Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 6 (10.2.1899)
- Date
- 1899-02-10
- Page
- Seite 62 (sequence 2)
- Language
- German
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, -- »ww< v,i-«VA»--.^-VM«V-, ^,, «>MLMH»IW«MWMWWWWWW 62 zurück. Die Bewegung fängt an, fich zu verwischen. Neben den Religionstrat der Rassenantisemitismus, und was übrig blieb, war der kapitalistische Antisemitismus, und das ist eben das Gefährliche der Agitation, daß ste zuletzt nicht mehr unterschieden wird. Denn die Kreise, an die sie sich wendet, sind nicht geneigt, Unterschiede zu machen, sie laufen blindlings Sturm gegen den Kapitalismus. Dir antisemitische Bewegung wird nicht vor dem jüdischen Kapital Halt machen, sondern gegen das Kapital überhaupt vorgehon. Herr Zimmermann fordert die Reichsregierung auf, mit derselben Schärfe gegen die Juden vorzugehen wie gegen die Landwirthschaft. Wo hat er mich schar, gegen die Landwirthschaft Vorgehen sehen? Er mag behaupten, daß ich die Landwirthschaft nicht so fördere, wie ich sie fördern sollte, aber eine Schärfe kann er mir nicht Nachweisen. Er wird mir auch keine Schärfe gegen die Juden Nachweisen können; ich thue meine Pflicht gegenüber meinen Mitbrüdern, einem wie dem anderen, und ich werde in dem amtlichen Verkehr — und der kommt ja nur für mich in Frage — meine jüdischen Mitbürger nicht anders behandeln als andere. Daß diese Rede des Reichskanzlers das einstimmige Mißfallen der konservativ-antisemitischen Presse erregte, ist selbstverständlich. Graf Caprivi ließ sich aber dadurch nicht irre machen. Auch später noch ergriff er jede Veranlassung. als ein Hort des Rechtes und Per Verfassung aufzutreten, so z. B. beini deutsch-russischen Handelsvertrag, den die Antisemiten eine Importprämie für die Einwanderung russischer Juden in Deutschland nannten, so bei der Debatte über die Lage der Landwirthschaft in der Reichstagssitzung vom 14. April 1894, wo Graf Caprivi den Agrariern gegenüber nnuniwnnden erklärte:' Ich habe Sie vor dem Antisemitismus gewarnt, weil ich der Meinung bin, der Antisemitismus führe in dasselbe Fahrwasser, aus dem die Sozialdemokratie schöpft. Diese Besorgniß muß ich auch heute noch äußern — Sie mögen es mir übelnehmen oder nicht. Auf diesem Standpunkt ist Graf Caprivi auch geblieben, so lange er im Anite war. Seine Haltung den Juden gegenüber war von demselben Geiste der Gerechtigkeit und der Liebe zum Gesammtvaterlande getragen wie die allen anderen Bürgern gegenüber, und diese seine nicht nach rechts oder links ausbeugcnde Haltung hat ihm den Haß der Antisemiten, Konservativen und Agrarier cingebracht, die ihm bei seinem Abgänge — am 26. Oktober 1894 — nicht nur keine Thräne nachweinten, sondern auch noch nachher mit Pfeilen überschüttete». Ja, sie erneuerten ihre Ausfälle gegen den Staatsmann, dem Kaiser Wilhelm als Wahlspruch und Wahrspruch auf seinen Ehrensäbel schreiben ließ: „Allezeit treu bereit für des Reiches Herrlichkeit", auch nachdem er längst aus dem öffentlichen Leben geschieden war, bis in die jüngsten Tage hinein. Jetzt, da Graf Caprivi todt ist, werden auch sie wohl einen Kranz an seiner Bahre niederlegen. Dies ändert aber an den geschichtlichen Thatsachen so gut wie nichts. Es wird unvergessen bleiben, daß sie es waren, die den zweiten Reichskanzler, den der deutsche Kaiser „seinen arbeitsfreudigen, überzeugungstreuen Mitarbeiter" nennt, mit Gift und Galle überschüttet haben, weil sich Graf Caprivi einfach auf den Boden des Gesetzes gestellt und dem Gedanken der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung, welcher das Fundament des modernen Rechtsstaates ist, selbstverständlichen Alksdruck gegeben hat. Graf Caprivi that, was er als Hort des Rechts thun mußte. Gerade deshalb aber hat er sich durch die Entschiedenheit seines Auftretens, durch die Energie, mit der er antisemitische Angriffe zurückwies, um unsere Sache ein Verdienst erworben, das nicht hoch genug zu veranschlagen ist. Wir werden sein Andenken immerdar in Ehren halten. Die Woche. Berlin, 7. Februar. f er Gesetzentwurf über die S yna g o gen -G e me i n d e v erh äl tnisse in Frankfurt a. M. wurde auch in der zweiten Lesung ohnewesentliche Debatten und Aenderungen angenommen. Nach § 1 des Gesetzes gehören die in Frankfurt wohnenden Juden der Religionsgesellschaft „Israelitische Gemeinde" daselbst an. Ausgenommen sollen di« Mitglieder der „Israelitischen Religionsgesellschaft" sein, wenn sie binnen drei Monaten oder nach Eintritt der Volljährigkeit ihre Zugehörigkeit zu derselben durch eine Bescheinigung des Vorstandes Nachweisen. Abg. Cahensly (Centr.) beantragte einen Zusatz, nach dem die Wittwcn ebenfalls ausgenommen sein sollen, falls sie jenen Nachweis nach Eintritt der Wittwenschaft erbringen. Der Minister Freiherr v. d. Recke sah in diesein Zusatz nur eine wünschenswerthe Ergänzung, gegen deren Annahme er nichts einzuwenden hatte. Abg. Rickert erklärte ebenfalls, für den Antrag Cahensly zu stimmen. Und auch der Abg. Dr. Lieber (Centr.) war mit dem Anträge einverstanden. Ebenso hatte der Abg. Sänger (Hosp. d. Freis. Bolksp.) gegen den Antrag nichts einzuwenden, nur wünschte er eine baldige Regelung der Gehaltsverhältnisse der Lehrer an jüdischen Schulen. 8 1 wurde darauf mit dem Antrag Cahensly angenommen. Ebenso 8 2 gleichfalls mit einem vom Abg. Cahensly beantragten Zusatz, nach welchem das Gesetz auch für Bockenheim nach deffen Einverleibung gelten soll. * I» der Budgetkommission des Reichstags hat gleichfalls ein Abgeordneter des Centrums, Dr. Lingens, bei dein Kapitel „Militärgeistlichkeit" den Wunsch ausgesprochen, daß den jüdischen Soldaten die Betheiligung an ihrem Gottesdienst mehr als bisher gestattet werde, und ihre Vereidigung in der Synagoge erfolge. Der Minister v. Goßler erklärte, daß den jüdischen Soldaten alles gewährt würde in Bezug auf ihren Gottesdienst, was ohne Schädigung des Dienstes möglich sei. Manchmal kvürden jedoch zu weit gehende Forderungen bezüglich der Berücksichtigung ihrer Feste gestellt. Dr. Lingens wollte einen besonderen Antrag stellen, die Militärverwaltung zu ersuchen, künftig auch auf die religiösen Bedürfnisse der jüdischen Soldaten Rücksicht zu nehmen. Dr. Lieber (Centr.) hält aber nach der Erklärung des Ministers einen solchen Antrag für überflüssig und bat Lingens, den Antrag für jetzt zu unterlasien. Dr. Lingens zog darauf seinen Antrag zurück. * Herr Stöcker erinnert seine Anhänger von Zeit zu Zeit an seine Existenz durch eine kleine Rede. Bei der Berathung des Postetats sprach er am Sonnabend für die Einschränkung des Sonntagsdienstes und schloß mit der folgenden Wendung: Damit die Juden in ihrer Sabbathfeier nicht gestört werden, sollen unsere Beamten Sonntags arbeiten. Das ist mir ganz unerträglich. Wir haben niemals gehört, daß die Beamten am Sonntag den Postdienst blos der Juden halber, die am Sonnabend nicht schreiben, verrichten müffen. Es gehört das auch i» das Gebiet der Behauptungen, mit denen Herr Stöcker nie gekargt hat. Uebrigens hat selbst Herr Lingens kürzlich die Forderung höherer Gebühren für Telegramme am Sonntag mit der seltsamen Motivirung versehen, „da am Sonntag die Telegraphie namentlich durch die zahlreichen jüdischen Hochzeiten in Anspruch genommen wird". Es soll uns nicht wundern, wenn nun einmal ein Antisemit einen besonderen jüdischen Telegraphendraht verlangt. * l