Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 8 (24.2.1899)
- Date
- 1899-02-24
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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- 3 - die Versammlung. Erbedauerte, daß nicht, wie im vergangenen Jahre, Herr Amtsgerichtsrath Wollstein die Versammlung leiten könne. Der Tod seines Vaters zwinge ihn, der Versammlung fern zu bleiben. Mit tief empfundenen Worten gedachte Herr Dr. Reich des Verstorbenen, eines um die hiesige Gemeinde hochverdienten Mannes, zu dessen Ehren sich die Versammlung erhob. Dann ergriff Herr Dr. Loevinson das Wort zu seinem Vortrage: „Der Rechtsschutz, ein wichtiger Zweig der Central-Vereinsthätigkeit. Herr Dr. Loevinson, der selbst Mitglied der Rechtsschutz-Kommisston ist, gab einen Ueberblick über die Tätigkeit derselben in den letzten Monaten. Er zeigte, mit welcher Vorsicht jetzt die immer mehr abnehmende antisemitische Presse ihre Nachrichten bringe, und schloß mit der Hoffnung, daß die antisemitische Presse, durch die Thätigkeit der Rechtsschutz-Kommisflon gezwungen, auf erfundene sensationelle Nachrichten zu verzichten, bald so langweilig sein werde, daß sie Niemand mehr beachten werde. Herr Dr. med. Jos. Lewy sprach über andere Aufgaben des Central-Bereins. Aus dem Zahlenmaterial, das der Redner gab, sei hervorgehoben, daß der Central-Verein jetzt 45000 Mitglieder zähle, 67 Gemeinden, die sich korporativ angeschlosfen haben, und 10 000 einzelne Mitglieder; in Breslau habe der Verein 500 Mitglieder, d. h. nur 15 pCt. der Gemeindemitglieder, während z. B. in Posen 70 pCt. dem Verein angehören. Ein charakteristisches Zeichen für die Gesinnung, die endlich bei den deutschen Juden zum Durchbruch gekommen ist, war der stürmische Beifall, der die Worte des Redners begleitete: „Für feig und ehrlos halten wir heute den Juden, der die Religion seiner Väter verläßt, denn wohl nie ist religiöse Ueberzeugung der Grund zum Nebertritt". Aus der Debatte seien die Worte des Herrn Rechtsanwalt Dr. Samuelsohn hervorgehoben, der die Stellung des Vereins zum Zionismus kennzeichnete. Mit den Zionisten, so lange sie nur die Ansiedelung heimathloser osteuropäischer Juden erstreben, ohne die Zionisten, wenn sie uns ausfordern, nicht mehr Deutsche zu sein. An der Debatte betheiligten sich noch die Herren Dr. Neustadt, Fabrikbesitzer Hirschfeld, Kand. jur. Posener und wiederholt die Berliner Herren, denen von allen Seiten das Vertrauen zum Central-Verein ausgesprochen wurde. Gegen Mitternacht schloß der Vorsitzende unter Dankesworten an die Berliner Herren die Versammlung, die das Interesse für den Verein in Breslau neu belebt und zahlreiche neue Mitglieder demselben verschafft hat. n. Breslau, 17. Februar. Am 14. d. verschied hier im Alter von 78 Jahren der Partikulier, frühere Kaufmann Bernhard Wollstein. In ihm verliert nicht allein die israelitische Gemeinde eines ihrer ausgezeichnetsten Mitglieder, sondern auch die Stadt Breslau einen humanen und opferwilligen Bürger. Der Verstorbene war lange Jahre im öffentlichen Leben als Mitglied des Repräsentantenkollegiums thätig und hat zum Bau des neuen jüdischen Krankenhauses grundlegend mitgewirkt. Seine Hauptthätigkeit entfaltete er aber auf dem Gebiet der Armenpflege. Ganz im Dienste seiner nothleidenden Mitmenschen ausgehend, hat er nie gezögert, wenn seine Hilfe in Anspruch genommen wurde, ohne Unterschied der Konfession helfend einzugreifen, und manche Thräne hat er im Geheimen getrocknet. An seinem Sarge trauern nicht allein seine Familie und der weite Freundeskreis, den er sich geschaffen hat, sondern zahlreiche Arme Breslaus beweinen in ihm ihren Beschützer und Helfer in der Noth. Das Leichenbegängniß gestaltete sich am 16. d. zu einer großartigen Trauerkundgebung, welche von der großen Liebe und Verehrung, die der Heimgegangene in allen Schichten der Bevölkerung, insbesondere seiner Glaubensgenossen, genoß, Zeugniß ablegte. Ein unabsehbarer Trauerzug geleitete den verdienstvollen Manu zur letzten Ruhestätte. Die im Trauerschmuck prangende Leichenhalle konnte nur den bei Weitem kleinsten Theil der großen Menge fassen, die sich auf dem israelitischen Friedhof eingefunden hatte. In beredten Worten gaben Herr Rabbiner Dr. Rosenthal und Herr Rabbiner Dr. Guttmann der Trauer der Familie und der jüdischen Gemeinde Ausdruck, priesen einmüthig die segensreiche Wirksamkeit des schlichten, einfachen, selbstlosen, bescheidenen Mannes im Dienste edelster Humanität und stellten ihn den Ueberlebenden als leuchtendes Vorbild zur Nacheiferung hin. Sein Andenken sei gesegnet! 52 Oppeln, 21. Februar. Der Nachricht, ein Lehrer des hiesigen Gymnasiums habe seinen Schülern den Besuch von Lessings „Nathan der Weise" verboten, weil das Stück das Judenthum verherrliche, setzt Herr Gymnasialdirektor Dr. May folgende kategorische Erklärung gegenüber: „Oppeln, den 18. Februar 1899. Die Notiz im Briefkasten dieser Zeitung vom 15. d. M., Nr. 83a, wonach ein Lehrer des hiesigen Gymnasiums den evangelischen Schülern angeblich verboten hat, der Aufführung des Lessing'schen Stückes „Nathan der Weise" beizuwohnen, erkläre ich auf Grund eingehender Untersuchung als völlig aus der Luft gegriffen, da weder Lehrer noch Schüler von einem derartigen Verbote Kenntniß haben. Dr. May, königlicher Gymnasialdirektor." 4. Camen i. Wests., 19. Februar. Am 15. Februar waren 25 Jahre verflossen, seitdem Herr Gossel als Prediger und Lehrer in hiesiger Gemeinde wirkt. Reiche Geschenke und große Ehrungen wurden dem Jubilar von Seiten der Gemeindemitglieder, von Freunden und Schülern von Nah und Fern dargebracht. Viele Telegramme und briefliche Glückwünsche liefen während des Tages ein, auch wurde der Jubilar durch ein herzliches Glückwunschschreiben vom Herrn Kreisschulinspektor Bornscheuer in Dellwig erfreut. Unter den vielen Ehrengaben, die dem Gefeierten zu Theil wurden, erwähnen wir nur einen kostbaren Silberaufsatz, der von dem Vorstand und den Repräsentanten mit einer Ansprache überreicht wurde. zz Heilbronn, 19. Februar. Eine antisemitische Rohheit fand am 11. d. M. vor der Strafkammer des Landgerichts ihre theilweise Sühne. Am Sonntag den 30. Oktober v. I., Abends nach 8 Uhr, zogen die Heilbronner Kaufleute Schurr, Rapp und Nollenberger durch Affaltrach. Dabei riefen sie die rohesten Beleidigungen gegen die Juden aus. (Da stinkt's nach Juden, muffiges Israel! rc.) Vor dem Geschäft der Gebrüder Levi trat Hugo Levi den Ruhestörern entgegen und wies mit einer Peitsche einen Angriff ab. Bernhard Levi, der nun aus dem Laden trat, um nach der Ursache des Lärms zu sehen, wurde nach kurzem Wortwechsel in rohester Weise niedergeschlagen und roh mißhandelt. Erst dem herbeieilenden Schullehrer Spatz gelang es, die Burschen zu vertreiben und einen derselben festzunehmen. Bernhard Levi, ein ruhiger, braver, geachteter Bürger, Veteran aus den Jahren 1866 und 1870, wurde bewußtlos in seine Wohnung gebracht. Der Arzt stellte zahlreiche Wunden an Kopf, Gesicht, Beinen rc. fest. Die Kopfwunden entstammten kantigen Werkzeugen. Der Mißhandelte war 5 Tage lang genöthigt, das Bett zu hüten, und etwa 14 Tage im Geschäft gehindert. Die von der königlichen Amtsanwaltschaft Weinsberg erhobene Klage wurde am 30. Oktober 1898 vom Schöffengericht Weinsberg verhandelt. Sonderbarerweise war die Anklage nur wegen Körperverletzung und nicht auch wegen groben Unfugs erhoben, und noch unbegreiflichererweise erfolgte — Freisprechung. In den Urtheilsgründen wurde ausgeführt: Den Angaben der Angeklagten sei kein Werth beizumeffen, Nothwehr habe auch nicht Vorgelegen, die Handlung sei eine rohe gewesen — aber wegen der Nacht seien von den Zeugen bestimmte Wahrnehmungen durchs Auge nicht gemacht worden. Es sei von keinem Zeugen mit Sicherheit angegeben worden, daß er gesehen habe. Dieser oder Jener habe geschlagen. Gegen dieses Urtheil erhob die Staatsanwaltschaft Berufung. Inzwischen hatte Lehrer Spatz, als Vorsitzender des israelitischen Kirchenvorsteheramts Affaltrach die Staatsanwaltschaft Heilbronn gebeten, auch wegen der Beleidigung der jüdischen Einwohner Affaltrach vorzugehen. Es ist aber bis heute in der Richtung nichts erfolgt. Dagegen verurtheilte die königliche Strafkammer Heilbronn die 3 Angeklagten am 11. Februar dieses Jahres wegen Körperverletzung je zu 14 Tagen Gefängniß, einer Buße und Tragung der Kosten 1. und 2. Instanz. Der Staatsanwalt hatte 4 Wochen beantragt und als erschwerend die ungerechtfertigte, grobe Beschimpfung der Israeliten bezeichnet, mit dem Hinweis, es liege die begründete Vermuthung vor, daß wohl die Angeklagten Mitglieder des antisemitischen deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes, Ortsgruppe Heilbronn, seien. Die Strafkammer trat dieser Anschauung bei, gewährte jedoch in Anbetracht des jugendlichen Alters der Angeklagten mildernde Umstände. Oesterreich - Ungarn. LI Wien, 20. Februar. Hier kursirt jetzt das Gerücht, daß der Stadtrath auf Antrag des Magistrats die Erlassung eines Schacht» Verbotes für die in den städtischen Schlachthäusern zur Schlachtung gelangenden Thiere beabsichtige; zugleich wird die Anschauung geäußert, es stünde der Gemeinde frei, eine derartige Verfügung zu treffen. Dies wird jedoch durch eine ältere Entscheidung des Ministeriums des Inneren widerlegt. Am 26. Februar 1894 wurde nämlich seitens des Grazer Ge-