Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 7 (17.2.1899)
- Date
- 1899-02-17
- Page
- Seite 81 (sequence 9)
- Language
- German
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- 81 „Da die Stadtverwaltung von der Gerechtigkeit der Bitte überzeugt ist. die die Juden mit einer für ste so ehrenvollen Zähigkeit wieder und wieder Vorbringen, da ste Zeuge für die Thatsachen ist, auf die sich diese Bitte stützt, und die schon die provisorisch gewählten Vertreter der Kommune bestimmt haben, ste in eigner Person der Nationalversammlung vorzutragen, so beschließt ste, daß wiederum ein Schreiben an die Nationalversammlung gerichtet werde, um dieser das Ansuchen der Juden und den Wunsch der Stadt vor Augen zu führen, und um ste dazu zu drängen, daß sie in aller Form auf die Juden der Hauptstadt die segensreichen Grundsätze anwendet, die ste eben erst über die Freiheit der religiösen Meinungen feierlich verkündet hat." Endlich am 27. September 1791, wenige Tage bevor die Nationalversammlung der legislativen Platz machte, fielen alle Schranken, die die meisten Juden Frankreichs von den anderen Bürgern trennten. An diesem Tage wurde auf den Vorschlag du Ports den Juden ohne Ausnahme gegen Ablegung des Bürgereides das aktive Bürgerrecht verliehen. So oft sich die Gelegenheit dazu bietet, hebt die heutige Republik hervor, daß ste den Prinzipien der großen Revolution treu sei. Wie oft haben wir auch die großen Worte gehört, daß Frankreich das Land der Freiheit und Toleranz sei! — Ich überlasse dem Leser, den Vergleich anzustellen zwischen dem Gefühl, das in der Hauptstadt des Landes im letzten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts den Juden gegenüber herrschte, und den Stimmen, die wir am Ende dieses Jahrhunderts aus dem „klassischen Lande der Freiheit und Duldung" täglich vernehmen. Ein biblisches Lesebuch für jüdische Schulen. Von Rektor Dr. Adler in Berlin. eit mehr als 50 Jahren ist in den theologischen und pädagogischen Kreisen Deutschlands die sogenannte „Bibelfrage" Gegenstand eifriger Diskussion; in einer Reihe von besonderen Schriften und in den pädagogischen Blättern wird die Streitfrage, ob bei dem Unterricht in der Bibelkunde, die auch das Bibellesen einschließt, die Bibel oder ein für die Schule berechneter Auszug aus derselben zu Grunde gelegt werden soll, einer eingehenden Untersuchung unterzogen?) Bei den viel verschlungenen Pfaden der Bibel geht, so wird von den Gegnern der Vollbibel mit Recht geltend gemacht, die Uebersicht den Schülern leicht verloren, die verbindenden Fäden entschlüpfen zu leicht ihren Händen. Ferner schildert und warnt die Bibel vor Sünden gegen das 7. Gebot (vergl. Gen. 38, 2. Sam. 11, Ez. 16 und 23) in einer Weise, die sie zur Lektüre für Unreife nicht geeignet macht, ja, die leicht dazu führen kann, daß das Ansehen der Bibel in den Augen der Kinder argen Schaden erleidet. Es fehlen sodann der Bibel die für das Kindesalter nothwendigen Beigaben (Anschauungsbilder, Karten), auch ist der Preis gemeinhin für ein Schulbuch zu hoch bemessen. Diese Gründe haben zu der allgemeinen Erkenntniß geführt, daß den Schülern ein geeigneter Auszug aus der Bibel übermittelt werde, den sie in der Schule wie bei der Wiederholung im Hause gebrauchen sollen, und der in ihnen schon in der Schule das Interesse im Sinne Herbarts, d. h. die Lust am Gegenstand, die Fähigkeit und den Wunsch, immer tiefer in die heilige Schrift einzudringen, erwecke. Je nach dem Umfang, den dieser Auszug besitzt, spricht man von einem „Biblischen Lesebuch" oder einer „Schulbibel". Die Schulbibel bietet mehr Material wie das Lesebuch, das sich nur auf das für den Unterricht Nothi) Vgl. u. a. Dix, Geschichte der Schulbibel. Gotha 1891. Müller, Bibel oder Schulbibel? Wolfenbüttel 1896. Pfeiffer, die Bibel in der Volksschule. München 1897. wendigste und religiös-geschichtlich Bedeutungsvollsie beschränkt; sie läßt der Individualität des Lehrers beim Unterricht einen weiten Spielraum, während das Lesebuch den festen, vorbedachten Plan des jeweiligen Bearbeiters zum Ausdruck bringt. Im christlichen Religionsunterricht haben namentlich die Hofmann'sche Schulbibel (zuerst 1875 erschienen), ferner die vier biblischen Lesebücher von Völker - Strack (1889), der Bremer Bibelgesellschaft (1894), von Schäfer-Krebs (1896) und das Württembergische Biblische Lesebuch (1898) große Verbreitung gefunden. Für den jüdischen Religionsunterricht blieb die Frage der Schnlbibel naturgemäß fast unerörtert. Die eine Richtung kannte ein Bibellesen in der Schule überhaupt nicht oder nur in sehr beschränktem Maße, da die Heilige Schrift im Urtext in der hebräischen Stunde übersetzt wurde; freilich kam es hierbei oft weniger auf ein Eindringen und Erfassen der religiös-sittlichen Ideen als auf Aneignung einer gewissen Gewandtheit im Uebersetzen an. Die andere Richtung, die das Hebräische in der Schule nur insoweit trieb, als es zum Verständniß des Gottesdienstes nothwendig war, konnte, sofern sie im Zusammenhang mit der pädagogischen Litteratur stand, für den besonderen Unterricht in der Bibelkunde verhältnißmäßig früh ein treffliches Buch benutzen. Jacob Auerbachs „Kleine Schul- und Hausbibel", die zuerst 1858 erschien. Im Gegensatz zu den früheren freien Uebertragungen bearbeitete Auerbach die biblische Geschichte sowie die Propheten und Hagiographen „nach dem Grundtext", enthielt sich jeder willkürlichen Einmischung seiner eigenen Ansichten und gab nur in Anmerkungen methodische Fingerzeige und Anknüpfungspunkte, die zur mündlichen Belehrung veranlassen sollten. Auch die Parallelstellen, die er genau aufzeichnete, dienen nach des Bearbeiters Ansicht methodischen Zwecken; sie sollen die Bibel aus sich selbst erklären und den inneren Zusammenhang Nachweisen, der durch die ganze Heilige Schrift geht. In den späteren Auflagen (die siebente bearbeitete Auerbach noch selbst, nach seinem Tode ist die Schulbibel unverändert — gegenwärtig in 11. Auflage — erschienen) wurden die Anmerkungen noch durch Hinzufügung von Aussprüchen der Gesetzeslehrer erweitert. Die Schul- und Hausbibel zeugt auf jeder Seite von der Fähigkeit des Bearbeiters, für den hebräischen Text nicht blos einen sinngemäßen, sondern auch dem Verständniß des Kindes angepaßten Ausdruck in korrektem Deutsch zu finden. Wenn diese Bearbeitung nicht die verdiente Verbreitung bisher gefunden hat, so trägt einzig und allein der hohe Preis die Schuld, die den Eingang der Schulbibel namentlich in den Volksschulen erschwert. Freilich läßt auch die Anerbach'sche Bearbeitung immer noch einige Wünsche offen. Der Referent hat namentlich beim Gebrauch den hebräischen Text in den ethischen Stellen der Bibel vermißt, weil er für den Schüler die Kenntniß des Urtextes der wichtigsten dieser Stellen schon aus apologetischen Gründen für nothwendig hält; wünschenswerth erschien ihm auch aus pädagogischen Gründen die Hinzufügung des hebräischen Textes bei den Stellen, die in unser Gebetbuch übergegangen sind, um beim Bibellesen den Inhalt und die Zusammensetzung unserer Gebetordnung, wenn auch nur streifen oder den Mindern in das Geüächtniß rufen zu können. Eine Verminderung der überaus zahlreichen Namen, eine bessere, mehr übersichtliche Gliederung namentlich der ersten Abtheilung würde die Brauchbarkeit des Auerbach'schen Buches »och erhöhen. Das soeben erschienene „Biblische Lesebuch für die jüdische Jugend in Schule und Haus" von Professor Dr. Tachau in Wolfenbüttel (Wolfenbüttel 1899. Julius Zwißler), der erst vor Kurzem die prophetischen Bücher nach ihrem