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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-02-10 · Heft 6 (10.2.1899) · p. Seite 63

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 6 (10.2.1899)
Date
1899-02-10
Page
Seite 63 (sequence 3)
Language
German
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63 Ein nettes Pröbchen von polnischem Antisemitismus bietet die traurige Geschichte von der Leinberger Sparkasse. Vor einigen Wochen hat nämlich ein Sturm auf die Sparkasse begonnen, da die Mißwirthschaft in deren Leitung allmiilig im Publikum bekannt wurde. Die Sparer kamen in großen Schaaren zu den Schaltern und verlangten ihre Einlagen zurück. Da ließ der saubere Direktor durch die ihm botmäßige Presse verlauten, alles sei in bester Ordnung. Die Sparkasse habe keine Verluste erlitten und habe auch keine solchen zu gewärtigen. Das Ganze sei blos ein Manöver der „Juden", die das sparende Publikum erschrecken, uni ihm dann die Sparbüchel für eine Kleinigkeit abzukaufen. Als sich jedoch diese Ausrede Wirkung?-' los erwies, hieß es wiederum, die Juden wollten die Sparkasse ruimren, weil der jüdische Abgeordnete Dr. Byk selber eine ähnliche Bank zu gründen beabsichtige — jedenfalls eine sehr schlechte Ausrede. Nun erfolgte in diesen Tagen der Zusammenbruch. Es muß den wackeren Antisemitenblättern sauer genug geworden sein, die nackte Wahrheit zu gestehen und den „Juden" nunmehr Lob spenden zu müflen, daß sie dem Lande einen großen Dienst geleistet haben. * Ein nicht weniger nettes Pröbchen von französischem Antisemitismus lieferte dieser Tage der Pariser „Temps", ein sonst so vorsichtiges und vorurtheilsloses Blatt. Er brachte nämlich die folgende Meldung aus Berlin: „Le comit6 central de la Federation des israelites ä Berlin \ient d’adresser au Conseil federal une note protestante energiquement contre les projets du centre catholique relativement ä la rentree des jesuites en AUemagne et demandant le maintien de la loi aetuellement en vigueur contre les ordres religieux. On croit, toutefois, que le Conseil federal se ralliera prochainement ä la motion dejä votee par le Reichstag en faveur de la renträe des jesuites en AUemagne.“ Die beiden allein in Betracht kommenden Vereinigungen erklären nun Folgendes: Der „Deutsch-Israelitische Gemeindebund" in Berlin schreibt: ' »Sollte unter diesem „Comite centrale“ der Ausschuß des Deutsch- Israelitischen Gemeindebundes gemeint sein, so brauchen wir für die Eingeweihten nicht weiter zu versichern, daß diese Nachricht vollständig aus der Luft gegriffen und wahrscheinlich eine Mystifikation ist. Der Gemeindebund darf fich nach seinen Statuten mit Politik nicht beschäftigen." Der „Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" in Berlin schreibt: „Wir haben niemals an den Bundesrath irgend eine Protestnote gerichtet, ebenso wenig und irgendwo und irgendwann uns in einem Sinne geäußert, der auch uur in ähnlicher Weise gedeutet werden könnte, wie dies in der Notiz des „Temps" vom 9. d. Mts. erwähnt wird. Eine derartige Kundgebung unsererseits ist eine völlige Unmöglichkeit und würde mit den Bestrebungen und Zielen unseres Vereins sich in den denkbar schroffsten Gegensatz stellen, weil wir Ausnahmegesetze für einzelne Klaffen der Bevölkerung perhorresciren und stets gleiches Recht für Alle verlangen." * Was überhaupt jetzt in Paris auf diesem Gebiete geleistet wird, das spottet jeder Beschreibung. Einer der nichtswürdigsten Trics ist der, den Grand Rabbin de France mit in die unsauberen Geschichten zu ziehen, um dadurch das französische Judenthum zu kompromittiren. So hat der wackere Quesnay de Beaurepaire im „Echo de Paris" jüngst behauptet, die Kriminalkammer des KafsationshoscS habe dem Großrabbiner Mittheilungen gemacht, die geheim zu halten waren, so daß es ihm möglich wurde, sich vorzusehen. Und der „Eclair" greift den Oberrabbiner Zad^ Kahn direkt an, den er die Seele des Komplots nennt, und dem er vorwirft, er habe am 8. Januar den Leutnant Cahn zu sich gebeten, welcher ein Regimentskamerad Esterhazys war, und ihm Fragen über Esterhazy vorgelegt. Cahn habe die Beantwortung abgelehnt und den Vorfall seinem Kommandeur gemeldet. Allen diesen Lügen und Verdächtigungen wird wohl bald ein offizielles Dementi auf dem Fuße folgen. Zadoc Kahn ist ein viel zu vornehmer und reiner Charakter, nm sich mit solchem Schmutz zu befassen. * Die russischen Blätter sind ziemlich arm an Nachrichten über die Lage der russischen Israeliten. Man darf jedoch nicht aus der Arnruth an Nachrichten schließen, daß die Lage sich bessere; im Gegentheil lassen manche Anzeigen befürchten, daß die günstigen Erwartungen, welche man in den hohen Regierungskreisen glaubte voraussetzen zu können, nicht eintrafen, daß man vielmehr zu neuen Maßregeln griff, welche das Loos der jüdischen Bevölkerung, das ohnehin schon den höchsten Grad des Elends und Unglücks erreicht hat, noch trauriger gestalten. Einen interessanten Vortrag hat jüngst der Advokat Ananieff über die „Organisation der jüdischen Gemeinden in Rußland als juristische Person" in Kiew gehalten. Er sagte u. a.: „Die gesetzliche Lage der jüdischen Gemeinden von Rußland, wie sie durch die jetzigen Gesetze bestimmt ist, beruht auf einem Dualismus. Auf der einen Seite muß jeder Jude nach den Civilgesetzen irgend einer russischen Gesellschaftsklasse angehören, ebenso wie alle anderen Unterthanen des Zars muß er fich allen Gesetzen, welche aus dieser besonderen Organisation hervorgehen, unterwerfen. Unter diesen Bedingungen erscheint die Existenz von nur jüdischen Gemeinden, da sie nicht einen ausschließlich religiösen Zweck verfolgen, unmöglich. Aber in Wirklichkeit scheint das Gesetz die Existenz von jüdischen Gemeinden dieser Art anzuerkennen, indem ihnen die Rechte verliehen werden, die Armen zu unterstützen. Schulen zu gründen, ebenso Betsäle rc. Diese Sachlage giebt häufig Grund zu großen Verwirrungen. Durch das allgemeine Gesetz gehören die Juden, wie alle anderen Unterthanen, den Ortsklassen an und bezahlen demzufolge ihre Steuern. Aber wegen ihrer Religion sind sie in Spezialgemeinden eingetheilt, unabhängig von den Stadtbezirken. Außer den gewöhnlichen Abgaben, welche sie wie alle anderen Bürger des Reiches zahlen, haben sie noch als Mitglieder der jüdischen Gemeinden besondere Steuern zu entrichten, um die durch die gesetzliche Lage entstandenen Bedürfnisse zu bestreiten. Diese besondere Steuern für die Juden sind Steuern für Koscherfleisch, Wohlthätigkeitsgaben und die direkten Steuern zur Unterhaltung von Schulen. * Amerikanische Zeitungen bringen aus dem Staate Kansas in den Vereinigten Staaten von Nordamerika eine intereffante Mittheilung. Ein Landtagsabgeordneter hat herausgefunden, daß die Vorschriften, welche Moses im Buche Exodus über die Lebensführung gegeben hat, und welche in den zehn Geboten kurz zusammengefaßt sind, alles, was die ehrwürdige Körperschaft, welcher der Landesbote angehört, in dieser Richtung geleistet habe, weit überragen. In der letzten Tagung der Legislatur von Kansas stellte er deshalb mit feierlicher Stimme den Antrag auf Revision der Verfassung des Staates im Geiste des Dekalogs mit der Begründung, daß, wenn .auch Kansas einige ganz gute Gebote hätte, die zehn Gebote stets das Kriterion und die Richtschnur der höchsten Gerechtigkeit sein und bleiben werden. Leider hat diesem Herrn mit seinen alttestamentarischen Anschauungen die dortige Kammer nicht die Freude bereitet, den Antrag anzunehmen.

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