Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 50 (16.12.1898)
- Date
- 1898-12-16
- Page
- Seite 597 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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597 erfolgen, so ist mir dieses eine ermunternde Wahrnehmung u. s. w." Nun fragen Sie: Die Bestätigung ist erfolgt, und ich stehe noch zurück! Darauf antworte ich: Die Bestätigung ist noch nicht erfolgt! Ich habe nichts in Händen, mir ist noch kein Formular zugegangen, wie die Bestätigung abgefaßt sein wird, der Minister selbst hat mir kein Wort darüber geschrieben; und man verlangt, daß ich ganz einfach beim Polizeipräsidium um das Staatsbürgerrecht einkommen soll, um die Bestätigung erhalten zu können. Ist da nicht ein Widerspruch? „Ich kann mit meinem Briefe einst auftreten, sagen Sie, und Nachweisen, daß ich nur unter diesen Bedingungen die Bestätigung annehmen wollte." Aber der Brief ist nur ein Privatschreiben, das Gesuch an das Polizeipräsidium ist offiziell; und da das spätere offizielle Gesuch von jeder Bedingung schweigt, so kann aus jenen Brief kein amtlicher Werth gelegt werden. Ich zweifle nicht, daß bei klarer Ueberlegung auch Sie zu diesem Resultat gelangen; nur ist die Furcht, schon bald am Ufer angelangt und doch Schiffbruch zu erleiden, bei Ihnen so groß, daß Sie auf eine andere Stimme nicht hören wollen. Lassen Sie mich aber meinen Weg gehen, ich werde suchen, Gewißheit zu erlangen, wo man mir mit offener Sprache wird entgegenkommen müssen. Diese Ueberzeugung halten Sie fest, daß meine Schritte jetzt zum Wohle Ihrer Gemeinde sind. Wenn ich nach Berlin komme, werde ich mit Gottes Hilfe schon auf zehn Jahre vorgearbeitet haben und schon geleistet, daß ich werde sagen können: Meine Absichten mit Euch waren die besten, und ich habe von Dresden aus schon gewirkt. Der Brief an Minister Eichhorn war der Anfang; und erfolgt die Bestätigung in meinem Sinne, so ist schon eine HMIM nölPD njHB leine Bresche in die Mauer gelegt] in vieler Hinsicht, und ich rechne es mir als ein großes Verdienst an, daß Sie dann die Gewißheit haben, das Korporationsgesetz wird nie wieder auftauchen. Freilich muß man auch den Muth haben, etwas zu wagen, und sich nicht auf Scheinversicherungen und auf Voraussetzungen, auf Hypothesen begründet, verlassen. Ich weiß nicht, ob ich Recht habe, doch will mich bedünken, daß man sich in Preußen (die Juden nämlich) gern sehr leicht beruhigen und die Besorgnisse, mögen fie noch so begründet sein, auf ein oberflächliches oder bedingungsweise gegebenes Versprechen fahren läßt. Ich denke aber anders. Der Jude muß alles sicher haben; die Bundesakte lehrt uns zur Genüge, welche frabulistische Interpretation) man fich gegen die Juden erlaubt. Darum nichts getraut und nichts geglaubt, als bis vollkommene Sicherheit da ist. Ich wiederhole es nochmals. Was jetzt geschieht, ist blos in Ihrem Interesse. Berlin darf nicht einen Rabbiner haben, der vom Staat ignorirt wird, und den man nicht als einen „geistlichen Beamten" ansieht. Er muß ausdrücklich als Rabbiner anerkannt sein, oder er bliebe in seinem und der Berliner Interesse lieber weg. Ist es denn nicht besser für Sie, wenn man Oven erfährt, daß ein jüdischer Rabbiner den ungerechten Satzungen des Staates gegenüber aufzutreten weiß und eine kleine Gemeinde nicht verlassen will, weil seine Stellung in der großen ihm nicht eine durch die Staatsgesetze würdige erscheint? — Darum, lieber Freund, nochmals: beruhigen Sie sich; ich bin noch nicht ganz einig mit mir, welchen Schritt man jetzt zu thun habe, und kann daher auf Ihren Vorschlag noch keine Auskunft gebend). Ich will den Brief abwarten, den, wie Sie wir melden, der Vorstand an mich schreiben will; jedenfalls gebe ich Ihnen die Versicherung, meine Absicht ist redlich. Ist es so in Gottes Rath beschlossen, so wird die Sache sich zum Besten erledigen; ist es aber anders bestimmt, nun, so vermag ja der Mensch überhaupt nichts. Wenigstens wurde ehrenvoll gehandelt. In Ihrem Schreiben vom 19. dieses Monats fragen Sie, was Sie mit der gemietheten Wohnung machen sollen? Ich habe zwar in einem Schreiben vom 26. Dezember vorigen Jahres Ihnen abgerathen, eine Wohnung definitiv zu miethen; aber doch würde es mich sehr schmerzen, i) Muhr rieth nämlich Frankel in seinem Brief vom 20. April: „Vielleicht schreiben Sie nochmals an Eichhorn und sagen ihm, daß Sie infolge Verfügung des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten und jenes des Inneren das Bürgerrecht nachfuchen sollen. Sie können ein solches nur dann stellen, wenn die dadurch zu übernehmenden Pflichten gegen den König und den Staat mit den Pflichten als Oberrabbiner nicht kollidiren. Fragen Sie ihn, in Bezug auf Ihr erstes Schreiben, ob Sie dieses Gesuch stellen dürfen. . ." wenn Sie durch mich zu Schaden kommen sollten. Ich will die Miethe für ein viertel Jahr entrichten und bitte Sie, mir gefälligst umgehend anzuzeigen, wie hoch sie sich belaufe. Ich habe noch eine Bitte an Sie, thun Sie es, theuerer Freund, mir zu Liebe, und beruhigen Sie sich. Sie sind ein viel geprüfter Mann und haben viele Erfahrungen; warum sind Sie auf einmal so muthlos? ..." Wenige Tage darauf (am 27. April) scheint Frankel den Rath Muhrs befolgt zu haben, indem er nochmals an Minister Eichhorn schrieb. Eine Abschrift dieses zweiten Briefes, in dem sich Frankel kurz gefaßt, ist nicht vorhanden; auch erwähnte er dessen Inhalt in keinem seiner Briefe. Hingegen besitzen wir eine von Frankels Hand stammende Abschrift der Antwort Eichhorns, die er am 10. Mai nach Dresden ergehen ließ. Während Frankels Brief seinerzeit vielfach abgeschrieben und später auch veröffentlicht wurde, wird hier der Brief Eichhorns zum ersten Mal mitgetheilt, da Frankel damals über das Ganze tiefes Schweigen wahrte und dasselbe auch seinem Freunde Muhr, dem er eine Abschrift des Briefes mittheilte, dringend empfahl. Der Brief Eichhorns lautet: „In Erwiederung Ihres Schreibens vom 6. Februar und 27. April dieses Jahres, mehrere die Stellung der Juden, insbesondere der jüdischen Kultusbeamten, berührende Punkte betreffend, unterlasse ich nicht. Ihnen Nachstehendes zu eröffnen. Nachdem die Staatsregierung seit Erlaß der organischen Judengesetze von 1812 und 1833 unausgesetzt bemüht gewesen ist, das Judenwesen durch einzelne Anordnungen und administrative Maßregeln allseitig näher zu ordnen, ist gegenwärtig die Angelegenheit in ihrem ganzen Zusammenhänge wieder ausgenommen, um namentlich und vor allem in den Punkten, welche die frühere Gesetzgebung unerledigt gelassen hat, eine Reform herbeizuführen. Da die diesfällige legislative Berathung indessen zur Zeit noch in den ersten Stadien begriffen ist, so läßt sich darüber und in welcher Weise eine Reform zur Ausführung kommen werde, jetzt überhaupt mit Bestimmtheit nichts Voraussagen. Sie werden sich auch selbst bescheiden, daß ich mich über diese Gegenstände in keiner Weise näher aussprechen, sondern Sie nur auf den Geist der preußischen Regierung verweisen kann, zu deren Humanität wie Intelligenz Ihre Glaubensgenossen, mit Absicht der Feststellung dessen wahren Besten im Zusammenhänge mit allen übrigen Staatsangehörigen entspricht, volles Vertrauen haben mögen. Bis die beabsichtigte Reform ins Leben tritt, muß es selbstredend in allen Stücken bei den bestehenden Gesetzen und dem bisherigen Herkommen sein Bewenden behalten, danach also bei Anstellung der Kultusbeamten verfahren werden. Diese ernennt nicht der Staat, sondern sie werden von den Gemeinden gewählt, woraus folgt, daß ihnen die Staatsregierung auch eine Bokation nicht ertheilen kann. Wohl aber werden Sie von der Regierung, sobald sich dieselbe die Ueberzeugung verschafft hat, daß gegen Ihren Charakter, Ihre Gesinnung und allgemeine Qualifikation nichts einzuwenden ist, bestätigt und als Beamter einer tolerirten Religionsgesellschaft anerkannt, wobei noch zu bemerken, daß der Oberrabbiner der hiesigen Synagoge seine Bestätigung nicht von der Provinzialregierung, sondern von mir und dem Minister des Innern erhält. Was endlich das von Ihnen noch berichtete Verhältniß der Juden zu dem christlichen Missionswesen betrifft, so liegt es, zumal letzteres sich in den Händen besonderer Gesellschaften befindet, in der Natur der Sache, daß dabei eine Einmischung und Einwirkung Der Staatsregierung nur alsdann eintreten kann, wenn sich die Misstonsgesellschaften, was nach deren Geist gar nicht zu befürchten ist, zur Erreichung ihres Zweckes unerlaubter Mittel bedienen sollten. Die auf Sie gefallene Wahl beruft Sie zur Leitung einer der bedeutendsten Synagogen in Deutschland und eröffnet Ihnen einen Wirkungskreis, der Ihnen besonders Gelegenheit geben wird, Ihre Talente und Kräfte zum Besten Ihrer Glaubensgenossen erfolgreich zu verwenden. Dabei können Sie sich der Unterstützung der Regierung in dem Maße versichert halten, als Sie selbst den Gesetzen des Staates und dem Geiste seiner Verwaltung gemäß handeln. Berlin, 10. Mai 1843. Der Minister der geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Eichhorn.