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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-12-02 · Heft 48 (2.12.1898) · p. Seite 568

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 48 (2.12.1898)
Date
1898-12-02
Page
Seite 568 (sequence 4)
Language
German
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568 Hierauf gelangte die vorher von dem Vorsitzenden, Herrn Spanier- Stolzenau, gehaltene Lehrprobe im Gebetübersetzen in Verbindung mit Religionslehre und der sich daran anschließende' Bortrag über die methodische Behandlung dieser Gegenstände zur Besprechung. Die Lehrprobe wurde nach folgender Disposition behandelt: a) Vorbereitung: Hinweis auf das durchzunehmende Gebet, d) Ausführung: 1. Vor- und Nachlesen des Gebetes. 2. Deutsche Vorübersetzung des ganzen Gebetes ohne Text. 3. Nochmalige deutsche Vorübersetzung eines Theils. 4. Einübung des ersten Theils. a) Abfragen der deutschen Wörter. Die Kinder sagen die hebräischen Wörter, b) Abfragen der hebräischen Wörter. Die Kinder sagen die deutschen Wörter in Verbindung mit grammatischen Uebungen. 6. Einübung des zweiten Theils. 6. Vertiefung zum Zwecke des Verständnisses des Dargebotenen. 7. Uebersetzung des Durchgeübten seitens der Kinder, mit Text. 8. Entwickelung der religiösen und sittlichen Lehren aus dem Dargebotenen in heuristischer Lehrform. 9. Liturgische Belehrungen und Nutzanwendung. Den Vortrag theilt Herr Spanier in zwei Theile. Der erste Theil spricht von der gehörten Lehrprobe und giebt Disposition und Erklärung derselben, der zweite Theil enthält die methodische Behandlung in erschöpfender Weise, die interessant und lehrreich zur Darstellung gelangte. Der Herr Referent vertrat die Ansicht, daß Gebetübersetzen und Religivnslehre im innigsten Zusammenhang stehen müsse. Wenn sich auch nicht Jeder zu der angewandten Methode bekennt, so wurde der Vortrag mit großem Beifall von allen Anwesenden ausgenommen. Herr Levy-Hannover dankt dem Referenten für die ausführliche und ausgezeichnete Arbeit und für die nach den gehörten Grundsätzen trefflich ausgesührte Lehrprobe, die viel Neues geboten, und spricht den Wunsch aus, den Vortrag im Druck erscheinen zu lassen. Diesem Antrag wird entsprochen werden. Herr Spanier stellt darauf noch den Antrag, daß fernerhin nach jeder Lehrprobe, die in unserer Versammlung gehalten wird, die Begründung der angewandten Methode folgen soll. Ueber den Antrag wird abgestimmt und derselbe einstimmig angenommen. In den freien Besprechungen wird davon besonders Kenntniß genommen, daß mehrere Mitglieder unseres Vereins ihre endgiltige Anstellung bei der maßgebenden Behörde nicht erlangen können, und zwar stützt sich die königliche Regierung in dem einen Fall auf die jüdische Schulordnung vom 5. Februar 1854 und in dem anderen Fall auf die neueren Bestimmungen und Verfügungen. Um eine allgemeine Entscheidung herbeizuführen, wird auf Antrag des Vorsitzenden folgende Resolution gefaßt: „In Anbetracht der Thatsache, daß mehrere Mitglieder unseres Vereins ihre endgiltige Anstellung im öffentlichen Volksschuldienste bei der maßgebenden Behörde nicht erlangen können, wird der Verbandsvorstand ersucht, die erforderlichen Schritte anzubahnen, eine ministerielle Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Schulordnung für jüdische Schulen des vormaligen Königreichs Hannover vom 5. Februar 1854 noch als bindend angesehen wird." Ferner wird die Frage aufgeworfen, ob der jüdische Lehrer auf Grund des Besoldungsgesetzes vom 3. März 1897 eine Entschädigung für den Kantordienst verlangen kann, und ob eine organische Verbindung zwischen Schul- und Kantoramt bestehe. Verschiedene Fälle, die zur Sprache kommen, beweisen, daß die Bezirksregierungen in diesen Fragen selbst im Zweifel sind. Doch hat die königliche Regierung zu Hildesheim entschieden, daß der Vorbeterdienst nicht unentgeltlich von dem Lehrer ausgeübt zu werden braucht; es sei vielmehr Sache der Gemeinde, sich mit dem Lehrer wegen der Entschädigung für den Kantordienst zu verständigen. Damit wir einen endgiltigen Bescheid in dieser Angelegenheit erlangen, schlägt Herr Levy-Hannover vor, bei der königlichen Regierung zu Hannover in dieser Sache persönlich vorstellig zu werden. Der Antrag wird angenommen und der Vorsitzende Spanier- Stolzenau und Levy-Hannover als Delegirte gewählt. Zum Schluß wird der Rechenschaftsbericht von den Revisoren als richtig anerkannt und dem Rechnungsführer Decharge ertheilt. Der Tag der nächsten Versammlung wird naher bestimmt werden. Herr Rothschild-Achim übernimmt für dieselbe die Lehrprobe und den Bortrag über die Einführung in die Bruchrechnung. Der Herr Vorsitzende ergreift das Schlußwort und dankt Herrn Levy-Hannover für den während seines Vortrages übernommenen Vorsitz und für die umsichtige Leitung und schließt mit einem Hoch auf Se. Majestät, in das die Versammelten begeistert einstimmen. Noch einige Stunden blieben die Anwesenden gemüthlich zusammen, dann trennte man sich mit dem angenehmen Bewußtsein, für das Wohl der Schule und ihrer Lehrer gearbeitet-zu haben. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: I. Spanier-Stolzenau. I. Rosenblatt-Barenburg. Verein der Giementariehrer für Rheinland nnd Westfalen. M.-Gladbach, 17. November. ie in hiesiger Gegend amtirenden Mitglieder des „Vereins israelitischer Elementarlehrer für Rheinland und Westfalen" (Sitz: Essen) hatten sich am 16. November d. I. in Krefeld, Hote! Spiero, zu einer Bezirkskonferenz versammelt. Es waren zwölf, meist an öffentlichen jüdischen Volksschulen angestellte Lehrer erschienen, sechs hatten ihr Nichterscheinen brieflich entschuldigt. Kollege Audorn-Krefeld führte als matter loci den Vorsitz und referirte, nachdem er die Versammelten begrüßt, gleich über Punkt I der angenommenen Tagesordnung. „Konsequenzen, die sich nach den Vorgängen der Berliner Schulbehörden, welche jüngst wieder 20 jüdischen Lehrerinnen das Ordinariat genommen, auch für die in den Provinzen an Simultanschulen wirkenden Lehrer ergeben könnten." Die Versammlung kam nach längerer Besprechung dieser sehr ernsten Frage dahin überein, zunächst den Vorstand des Deutsch-Israelitischen Lehrer-Bundes dringend zu ersuchen, zur Abwehr dieser Gefahr seinen weitgehendsten Einfluß zur Geltung zu bringen. Punkt 2. Kollege Graf-Essen referirte über Punkt 10 der Tages ordnung des VIII. Gemeindetages vom 16. Oktober d. I.: „Antrag der Gemeinde Gollub über die Inspektion der jüdischen Elementarschule." Die Versammlung erklärte sich analog den Beschlüssen des Gemeinde tages im Prinzip gegen die Ausübung der staatlichen Lokalschulinspektion durch die Herren Rabbiner, lehnte aber eine vom Referenten eingebrachte diesbezügliche Resolution ab, weil sie sich als Bezirkskonferenz hierzu nicht für kompetent erklärte. Punkt 3 der Tagesordnung, Bortrag des Kollegen Fröhlich, wurde wegen der vorgerückten Zeit für die nächste Bezirkskonferenz zurückgesetzt. In den freien Besprechungen regte Fröhlich-M.-Gladbach wieder die Lehrbuchfrage an, indem er sein Befremden darüber kundgab, daß der westfälische Gemeindebund nicht das gehalten, was er versprochen. Die ergänzenden Mittheilungen der Kollegen Andorn und Graf warfen ein eigenartiges Schlaglicht auf das Verhalten des westfälischen Gemeindebundes, der ein für alle jüdischen Schulen bearbeitetes neues Lesebuch versprochen und nun nur das von der königlichen Regierung zu Arnsberg herausgegebene bearbeitet hat und auch nur für denselben Regierungsbezirk genehmigt erhielt. Welches Lesebuch erhalten nun die anderen und die an Westfalen angrenzenden Bezirke? Der weitere Verlauf der freien Besprechungen brachte manch heitere und auch ernste Mittheilung aus dem Amtsleben. Ein gemüthliches Abendessen vereinigte noch einen großen Theil der Erschienenen bis zu später Abendstunde. Die nächste Konferenz soll im Januar in Düsseldorf oder Neuß stattfinden. I. A.: Leo Fröhlich-M.-Gladbach als Schriftführer. Verein der Lehrer Nassaus. Wiesbaden, 20. November )m 16. d. Mts. hatten sich die Mitglieder des „Vereins (/Srnd israelitischer Lehrer Nassaus" zur Berathung der von der Kommission entworfenen Statuten für die Unterstützungs kaffe sowie der umgeänderten Bereinsstatuten in Wiesbaden im „Hotel zum Badischen Hof" eingefunden. Der Vorsitzende eröffnete um 10V» Uhr die Versammlung, indem er in einer kurzen Ansprache den Anwesenden für ihr Erscheinen dankt

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