Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 48 (2.12.1898)
- Date
- 1898-12-02
- Page
- Seite 569 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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569 und auf die Wichtigkeit des Zweckes der heutigen Versammlung hindeutet. Alsdann brachte Katzenstein-Schierstein den von der Kommission ausgearbeiteten Statutenentwurf zur Verlesung. Obwohl allgemein anerkannt wurde, daß der Entwurf, wie er soeben verlesen wurde, in jeder Hinsicht zweckentsprechend sei, entspann sich doch über einige Paragraphen eine sehr lebhafte Debatte; insbesondere machten verschiedene Mitglieder gegen den Kernpunkt des Ganzen: „Zweck der Kasse im Allgemeinen und im Besonderen", Bedenken geltend. — Allein nach langem Für und Wider fand der ganze Entwurf in der Kommisfionsfassung einstimmig Annahme, da man allgemein doch der Ansicht wurde, daß den vorgebrachten Bedenken seitens der Kommission in jeder Weise Rechnung getragen war. Es wurde beschlossen, den Entwurf drucken zu lassen und Jedem ein Exemplar einzuhändigen. — Da statutengemäß sie Verwaltung der Kaffe getrennt geführt werden muß, von der des „Vereins israelitischer Lehrer Nassaus", wurde ein Kuratorium von fünf Mitgliedern gewählt; demselben gehören an: Kollege Sulzbacher- Biebrich als Vorsitzender, Kollege Maier-Wallau als stellvertretender Vorsitzender, Kollege Katzenstein-Schierstein als Schriftführer, Kollege Wagschal-Montabaur als Rechner und Kollege Blum-Holzhausen als Beisitzer. Die nächstes Jahr Sonntag nach Pfingsten wieder in Wiesbaden stattfindende Generalversammlung wird vom Kollegen Katzenstein- Zchierstein ein Referat über „Welche Mittel stehen dem jüdischen Lehrer zur Verfügung, um die Religiösität in seiner Gemeinde zu heben" ausgearbeitet erhalten. Nachdem Maier-Wallau dem Vorsitzenden für seine treffliche Leitung oen Dank Aller mitgetheilt, wurde die Versammlung mit dem Wunsche auf frohes Wiedersehen geschlossen. Ein gemeinsames Mittagsmahl hielt die Anwesenden noch lange in froher Stimmung beisammen. Der Schriftführer der Unterstützungskasse Katzenstein - Schierstein. Zacharias Frankel in Berlin. Von Dr. S. Bernfeld. XI. er Brief Frankels an den Minister Eichhorn hatte folgenden Wortlaut: „Ew. Exzellenz! Wenn ich einen Schritt wage, der an Kühnheit grenzt und in sen Augen des minder Tiefblickenden einer Mißdeutung ausgesetzt sein konnte, so wird vor der tiefen Einsicht, mit der Ew. Exzellenz die Verhältnisse durchschauen und sie nach ihrem wahren Werthe zu würdigen wissen, das Auffallende schwinden, und werden Hochderoselben hier nur das Streben nach Wahrheit und Offenheit erkennen. Die Wahrheit, die des Redlichen höchstes Gut sein muß, fordert mich auf, mit dem offenen Bekenntnisse meiner Ansichten hervorzutreten und sie dort niederzulegen, wo allein nach ihrer Würdigung über eine für mich und eine große Gemeinde wichtige Frage entschieden werden soll; und ich will dieser Aufforderung ganz Nachkommen. Es hat die israelitische Gemeinde zu Berlin mich zu ihrem Oberrabbiner erwählt, und die Wahl liegt nun hiesigen Orts zur Bestätigung vor. Ich habe bisher in einfachen, stillen Verhältnissen gelebt, und es hat der Herr mein Streben gesegnet. Ich habe für meine Gemeinde gewirkt und fand hierin den größten Lohn; auch erfreue ich mich ihrer Liebe sowie der Zufriedenheit der hiesigen Behörden. Als daher der Ruf nach Berlin an mich erging, weigerte ich mich ernstlich, ihm Folge zu leisten; denn die Aussicht auf einen großen Gehalt hat für mich wenig Reiz, da ich von jeher kein Verlangen nach Reichthum und Gütern in mir verspürte. Auch die ehrenvolle Stellung eines Oberrabbiners der großen Berliner Gemeinde würde mich nicht zur Annahme haben bewegen können; denn wie oft verbirgt sich hinter dem Flitterglanz der Ehre Unruhe und bittere, an dem Innern nagende Sorgen, an denen es auch bei diesem Amte nicht fehlen würde! — Aber man hielt mir entgegen, daß vor den Forderungen der Gesammtheit die egoistische Rücksicht auf die eigene Ruhe zurücktreten müsse, und wenn das Oberrabbinat zu Berlin mir keinen Vortheil bietet, so handle es sich um den Vortheil eines Ganzen, von dem ich ein Glied bin, und gegen das mir nicht minder als gegen mein Privatwohl heilige Pflichten obliegen. Ich konnte die Gewichtigkeit dieser Gründe nicht in Abrede stellen, allein es drängt sich mir nun zur Erwägung auf, ob ich nach der Staatsverfassung zum Wohle des Ganzen werde beitragen können, ob meine Ansichten werden gut geheißen, ob nicht meine Gesinnung auf Mißbilligung, meine Thätigkeit auf Hemmnisse stoßen werde. Die eigene Ueberzeugung ist des selbständigen Mannes unveräußerliches Gut und die einzige Richtschnur feines Lebens: würde ich dieser nicht folgen können, dann wäre es um meine Lebensruhe gethan; würde ich aus diesem Schiffbruche selbst das Bewußtsein, für Großes meine Kraft geopfert, zu haben, nicht retten: es wäre meine Stellung und die Aufgabe meines ganzen Seins verfehlt. Bor den Augen Ew. Exzellenz trete ich daher frei mit meiner Ueberzeugung hin; ich halte dieses für eine heilige Obliegenheit, da in Ihren Händen die Bestätigung oder Nichtbestätigung der Wahl liegt. Möge Ew. Exzellenz die ganze Tendenz meines Strebens, mögen Sie meine unverhohlene Gesinnung erkennen und hiernach erwägen, inwiefern ich von Seiten des Staates als zu dieser Stelle tauglich befunden werden kann. Die Juden sind Bürger des Staates, in welchem sie leben, und sind zugleich Anhänger einer Religion, die nicht Staatsreligion ist. Aber die Pflichten gegen den Glauben kollidiren nicht mit denen gegen den Staat; und wenn sie auch in Meinungen und Ansichten über Gottesanbetung, in Lehren und Begriffen von der Gottheit von ihren Mitbürgern differiren, so darf dieses auf das Leben keinen Einfluß üben: sie wollen eins sein mit dem Staate, eins und einig mit den übrigen Landeseinwohnern. Darum darf keine neue Scheidewand aufgeführt, keine neue Absonderung ins Leben gerufen werden; der jüdische Glaube verlangt sie nicht, und würde die Staatsreligion ein solches Erforderniß aufstellen, dann müßte der Jude sein hartes Loos tief bedauern. Diese meine Ueberzeugung vermochte ich nicht mit einer in Aussicht stehenden Verordnung, daß die Juden politisch abgesonderte Korporationen bilden sollen, in Einklang zu bringen. Ich verehre die Weisheit Sr. Majestät des Königs Friedrich Wilhelm IV., aber da die Ueberzeugung die wahrhafte Norm des Lebens sein muß, erkläre ich offen, daß, wenn dieses Vorhaben sich verwirkliche, ich diese Stelle nicht annehmen könnte; denn die Liebe zum neuen Vaterlande würde nur schwach in mir wurzeln, das Gefühl der Zurücksetzung würde den von jedem Beamten erheischten Eifer für das Wohl des Staates nicht in seiner Kraft in mir aufkommen lassen, und mein Loos wäre innere und äußere Unzufriedenheit.. Doch man versicherte mich, daß der hochherzige König, da Er die Ueberzeugung gewonnen, daß Seine jüdischen Unterthanen sich mit dieser Absonderung nicht befreunden können, von der erfaßten Idee zurückgekommen sei. Ew. Exzellenz vermögen zu erkennen, wie viel diese Versicherung, die sich doch nur auf Vermuthung gründen dürfte, Gewißheit habe; meine offen ausgesprochene Ansicht zeigt mich für den Fall, daß die Versicherung täuschte, als nicht berufen zu dieser Stelle, und Ew. Exzellenz werden der Wahl die Bestätigung verweigern. Ich gehe nun zu dem Zustande der Synagogen in Preußen über. Dieser ist so heillos, es erfährt die Synagoge seit einer Reihe von Jahren eine Mißachtung in den preußischen Staaten wie sonst selten, wie sie auf mich, der in einem Staate lebt, wo die jüdische Konfession als Konfession anerkannt ist und fast dieselben Rechte wie die herrschende Landeskirche genießt, den peinlichsten Eindruck machen muß. Ich wurde durch das hohe königlich sächsische Kultusministerium ins Land gerufen; diese hohe Behörde überwacht die Religions- und Unterrichtsangelegenheiten der Juden; noch ist nicht dem Staate hieraus ein Nachtheil erwachsen, noch hat diese Achtung vor dem Glaubensbekenntnisse Anderer dem Christenthum keinen Eintrag gethan, und ich darf es mit Stolz sagen, daß diese Beaufsichtigung dem Staate wie zur Ehre auch nicht minder zum Bortheil gereicht, und noch hat sich keine Veranlassung gefunden, daß das hohe Ministerium seine weise, und väterliche Fürsorge aufgeben wollte. Die Nichtbeachtung hingegen, die die Synagoge in Preußen erfährt, die Erklärung, „daß die jüdische Religion nur geduldet sei, und ihre Bekenner keine kirchlichen Offizianten haben" (Reskript vom 11. März 1823), schmerzt tief, enthält die kränkendste Verletzung für alle Bekenner der jüdischen Lehre.