Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 50 (16.12.1898)
- Date
- 1898-12-16
- Page
- Seite 598 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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598 Das amerikanische Israel. Dargestellt an der Lsand von Berichten über die Rabbiner. Konferenz in Atlantic <Lity. Von Professor Dr. G. Deutsch in Cincinnati, O. 5. Das amerikanische Eherecht und andere Derathungsgegenstände. ie Berathungen beginnen mit einem Gebet. Das ist amerikanische oder, richtiger, puritanische Tradition, welche in ihrer Opposition gegen allen Ritualismus nur ein frei gesprochenes Gebet kannte. So wird denn nicht nur eine Wählerversammlung, sondern auch eine Generalversammlung von Aktionären mit einem Gebet eröffnet. Die Stimmung, welche ein solches Gebet begleitet, ist für die älteren Mitglieder, welche nur zu einem starren Ritual erzogen waren, eine mehr oder weniger konventionelle. Eine jüngere Generation, die es nie gelernt hat, sich zu schämen, wenn sie auf der Unkenntniß der Tage, an welchen der 20. Psalm auszulaffen, der 100. einzuschieben ist, ertappt wird, wird vielleicht dem Usus modernen Ursprunges größere Wärme entgegenbringen. Der erste Berathungsgegenstand war ein Bericht der im Vorjahre ernannten Kommission über die Purifizirung des rabbinischen Standes. Der Berichterstatter hatte ein Excerpt aus der Predigt eines jungen Rabbiners vorgelegt, in welcher jüdische Anschauungen in höhnischer Weise kritisirt wurden. Ferner sprach er von der Nothwendigkeit eines Eiirschreitens gegen den Gebrauch der Mezizah. Das Erstere hätte eine Censur der Konferenz über die Predigten ihrer Mitglieder resp. ein ständiges Ketzergericht voransgesetzt, das Letztere ist, soweit nicht die zahlreiche russische Kolonie New-Iork in Betracht gezogen wird, überflüssig. Die Beschneidung wird hier, soweit meine Erfahrung reicht, allgemein ausgeübt, viel allgemeiner, als ich sie z. B. in Brünn geübt fand, aber sie hat einen privaten Charakter. Eine Beschneidung in einem der fashionablen Tempel amerikanischer Großstädte wäre ebenso wenig denkbar, als so etwas in Wien, in Berlin oder auch in Paris Vorkommen würde. Somit nimmt der Rabbiner, es sei denn, daß er als.Gast einer befreundeten Familie daran theilnehme, von einer Beschneidung keine Notiz. Von beiden Vorschlägen war demnach der eine unannehmbar, der andere überflüffig, und die Versammlung ging über den Bericht zur Tagesordnung über. Eine recht animirte Debatte erfolgte über das neue Gesangbuch, Union Hymnal, welches der amerikanische Kantorenverband ausgearbeitet hatte und der Rabbinerkonferenz anbot. Manche Mitglieder hatten finanzielle Bedenken, aber am schroffsten trat der Präsident der Annahme entgegen, weil, wie er sagte. Text und Musik zu viel geborgt hätten, es seien christliche Hymnen durch Ausmerzung des Wortes Jesus in jüdische umgeformt worden, und man könne sie nicht als jüdische religiöse Poesie ansehen. Ein Kompromiß wurde endlich dahin bewirkt, daß eine neue Bearbeitung vorgenommen werden sollte. In der Gesangbuchfrage liegt eines der schwierigsten Probleme der Syuagogenordnung. Seit man sich darüber klar wurde, daß die muthigen Beter auf dem Aussterbeetat seien, welche das dickste Machsor mit wahrer Todesverachtung abhaspelten und, damit noch nicht zufrieden, noch private Andachtsbücher, wie das „LikkuteZebi", konsumirten, hat man eine aktive Theilnahme der Gemeinde am Gottesdienst zu erlangen gesucht. Das alternirende Lesen von Gebetstücken, gemeinsam von Vorbeter und Gemeinde ausgeführt, wie es auch der orthodoxe Minhag Aschkenas kennt, hat sich trefflich bewährt; eine Theilnahme der Gemeinde am Gesänge jedoch ist hier wie drüben ei» Desideratum geblieben. Der Mangel an Tradition hat jedenfalls damit etwas zu thun. Der alte Chasan ließ zuerst von der Gemeinde die Schrecken des Gerichtes im fipfi rtjflji herunterpoltern, bis er seinerseits Furcht und Hoffnung in seinem “iBittOi zur Darstellung brachte. Der Kantor hatte diese Tradition ererbt und sie auch in den neuen Kompositionen zum Ausdruck gebracht, welche' überall mehr für einen Chor geschulter Stimmen als für eine Gemeinde geschaffen zu sein scheinen. Sonst würde es sich doch nicht erklären lasten, warum in der siebzigjährigen Geschichte der synagogalen Musiklitteratur keine einzige Komposition eine solche Popularität erlangen konnte, als es der Wacht am Rhein oder der Haydn'schen Kaiserhymne in viel kürzerer Zeit beschieden war. Freilich hat es uns auch an Texten gefehlt. Echte Dichter sind nicht sehr häufig und religiöse Dichter noch seltener. Auch im christlichen Lager sind die Paul Gerhardt und Charles Wesley nicht alltägliche Erscheinungen. Mit den Kantoren — das will ich hier bemerken — geht es abwärts. Der moderne Ritus hat selbst in konservativen Gemeinden ihr Gebiet eingeschränkt. Die Kunst, den göttlichen Zorn im “iJtpn recht kurz und die göttliche Gnade im P|K recht lang darzustellen, ist im amerikanischen Gottesdienst ganz lahmgelegt. Auch die konservative Gemeinde wird beim Mussaphgottesdienst zu ungeduldig, um dem Kantor Gelegenheit zu geben, bei dem rWHfl b)p das Tremolo des Schofar nachzuahmen. Nur sehr große und reiche Gemeinden gönnen sich mitunter den Luxus eines Kantors, der übrigens auch eine Art Hilfsprediger ist; die Durchschnittsgemeinde überträgt dem Rabbiner zugleich die Dienste des VorbeterS. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht des Komitees zur Herausgabe einer jüdischen Encyklopädie. Dieser Bericht resümirte die Vorarbeiten, definirte den Umfang und die Art des Werkes und empfahl — was bis dahin nicht geschehen war und die Arbeiten verzögert hatte — die Bewilligung einer Summe, welche ausschließlich zur Drucklegung von Cirkularen und zur Bestreitung der Auslagen für Korrespondenz mit voraussichtlichen Mitarbeitern in Verwendung kommen sollte. Die Versammlung lehnte es ausdrücklich ab, mit einem Verleger in Verbindung zu treten, um das Reklamenhafte eines von inkompetenter Seite ausgegangenen Projektes zu vermeiden. Der allgemeine Wunsch ging dahin, ein kompendiöses Werk zu schaffen, das, wie der kleine Brockhaus, auf allgemeinem, oder Holtzmann und Zöpffel, auf theologischem Gebiete alles Wistenswerthe auf jüdischem Gehiete in gedrängtester Form zusammeufaßt. Eine ziemlich erregte Debatte entwickelte sich nach der Verlesung eines Berichtes der Kommission, welche im vorigen Jahr eingesetzt worden war, um über Mittel und Wege zu berathen, wie ein einheitliches Ehegesetz in den Vereinigten Staaten herzustellen wäre. Ein solches Gesetz ist ein Desideratum nicht nur für alle kirchlichen Kreise, sondern für Alle, die an dem sittlichen Leben des Volkes interestirt sind. Jeder der 45 Staaten der Union hat ein besonderes Eherecht. Wenn das Ehegesetz des einen Staates einem Liebespärchen unbequem ist, begiebt es sich einfach in einen Nachbarstaat, um das heimische Gesetz zu umgehen. In Cincinnati bringt die Straßenbahn Jedermann, der das Gesetz des Staates Ohio unbequem findet, für fünf Cents nach dem Staat Kentucky. Zur Noth kann man auch ohne viel Anstrengung den Ohio kreuzen und befindet sich sodann im Geltungsgebiet eines anderen Rechtes. In New-Iork wäre es allerdings nur Meisterschwimmern möglich, das andere Ufer des mächtigen Hudson zu erreichen, aber eine Anzahl von Fährbooten besorgt das Geschäft auf eine bequeme und gefahrlose Weise, und für drei Cents gelangt ein Heirathslustiger, wenn ihm die Gesetze New-Iorks unbequem sein sollten, nach dem Staate New-Jersey. i Am allerschlimmsten ist der unglaubliche, aber dennoch buchstäblich wahre