Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 52 (30.12.1898)
- Date
- 1898-12-30
- Page
- Seite 616 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228257-3228310--55144-3291345- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
616 1847 über die Verhältnisse der Juden hat den Synagogen-Gemeinden wohl Korporationsrechte gegeben, im Uebrigen stehe aber der Staat zur jüdischen Religion, ihrer geistigen und sonstigen Vertretern gegenüber auf dem Standpunkt der absolutesten Gleichgiltigkeit. Die jüdischen Gemeindebeamten smd Privatbeamte, um die sich d2r Staat nicht kümmert. Wohl sagt eine Ministerialversügung, daß kein Kind ohne den Unterricht seiner Religion bleiben darf. Die Bestimmungen stehen aber nur auf dem Papier. Redner klagte über den unregelmäßigen Besuch des Religionsunterrichts und forderte entschieden die Aussicht der Behörde über den regelmäßigen Besuch des Religionsunterrichts (Schulzwang). Den Religionslehrern muß das Recht zugestanden werden, für Versäumnisse die Verhängung von Schulstrafen zu veranlassen. Ferner ist die Außerachtlassung des jüdischen Religionsfaches bei Prüfungen sowohl für die Stellung der Religionslehrer, als auch für den Werth des Unterrichts äußerst nachtheilig. Durchaus wünschenswerth wäre es, wenn die jüdischen Religionsschulen in konfessionelle Volksschulen umgewandelt werden würden. Dadurch wäre schon ein wesentlicher Schritt zur Besserung erreicht. Der Religionsunterricht gilt dann als Hauptfach und die Versäumniß hat Schulstrafe im Gefolge. Dazu kommt, daß die Kinder in der sogenannten deutschen Schule nach der täglichen Entlassung viel zu abgespannt sind, als daß sie noch mit Eifer und Frische dem Unterricht in der Religiwnsschule folgen könnten. Sie betrachten daher den abgesonderten ReligionIunterricht als Last und fühlen sich in ihrer freien Zeit beraubt. Wohl muß dadurch die Berufsfreudigkeit des gewissenhaften Lehrers bedeutend herabgestimmt werden. Der Laie, der diese Uebelstände nicht berücksichtigt, sei zu sehr geneigt, für das schlechte Unterrichtsresultat ausschließlich den Lehrer verantwortlich zu machen. Die Umgestaltung unserer Religionsschulen in konfessionelle Volksschulen ist aber schwer durchzuführen; um so dringender müsse auf die Abstellung der Mißstände hingearbeitet werden. Referent konstatirte, daß die preußische Regierung bei Anstellung von jüdischen Religionslehrern nur danach fragt, ob der Kandidat kein Ausländer ist, sein Bildungsgrad sei der Behörde ganz gleichgiltig. Auf diese Weise haben sich solche Elemente in den Religionslehrerstand eingeschlichen, die nicht hineingehören. Es müsse also gefordert werden, daß als Religionslehrer fortan nur seminaristisch vorgebildete Lehrer oder aber nur solche Personen zugelassen werden, die vor einer staatlich einzusetzenden Kommission ihre Prüfung in einem zu bestimmenden Pensum abzulegen im Stande sind. Das Religionslehramt erfordert eines Mannes ganze Kraft, der Lehrer solle daher nur als solcher wirken, die anderen Kultusämter (Kantorat und Schächtfach) müßten einer anderen, würdigen Person übertragen werden, wie es in den Reichslanden streng durchgesührt ist. In der Praxis wird es nicht gut möglich sein, den vielen kleinen und mittleren Gemeinden die Last zweier Beamten aufzubürden. Referent wies an der Hand statistischer Zahlen nach, daß die Zahl der jüdischen Gemeindebeamten in der Abnahme begriffen ist. Der Zuzug von Rußland ist durch das Gesetz abgeschnitten, und der deutsche Jude ergreift nicht gern den Gemeindebeamtenberuf, weil derselbe zu abhängig und unsicher ist. Naturgemäß werden die Seminarien auch ferner das Hauptkontingent an Gemeindebeamten zu stellen haben. Daher müßten die Leiter der jüdischen Lehrerseminarien ihr Hauptaugenmerk darauf richten, die Zöglinge besonders im Synagogendienste gründlich auszubilden. Auf Antrag Kroll-Dirschau wurde der zweite Theil des Referats auf die zweite Sitzung vertagt. Herr Rabbiner Dr. Rosenstein theilte mit, daß der westpreußische Rabbinerverband die Absicht habe, einen Lehrplan für die jüdischen Religionsschulen der Provinz auszuarbeiten, er halte es persönlich für wünschenswerth, daß sich auch Vertreter des Lehrerstandes an der Arbeit betheiligen; er glaube, daß der Rabbinerverband diese Ansicht theilen werde und ersuchte die Versammlung, einige Herren zu diesem Zweck zu ernennen. Auf Antrag des Vorsitzenden wurden die Herren Chaim-Thorn und Mannheim-Graudenz dazu bestimmt. Nachdem das Minchagebet verrichtet war, trat man in die freie Besprechung ein. Man unterhielt sich anregend und gemüthlich über verschiedene pädagogische und methodische Fragen, Handhabung der Disziplin, über Lohn und Strafe rc. Zweiter Versammlungstag. Vormittags 9 Uhr begaben sich die rschienenen Herren in die städtische Knabenschule, woselbst Herr Geisenberg- Marienwerder eine Lehrprobe über „Das Laubhüttenfest" mit der Mittel¬ und Oberstufe der Religionsschule hielt. Man war von der Ausführung der Lektion allgemein sichtlich befriedigt, wodurch die Debatte gegenstandslos wurde. Um 10 Uhr trat man wieder in die Verhandlungen ein. Der Vorsitzende theilte den Beitritt fünf neuer Mitglieder mit (Dr. Rosenstein- Graudenz, Chaim-Thorn, Kroll-Dirschau, Rose-Schöneck und Weißrock- Marienburg). Leider habe im letzten Jahre der Verein auch Verluste erlitten. Herr Lehmann-Krojanke trat infolge eines Mißverständnisses, Herr Piski-Elbing aus anderen Gründen aus, während Herr Kramer- Thorn uns durch den Tod entrissen wurde. Der Letztere war mit Leib und Seele bei unseren Bestrebungen und hat sich im vorigen Jahre in der Graudenzer Versammlung durch sein liebenswürdiges kollegialisches Wesen und durch seinen Eifer für unsere Sache unsere Liebe in vollem Maße erworben, um so schmerzlicher hat uns der unerwartete Verlust berührt. Die Versammlung ehrte den verstorbenen Kollegen durch Erhebung von den Plätzen. Sodann kam das Protokoll der Sitzung des Verbandsvorstandes vom 27. und 28. Dezember 1897 zur Verlesung. Daraus ging hervor, daß der Verband schöne Erfolge zu verzeichnen habe, deren Mittheilung die Versammlung mit großer Befriedigung entgegennahm. Als Delegirter zum Delegirtentage am 27. Dezember 1898 wurde der Vorsitzende, Herr Jaffe, einstimmig gewählt. Die Mitwirkung am „Statistischen Jahrbuch" des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes stellten sämmtliche anwesende Herren in Aussicht. Nun erhielt Herr Mannheim-Graudenz das Wort zum zweiten Theil seines Referats: „Die soziale Stellung des jüdischen Lehrers". Herr Mannheim führte aus, daß der größte Theil der jüdischen Lehrer mit seiner Lage unzufrieden sei, weil die Stellung recht- und schutzlos gegenüber den Gemeinden, sorgenvoll durch die allzu kärgliche Besoldung und niederdrückend durch die schwere Sorge um die Sicherstellung ihrer Hinterbliebenen sei; recht-und schutzlos deshalb, weil der jüdische Lehrer Privatbeamter und somit von der Laune und Willkür der Gemeindebehörden abhängig sei, in Bezug auf die Besoldung gab der Vortragende ein klares Bild auf Grund statistischer Zahlen, wodurch eine traurig Perspektive gezeichnet wurde. Der Redner behielt sich vor, bei der nächstjährigen Versammlung einen Antrag zu stellen, der die Fühlungnahme mit dem westpreußischen Gemeindebunde enthalten soll, betreffend die Anstellungs- und Bildungsverhältnisse der jüdischen Religionslehrer. Die Lage der jüdischer Lehrer ist eng verknüpft mit der Lage der jüdischen Religion und der Gemeindeverhältnisse; es müsse daher zunächst eine gründliche Verbesserung der Gemeindegesetze an gestrebt werden, auf alle Fälle müsse eine jüdische Centralbehörde geschaffen werden nach dem Muster anderer Staaten, als Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen (Kirchenrath, Oberrath, Konsistorium). Was süddeutsche Staaten bereits haben, kann doch für Preußen nicht undurchführbar sein. Auf Grund solcher Einrichtungen ließe sich manches Gute und Schöne bewerkstelligen zum Heile des Judenthums und zum Segen des jüdischen Lehrerstandes. Referent erachtete es als dringend nothwendig, daß jeder jüdische Lehrer den bestehenden Wittwen- und Unterstützungskassen und einer Lebensversicherung beitrete. Er erwähnte dieThatsache, daß derD.-J. G.-B. vielen Lehrern Subventionen zur Lebensversicherungs-Prämie gewährt, dankte dies dem wohlverdienten Bunde, tadelte aber die Art und Weise der Bertheilung solcher Beihilfen. Als Bedingung galt dem D.-J. G.-B. bisher 1. die Zugehörigkeit der Gemeinde des betreffenden Lehrers zum Gemeindebunde und 2. die Versicherung bei der „Victoria" zu Berlin. Referent setzte aus einander, daß die „Victoria" nicht die allein seligmachende Gesellschaft und daß er selbst den preußischen Beamten- Verein „Hannover" aus triftigen Gründen der „Victoria" vorgezogen hat. Durch die angeführten Bedingungen ist einer großen Anzahl von würdigen Kollegen diese Hilfsquelle verschlossen; jedenfalls sollten nicht rein äußerliche Momente, sondern lediglich die Würdigkeit und Bedürftigkeit ausschlaggebend sein. Zum Schluß warnte der Vortragende die Kollegen vor unwürdigem Nebenerwerb (Schadchenen, Bücherhandel rc.) und empfahl ihnen, sich mehr als bisher dem Mohelfache zu widmen. Nach kurzer Debatte wurde als nächstjähriger Versammlungsort Thorn und als Zeit Pfingsten bestimmt.