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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-01-27 · Heft 4 (27.1.1899) · p. Seite 39

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 4 (27.1.1899)
Date
1899-01-27
Page
Seite 39 (sequence 3)
Language
German
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SS dem kräftigen Protest, welchen Zorn in seiner Schrift gegen diese Verirrungen der Zeit erhebt: „Nur eines muß dabei rund und schroff zurückgewiesen werden: Daß religiöse Momente zum Deckmantel für andere, besonders wirthschaftliche, Dinge genommen werden. Ein vornehmer Sinn kann es nicht verstehen und darf es nicht dulden, daß das Heiligthum der Religion in dieser Weise zum Kaufhaus der Politik gemacht werde." Are Woche. Berlin, 24. Januar. ie EtaLsberathung im Landtag hat, wie zu erwarten stand, auch unsere Angelegenheiten aufs Tapet gebracht. Wir begnügen uns für heute mit der kurzen Wiedergabe der Reden, behalten uns aber vor, sie nach dem stenographischen Protokoll zu ergänzen. Zum ersten Male wohl wurde in der Rede Eugen Richters der jüdischem Kultusbeamten und ihrer Lage auch im preußischen Abgeordnetenhause gedacht. Richter sagte: „Die Verquickung der finanziellen Verhältnisse von Staat und Kirche halte ich nicht für richtig. Sie bringt eine Benachtheiligung andersgläubiger Staatsbürger. Oder soll der ausgeworfene Dispositionsfonds auch zum Beispiel für jüdische Kultusbeamte bestimmt sein?" Dann wandte er sich gegen den Kultusminister mit folgenden Worten: „Man bemüht fich hier in Berlin aber jetzt trotzdem, die jüdischen Lehrer — ich kann es nicht anders nennen — in kleinlicher Weise „herauszugraulen" (Sehr wahr! links), obwohl ihre Zahl prozentual hinter dem Prozentverhältniß der jüdischen Kinder zurückbleibt. Diese Anschauungen haben fich auf die Vorsteherinnen von höheren Töchterschulen ausgedehnt, die theilweife jüdische Schülerinnen nicht aufnehmen." Die Antwort des Kultusministers lautete folgendermaßen: „Wenn eine Schulvorsteherin, der die Konzession zur Errichtung einer Privatschule gegeben ist, plötzlich zu der Erkenntniß kommt, es liege in ihrem Interesse, jüdische Schülerinnen zurückzuweisen, was hat das mit dem Etat zu thun? Ich habe zunächst gar keinen Anlaß, in diese Dinge hineinzureden. Was habe ich für Veranlassung, in dieser Sache, die an mich noch gar nicht herangetreten ist, vorzuschreiben, ob die Schulvorsteherinnen Kinder der einen oder der anderen Konfession aufnehmen sollen oder nicht? Mir persönlich ist der Fall begegnet, daß eine Schulvorsteherin mir sagte: Ich habe 55 jüdische Schülerinnen, jetzt kommen die christlichen Mtern und sagen: Der jüdische Geist ist schon so überwiegend, daß wir unsere Kinder wegnehmen müssen, wenn Sie fortfahren, jüdische Schülerinnen aufzunehmen; ich bin in einer schrecklichen Lage; wenn ich die jüdischen Kinder zurückweife, nehmen die jüdischen Eltern ihre Kinder zurück; wenn ich sie nicht zurückweise, nehmen die christlichen Eltern ihre Kinder zurück. Das ist eine Thatsache. Wir haben aber, wie gesagt, in die Sache gar nicht hineinzureden. Wenn eine Schulvorsteherin eine Konzession haben wollte, etwa ausschließlich für jüdische Schülerinnen, —- mit Freuden. (Heiterkeit und Beifall.) Aber weshalb eine Schulvorsteherin, wenn sie mit Rücksicht auf die Interessen, die ich an einzelnen Fällen dargelegt habe, erklärt, ich mache nun ein Ende, ich nehme keine jüdischen Schülerinnen mehr auf, dazu zwingen wollen? — Die Thatsache, daß in den Gemeindeschulen Berlins jüdischen Lehrerinnen das Ordinariat abgenommen ist, enthält keinen Angriff gegen die paritätischen Schulen. Die Gemeindeschulen sind konfessionelle Schulen wie alle Schulen in Preußen, bei denen nichts anderes bestimmt ist. Ich stehe einfach auf dem Standpunkt, daß die konfessionellen Verhältnisse nach Möglichkeit zu berücksichtigen sind. Eine Reihe von Beschwerden ist an mich herangetreten, in denen christliche Eltern sich darüber beklagt haben, daß ihre Kinder in Klassen unterrichtet werden, wo kein einziges jüdisches Kind, wohl aber eine jüdische Lehrerin ist, die obenein berufen ist, sie durch alle Klassen zu führen. Ich habe deshalb an das Provinzial-Schulkollegium geschrieben und darauf hingewiesen, daß dieser Zustand nicht fortbestehen dürfe. Wenn jüdische Lehrerinnen das Ordinariat ausüben sollen, dann wenigstens in den Klassen, wo jüdische Kinder sind, und zwar nicht eins, sondern in größerer Zahl. Das Provinzial-Schulkollegium hat dies der Stadt-Schuldeputation weitergegeben. Die Sache ist aber nicht so ausgeführt worden, wie ich sie gemeint habe. Drei durch ihre Treue bewährte jüdische Lehrerinnen find einfach aus dem Ordinariat gebracht. Hätte man sie einfach versetzt in Klassen, in denen jüdische Kinder sich befinden, so wäre dagegen nichts einzuwenden gewesen. Ich habe von der Auffassung der betreffenden Lehrerinnen über ihren Beruf einen außerordentlich guten Eindruck empfangen, und es hätte mir fern gelegen, ihnen die Rücksicht zu versagen, die sie verdienen. Ich habe Vorsorge getroffen, daß jede persönliche Schärfe in der Ausführung meiner Verfügung vermieden werde. Aber die Verfügung selbst kann ich aus Veranlassung einer Debatte in der Berliner Stadtverordnetenversammlung, die hauptsächlich von zwei jüdischen Herren geführt worden ist, nicht zurücknehmen. (Beifall rechts.) Ich habe geglaubt, im Sinne der Gerechtigkeit und der Verfassung zu handeln, und kann jedem Angriff mit Ruhe entgegensehen." Am Montag trat der Abg. Rickert noch einmal für die Sache der jüdischen Lehrer ein, indem er erklärte: „Den Erlab über die jüdischen Lehrer hat der Abg. Richter schon erwähnt. Ich bin darin grundsätzlich mit dem Kultusminister nicht einverstanden und hörte mit tiefem Bedauern, wie er von „zwei jüdischen Herren" sprach, die ihn eines Besseren hätten belehren wollen. lSehr richtig! links.) Bringen wir Christen jüdische Beschwerden vor, so sind wir Judenknechte. Bringen die jüdischen Herren die Beschwerden selber vor, so sagt der Minister, ich kann mich doch durch die jüdischen Herren nicht beeinflussen lassen. Es war doch ihre Pflicht, Beschwerden vorzubringen. Die Hauptsache ist nicht, wer die Sache vorbringt, sondern was vorgebracht worden ist. Uebrigens hat Dr. Hermes zu dieser Frage in der Stadtverordnetenversammlung gesprochen, der, so viel ich weiß, nicht zum Judenthum übergetreten ist." Darauf antwortete derKultusministerDr. B osse folgendermaßen: „Herr Rickert rügt, daß ich von „jüdischen Männern" gesprochen habe. Darf ich denn jüdische Männer, Mitglieder der jüdischen Gemeinde, nicht mehr „jüdische Männer" nennen? (Unruhe.) Mich kann Jeder jeden Augenblick einen christlichen Mann nennen. (Sehr gut! rechts.) Ich nehme das Niemandem Übel. Was die Herren sagten, ging von einem ganz einseitig konfessionellen Standpunkt aus. Deshalb war es meine Pflicht, diesen Ausführungen entgegenzutreten." In der Montagssitzung sah sich sogar der freikonservative Herr v. Zedlitz-Neukirch veranlaßt, um größte Milde für die jüdischen Lehrerinnen zu bitten, und in der Dienstcigssitznng kam Eugen Richter noch einmal mit anerkennenswerther Entschiedenheit auf die Angelegenheit zurück, indem er tu a. sagte: „Der Kultusminister hat meine Darlegungen bezüglich der Nichtaufnahme jüdischer Schülerinnen in Berliner Privatschulen so dargeftellt, als ob ich verlangte, daß man auf die Inhaberinnen der Privatschulen einen Zwang zur Aufnahme jüdischer Schülerinnen ausübe. Mit nichten! Ich habe gesagt: Wenn sie sie nicht aufnehmen, dadearN sibi, dann ist aber ein Bedürsniß vorhanden, neue Konzessionen zu ertheilen; ein Bedürsniß nach Vermehrung dieser Schulen, weil das Bedürsniß durch die vorhandenen Schulen nicht befriedigt wird. Nun hat der Minister gesagt, er sei auch bereit, paritätische Schulen neu 511 konzesstoniren, und Abgeordneter v. Zedlitz-Neukirch hat gemeint, damit sei die Sache erledigt. Als aber die städtische Schuldeputation den Antrag stellte, eine neue Töchterschule zu konzesstoniren, wurde dieser Antrag vom Schulkollegium des Herrn Bosse an Bedingungen geknüpft, die unerfüllbar waren, nämlich den Nachweis, daß die vorhandenen Töchterschulen bis zum letzten Platz besetzt sein müssen, ehe eine neue Konzesfionirung erfolgen kann. Der Minister hal sich mehrfach auf Berfassungsartikel berufen; alle diese Verfassungsartikel find aber suspendirt bis zum Erlaß eines allgemeinen Unterrichtsgesetzes. Er müßte sich sonst auf den Artikel berufen, nach dem Jedem, der seine Befähigung nachweist, die Konzession zu einer Privatschule ertheilt werden muß. Die Berfaffungsurkunde kennt die Bedürfnißfrage nicht, und danach würde sich diese Frage in Berlin allerdings in einfachster Weise erledigen. Was sodann die Verwendung

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