Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 52 (30.12.1898)
- Date
- 1898-12-30
- Page
- Seite 620 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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einen Markt findet als der einfache Tagelöhner. Die „Gesellschaft" aber bekehrt sich hier zu Lande nicht. Die ethische Kulturgesellschaft hat ja den Versuch gemacht, die Individuen aus dem Judenthum herauszuretten, in der Weise, in welcher es David Friedländer für das Gesammt-Judenthum geträumt hat. aber der Versuch ist fehlgeschlagen. Ich weiß nicht, ob es wahr ist, daß, wie jüdische Blätter meldeten, Felix Adler es bereut, den jüdischen Namen aufgegeben zu haben, und sich bereit erklärte, Prediger im Tempel Emanuel zu werden, aber sicher ist es. daß die ethische Kulturgesellschaft nicht in dem Maße gewachsen ist, wie Buddhismus, Christenthum, Jslani, Reformation, Heilsarmee, kurz wie noch jede siegreiche Bewegung in ihrem Beginn gewachsen ist. Es ist auch Thatsache, daß die ethische Kultur durchaus nicht das Geringste zur Besserung der sozialen Verhältnisse der Juden beigetragen hat. So soll es denn auch in New-Zork eine ziemliche Anzahl von vornehmen oder, besser gesagt, reichen Juden geben, welche die ethische Kulturgesellschaft verlassen haben, um sich der Unitariergemeinde des Predigers Minot I. Savage oder derjenigen des anglikanischen Geistlichen Heber Newton angeschlossen haben. Die anglikanische Geistlichkeit hat, wie schon bemerkt, die Neigung, das dogmatische Element hinter dem ritualistischm zurücktreten zu lassen und Heber spricht zu den Israeliten wie Moses zu seinem biblisch-midraschischen Vorbild: „Kommt mit uns, und wir wollen euch Gutes thun, ohne auch nur die Taufe oder das apostolische Bekenntniß zu verlangen." Wir resumiren die Schwierigkeiten, mit welchen das amerikanische Gemeindeleben zu kämpfen hat, dahin, daß zu dem allgemeinen Uebel der Irreligiosität und des Jndifferentismus das typisch amerikanische Fehlen aller Tradition und die Forderung eines von den Verhältnissen des Aufnahmebewerbers unabhängigen Mitgliedsbeitrages kommen. Es wird demnach berechnet, daß wenigstens in den großen Städten nur ein Drittel der ansässigen Juden Gemeindemitglieder sind. Genau berechnen läßt sich das freilich nicht, so lange bei dem amtlichen Census das Religionsbekenntniß nicht erhoben wird. Ein Geistlicher der anglikanischen Kirche hat neulich, auf die offiziellen kirchlichen Berichte gestützt, erklärt, daß von 70 Millionen Bewohnern der Vereinigten Staaten nur 20 Millionen einer Kirche angehöre». Für jüdische Gemeinden hat der letzte Census etwa 150 000 Mitglieder ergeben. Da die jüdischen Gemeinden nur die Familienhäupter und nicht, wie die christlichen Kirchen, die Kommunikanten zählen, dürfte man eine Bevölkerung von 600 000 annehmen. Angenommen ferner, daß die Gemeindemitglieder nur ein Drittel der Bevölkerung ausmachen, und mit Anrechnung der Thatsache, daß seit dem Census von 1890 eine ungemein starke jüdische Einwanderung siattgefundcn hat, mußte man auf eine Bevölkerungsziffer von mehr als zwei Millionen kommen. Das dürfte wohl zu hoch gegriffen sein, gerade wie die Berechnung Dr. Kayserlings in dieser Zeitung unbedingt viel zu niedrig gegriffen war. Die Schwierigkeit der Berechnung liegt in der Unmöglichkeit, den richtigen Koeffizienten zu finden. In kleinen Städten gehört so ziemlich jeder Jude zur Gemeinde; auf den, flachen Lande hingegen — und es giebt kein Landstädtchen mit tausend Einwohner», das nicht seinen jüdischen Ladenbesitzer hatte — giebt es wieder viele, die keiner Gemeinde augehören, und endlich kommen die großen Städte mit ihren ganz unbestimmbaren Verhältnissen. Der Mohel, die Religionsschule, der Rabbiner als Trauungsfunktionär und als Grabredner und besonders der jüdische Begräbnißplatz werde» viel häufiger von Nichtniitgliedern als von Mitgliedern der Gemeinde in Anspruch genommeii. Wie soll man diese ckeack bvats —Zechpreller — zur Erfüllung ihrer Pflichten heranziehen? Das war die Frage, welche in der Presse und in lokalen Verbänden vielfach ventilirt würde und diesmal vor die Rabbinerkonferenz kam. Die Rabbiner von Baltimore wollten im Verein mit den Gemeinden allen Nichtmitgliedern ihre Dienste bei Trauungen und Beerdigungen versagen. Die Maßregel, so gerecht sie wäre, trägt das Gehässige des Boykotts an sich und wäre absolut unwirksam, deyn es bestehen bereits heute jüdische Beerdigungsvereine, und kleine Gemeinden würden sich dadurch eine Einnahmequelle schaffen, indem sie Nichtmitgliedern dieselben Rechte auf dem Becrdigungsplatz einräumen würden. Den Rabbiner würde man, besonders in großen Städten, leicht erhalten, da es heute schon in New-Iork Rabbiner giebt, die sich nominell von irgend einem Bethausverein anstelle» lassen, um das Trauungsrecht zu erhalten. Eine andere greifbare Maßregel hat die Berathung nicht zu Tage gefördert, obwohl von dem kapitalistischen Uebelstand als auch von den Sporteln für rabbinische Funktionen als einem schweren Hinderniß der gemeindlichen Entwickelung gesprochen wurde. In Bezug auf Mitgliedsbeiträge sagen die Gemeinden zu den Rabbinern: Wir verstehen dies besser, und in Bezug auf die Gebühren sagen die Rabbiner in der Regel: thank you und stecken sie in die Tasche. Vielen kann man das nicht verargen, detin sie sind bei ihrem kärglichen Gehalt darauf angewiesen. Andere sagen — in einzelnen Fällen mit Recht —, man giebt mir die Gebühren als einen Beweis der Achtung. Manche, wie die PhiladelphiaerRabbiner Berkowitz und Krauskopf, überweisen die ihnen zukommenden Gebühren an die Gemeindekaffe oder an wohlthätige Vereine. Sonst giebt es Viele, welche Gebühren bei geistlichen Amtsverrichtungen theoretisch verwerfen, aber der grauen Theorie in der Praxis nicht grün sind. Es ereignete sich z. B. in der Debatte über diese Angelegenheit, daß ein Herr besonders heftig über das Gebührenunwesen loszog, und daß ihm nach Schluß der Sitzung ein Kollege sagte: „Ich wundere mich über Ihren Eifer, denn es ist gar nicht so lange her, daß ich bei einem Ihrer Gemeindemitglieder eine von Ihnen ausgestellte Rechnung über „professionelle Dienste" sah." Nun, die Sache ist ja international. Das weiß ein Jeder, der mit Rabbinern verkehrt hat, und besonders in Ländern, wo die Regierung die parochiale Zuständigkeit regelt, kommt es oft genug zu de» widerlichsten Prozessen, denen das Mäntelchen der Wahrung amtlicher Privilegien umgehängt wird, während Gewinnsucht thatsächlich das treibende Motiv ist. Neu ist die Geschichte auch nicht, denn Jakob Emden klagt schon in seiner Selbstbiographie (Megillath Sepher p. 163), daß der Rabbiner von Altona, Ezechiel Katzenelnbogen (starb 1750) bei seiner zweiten und dritten Ehe ihm den Gemeindediener zugeschickt mit der Forderung, eine bestimmte Summe zu erlegen, sonst würde er das Aufstellen der Chuppa nicht gestatten. Dabei behauptet Emden, daß es ihm um die zu erlegende Summe nicht zu thun war, daß er gern das Zwei- und Dreifache erlegt hätte, wenn man nur ihn, den Gelehrten, den Sohn und Enkel früherer Ortsrabbiner, den Nachkommen der Gründer der Altonaer Gemeinde, mit der Auszeichnung behandelt hätte, ihm die Gebühren pro korma zu erlassen. Allerdings betrachtete der Rabbiner in jener Zeit die Trauungsgebühren nicht als eine Entlohnung für eine amtliche Leistung, sondern als eine ihm zukommende Abgabe, eine Luxussteuer, die einen Theil seines vertragsmäßig stipulirten Einkommens ausmachte. Im Uebrigen sehen wir die alte Erfahrung bestätigt: Nichts Neues unter der Sonne.