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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-03-10 · Heft 10 (10.3.1899) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 10 (10.3.1899)
Date
1899-03-10
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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Äerlin, 10. Mär; 1899. -- r-v--»-.«-. 10/ Dpp Gemetndedole. Weikage zur „Allgemeinen Zeitung des Iuöenlhurns". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 6. März. Bor Eintritt in die ziemlich reichhaltige Tagesordnung der heutigen Repräsentanten-Versammlung stellt zunächst Herr Professor Blaschke, der in der vorigen Sitzung den Mangel eines genauen Berichtes über die jüdischen Volksschulen innerhalb eines Zeitraums von 75 Jahren beklagt hatte, zur Steuer der Wahrheit richtig, daß der letzte Bericht der Töchterschule vor fünfzig Jahren, der der Knabenschule vor ca. 20 Jahren veröffentlicht worden sei. Herr Justizrath Meyer erinnert hierbei an den vor zwei Jahren von der Schulkommission erstatteten Bericht und wünscht, falls nach dieser Richtung ein Beschluß zu Stande käme, positive Angaben, worüber eine Auskunft verlangt werde. Herr Dr. Minden legt das Amt als Mitglied des Kuratoriums der Ephraims-Stiftung nieder und bittet um eine Ersatzwahl, die auf Herrn Willibald Löwenthal fällt. Zum geschäftlichen Theil berichtet der Vorsitzende, Herr Louis Sachs, daß wegen des nachgesuchten längeren Urlaubs des Herrn Professor Lew in Herr Rechtsanwalt Dr. Veit Simon von ihm einberufen worden sei. Die stellvertretenden Repräsentanten, bei denen die Vereidigung noch nicht erfolgt sei, seien nachträglich durch den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes verpflichtet worden, was sich als nothwendig herausgestellt habe, nachdem ihnen die Theilnahme an den geheimen Sitzungen laut Beschluß gestattet worden fei. Der Vorsitzende theilt ferner mit, daß Herr Hermann Landsberger nunmehr die Wahl zum stellvertretenden Gemeindevorsteher angenommen und daß Herr Rechtsanwalt Dr. Eugen Fuchs wegen Ueberlastung mit Berufsgeschäften seine Demission aus dem Gemeindevorstand zum 1. April dieses Jahres nachgesucht habe. Bon den Herren Geheimrath Senator, Professor Blaschke, Landgerichtsrath Löwe und Geheimrath Blumenthal ist ein Antrag eingegangen: der Vorstand wolle beschließen, daß Ostern 1900 über die Lehrerbildungsanstalt ein Bericht erscheint, der genaue Angaben enthält über die Lehraufgabe und die Bertheilung derselben auf die einzelnen Klassen und Lehrer, und daß hierzu die erforderlichen Mittel bewilligt werden. Die Petition ist dem Ausschuß III zur weiteren Veranlassung überwiesen worden. — Punkt 1 der Tagesordnung betrifft die letztwillige Zuwendung des Herrn Siegfried Moses Meyer im Betrage von 6000 Mark an die Armenkommission. Das Legat wird debattelos angenommen. — Alsdann erstattet Herr Albert Philipp Meyer Bericht über die Bermiethung der Plätze in der Synagoge Lindenstraße. Das finanzielle Resultat lasse zu wünschen übrig. Der Erlös bleibe erheblich hinter dem Tarif zurück. Bon den 1853 Plätzen, die mit 59 456 Mark tarifirt seien, seien 1277 Plätze vermiethet worden und hätten 37903 Mark ergeben, unvermiethet blieben 576 Plätze. Der Synagogenvorstand führe dieses Resultat auf zwei Faktoren zurück, auf die Konkurrenz, die der Gottesdienst im Geselligen Verein der Gesellschaft der Freunde biete, und auf eine zu hohe Normirung der Plätze. Bei den Frauenplätzen seien sämmtliche Plätze ä 60 Mark bis auf einen vermiethet, ebenso die billigen Plätze von 5—20 Mark, bei den Herrenplätzen find die theuersten Plätze ä 60 Mark nur etwas über die Hälfte, die billigen Plätze ganz vermiethet. Der Hauptaussall erstrecke sich bei Männer- und Frauenplätzen auf die Preise von 20—50 Mark. Es würde sich für die Folge empfehlen, erstens den Gottesdienst in der Gesellschaft der Freunde eingehen, andererseits eine Reduktion der Plätze in den mittleren Preisen und eine erhebliche Erweiterung der billigen Plätze eintreten zu lassen. Die Versammlung hat von diesem Bericht nur Kenntniß zu nehmen. Zur Renovirung der Kastellanwohnung in der Synagoge Lindenstraße werden 175,54 Mk. bewilligt, für den Anschluß des Friedhofes in Weißensee an die Wasserleitung in Berlin 500 Mark. Die Kosten der Wasserversorgung in Weißensee betragen jetzt jährlich 3900 Mark, während sie sich etwa auf 1125 Mk. stellen werden, wenn der Anschluß erfolgt ist. Für die Anlage eines elektrischen Motors für die Orgel in der Synagoge Lützowstraße werden 2000 Mark genehmigt. Nachfragen, die Herr Albert Philipp Meyer an kompetenten Stellen eingezogen hat, haben ergeben, daß mit einer solchen Einrichtung die glänzendsten Erfahrungen gemacht worden find. — Die Vorlage, die Beiträge der Koscherfleischhändler für das Jahr 1899 zu erlassen, wird debattelos bewilligt. Die Kommission spricht wiederum den Wunsch aus, eine Verbilligung des Koscherfleisches herbeizuführen, sei es durch Erlaß der Beiträge oder auf eine andere Weise. Herr Geheimrath Blumenthal berichtet alsdann über die Einrichtung und Verwaltung der Gemeindebibliothek, zu der bereits die erste Rate von 10000 Mark bewilligt worden ist. Die Anträge des Gemeindevorstandes lauten: 1. Bei der Anlage der Gemeindebibliothek soll nicht minder das Bedürfniß des Laien wie das des Gelehrten und Studirenden berücksichtigt werden; 2. die Leitung der Bibliotheksangelegenheiten einer Berwaltungskommisfion zu übertragen, welche zunächst für ein Jahr versuchsweise aus einem Aeltesten, zwei Repräsentanten und zwei wahlfähigen Gemeindemitgliedern bestehen soll; 3. neben der Verwaltungskommission eine Sachverständigenkommission mit berathender Stimme einzusetzen, welche mindestens aus 9 Mitgliedern bestehen soll. In der längeren Diskussion über diese Vorlage sind die Redner darüber einig, daß die Stellung der Verwaltungs- und Sachverständigenkommission noch nicht genügend geklärt sei. Vielfach wird auch bezweifelt, daß sich Mitglieder zur Sachverständigenkommission finden werden, wenn sie nur eine berathende Stimme erhalten. Vom Börstandstifch räth Herr Dr. Fuchs deshalb, heute nur das Kuratorium zu-bestätigen und es demselben zu überlassen, Vorschläge zu machen, wie es sich durch technische Berather ergänzen will. Die Versammlung beschließt demgemäß; die beiden ersten Punkte des Antrages des Gemeindevorstandes werden alsdann angenommen, Punkt 3 dagegen abgelehnt. Die Wahl der Mitglieder zur Verwaltungskommission soll auf eine der nächsten Tagesordnungen gesetzt werden. Den Schluß der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung bildet die Petition in der Angelegenheit der jüdischen Lehrerinnen. Der Referent, Herr Professor Blaschke, theilt mit, daß der Ausschuß III sich schlüssig gemacht habe, die Petition abzusenden. Die Sachlage habe sich nun durch den inzwischen ergangenen ministeriellen Bescheid geändert, und der Wortlaut der Petition werde, falls sie beschlossen werde, in einigen Punkten geändert werden müssen. VomVorstandstifch räth Herr Justizrath Meyer überhaupt von einer Petition ab, die er geradezu für schädlich hält. Herr Landgerichtsrath Löwe bittet die Versammlung, diesem Vorschläge des Vorsitzenden nicht beizutreten. Wenn man den Erlaß verfolge, so könne wohl kein Zweifel darüber bestehen, daß der Minister im Prinzip daran festhalte, das Ordinariat nur in vereinzelten Fällen den jüdischen Lehrerinnen zu übertragen. Der Minister gebe nur zum Ausdruck, daß der Magistrat ihn mißverstanden habe, als er jüdische Lehrpersonen plötzlich und auffällig aus dem Amte entfernt habe. Die Vertretung der jüdischen Gemeinde nehme einen falschen Standpunkt ein, wenn sie sich damit begnüge, daß die jüdischen Lehrkräfte nicht plötzlich und in schonender Weise aus dem Amte entfernt werden sollen. Wenn die Stellung der Gemeinde so aufgefaßt werde, daß durch Petitionen an den Minister etwas Besonderes veranlaßt werden soll, so sei das nicht der richtige Standpunkt. Die verletzten Interessen der Gemeindemitglieder müssen in'dem Sinne gewahrt werden, daß man sage, das Gesetz sei nicht beöbachtet worden und die Entfernung der Lehrkräfte aus dem Amte eine ungesetzliche. Im Gesetz vom 3. Juli 1869 stehe ausdrücklich, die Bekleidung öffentlicher Aemter solle vom Bekenntniß unabhängig sein. Seit 1875 seien jüdische Lehrkräfte angestellt worden. Es sei offenbar, daß das von ihnen bekleidete öffentliche Amt ihnen um ihres Glaubens willen entzogen worden sei. Ob die Gemeindevertretung mit einer Portion oder Protestation Erfolg habe und den drei betroffenen Lehrerinnen damit genützt werde oder nicht, müsse gleichgiltig sein. Nach dem Wortlaut der Verfügung seien noch 36 Lehrerinnen zu entfernen, was jeden Augenblick geschehen könne. Gegen diese ungesetzliche Maßregel

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