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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-02-24 · Heft 8 (24.2.1899) · p. Seite 90

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 8 (24.2.1899)
Date
1899-02-24
Page
Seite 90 (sequence 6)
Language
German
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- 90- Wenil Jeder mit solchen Gedanken und Empfindungen das Fest feiert zu ihrer Ehre, so wird ihre liebliche Gestalt, ihr edler Sinn gleich einein Echo uns in die Seele klingen und dort jene Gefühle und jeden Gedanken wicdertönen lassen, die wohl Gott in das Herz eines jeden Einzelnen gelegt, und die reifen und wachsen muffen, daß sie immer, wenn Zeit und Gelegenheit es erheischen, zur That werden. Gin unbekanntes Schriftstück Gabriel Riesters. Mitgetheilt von Prof. Dr. L. Geiger. sler erzählt im Leben Rießers (Rießers Schriften Bd. I, Frankfurt, Leipzig 1867, S. 156 ff.), daß ein Berliner Gastwirt!) in Hamburg, der mehr jüdische Gäste hatte, als ihm lieb war, diese durch eine übermäßige, nur für sie geltende Erhöhung der Preise vertreiben wollte. Die Juden ließen sich dieses Verfahren nicht gefallen, es kam zu heftigen Auftritten, Rießer selbst, der auch in der Alsterhalle war und vom Wirth insllltirt wurde, zog diesen vor Gericht und vertheidigte einen jungen Altonaer, der ins Gefängniß gesetzt worden war. Diese Sache ist aber zu ihrer Zeit auch litterarisch erörtert worden, und es lohnt sich wohl der Mühe, ein vergessenes Schriftstück Rießers, das darüber handelt, ans Licht zu ziehen. In dem von Mundt herausgegebenen Litterarischen Zodiacus, einem monatlich erscheinenden Journal für Zeit und Leben, Wissenschaft und Kunst, Leipzig 1835, Bd. I, Okt.-Heft S. 298 f., stand im Feuilleton eine Notiz über die Kaffeehalle, in die Juden keinen Eintritt haben. Dies könne, meint der Korrespondent, nicht gebilligt werden, „obwohl die Wirthe von den übermüthigen Judenjüngliugen allerdings viel Schaden gehabt haben". Der Artikel schließt mit den Worten: „Und da geht mein wackerer Freund Gabriel Rießer vorüber! Was sagte dieser tapfere und am uleisten dadurch gekränkte Ritter, der Emanzipation dazu? Er will sich künftig in Süddeutschland ansiedeln." Auf diesen Artikel anwortete Rießer im Dezember-Heft 2, S. 464—466, das Folgende: Hamburg, den 12. November 1635. Hochzuverehrender Herr Doktor! Sie reden im Feuilleton des Oktoberheftes des „Zodiacus" von der Hamburgifchen Alsterhalle als von einem Kaffeehause, von dessen Besuch die Juden ausgeschlossen sind. Sie finden für gut, meiner in derselben Notiz zu erwähnen; Sie erzählen, daß ich mich in Süddeutschland anfiedeln wolle! Diese Zusammenstellung meiner Persönlichkeit mit dem antijüdischen Kaffeehause, wie Sie es nennen, zumal der mir sehr werthe Name Ihres Freundes, den Sie mir beilegen, giebt mir ein Recht und legt mir zugleich die Pflicht auf, mich rügend über Dasjenige gegen Sie auszusprechen, was mich in dem Artikel, in dem Sie mich figuriren lassen, sehr unangenehm berührt hat, und was darin Beleidigendes gegen junge Männer, welche meine Achtung besitzen, vorkommt. — Sie glauben, daß ich, als ein Streiter für die Emanzipation der Juden, durch jene Ausschließung aus einem Kaffeehause am meisten gekränkt sei. Ich weiß in der That nicht, warum Sie das glauben. Wer für das Recht einer unterdrückten Klasse am lebhaftesten kämpft, ist nicht gerade der persönlich am meisten Empfindliche für alle die Unbilden, die ihr wiederfahren, vielmehr steht in solchen Fällen der Grad der Empfindlichkeit zu dem der Kraftanstrengung wohl eher im umgekehrten Berhältniß. Ich bin nicht mehr entrüstet über die alberne und widrige Einrichtung, welche Sie erwähnen, als es jeder Ehrenmann unter meinen Glaubensgenossen ist, und als es jeder Ehrenmann von jedem Glauben billig sein sollte. Daß ich aber durch jene Einrichtung in irgend einem Grade „gekränkt" sei, muß ich überhaupt in Abrede stellen und muß wünschen. Sie hätten zur Bezeichnung meiner Empfindung ein passenderes Wort gewählt. Nur eine Beleidigung, die an uns reicht, die von einem Manne ausgeht, welchen wir achten, würde zu „kränken" vermögen, wenn es nicht Mittel aller Art gäbe, eine solche Beleidigung zurückzuweisen und die Kränkung aufzuheben. Die Maßregel eines Cafewirthes aber, die ich so weit unter meiner Würde finde, daß eben darum mir jede Ehrenrettung dagegen lächerlich erscheinen würde, vermag mich persönlich nicht zu berühren und vermag am wenigsten, mich zu kränken; nur mein Urtheil mißbilligt fie. Sie mußten es aber dazumal vermeiden, mich als besonders gekränkt dem Publikum zur Schau zu stellen, wenn Sie als Rüge für diese vermeintliche Kränkung statt eines Wortes des ernsten männlichen Unwillens keine andere Aeußerung finden konnten als die, „daß dies doch schwer gebilligt werden könne", eine Lauheit des Urtheils, über welche mir, da fie Sache der Empfindung ist, an sich ein Tadel nicht zusteht, mit welcher ich aber mich selbst und meine Freundschaft und mein Gekränktsein nicht ohne einigen Widerwillen in Verbindung gesetzt sehen kann. Denken Sie sich, es widerführe Ihnen im Leben irgend eine Unbill, die Sie nicht abwehren können, und ein Anwesender, Sie seinen Freund nennend, belegte diese Unbill mit dem schwersten Namen und setzte dann in behaglicher Ruhe hinzu, es könne die Ihnen angethane Kränkung doch wohl schwer gebilligt werden! Würde Sie nicht einiger Unmuth ergreifen ob dieser kühlen Freundschaft? Würden Sie nicht dem vornehmen Freunde für feine Freundschaft bestens danken und ihn bitten, sich um Sie und Ihre Kränkungen fortan nicht zu bekümmern? Bis hierher habe ich nur die Verletzung meines persönlichen Gefühls ausgedrückt; nun habe ich mich noch über eine nach meiner innigsten Ueberzeugung ebenso unverzeihliche als beleidigende Ungerechtigkeit gegen Andere zu beklagen, mit welcher meinen Namen auch in die entfernteste Verbindung gesetzt zu sehen ich für ehrenrührig halte und deshalb dagegen protestiren muß. Die Wirthe sollen „von den übermüthigen Hamburger Judenjünglingen vielen Schaden gehabt haben". Ich weiß nicht, ob Sie durch diese Aeußerung haben beleidigen wollen, oder ob Sie das Beleidigende derselben nicht gefühlt haben. Ich kenne die Quellen nicht, aus denen Sie die Notizen, die Sie zu einem solchen Urtheil verleiten, geschöpft haben mögen. Ich mag Sie und das Publikum nicht mit den weitläufigen Details über einen ekelhaften Vorgang ermüden, die erforderlich wären, um den juristischen Beweis des wahren Charakters jenes Vorganges zu führen; ein Beweis, welcher übrigens Ihnen und Jedem, welcher danach verlangt, handschriftlich und nach den Akten geführt zu Gebote steht. Ich kann hier nur das Resultat der allergenauesten Erkundigungen mittheilen, für dessen Wahrhaftigkeit ich mich verbürge. Wer mich kennt, mag darum von der Sache glauben, was er will; hier fühle ich mich aufgefordert, meine Ueberzeugung auszusprechen, da ich meinen Namen betheiligt sehe. Der vermeintliche „Uebermuth der Judenjünglinge" bestand in Folgendem: Nachdem an einem Abend, nach einer vorangegangenen förmlichen Verabredung und ohne daß einer der anwesenden Juden irgend einen Grund oder auch nur irgend einen Borwand zur Beschwerde gegeben hätte, dieselben sämmtlich von einer dreißig- bis vierzigfach überlegenen Mehrzahl aus dem Lokal hinausgedrängt und gestoßen worden waren, sollte derselbe Akt am folgenden Abend wiederholt werden. Aber die Juden waren dieses Mal auf die beabsichtigte Schändlichkeit gefaßt, so daß es einem Häuflein von etwa zwanzig sehr wackeren und achtbaren jungen Leuten jüdischer Religion gelang, sich gegen eine, wenn auch in minder ungünstigem Berhältniß als am vorigen Abend, doch abermals äußerst überlegene Mehrzahl zu vertheidigen und den Platz zu behaupten. Daß das nicht ohne eine heftige Schlägerei abgehen kann, bezw. daß dabei in dem gedrängt vollen Lokal viele Tische, Stühle, Gläser und dergleichen zerbrochen wurden, ist leicht zu begreifen. Daraus ist allerdings dem Wirth ein nicht unbeträchtlicher Schaden erwachsen, dessen er jedoch umsoweniger den angegriffenen Theil anklagen darf, da es von ihm abgehangen hätte, den Juden die polizeiliche.Hilfe, die sie von Anfang an laut und dringend in Anspruch nahmen, gleich Anfangs zu verschaffen, während die Polizei amtlich erst dann einschritt, als es evident war, daß die Juden ihrer Hilfe nicht mehr bedurften. Daß nun diese überhaupt einen kräftigen Widerstand leisteten, daß sie nicht nach dem Vorgang der Polizei die Souveränität der rohen Gewalt anerkannten, daß sie sich nicht vor einem Haufen verworfener Buben, der seinen feigen Uebermuth an einer muthmaßlich wehrlosen Minderzahl üben wollte, zurückzogen, das ist ihnen freilich von der Hamburgifchen Behörde, die das Recht bei dieser Sache den

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