Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 7 (17.2.1899)
- Date
- 1899-02-17
- Page
- Seite 79 (sequence 7)
- Language
- German
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79 Are Indenfrage in Paris vor 100 Jahren. Von Oberlehrer Dr. Felix Rofenberg. II. er Beschluß, den die Generalversammlung des Mathuriner Bezirks nach Majorität der Stimmen feststellte, ging dahin: 1. Der Wunsch des Bezirks ist der, daß die Juden nicht zu den Rechten als aktive Bürger zugelassen werden. 2. Es ist der Nationalversammlung vorzutragen, daß die Zulassung der Juden zu den Rechten aktiver Bürger in Frankreich erst beschlossen werden könne, wenn man den Wunsch des französischen Volkes in den Urwähler-Versammlungen aller Provinzen Frankreichs festgestellt habe. 3 Um den Juden der Hauptstadt schon jetzt alles zu gewähren, was sie in ihrer Eigenschaft als Menschen von unserer Gerechtigkeit und Humanität beanspruchen können, wünscht der Distrikt, daß ihnen weder Handel noch Gewerbe noch irgend eine Beschäftigung verschlossen werde, daß sie die Möglichkeit haben, Grundstücke zu besitzen und zu erben, daß sie alle die Aemter bekleiden und alle die Befugnisse ausüben können, für die der Besitz des aktiven Bürgerrechtes nicht erforderlich ist. Bei aller Zurückhaltung, die ich mir auch auferlegen möchte, um den Bericht nicht durch eine Kritik zu stören, so drängt sich mir doch eine Bemerkung auf, die ich hier einfügen möchte. Ist es nicht eigenthümlich, daß der Antisemitismus seit 100 Jahren nicht einen neuen Gedanken hervorgebracht hat? Das Wort von dem „Volk im Volke", das den Angelpunkt der eben mitgetheilten Adresse bildet, giebt noch heute dieser Bewegung ihr Hauptargument. Auch von dem antisemitischen Gedanken, der in der Stadtverordnetenversammlung vom 30. Januar ausgesprochen war, als nämlich gesagt wurde, daß es der unverkennbare Wille Gottes sei, daß die Juden verfolgt würden, — auch hiervon können wir das Heinesche Wort citiren: „Ich kenne das Lied, ich kenne den Text, ich kenne den Herrn Verfasser". Am 16. März 1842 spricht Alexander von Humboldt Varnhagen von Ense gegenüber (vergl. E. Friedemann, Im deutschen Reich, 1898, S. 553) seine Entrüstung aus über den Entwurf eines neuen Judengesetzes. Es heißt dort: „Es sollte in dem Eingang des Gesetzes von dem „Wunder Gottes, die jüdische Nation unter anderen Völkern erhalten zu haben, von dem Willen Gottes, die Nation abgesondert zu erhalten" geredet werden". Er fährt fort: „Ich habe darauf geantwortet: Das Gesetz ist mit allen Prinzipien einer einigenden Staatsklugheit streitend. — es sei eine gefahrvolle Anmaßung der schwachen Menschheit, die uralten Dekrete Gottes auslegen zu wollen; die Geschichte finsterer Jahrhunderte lehre, zu welchen Abwegen solche Deutungen Muth geben". Und in der wunderbar klaren und geistvollen Rede, die Macaulay am 17. April 1833 im Unterhause zu Gunsten der Juden hielt, nurßte er sich auch gegen ein derartiges Argument wenden: „Man hat uns allen Ernstes gesagt, daß die Juden in der Ungunst Gottes stehen, und daß, wenn wir ihnen politische Macht verliehen, Gott uns heimsuchen werde." Wir sehen also, daß wir heute in der Begründung des Antisemitismus nicht weiter sind als vor 100 Jahren. Nur das Eine können wir bemerken: die Tonart ist schärfer geworden. (Sine im Ganzen so gemäßigte Sprache würde heutzutage eine antisemitische Kundgebung wohl kaum führen. Diese Adresse vom 20. Februar hat nicht die geringste Spur in der Entwickelung der Frage hinterlassen. Am 24. Februar macht Godard den Vorschlag, eine Adresse zu Gunsten der Juden an die. Nationalversammlung zu richten im Namen der Kommune von Paris. Er stützte sich bei diesem Vorschlag auf die Zustimmung von .49 Bezirken und verschwieg — per nefas — die Adresse des Mathuriner Distrikts, obwohl er sie kennen mußte, da sie ja vier Tage vorher eingelaufen war. Der Antrag Eodards wurde angenommen, und folgender Beschluß wurde an diesem Tage dem Sitzllngsbericht eingefügt: „Die Menschen sind in ihren Rechten gleich. Der Unterschied der religiösen Meinungen ist in Frankreich nicht mehr ein Hinderniß für den Frieden und das Wohlbefinden seiner Bewohner. Wenn das höchste Wesen gewollt hat, daß die Juden mit den Grundsätzen einer Religion aufwachsen, die nicht die unsere ist, so müssen wir seine Beschlüsse achten und die Juden wie unsere Brüder lieben; eines der wirksamsten Mittel aber, sie unserem Glauben zuzuführen, besteht darin, daß wir sie eng an uns schließen und ihnen die Bürgerrechte gewähren." „Nachdem wir die Freiheit gewonnen haben, bleibt uns die eines freien Volkes würdige Aufgabe, für alle Zeit Vorurtheile gänzlich zu vernichten, die wir nur zu lange geduldet haben, und deren Joch wir endlich abschütteln müssen. Die Frage der Zulassung der Juden zum Bürgerrecht aber ist auch einer der verschiedenen Steine, die zu dem majestätischen Gebäude der Verfassung verwendet werden sollen. Alle Beschlüsse der Nationalversammlung tragen ja den Stempel der Gerechtigkeit, der Humanität und jenes hohen Geistes, der über die blinden Vorurtheile erhaben ist, die als ein Denkmal des Wahns und der Leidenschaften so lange gedauert haben; nun aber gebührt es sich nicht nur für die Gerechtigkeitsliebe dieser erhabenen Versammlung, es ist auch zum Wohle des Reiches, keinen erniedrigenden Unterschied bestehen zu lassen für eine Klasse von Menschen, die so lange schon unter dem Schutze der Gesetze lebt. Aber muß man nicht den Gesetzen im Allgemeinen weit mehr die Schuld beimessen an den Lastern der Menschen als der Natur, die die Menschen dem Einfluß preisgab, den man auf sie wirken lassen will? (Man merkt hier den Einfluß Rousseau'scher Ideen.) Und so kann man auch keiner Nation ihr eigenthümliche Fehler vorwerfen, die nicht das Ergebniß irgend einer staatlichen Einwirkung wären, und die sich nicht bei einer besseren Gestaltung der Dinge zu ihrem Vortheile ändern könnten. Den Juden alle Rechte als aktive Bürger zu verleihen, das heißt: mit Frankreich ein arbeitsames Volk verknüpfen, das heißt: den Handel wieder zum Blühen bringen, gewaltigen Reichthum dem Baterlande Zuströmen lassen, indem man hierher Juden aus den verschiedenen Welttheilen herbeizieht; diese Bevölkerung wird sehr dazu beitragen können, die Wunde wieder zu schließen, die der Widerruf des Edikts von Nantes dem Reiche geschlagen hat, eine Wunde, die noch heute nicht vernarbt ist." „Wenn aber einige besondere Dogmen der Religion der Juden in Widerspruch scheinen mit den Gesetzen des französischen Reiches, so wird unser Gewissen sich den Juden nicht entgegenstellen können, wenn sie sich vor dem weltlichen Richterstuhl nicht mehr von den anderen Bürgern unterscheiden werden; wenn sie darein willigen, in unseren Gerichtshöfen Recht und Urtheil zu empfangen, nicht nach ihren besonderen Gesetzen, sondern nach denen des Staates, denen sie sich vollständig zu unterwerfen erklären, indem sie auf alle Vorrechte verzichten." „In dieser Zeit, die das Geschick des Reiches bestimmt hat, haben sich die Juden von Paris aus vollem Herzen an die guten Bürger angeschlossen; der patriotische Eifer, der sie beseelt, hat sie schon mit der Nation eins werden lassen, bevor das Gesetz dazu aufforderte: haben sie doch, wie alle anderen Bürger, die Mühen des Dienstes in der Nationalgarde auf sich genommen, und thun sie es doch noch heute. Sie haben aber nicht nur eifrig der Sache der Freiheit gedient, auch die gute Führung, die sie stets gezeigt haben, die Beweise völliger Hingebung ans Vaterland, die sie als Bürger, als gute Brüder, gegeben haben, sprechen laut zu ihren Gunsten." „Seit einer Reihe von Jahren haben sich viele in Paris wohnende Juden in dieser ungeheueren Stadt eine Liebe erworben, die sich gründet auf ihren Eifer in der Erfüllung ihrer Bürgerpflichten, auf ihre Zuverlässigkeit in ihren Handelsbeziehungen, ihr musterhaftes Verhalten, ihre Dienste in der gegenwärtigen Revolution. Ist dieses Volk als Bürger ausgenommen, dann wird es das sein, was jeder gute Franzose sein muß: ein guter Bürger, ein guter Vater, ein guter Gatte, ein guter Sohn, mit einem Worte „ein ehrenhafter Mensch"." „Aus allen diesen Erwägungen hat die Versammlung beschlossen, daß, entsprechend dem fast einstimmigen Wunsch der Bezirke, die Nationalversammlung durch eine im Namen der Kommune von Paris eingereichte Adresse aufgefordert werde, eine Verordnung zu erlassen, die