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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-02-03 · Heft 5 (3.2.1899) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 5 (3.2.1899)
Date
1899-02-03
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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3 Krankenpflegerinnen hingewiesen. Die Existenz desselben ist bereits durch namhafte Beiträge und Zeichnungen gesichert, doch hofft wem, daß auch in den Provinzen Rheinland und Westfalen d«M Institut Förderung und Unterstützung finden werde, ebenso der Bau eines von dem Redner warm befürworteten jüdischen Krankenhauses, indem das Asyl schon lange nicht mehr Raum genug für seinen doppelten Zweck bietet. ö? Düsseldorf, 29. Januar. In der zu Krefeld erscheinenden „Deutschen Zeitung" waren in der Nummer vom 10. Dezember 1897 auf der ersten Seite drei seitgedruckte Zeilen angebracht, in welchen gegen die Juden hinfichtlich der Wahrung der Eidespflicht schwere Beschuldigungen gerichtet wurden. Es war darin behauptet, der Jude könne nach seiner Sittenlehre jederzeit einm Falscheid leisten. In diesen Zeilen erblickte die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft und deren Einrichtungen und erhob daher auf Grund des § 166 des St.-G.-B. gegen den verantwortlichen Redakteur des Blattes, den ehemaligen Schriftsetzer Johann Jacob Oeker zu Krefeld, Anklage. Die Strafkammer zu Krefeld kam am 5. Juni v. I. zu einem freisprechenden Urtheil. Auf die vom Staatsanwalt eingelegte Revision hin hob das Reichsgericht dieses Erkenntniß auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an das Düsseldorfer Landgericht. Die hiefige Strafkammer sah in den betreffenden Zeilen eine öffentliche Beschimpfung einer Religionsgesellschaft und verurtheilte den Angeklagten, der die Absicht der Beleidigung in Abrede stellte, zu zwei Tagen Gefängniß. v. Frankfurt a. M., 30: Januar. Die Frankfurter Stadtbibliothek hat, wie uns das Stadtbibliothekariat mittheilt, eine neue, außerordentlich werthvolle Zuwendung erhalten, nämlich die Hebräischjüdische Privatbibliothek des Herrn Dr.A. Berliner, des hochverdienten Dozenten und Bibliothekars des Rabbinerseminars in Berlin. Dieselbe war in Gefahr, ins Ausland zu wandern, wurde aber auf Anregung der Herren Charles L. Hallgarten und Rabbiner Dr. Horovitz von patriotischen Mitbürgern unserer Stadt um eine sehr namhafte Summe erworben und dem Magistrat für die Stadtbibliothek zum Geschenk gemacht. Die Stifter der Beiträge sind Herr und Frau Baron Wilhelm von Rothschild, die Herren Ch. L. Hallgarten, Gg. Speyer, Theod. Stern, Wilh. Bonn und Ed. Cohen sowie ein im Ausland lebender Frankfurter. Die Bibliothek, welche etwa 6000 Bände stark ist und in den nächsten Tagen hierher überführt werden wird, ist reich an Seltenheiten (worunter hervorragende Unika), namentlich an Inkunabeln. Ihre wissenschaftliche Bedeutung besteht hauptsächlich in einer einzigartigen Sammlung von hebräischen Gebetbüchern aller Zeiten, aller Länder und Städte, wie wohl wenig andere Bibliotheken sie aufzuweisen haben. Die Schenkung der Bibliothek Berliner vollendet den systematischen Ausbau der vorher schon so bedeutenden Abtheilung der tzebraica und Judaica der Frankfurter Stadtbibliothek, welche damit für diese Fächer, was Druckschriften anlangt, zweifellos an die Spitze aller öffentlichen Bibliotheken des Festlandes tritt. Aachen, 29. Januar. Unsere Gemeinde wurde gestern in nicht geringe Erregung versetzt durch einen Mordversuch, welcher am Nachmittag von einem Studenten der Technischen Hochschule gegen den Rechtsanwalt Dr. Francken verübt wurde. Der aus Dorpat stammende Student Samson von Himmelstjerna feuerte auf Francken in dessen Büreau drei Schüsse ab, wovon einer den rechten Oberschenkel traf. Der Attentäter tödtete sich dann selbst durch einen Schuß. Er hat früher in Karlsruhe studirt, wo er sich wegen eines ähnlichen Angriffes in Untersuchung befand. Himmelstjerna soll aus Rache gehandelt haben, weil Francken in einem Prozesse gegen ihn die Gegenpartei vertrat. Nach einer anderen Darstellung ist der Student nicht ganz zurechnungsfähig. Dr. Francken wurde in das Luisen-Hospital gebracht; sein Zustand ist Gott sei Dank nicht lebensgefährlich. Er ist der einzige jüdische Rechtsanwalt in unserer Stadt und eines der besten und thatkräftigsten Mitglieder unserer Gemeinde. t. Nürnberg, 29. Januar. Auf eine Anfrage bet Pastor v. Bodelfchwingh in Bielefeld wurde uns von einem seiner Mitarbeiter der folgende interessante Brief geschrieben: „Sehr geehrter Herr! Im Auftrag des mit Arbeit überlasteten Pastors von Bodelschwingh und mit dessen Empfehlung theile ich Ihnen auf Ihre geschätzte Anfrage Folgendes mit: Die in Ihrem Schreiben geschilderten Berhättnisse waren mir aus dem stenographischen Bericht über den Deutsch-Israelitischen Gemeindetag in Berlin bereils bekannt. Aus einem demnächst erscheinenden Heft unserer Bereinszeitschrift, welches ich Ihnen zu übersenden nicht verfehlen werde, mögen Sie einige dort zur Sache gemachte Bemerkungen entnehmen. In unserer westfälischen Arbeiterkolonie Wilhermsdorf sind bis jetzt gegen 9000, darunter auch28Israeliten, ausgenommen und durchschnittlich je3 Monate beschäftigt und verpflegt worden. Zur Arbeit am Samstag wird man keinen Israeliten zwingen, wenn er nur sonst den Beweis liefert, daß er gern arbeitet. Es erscheint mir aber sehr wünschenswerth, daß, nachdem in Berlin von Herrn Rosenstiel gemachten Vorschlag, neben den jetzt in Deutschland bestehenden 29 Kolonien, welche auf christlicher Grundlage beruhen und theils evangelisch, theils katholisch, größtentheils aber paritätisch sind und alle, so viel ich weiß, auch Israeliten aufnehmen, daß also neben diesen auch einige besondere jüdische Zufluchtsstätten für Arbeitslose geschaffen werden. Die Schädlichkeit des jetzigen Baarunterstützungs- und Abschiebungssystems, wie es die jüdischen Gemeinden und Vereine und deren Verbände nothgedrungen noch immer zur Anwendung bringen, ist ja so klar erkannt und nachgewiesen worden, daß es wohl kaum noch ernste Bertheidiger finden wird. So gut wie in Berlin kann doch auch wohl an anderen Orten ein besonderer Arbeitsnachweis für israelitische Glaubensgenossen eingerichtet werden, wenn auch in entsprechend kleinerem Umfang; das Angebot von Arbeitsgelegenheit ist der einzig sichere Prüfstein, um schuldlos Arbeitslose von Arbeitsscheuen zu unterscheiden. Für Diejenigen, welchen mit dem Arbeitsnachweis nicht zu helfen ist, braucht man eigene Arbeitsstätten, ländliche oder städtische; letztere giebt's z. B. in Berlin, Hamburg, Magdeburg. Die Asyle für Obdachlose halte ich, weil Ihnen das Arbeitsprinzip fehlt, für schädlich, „eine soziale Kurpfuscherei". Die Kranken, Krüppel und Siechen müssen der armenrechtlichen Versorgung (§ 538 des Reichsgesetzes über den Unterstützungs-Wohnsitz gilt freilich nicht in Baiern) theilhaftig gemacht werden. In Rußland hat die Kaiserin für Einrichtung zahlreicher Arbeitshäuser viel gethan; wie wäre es, wenn begüterte deutsche Israeliten, angesehene Leute, sich mit Freunden in Petersburg und Warschau in Verbindung fetzten, um in Verbindung mit diesen und den betreffenden russischen Behörden einige Arbeitszufluchtsstätten, jenseits der Grenze, noch auf russischem Boden — vielleicht mit kleinen Zweigabtheilungen auf deutschem Boden — einzurichten? Dann aber auch keine Unterstützung mehr innerhalb Deutschlands für die Ausländer! Denn sonst kommen sie nach wie vor und umgehen die für sie bestimmten Zufluchtsstätten. Möchte es der in Berlin gewählten Kommission gelingen, klein anfangend, aber folgerichtig, thatkräftig fortschreitend, Besserung zu schaffen! Jahrhunderte haben sich schon abgemüht mit der Linderung und Ueberwindung dieses Elends; ohne Eingreifen der Gesetzgebung versprechen wir uns keinen dauernden Erfolg unseres seit etwa 20 Jahren entwickelten Fürsorgesystems mit Verpflegestalion und Arbeiterkolonie. Barmherzigkeit gegen die armen Wanderer ist nicht möglich und schlägt ins Gegentheil um ohne Zucht. Das Geben und immer wieder Geben ohne Prüfung der Würdigkeit und Bedürftigkeit ist die theuerste und unzweckmäßigste Art und dient den Meisten eher zum Ruin als zur Aufrichtung. Man schüttelt sie nur ab; das ist keine Wohlthätigkeit, sondern eine Bankrotterklärung der Wohlthätigkeit. Das Gewissen aufrichtig-strenggläubiger Juden in Bezug auf Sabbath und Speiseordnung und Frömmigkeitsübungen verdient Achtung und Schonung; für sie liegt in dieser Gesetzestreue und in der Schonung derselben auch eine Kraft, sie aufrecht und widerstandsfähig zu erhalten. Das ist aber natürlich in besonderen jüdischen Zufluchtsstätten leichter zu erreichen als in allgemeinen, Arbeit, Centralisation, Ueberwachung! Ihre Berliner Kommission kann sich ja unsere Kolonien ansehen, zwei haben Sie in Baiern." Oesterreich - Ungarn. □I Wien, 30. Januar. Mehrere jüdische Damen haben die Gründung eines RekonvaleSeentenheimsfür jüdis che Frauen angeregt, da bei dem herrschenden Regime für die jüdischen Kranken in dem schon bestehenden Heim kein Platz ist. — Die Aerzte Tausig, Abeles, Kuh, Groß, Pollack und Rosenbaum wurden zu Assistenzärzten der Reserve ernannt. — Bor einigen Tagen ist hier der Oberinspektor i. R. der Nordbahn, Herr Koppelmann Sachsel, im Atter von 78 Jahren gestorben. Der Verblichene, der in Fachkreisen als ausgezeichneter Eisenbahnbetriebstechniker einen glänzenden Ruf genoß, war ein lauterer,

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