Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 11 (17.3.1899)
- Date
- 1899-03-17
- Page
- Seite 125 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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12& ^«sr Aus dem KdgesrdnetenhLuft. Berlin, 12. März. m 10. d. M. war die Frage, der unser heutiger Leitartikel gewidmet ist, auch wieder Gegenstand der Debatte im Abgeordnetenhaus. Da die Tagesblätter — ohne Unterschied der Parteirichtung — bei der Fülle des sich drängenden parlamentarischen Stoffes den einzelnen Gegenständen der Verhandlungen nur geringen Raum einräumen können und z. B. die Debatte über die jüdischen Lehrerinnen mit 30-40 Zeilen abfertigen mußten, so wird es bei der Wichtigkeit der Frage an sich unseren Lesern gewiß willkommen sein, die in jener Sitzung gehaltenen drei Reden im Wortlaut nach dem stenographischen Protokoll kennen zu lernen. Wahrhaft wohlthuend wirkte die Rede des Abgeordneten Dr. Max Hirsch; es ist das erste Mal seit langen Jahren, daß ein Jude für seine Glaubensgenossen das Wort ergriffen hat. Abgeordneter Kreitling: Meine Herren, ein Theil der diesjährigen Etatsrede unseres Kollegen Richter bezog sich auf die konfessionellen Verhältnisse der Berliner Gemeindeschulen und die Maßregelung der jüdischen Lehrerinnen in denselben. Der Herr Minister betonte in seiner Erwiederung aufs Schärfste, daß die Berliner Gemeindeschulen ebenso wie alle Volksschulen im Lande konfessionell feien, und bezog sich bei seiner Beweisführung auf Artikel 24 der Verfassung, und zwar auf den ersten Absatz. Bekanntlich ist der Sinn des Wortlauts dieses Absatzes des Artikel 24 schon lebhaft umstritten worden und hat die verschiedensten Deutungen erfahren. Wir sind mit der Interpretation des Herrn Kultusministers nicht einverstanden. Wenn' die Gesetzgebung die Absicht gehabt hätte, die Einrichtung der Schule als eine konfessionelle Angelegenheit zu bezeichnen, dann hätte sie dafür wahrscheinlich auch den nöthigen Ausdruck gefunden und nicht blos von der Möglichkeit, konfessionelle Schulen einzurichten, gesprochen. Ich will mich auf die Deutung dieser Angelegenheit nicht weiter einlassen; ich bezweifle nicht, daß der Herr Kultusminister an seiner Ansicht festhalten wird, wie wir ebenfalls an unserer Ansicht festhalten werden. Aber seit Erlaß der Verfassung ist von keinem Kultusminister eine derartige Auslegung erfolgt wie von dem jetzigen Kultusminister Herrn Dr. Bosse. Im Jahre 1875 hat sogar der damalige Kultusminister Herr Dr. Falk dem Berliner Magistrat mitgetheilt, er wünsche, daß die Lehrer der verschiedenen Konfessionen nicht nur in allen Schulen den ihrer Konfession Angehörigen Religionsunterricht ertheilen sollen, sondern daß sie auch als ordentliche Lehrer an allen Schulen angestellt werden könnten. Nun haben wir damals 10 stiftungsgemäß konfessionelle Schulen gehabt; alle übrigen Schulen in der Stadt Berlin wurden — das war wenigstens die Ansicht des Magistrats - paritätisch eingerichtet. Den Herrn Minister Falk hat damals bei seinem Erlaß jedenfalls der Gedanke geleitet, der wiederum in einem Artikel der Verfassung, uämlich in Artikel 12, wiedergegeben ist, daß der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte unabhängig sei von dem religiösen Bekenntniß. Alle Lehrer, welchen Bekenntnisses sie auch sein mögen, dürfen in Ausübung ihres Amtes, wenn sie einmal angestellt sind, nicht beeinträchtigt werden. Dieser Ansicht ist der Herr Kultusminister nicht beigetreten, und was daraus gefolgt ist, hat der Abgeordnete Richter schon angedeutet. Uebrigens hat der Berliner Magistrat seinerzeit, ohne dazu durch ein ministerielles Reskript angehalten oder gezwungen zu sein, die Verhältnisse der Anstellung der Lehrer der verschiedenen Konfessionen nach der Zahl der Kinder geregelt. Eine im Jahre 1894 eingeleitete Untersuchung hat ergeben, daß auf eine katholische Lehrkraft 51 Kinder, auf eine evangelische Lehrkraft 53 Kinder und auf eine jüdische Lehrkraft sogar 64 Kinder entfallen. Es wird hiernach wohl Niemandem in den Sinn kommen können, der Stadt Berlin den Borwurf zu machen, daß sie im Verhältniß zu viel jüdische Lehrkräfte angestellt hätte. Das hat auch der Herr Minister in seinem Reskript vom 27. Dezember 1695 ausdrücklich anerkannt. Aber in diesem Reskript befinden sich zwei tief einschneidende Verfügungen, welche für die jüdischen Lehrerinnen — jüdische Lehrer haben wir ja nicht viel — sehr verhängnißvoll geworden sind. Die erste dieser Bestimmungen enthält eine Beschränkung des Anstellungsbedürfnisses überhaupt. Bis zu dem Zeitpunkt, wo dieses Reskript erlassen wurde, galt es für ausreichend, wenn einer jüdischen Lehrerin 8 jüdische Religionsstunden zugetheilt werden konnten, und noch früher war man ckit der Vakanz von 4 Religionsstunden einverstanden. Nun verschärfte der Herr Minister die Anstellungsmöglichkeit dadurch, daß er anstatt der bisher üblichen 8 Stunden deren 12 einführte. Wer die Berliner Schulverhältnisse kennt, wird sich überzeugen, daß es gar nicht möglich ist, allen jüdischen Lehrerinnen 12 Stunden zu geben, selbst wenn man sie immer von einer Schule nach der anderen schicken will. An einer einzelnen Schule sind diese 12 Lehrstunden überhaupt nicht vorhanden. Wenn man diese Maßregel durchführen wollte, müßte man eine ganze Anzahl jüdischer Lehrerinnen entlassen. Man könnte also niemals neue Lehrkräfte einstellen, und thatsächlich ist diese Maßregel des Herrn Ministers darauf hinausgelauftzn, daß wir seit 1895 nur eine einzige jüdische Lehrerin haben anstellen können, trotzdem sich die Zahl der jüdischen Kinder sehr erheblich vermehrt hat. Die zweite Bestimmung ist eigentlich von viel größerer Bedeutung; sie entzieht den jüdischen Lehrerinnen da, wo nicht mindestens 10 jüdische Kinder in einer Klasse sind, das Ordinariat. Wir haben jetzt in Berlin vom 1. April ab 3725 Klaffen. Nun sollen wir immer zunächst einmal prüfen, wie viel jüdische Kinder in jeder Klasse find, um dem Provinzial-Schulkollegium zu berichten, ob es genehmigen will, daß die betreffende Lehrerin das Ordinariat behält. Das ist außerordentlich schwierig. Wenn wir bis zum 15. März z. B., also 14 Tage vor Beginn des Semesters, diese Benachrichtigung geben sollen, dann sind die Zahlen, die wir anführen, am 1. April ganz entschieden falsch. Ich möchte dem Herrn Minister und auch dem Hohen Hause eine Erfahrung mittheilen, die wir Dezernenten der Schuldeputation in jedem Jahre zweimal machen können. Bekanntlich verzieht die Berliner Bevölkerung zu ihrem vierten Theil in jedem halben Jahr; sie befindet sich in ständiger Bewegung, und das ist der Grund, daß, wenn wir glauben, etwas richtig gemacht zu haben, es schon nach wenigen Tagen falsch ist. Auch wenn wir diese Ermittelungen vornehmen am 2. oder 3. April, auch dann sind die Zahlen nicht mehr richtig, nach denen wir die Frequenz zu regeln haben. Nun kommt es darauf an, daß 10 jüdische Kinder in her Klasse sind. Fehlt nur ein einziges Kind, dann trifft diese harte Maßregel die Lehrerin, und sie wird depossedirt. Es ist schon hervorgehoben worden, daß die jüdischen Lehrerinnen diese Depossedirung als Herabsetzung zu Lehrerinnen zweiter Klasse betrachten, und daß dadurch ihr Ansehen in der Schule sowohl als auch nach außen hin außerordentlich leidet. Wenn der Unterricht einer jüdischen Lehrerin nicht gefährlich ist, sobald 10 Kinder sich in der Klasse befinden, dann wird diese Gefahr auch wahrscheinlich noch nicht so erheblich wachsen, wenn ein einziges Kind weniger vorhanden ist. Ich meine überhaupt, daß die Bestimmung, welche der Herr Minister gleichzeitig in Bezug auf die Beschränkung der Lehrthätigkeit getroffen hat, als solche nicht aufrecht erhalten werden kann. Der Herr Minister hat erklärt, er wolle die Lehrthätigkeit nicht geradezu beschränken, aber er hielte es doch für angezeigt, daß die mit Aufstellung der Lehr- und Lektionspläne betrauten Personen jüdischen Lehrern und Lehrerinnen nicht solchen Unterricht zutheilen werden, welcher ihnen in ihrem eigenen und im Interesse der Schule nicht übertragen werden darf. Der Herr Minister fährt dann fort: Ich erinnere nur an die Geschichte der Ausbreitung des Christenthums und der Kreuzzüge. Meine Herren, das ist in dem Augenblick, wo der Geschichtsunterricht gegeben wird, rein historischer Lehrstoff. Wenn der Herr Minister meint, daß auch konfessioneller Geschichtsunterricht gegeben werden soll, dann möge er verbieten, daß täglich Tausende von christlichen Religionsstunden in unseren Volksschulen gegeben werden, welche sich mit dem alttestamentarischen Lehrstoff beschäftigen. Das könnte man dann sowohl jüdichen Religionsunterricht, als auch jüdischen Geschichtsunterricht nennen, denn das Alte Testament giebt, wie Sie alle wissen, im Wesentlichen die Geschichte des jüdischen Volkes wieder. Die Konsequenz würde also sein, daß man auch diesen Unterricht verbieten müßte. Ich meine, wenn man die Verfügung des Herrn Kultusministers bis zur änßersten Konsequenz durchführt, dann würde allerdings die jetzt vorliegende Absicht, daß die Hauptaufgabe der jüdischen Lehrerinnen der jüdische Reli-