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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-12-02 · Heft 48 (2.12.1898) · p. Seite 567

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 48 (2.12.1898)
Date
1898-12-02
Page
Seite 567 (sequence 3)
Language
German
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56f der Erhaltung des Judenlhums diente, kan» diesem Zweck heute dienen, wo aus dem Ghettojuden ein Staatsbürger geworden ist, trotz der von manchen Gestchtspunkten aus nicht verwunderlichen Reaktion gegen die Emanzipation und trotz des sich breit machenden, aber als reaktionäres Gebilde nicht lebensfähigen Antisemitismus. Nie hat es seit der Diaspora eine Zeit wie die heutige gegeben, in der den Bekennern des Judenlhums im Prinzip wenigstens die gleichen Rechte wie den mit ihnen in demselben Staate wohnenden Anhängern des herrschenden Bekenntnisses eingeräumt worden find, eine Leistung des Staates, die Gegenleistungen erfordert, und zwar so viele, als wir ohne Aufgabe unseres Judenthums gewähren können. Auch ist es nicht wahr, was die sogenannte Orthodoxie so gern behauptet, die fich zu Unrecht als Pächterin jüdischer Glaubenstreue gerirt und diese jedem fich zu ihr nicht Bekennenden absprechen möchte, es ist nicht wahr, daß fich das Judenthum stabil auf dem Standpunkt erhalten kann, auf den es durch eine mehrere Jahrhunderte alte Kodifikation gestellt worden ist. Man müßte fich geradezu die Augen verschließen, wollte man nicht sehen, wie auch das „traditionelle", „gefetzestreue" Judenthum von dem Wandel und Wechsel der Zeiten oft bis ins Innerste ergtiffen, wie es von seinen Lehrern und Weisen „angepaßt", „entwickelt" worden ist. Der wahre Kernpunkt des Streites zwischen Konservatismus und Liberalismus im Judenthum betrifft nicht, wie die Anhänger des ersteren fälschlicherweise behaupten, die Grundsätze der der Religion, des Glaubens, an denen auch die Vertreter des Liberalismus nicht rütteln können und wollen, sondern er betrifft das Maß, den Grad der „Anpassung", der Assimilation. Assimilation bei voller Erhaltung ihrer Religion, das ist das Panier, um das sich zu schaaren haben die Juden in Deutschland, wie überhaupt in allen denjenigen Ländern, die den Juden gleiche Rechte gewähren wie den andersgläubigen Landeskindern." * Im österreichischen Parlament wurde am letzten Dienstag die dritte und letzte Ministeranklage verhandelt, die sich gegen das Ministerium Thun wendete, und zwar wegen des Ende Juni über achtzehn galizische Bezirke verhängten Ausnahmezustandes. In erster Linie suchten die polnischen Sozialdemokraten den Beweis zu führen, daß die Judenhetzen von den Jesuiten veranstaltet und von der Schlachta benutzt wurden, um unter dem Vorwände des Ausnahmezustandes alle gegen die Mißwirthschaft von Adel und Jesuiten gerichteten oppositionellen Bestrebungen niederzuschlagen. Graf Thun habe sich dadurch die unbedingte Unterstützung des Polenklubs für seine jetzige feudale Politik gesichert. In der Antwort des Ministerpräsidenten lautete der für uns wichtigste Paffus folgendermaßen: Die Agitation in Galizien hat fich gerichtet gegen die Angehörigen nner Religionsgesellschaft (Abg. Bielohlawek: Juden!), gegen die Juden, und das find vollkommen gleichberechtigte Bürger dieses Staates (Bravo!), und ob nun Einer ein Jude oder ein Christ, ob er dieser oder jener Nationalität angehörig ist, ist es Pflicht und Aufgabe des Staates, denselben im vollsten Maße zu schützen und für die Aufrechthaltung von Ruhe und Ordnung zu sorgen. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Abg. Tr. Mayreder: Jetzt ist das Lob in der Presse gesichert! Minister-Präfident Graf Thun: Der geehrte Herr Zwischenrufer wird mir erlauben, darauf nur zu antworten, daß es mir um den Ruhm der Presse nicht zu thun ist. (Beifall rechts.) Es ist meiner Ansicht nach das ein so natürlicher Grundsatz, daß, wenn irgend Jemand im Hause diesen Grundsatz nicht theilen würde, ich das Gefühl hätte, er stünde auf einer minder kulturellen Stufe. (Bravo! Bravo!) Der antisemitische Abgeordnete hat sich thatsächlich verrechnet. Denn die „jüdische Presse" in Oesterreich erklärt jetzt einstimmig, daß die Worte des Ministerpräsidenten mit den Thaten des Ministeriums ganz und gar nicht übereinstimmten. In einem Artikel über die Rede des Grafen Thun heißt es ausdrücklich: „Nachdem Herr Graf Thun es für die Pflicht der Regierung erklärt hat, alle Bürger zu schützen, gleichviel, welcher Konfession sie angehören, so konstatiren wir im Gegensätze zu der Anschauung des Herrn Dr. Mayreder, daß die Regierung des Grafen Thun diese Pflicht entweder gar nicht oder nur in sehr unvollständigem Maße erfüllt. Unter dieser Regierung wird in Versammlungen und in der antisemitischen Presse in der zügellosesten Weise gegen die Juden gehetzt, zum Hasse und zu Feindseligkeiten aufgereizt und zum wirthschaftlichen Boykott aufgefordert. Gegen diese offen betriebene Verhetzung und gegen die Gewaltherrschaft der christlich-sozialen Partei in Wien, welche tagtäglich das Gesetz Übertritt, hat die Regierung des Herrn Grafen Thun auch nicht den allergeringsten Schritt unternommen. Der widergesetzliche Schulerlaß steht heute noch in Kraft. Mit der platonischen Erklärung, daß die Juden gleichberechtigt seien, ist Niemandem gedient. Wenn Graf Thun der verbrecherischen Hetze gegenüber kein anderes Mittel zu entdecken weiß, als daß die Antisemiten Gefahr laufen, in seiner Hochachtung einiges einzubüßen, dann verdient er höchstens das Schicksal, von der — antisemitischen Presse gelobt zu werden. Um die Beurtheilung ihres kulturellen Niveaus scheeren sich die Antisemiten keinen Pfifferling." In der That muß man sagen, daß die Preßstimmen, die sich gegen das Ministerium Thun aus diesen: Anlasse weuden, leider Recht haben. Uuier stillschweidender Billigung der Regierung werden in Wien und Prag, so gut wie in den kleinen Dörfern und Städtchen Galiziens die unerhörtesten Angriffe von den Antisemiten gegen die Juden unternommen. Fast niemals erfolgt eine offene Ablehnung, eine entschiedene Abwehr, höchst selten eine leise Mißbilligung dieser Angriffe, die in den meisten Fällen direct gegen die Verfaffung und die Staatsgrundgesetze verstoßen. Unter solchen Umständen, haben die Erklärungen des Ministerpräsitenten nur einen sehr bedingten Werth, der noch dadurch veringert wird, daß derselbe ja bei den Parteiverhältniffen im österreichischen Reichsrath auch auf die wenigen Stimmen der Hausjuden des Polenklubs Rücksicht zu nehmen hatte und diesen Armen im Geiste einige Aufmerksamkeiten sagen mußte. Protokoll des „Freien Uereins jüdischer Lehrer Kannover -Bremens" am 28. September 1898 in Achim. —^ (g^j^en Statuten gemäß und auf Einladung des Herrn Kollegen Rothschild fand unsere diesmalige Konferenz an der Bahnstrecke Hannover-Bremen, zu Achim, statt. Eine stattliche Anzahl Kollegen hatten fich zu derselben eingefunden. Ihr Nichterscheinen entschuldigten die Herren: Apt-Pattensen, Ginsberg-Gehrden, Haas-Gleidingen, Löwenstein-Burgdorf und Heilbronn-Gronau. Der Vorsitzende, Herr Lehrer Spanier-Stolzenau, eröffnete um 2 Uhr die Versammlung und begrüßte die Anwesenden, insbesondere Herrn Lehrer emer. Erle- Achim, der als Gast die Versammlung beehrte. Der Vorsitzende wies in seiner Ansprache darauf hin, daß unser Verein noch jung sei, da seit der Gründung desselben erst ein Jahr verflossen. Er steht es als ein -glückliches Omen an, daß gerade heute, bei Beginn eines neuen Bereinsjahres, in Achim getagt würde, denn Achim bedeute Brüderlichkeit, die auch in unserem Verein eine Stätte finden möge. Mit einem Hoch auf das Blühen und Gedeihen des Vereins schloß der Vorsitzende seine Ansprache. Alsdann ergreift Herr Rothschild-Achim das Wort, um die Anwesenden in seinem Wirkungsort herzlich willkommen zu heißen. Herr Spanier dankt dem Vorredner für die Ansprache und bittet Herrn Rothschild, dem Herrn Gemeindevorsteher Alexander den Dank der Anwesenden dafür zu übermitteln, daß er alle Erschienenen in gastfreundlichster Art bewirthet habe. Nun folgte seitens des Herrn Vorsitzenden der Rechenschaftsbericht über das verflossene Vereinsjahr. Trotzdem der Beitrag bedeutend ermäßigt werden mußte, konnte doch mit einem recht ansehnlichen Ueberfchuß abgeschlossen werden. Diese Mittheilung wurde von allen Anwesenden mit Freuden ausgenommen. Zu Rechnungsrevisoren wurden die Herren Cohn-Barstnghausen und Hofmann-Twistringen ernannt. Aus dem Bericht geht ferner hervor, daß in dem verflossenen Vereinsjahr vier Sitzungen unter reger Betheiligung abgehalten wurden, in denen jedesmal ein Vortrag und eine Lehrprobe gehalten wurde.

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