Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 4 (27.1.1899)
- Date
- 1899-01-27
- Page
- Seite 42 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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42 Kommission für die Berathung der kuttuellen Angelegenheiten in der Synagoge Lützowstraße an Stelle deS ausgeschiedenen Herrn Geheimrath Marcuse Herr Professor Geiger gewählt. Zu dem letzten Titel ist der Kommissionsantrag eingegangen, die Genehmigung zur Kooptirung dreier stimmberechtigter musikalischer Sachverständigen behufs Auswahl von Kantoren zu ertheilen. Herr Geheimrath Blumenthal spricht für den Antrag und bittet, schon heute zur Wahl dieser drei Mitglieder zu schreiten, für die von der Kommission die Herren Professor Gernsheim, Direktor Ochs und Martin Lesser in Aussicht genommen seien. Vom Borstandstisch plädiren die Herren Martin Simon und Dr. Lach mann dafür, nur der Kommission das Kooptationsrecht einzuräumen, da sich der Vorstand heute nicht über die Namen schlüssig machen könne. In dieser Form wird auch der Antrag angenommen. (Sehr richtig! Nur müßten in die Rabbinerwahl-Kommission auch theologische Fachmänner gewählt werden.) Die Wahl eines Mitgliedes für die Armenkommiffion an Stelle des Herrn Leonhard Sachs, der sein Mandat in dieser niedergelegt hat, wird, da sich kein Vertreter zur Uebernahme dieses Amtes freiwillig meldet, dem Ausschuß III übergeben. Die Zuwendung der Frau Franziska Ginsberg, geb. Sa^, in Höhe von 3000 Mark an die Waisenkommission wird aügenommen. Die Zinsen des Eugen Rieß'scheu Legates, 105 Mark jährlich, sollen zur Entsendung von Zöglingen des Reichenheim'schm Waisenhauses in die Ferienkolonien dienen. Es folgt alsdann eine längere und sehr rege Debatte über die Verwendung des Felix Blumenthal'schen Nachlasses, der ja bekanntlich schon des Oefteren die Versammlung beschäftigt hat. Herr Justizrath Apolant rekurrirt in seinem Referat zunächst auf die früheren Beschlüsse in dieser Angelegenheit. Der Gemeindevorstand sei bei seinem Beschluß stehen geblieben und habe nur die Verwendung dör einen Hälfte des Nachlasses für den Reliktenfonds aeceptirt und sich weitere Schritte Vorbehalten. Der Ausschuß habe jetzt mit drei gegen drei Stimmen beschlossen, die Vorlage des Vorstandes abzulehnen und es bei dem früheren Beschluß der Versammlung bewenden zu lassen. Für die die Vorlage ablehnenden Mitglieder seien zwei Gründe maßgebend gewesen. Erstens das Berhältniß der Gemeinde zu ihren Beamten, da eine feste, rechtliche Grundlage für die Penfionirung aller Beamten fehle, und für den Reliktenfonds noch gar nicht gesorgt sei. Zweitens habe man sich nicht der Ansicht anschließen können, daß sich der Gemeindevorstand zur Repräsentantenversammlung als gleichwerthig^ Organ der Gemeinde betrachte. Die wirkliche Vertretung der Gemeinde liege, wie es das Gesetz von 1947 vorschreibe, in den Händen der Repräsentantenversammlung, deren Beschlüsse für den Vorstand bindend seiest, so lange nicht von dem letzteren eine Benachtheiligung der Gemeinde durch dieselben nachgewiesen würde. Hiervon könne keine Rede fehl bei einer Verweisung der ganzen Summe an den Reliktenfonds. Me Gemeinde habe moralisch die Verpflichtung, für die Beamten und bum Hinterbliebene zu sorgen. Für diejenigen Herren dagegen, welche He Vorlage des Vorstandes gutheißen, sei das Objekt nicht wichtig genitz gewesen, um eine so prinzipielle Frage zum Austrag zu bringen. Gs sei jedoch eine Kette von Einzelfragen, die sich an diese Angelegenheit schließen würden, und man solle in dieser Beziehung an dem Grundsatz festhalten: .krmoipiis obsta!“ und nicht Rechte ausgeben, die man besäße. Nach der Ansicht des Herrn Martin Simon, der die Kompetenz frage aus dem Grunde unberücksichtigt läßt, weil der Kommisstonßbeschluß mit Stimmengleichheit gefaßt worden sei, liegt gar keine Differech zwischen den Beschlüssen vor. Die Repräsentantenversammlung vergebe sich nichts durch die Annahme des Vorstandsbeschlusses, da ja ohch ihre Zustimmung nichts beschlossen werden könne. Herr Landgerichtsrath Löwe vertritt den Standpunkt der dissentirenden Mitglieder des Ausschusses. Die Frage biete zu prinzipiellen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten mit dem Vorstand keinen Anlaß; man solle zunächji den Reliktenfonds gründen. Herr Justizrath Apolant betont noch einmal, daß der Vorstand seine Genehmigung gar nicht versagen könne. Es frage sich auch, was mit der anderen Hälfte des Geldes und mit den Zinsen geschehen solle. Herr Jacoby erwiedert, daß der Reliktenfonds erst in Verwendung treten könne, wenn die Gemeinde nicht ihreH Verpflichtungen gegen die Relikten gerecht werde. So lange werden die Zinsen ebenfalls aufgesammelt werden. Es gäbe noch recht viele Wege, um das Geld in guter und anständiger Weise zu verwenden, z. B. bfl Altersversorgungsanstalt und das Krankenhaus, die in der nächsten Zeit bereits vergrößert werden müssen. Herr Professor Blaschke erwähnt, daß bei Streitigkeiten zwischen den Gemeindebehörden die Entscheidung der Regierung einzuholen sei, d. h. die Angelegenheit aä oalenäaa graecas vertagen. Dieser Grund sei für ihn maßgebend gewesen, für die Vorlage des Vorstandes zu stimmen. Der Kommissar, Herr Dr. Fuchs, betont den Apolant'schen Ausführungen gegenüber, daß dann der Vorstand gezwungen würde, bei jedem Beschlüsse zu sagen, derselbe sei für die Gemeinde nachtheilig. Der Streit drehe sich nur darum, ob man schon heute über die andere Hälfte der Nachlabmasse verfügen solle. Herr Geheimrath Blumenthal und Herr Oppenheim sprechen für den Ausschußantrag. Herr Oppenheim ist sehr überrascht von den Ausführungen des Herrn Dr. Fuchs und hält es für die positive Pflicht der Versammlung, einen einmal gefaßten Beschluß aufrecht zu erhalten. Es wäre auch nicht schön, wenn die neue Versammlung einen Beschluß der alten desavouiren würde. Herr Justizrath Apolant verliest noch einmal die in dieser Angelegenheit gefaßten Beschlüsse und ist der Ansicht, daß die Schuld dieses Streites nicht auf Seiten der Versammlung liege. Es entspreche nicht der Würde der Repräsentantenversammlung, einen zweimal gefaßten Beschluß wieder umzustoßen, ohne daß von Seiten des Vorstandes eine genügende Motivirung dagegen vorgebracht wäre. Die darauf folgende Abstimmung ergiebt die Annahme des Borstandsvorschlages mit 10 gegen 5 Stimmen, ßine von Herrn Geheimrath Senator angeregte Frage, ob durch diesen Beschluß die früheren Beschlüsse aufgchoßen werden sollen, wird seitens der Versammlung verneint. (Das ist insofern ein Kuriosum, als in der That durch den letzten Beschluß die früheren annullirt werden.) Die übrigen Vorlagen der Tagesordnung werden in schneller Aufeinanderfolge erledigt. Ein einmaliger Beitrag von 500 Mark wird an die sich gut bewährende David Herzog'sche Freitischstiftung bewilligt, 726,50 Mark zur Anlage einer Gasleitung aus dem Friedhof Weißensee und 26,90 Mark zur Herstellung von Trennungswänden im Büreau der Beranlagungskommission gewährt. Dem Gemeindevorstand wird die Ermächtigung ertheilt, gegen eine Fabrik in Weißensee, durch deren Abwässer einzelne Erbbegräbnisse in Mitleidenschaft gezogen seien, eine Schadenersatzklage anzuftrengen. Die Absendung der von der Repräsentantenversammlung beschlossenen und bereits ausgefertigten Petition inSachender jüdischen Lehrerinnen wird vertagt, da in dieser Angelegenheit sicherem Vernehmen nach zwischen den Regierungsbehörden und der städtischen Schuldeputation Verhandlungen gepflogen werden. Auf Anregung des Herrn Landgerichtsrath Löwe wird jedoch nur eine Vertagung auf vier Wochen beschlossen. Der letzte Punkt der öffentlichen Sitzung betreffs Bewilligung eines Beitrages für die zu errichtende Gemeindebibliothek wird auf Vorschlag des Vorsitzenden in die geheime Sitzung verwiesen. Wie wir erfahren, find die geforderten 10000 Mark für die Bibliothek bewilligt worden. Me wirtschaftliche Neugestaltung Arutschlands und der Antsteil der Juden an derselben. Ein Vortrag von Dr. Max Hirsch, Landtagsabgeordneter. inen populär-wissenschaftlichen Vortrag hauptsächlich aus dem Gebiete der Volkswirthschaft beabsichtige ich zu halten, in welchen eine Tendenz nicht hineingelegt ist, aus dessen Thatsachen aber eine Lehre hoffentlich von selbst sich ergeben wird. Alle Kulturländer Europas und auch der anderen Welttheile haben in den letzten 50 Jahren große Umwandlungen auf allen Lebensgebieten erfahren, wohl kein Land aber in so hohem Grade wie Deutschland. Eine solche Umwandlung läßt sich natürlich nur skizziren, wenn man nicht ins Weite schweifen will; Ursachen und Wirkungen werden sich nur andeutungsweise berühren lassen. Ich beginne mit der geistigen Neugestaltung. Denn entgegen der sozialdemokratischen Auffassung, wonach alles vom Materiellen ausgeht, zeigt es sich gerade in der deutschen — wie nicht minder in der jüdischen — Geschichte, daß der Geist eine gewaltige grundlegende