben den evangelischen auch katholischen und jüdischen Religionsunterricht von Lehrern bezüglichen Bekenntnisses ertheilen zu lassen, und daß solche Lehrer als ordentliche Lehrer dieser Schulen berufen würden. Nun ist man in der städtischen Verwaltung über den Rahmen dieser Verfügung hinausgegangen (sehr richtig! rechts) und hat eine große Zahl jüdischer Lehrkräfte angestellt, die nicht erforderlich waren, wft den Religionsunterricht für die jüdischen Kinder einzurichten. Zwar hat der Magistat von Berlin am 18. Juni 1695 an das Provinzial- Schulkollegium berichtet und gesagt; Es ist dafür gesorgt, daß nur an solchen Schulen jüdische Lehrkräfte dauernd beschäftigt werden, in welchen das Bedürfniß jüdischen Religionsunterrichts durch die Einrichtung jüdischer Religionskurse nachgewiesen ist. Aber, meine Herren, die Schwierigkeit, die heute hervorgetreten ist, daß also, wie der Herr Abgeordnete Kreitling eben ausführte, zu nächsten Ostern 36 jüdische Lehrerinnen in Klassen thätig sein werden, in denen jüdische Kinder überhaupt nicht vorhanden sind (hört, hört! rechts), diese Schwierigkeit beweist, daß die Grenze, die der Magistrat im Jahre 1895 selbst gezogen hat, nicht eingehalten worden ist. Nun, meine Herren, ist die Unterrichtsverwaltung durchaus nicht gewillt, die nun einmal vorhandenen Verhältnisse so zu ignoriren und mit Härte gegen die einzelnen Lehrpersonen vorzugehen. In dieser Beziehung hat der Herr Minister einen Vorwurf gegen die städtische Schuldeputation erhoben, der, wie ich glaube, auch nicht unberechtigt ist. Die Schuldeputation hat, als sie nach der Anordnung des hiesigen Provinzial-Schulkollegiums die jüdischen Lehrerinnen von dem Ordinariat in einzelnen Klassen entbunden hat, diese jüdischen Lehrerinnen an derselben Schule weiter wirken lassen, obwohl bei diesem Verfahren den Schülern gegenüber zum Ausdruck kam, daß die jüdische Lehrerin eine veränderte Stellung gegen bisher erhalten hatte. Daß dies pädagogisch nicht richtig ist, wird wohl allgemein anerkannt werden. Man hätte diese jüdischen Lehrerinnen an andere Schulen übernehmen sollen, fei es, daß dort ein Ordinariat frei war, welches ste nach den Bestimmungen des Provinzial-Schulkollegiums erhalten konnten, sei es, daß man sie unter neuen Verhältnissen in verschiedenen Klassen gleichzeitig beschäftigte. Daß in der letzteren Einrichtung nicht irgend eine Herabsetzung der einzelnen Lehrkraft zu finden ist, das können Sie daraus entnehmen, daß in sehr vielen größeren städtischen Schulkörpern das Fachschulsystem besteht, so daß nicht ein Lehrer den Gesammtunterricht der einzelnen Klasse ertheilt, sondern nach seiner besonderen Befähigung für einzelne Lehrfächer in mehreren Klassen gleichzeitig beschäftigt wird. So hätte man, glaube ich, verfahren können, wenn man die Härten, die einzelnen Lehrpersonen gegenüber nun einmal, infolge der zu weit gehenden Anstellung jüdischer Lehrkräfte, nicht ganz zu vermeiden sind, hätte mildern wollen. Und so soll es nach der Anordnung des Herrn Ministers in Zukunft geschehen. Dabei hat der Herr Minister auch noch das Entgegenkommen im Vergleich zu der Anordnung des Provinzial-Schulkollegiums gezeigt, daß er es nicht für richtig erklärt hat, eine ganz bestimmte Minimalzahl von jüdischen Kindern in den einzelnen Klassen als Vorbedingung für die Uebertragung des Ordinariats an eine jüdische Lehrkraft vorzuschreiben, so daß, wenn nur in freundlicher Verständigung die Schuldeputation und das Provinzial-Schulkollegium die Sache zu diesem Ostertermin regeln, wie ich glaube, Beschwerden auch von den angestellten jüdischen Lehrkräften nicht mehr zu erheben sein werden. Ich möchte nur bei der Gelegenheit gegenüber dem, was Herr Abgeordneter Kreitling ausführte über den Ton, in welchem das Provinzial-Schulkollegium mit dem Magistrat korrespondire, bitten, diese Dinge nicht dadurch zu verschärfen, daß man jedes Wort, das einmal in einer Verfügung ausgesprochen ist, auf die Goldwaage legt. Meine Herren, man kommt viel weiter, wenn man freundlich im mündlichen Verkehr sich über die Dinge verständigt, und der jetzige Präsident des Provinzial-Schulkollegiums hat es seit Jahr und Tag mit diesem Wege gehalten. Abgeordneter Dr. Hirsch (Berlin): Meine Herren, ich würde verzichtet haben, auf die Angelegenheit der jüdischen Lehrerinnen, die mein Freund Kreitling bereits eingehend behandelt hat, zurückzukommen, wenn die Erklärung vom Regierungstisch befriedigend für uns ausgefallen wäre. Der Herr Ministerialdirektor hat als Grund der ganzen Maßnahmen angegeben, daß der Magistrat von Berlin über den Rahmen der Falk'schen Verfügung von 1875 hinaüsgegangen sei, indem er mehr jüdische Lehrer und Lehrerinnen angestellt hätte, als der Unterricht nöthig machte. Dem gegenüber möchte ich vor allem auf die Ziffern, die Kollege Kreitling angeführt hat, Hinweisen, woraus hervorgeht, daß die Zahl der jüdischen Lehrkräfte im Berhältniß zu den Schülern eine geringere war und ist als bei den christlichen Konfessionen. Aber, meine Herren, der Herr Minister selbst hat sein Vorgehen in andererMeise begründet; er hat das eben von dem Herrn Ministerialdirektor Gesagte gewissermaßen widerlegt, denn in dem Reskript vom 27. Dezbr. 1895 heißt es wörtlich: