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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-12-09 · Heft 49 (9.12.1898) · p. Seite 578

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 49 (9.12.1898)
Date
1898-12-09
Page
Seite 578 (sequence 2)
Language
German
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678 es leugnen, daß nur Gottes Gnade diesen schwachen, nur an Friedensarbeit gewöhnten Schaaren die Kraft gegeben hat, mit den kriegsgehärteten Heeren der Griechen fertig zu werden. Aber dieser Segen Gottes ist ja jeder menschlichen Arbeit nothwendig, er ist in unserer täglichen schlichten Berufsarbeit ebenso wenig zu entbehren als einst den Makkabäern auf den Schlachtfeldern Judäas. Mit einem Wort: die menschliche Persönlichkeit entscheidet, und das macht uns die Makkabäer so sympathisch! Nie Woche. Berlin, 7. Dezember. eit über den Kreis lokaler Interessen hinaus ist das Ergebniß der Berliner Repräsentantenwahlen von symptomatischer Bedeutung. Wir veröffentlichen das " Wahlresultat an anderer Stelle; hier wollen wir für heute zunächst nur auf die Tragweite der Thatsache Hinweisen, daß in der größten Gemeinde des Deutschen Reiches das liberale Element wieder zu dem Einfluß gelangt ist, der ihm nach seiner intellektuellen und numerischen Bedeutung gebührt. Dieses Beispiel wird sicher weit über den Bannkreis der Reichshauptstadt hinaus seinen wohlthätigen Einfluß üben; denn das Märchen von dem Sieg der Orthodoxie und von dem Niedergang der Reformbestrebungen ist damit wenigstens für die größte Gemeinde Deutschlands abgethan. Aber die liberale Partei hat darum noch keine Veranlassung, über diesen Sieg zu triumphiren, denn selbst nach diesem Siege sind die Majoritätsverhältniffe innerhalb der Berliner Repräsentantenversammlung noch immer sehr schwankend. Es wird auch während der nächsten drei Jahre unermüdlicher und zielbewußter Arbeit seitens der Liberalen bedürfen, um das verlorene Terrain wieder ganz zurück zu gewinnen. Diese Arbeit wird vor allem dem „Liberalen Verein für die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde zu Berlin" obliegen. Einem künftigen Historiker aber mag es Vorbehalten bleiben, die Geschichte der letzten drei Jahre zu schreiben; er wird da wohl nicht viel Rühmliches von der Partei zu berichten haben, die in diesen drei Jahren am Ruder war. Die Verhandlungen der Repräsentantenversammlung innerhalb dieser Zeitperiode bieten ja hierfür ein überreiches Material — und gerade deshalb muß jeder deutsche Jude, der für den religiösen Fortschritt ist, diese Entwickelung der Dinge und den liberalen Wahlsieg mit aufrichtiger Genugthuung begrüßen. Auch die Angelegenheit der jüdischen Lehrerinnen zieht immer weitere Kreise. Sie wird sicher den Landtag in seiner nächsten Session beschäftigen, denn es sind zwei Verletzungen, die zu gleicher Zeit hier stattfinden: einmal das Prinzip der Gleichberechtigung in konfessioneller Beziehung und sodann das Prinzip der Selbstverwaltung auf dem Gebiet des städtischen Schulwesens. Es ist schwer abzuwägen, welche Verletzung schwerer empfunden wird. Die Debatte über diese Angelegenheit in der Berliner Stadtverordnetenversammlung, die unsere Leser aus den Tagesblättern kennen, hatte einen großen Zug. Der Magistrat hatte der Versammlung den Wortlaut der betr. Verfügung und gleichzeitig die von ihm darauf gegebene Erwiederung zur Kenntnißnahme mitgetheilt. Die Stadtverordneten Dr. Preuß und Genosten hatten hierzu den Antrag eingebracht: „Die Versammlung wolle den Magistrat ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß den ohne ihr Verschulden gemaßregelten jüdischen Lehrerinnen eine ersprießliche Wirksamkeit und ein mit ihrer persönlichen Würde vereinbares Ausharren im städtischen Schuldienst ermöglicht werde, oder durch Versetzung an. die höheren Mädchenschulen und, wenn nöthig, durch Beurlaubung bis zum Eintritt entsprechender Vakanzen." In der sehr lebhaften Erörterung,, die dieser Antrag hervorrief, wurde sowohl von den Antragstellern, wie von verschiedenen anderen Mitgliedern der Versammlung darauf hingewiesen, daß es sich bei dieser Frage nicht um arithmetische Berechnungen und auch nicht um spezifisch konfessionelle Angelegenheiten, sondern um Kulturfragen allerersten Ranges handle, nämlich um den Geist und die Freiheit der städtischen Selbstverwaltung sowie um die Frage, ob unser Schulwesen bei den verschiedenen Maßregeln, welche in den letzten Jahrzehnten von der obersten Schulbehörde gegen das städtische Schulwesen unternommen worden sind, noch in dem humanen Sinn fortgeführt werden könne, der es groß gemacht habe. Gegen die Haltung des Magistrats wurden besonders von den Herren Rechtsanwalt Dr. E. Friedemann, Sanitätsrath Dr. Neumann und Rechtsanwalt Castel schwere Bedenken geltend gemacht, namentlich, daß sie die erforderliche Selbstständigkeit vermiffen laste. Von einer Seite wurde unter lebhaftem Beifall sogar der Wunsch ausgesprochen, der Magistrat hätte es ruhig unter offenem passiven Widerstand versuchen sollen, eine andere Entwickelung der Sache herbeizuführen. Stadtschulrath Dr. Bertram machte den schwachen Versuch, die erhobenen Vorwürfe als unbegründet zu widerlegen, und betonte, daß die behördliche Verfügung eine Gesetzesverletzung nicht begehe und nicht verlange, daß der Magistrat sie lediglich auszuführen habe; er ermahnte, im Interesse des Berliner Volksschulwesens jede Mißhelligkeit zwischen den beiden Trägern der städtischen Gemeindeverwaltung zu vermeiden. Die Erörterung endete mit der Ueberweisung des Antrags an einen Ausschuß zur Vorberathung. Es ist natürlich, daß die einzige antisemitische Säule in der Versammlung, Herr Pretzel, einen Vorstoß im Sinn seiner Partei wagte, der aber von berufener Seite scharf und zutreffend zurückgewiesen wurde. <4> Nichts kennzeichnet die gegenwärtigen Verhältnisse in Frankreich so vollkommen wie gewiffe kleine Züge, die im Gebiet der großen Politik sonst wohl unbemerkt bleiben. Unter der Spitzmarke: „Welchen Gefahren ein Jude gegenwärtig im französischen Heer ausgesetzt ist", erzählen französische Blätter folgenden Vorfall: Ein jüdischer Soldat Namens Litty, der in Aumale (Algerien) stand, war des Diebstahls beschuldigt. Er sollte einem Kameraden im Krankensaal fünf Franken entwendet haben. Er schwor hoch und theuer, daß er schuldlos sei, aber seine Ableugnung konnte nicht ins Gewicht fallen, denn der Fünffrankenthaler war im Strohsack seines Bettes versteckt gefunden worden. Seirze Berurtheilung war nicht zweifelhaft. Da trat vor dem Kriegsgericht ein Zuave als Zeuge auf und sagte aus, er habe zwei antisemitische Soldaten, deren Aussage vor Gericht den Angeklagten schwer belastet hatte, stch rühmen hören, daß^fie es seien, die einen Juden in die Melasse gesetzt hätten. Sie hatten ihn lange Zeit mißhandelt und verspottet und schließlich das Geldstück in feinen Strohsack gesteckt, ihn wegen Diebstahls angegeben und dem Untersuchungsrichter geholfen, das versteckte Geldstück zu entdecken. Der untersuchende Offizier wußte all das, hatte aber trotzdem empfohlen, die Diebstahlsanklage gegen Litty zu erheben. Angefichts dieser Sachlage entschloß das Kriegsgericht stch denn doch, eine neue Untersuchung anzuordnen. Wenn sie demselben oder einem gesinnungsverwandten Offizier anvertraut wird, so hat der arme Litty keinen Grund, neue Hoffnung zu schöpfen. £ Die judenfeindlichen Blätter in Rußland werden es niemals versäumen, das Märchen von dem Juden, der es auf jede Weise

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