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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-02-24 · Heft 8 (24.2.1899) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 8 (24.2.1899)
Date
1899-02-24
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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63. Jahrgang Nr. 8. 0^^4- Berlin, 24. Februar 18W. Weikcrge zur „Attgemeinen Zeitung öes Iuöenttzums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. £2 Berlin, 18. Februar. Die „Kommission zur Bekämpfung der Wanderbettelei, zur Organisation der Armenpflege, zur Begründung von Arbeitsnachweisen wie Arbeitsstätten" hielt am 2. d. M. im Büreau des „Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" ihre erste Sitzung. Anwesend waren die Herren S. Frank-Leipzig, Ch. L. Hallgarten-Frankfurt a. M., Landgerichtsrath und Landtagsabgeordneter Peltasohn-Bromberg, Eugen Rosenstiel-Berlin, Singer-Magdeburg, ferner als Vertreter des D.-J. G.-B. Herr Professor Dr. Philippson-Berlin und alsj Protokollführer Herr Dr. W. Neumann-Berlin; entschuldigt fehlten die Herren M. Adler - Berlin, Martin Simon - Berlin, Heinrich Cohn-Liegnitz und Leonh. Emanuel-Köln. Herr Professor Philippson begrüßte die Erschienenen Namens des D.-J. G.-B. und regte die Wahl eines Vorsitzenden der Kommission an, welche auf Herrn Rosenstiel fiel. Dr. Neumann berichtete sodann über die vom D.-J. G.-B. feit dem Verbandstage in den vorliegenden Fragen entfaltete Thätigkeit: Separatabzüge des stenographischen Protokolls seien den interessirten staatlichen Behörden für jüdische Angelegenheiten, Gemeinden- und Armen-Verbänden sowie den Großgemeinden überreicht worden. Als Vertreter in die Kommission seien bisher ernannt: vom D.-J. G.-B. Maurermeister M. Adler und E. Rosenstiel, vom Breslau- Liegnitzer Verband Heinrich Cohn-Liegnitz, vom Bromberger Verband Landgerichtsrath Peltasohn-Bromberg, vom Sächsischen Provinzial- Verband Singer-Magdeburg, vom Gemeinde-Verband Berlin Bankier Martin Simon, von dem zu Köln a. Rh. Leonh. Emanuel, von Leipzig Selmar Frank, seitens des Israelitischen Hilfsvereins Frankfurt a. M. Ch. L. Hallgarten. Die Verhandlungen des Verbandstages haben eine anerkennende Würdigung von Seiten des Deutschen Herbergsvereins des Pastors von Bodelschwingh in Bethel bei Bielefeld gefunden. Das Büreau des D.-F. G.-B. habe gelegentlich der Vorarbeiten für das Statistische Jahrbuch 1899 eine ergänzende Enquete über die Frage der Wanderbettelei vorgenommen, deren bemerkenswertheste Ergebnisse mitgetheilt werden. In die Verhandlung eintretend, berichtete der Vorsitzende über die im Dezember 1898 in Nürnberg angebahnte Bildung eines süddeutschen Verbandes zur Bekämpfung der Wanderbettelei. Die Leistungen und Bestrebungen der Süddeutschen verdienten lebhafte Anerkennung, und der deutsche Süden und Westen müßten an der Verbindung mit dem Norden hervorragendes Interesse haben. Bezüglich der Organisation sei zu empfehlen, dieselbe in die Bezirksverbände zu verlegen, und wenn die kleinen, nicht leistungsfähigen Gemeinden etwas leisten sollen, müßten sie durch Unterstützung der größeren leistungsfähig gemacht werden. Das jüngst erschienene Statut des Süddeutschen Verbandes wird von Herrn Hallgarten verlesen. In der Diskussion hebt Herr Frank hervor, daß die Verhältnisse des Königreichs Sachsen mit seiner kleinen Anzahl von Gemeinden, besonders aber die exeeptionellen Verhältnisse der Gemeinde Leipzig der Centralisation der sächsischen Gemeinden nicht günstig seien und die Abschiebung der Wanderbettler erfordern. Herr Singer-Magdeburg stimmt dem Leipziger Redner zu, ist in der vorliegenden Frage der provinziellen Organisation nicht geneigt und hält die Reduzirung der Unterstützungsetats für ein wirksames Mittel, um die Belästigung durch Wanderbettler zu vermeiden. Herr Peltasohn-Bromberg unterscheidet die drei Punkte: a) Wanderbeltelei, b) Armenpflege, c) Arbeitsnachweis. Zu a) wünscht Redner eine Regulirung des Unterstützungswesens durch Schaffung von Bezirken, wie sie zum Theil in den Provinzialbezw. Bezirksverbänden schon vorhanden seien; dieselben bedürfen einer Centrale. Zu b) (Armenpflege) seien Organisationsbeftimmungen zu schaffen, über deren Ausführung der Bezirksverband wacht; die Mitwirkung der Centralstelle sei dabei nicht erforderlich. Den Arbeitsnachweis (e) zu schaffen und zu unterhalten/ bleibe den großen Städten überlassen. Herr Rosenstiel weist auf den Zusammenhang zwischen a) und c) hin. Der Arbeitsnachweis verhindere, daß aus Arbeitsfähigen Wanderbettler werden; bei den Letzteren sei zwischen Inländern und Ausländern zu unterscheiden. Herr Peltasohn wünscht festgelegt zu wissen, durch welche Instanz, Gemeinde, Verband, Centrale, die Frage der Wanderbettelei behandelt werden soll. Herr Hallgarten ist für den Rosenstiel'schen Vorschlag der Bildung von Bezirksverbänden, die zu einem das ganze Reich umfassenden Verbände vereinigt werden müßten, und hebt die großen Verschiedenheiten in den einschlägigen Verhältnissen innerhalb der einzelnen Gemeinden hervor. Herr Professor Philippson hebt hervor, daß durch die Durchführung der Organisationsbeftimmungen, die nur auf einheitliche Maßnahmen gegen die Wanderbettelei hinzielen, den Gemeinden keine neuen Lasten zugemuthet werden. Redner ist nicht für Verpflanzung der Thätigkeit ins Ausland, wohl aber für strenge Grenzkontrole. Für die dazu nöthigen Maßregeln solle ein Theil des bisher zu Reiseunterstützungen der Wanderbettler gespendeten Geldes von den Gemeinden verwendet werden. Gleich der Mehrzahl der Vorredner empfehle er die Organisation und Centralisation in der Frage der Wanderbettelei. In Fällen wie dem Leipziger sei eben eine Großgemeinde als Bezirksverband aufzufassen. Herr Hallgarten schlägt, mit Hinweis auf die vom deutschen Westen den östlichen Verbänden zur Verfügung zu stellenden Geldmittel, vor die östlichen Provinzialverbände durch das Büreau besonders aufzufordern, an der Beschickung der Kommission in Berlin sich zu betheiligen und deren Arbeiten durch Aufstellung eines Arbeitsplanes und Etats zu fördern. Herr Rosenstiel ist nicht für Einrichtung von Büreaus, sondern von Arbeitsstätten an der Grenze. Alle Anwesenden einigen sich über folgende Punkte, die als Resolution angenommen werden: „1. Die innerhalb der einzelnen Gemeinden bestehenden Wohlfahrtseinrichtungen sind zum Zwecke gemeinsamer Arbeit zu eentralisiren. 2. Bezirksverbände sind, wo noch nicht vorhanden, zu schaffen. 3. Die Bezirksverbände sind zu vereinigen. Der D.-J. G.-B. gilt in der vorliegenden Frage nicht als Centralverband, sondern nur als Centralstelle. 4. Es ist an dem Prinzip, die Einwanderer an der Grenze aufzuhalten und die unwürdigen Elemente zurückzuschicken, festzuhalten. Die Ausführung ist in einer Subkommission zu berathen, die sich zunächst mit den den Einwanderungsstellen benachbarten Verbänden schriftlich in Verbindung zu setzen hat." KZ Berlin, 19. Februar. Zur Angelegenheit der Ordinariate jüdischer Lehrkräfte an den hiesigen Gemeindeschulen, die auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung steht, hat der Stadtverordnete Dr. Preuß mit Unterstützung der Mitglieder der Neuen Fraktion der Linken beantragt, folgenden Beschluß zu fassen: „In Erwägung 1. daß die Berliner Gemeindeschulen — bis auf die ausdrücklich als katholisch bezw. evangelisch anerkannten Ausnahmen — seit dem Jahre 1875 mit Genehmigung der Regierung einen paritätischen Charakter haben, 2. daß dieser einmal anerkannte Charakter unserer Schulen durch einseitige Verfügung der Aufsichtsbehörde von Rechts wegen nicht beseitigt werden kann, und daß auf die Lehrämter an solchen Schulen — unbeschadet der Bedürfnisse des Religionsunterrichts — das in der preußischen Verfassung wie im Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 gewährleistete Prinzip der vollkommenen Gleichberechtigung der Religionen Anwendung findet, fordert die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat auf, jeder dieses Recht verletzenden Maßregel bezüglich des Wirkungskreises wie der Anstellung der Lehrkräfte seine Mitwirkung zu versagen und eventuell die durch solche, etwa von der Aufsichtsbehörde unmittelbar getroffenen Maßregeln geschädigten Lehrkräfte durch Versetzung in ein anderes Amt oder in sonst geeigneter Weise zu schützen". — In der Stadtverordnetenversammlung sollte am 16. d. über die Vorlage wegen der Ordinariate jüdischer Lehrkräfte an den hiesigen Gemeindeschulen verhandelt werden. Mit Rücksicht auf die auf der Tagesordnung stehende erste Berathung des Stadthaushaltsetats beschloß jedoch die

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