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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-11-25 · Heft 47 (25.11.1898) · p. Seite 559

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 47 (25.11.1898)
Date
1898-11-25
Page
Seite 559 (sequence 7)
Language
German
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559 fei. ES scheine geboten, den Vorstand zu fragen, wie er die Interessen der Lehrerinnen zu vertreten gedenkt, die im Widerspruch mit dem geltenden Recht ihre Stellung verloren, und denen Bedingungen auferlegt worden seien, die auch materiell höchst bedenklich seien. Der Vorstand habe die Pflicht, nicht sowohl für die Lehrerinnen einzutreten, sondern auch im allgemeinen Interesse einzugreifen. Herr Justizrath Meyer hebt hervor, daß die Repräfentanten-Versammlung z. Z. beschlossen habe, die Angelegenheit an die Oeffentlichkeit zu bringen und dadurch zu erledigen. Besondere Wege, um den Minister zur Antwort zu zwingen, gebe es nicht. Im Uebrigen gebe es aber Dinge, an die man nicht rühren soll. Wenn vom Vorstand gedrängt worden wäre, so wären vielleicht die Verfügungen noch eher erlassen worden. Die Thatsachen, deren authentische Darstellung die betroffenen Damen trotz Aufforderung nicht gegeben hätten, seien durch Nachfrage festgestellt. Es seien einige 30 Lehrerinnen, die das Ordinariat verlieren würden. Am 22. April sei vom Provinzial - Schulkollegium Weisung ergangen, endlich das Ministerialreskript zur Ausführung zu bringen. Vom Magistrat sei eine Remonstration gegen die Verfügung beschlossen, von den Stadtverordneten zwei Anträge in dieser Frage angekündigt. Unzweifelhaft falle dem Magistrat ein Versehen zur Last, nicht gleich die Verfügung beantwortet zu haben und zu deren Ausführung sich habe zwingen lassen. Nachdem die zuständigen Behörden alle möglichen Schritte an das Provinzial-Schulkollegium und das Kultusministerium unternommen, läge für den Vorstand keine Veranlassung vor, daneben her zu laufen. Damit solle allerdings nicht gesagt sein, daß der Vorstand nicht Veranlassung nehmen werde, vielleicht eine Audienz nachzusuchen oder eine schriftliche Eingabe zu machen. Für den Augenblick sei nichts zu thun. Eine Petition an das Staatsministerium sei nicht angängig, weil der Instanzenweg gewahrt werden müsse. In der Erwiederung weist Herr Justizrath Tiktin daraus hin, daß die Petition durch die Veröffentlichung nicht als erledigt angesehen werden sollte. Bezüglich der Ausführungen des Vorsitzenden sei er in den meisten Punkten diametral entgegengesetzter Meinung. Grundsatz der preußischen Dienstpragmatik sei, daß auf jede Beschwerde eine Antwort gegeben werden müsse, nur mit Querulanten werde eine Ausnahme gemacht. Es hätte sich nicht um einen Zwang gehandelt, sondern nur darum, den Minister um Bescheid zu ersuchen. An sich hatte die Gemeinde die Möglichkeit und die Veranlassung, sich eine Nichtbeantwortung durch 2 Vs Jahre nicht gefallen zu lassen. Was im Magistrat und der Stadtverordneten - Versammlung vorgehe, sei verdienstlich und anerkennenswerth, das genüge aber nicht. Die Gemeinde stünde doch den Sachen etwas näher, weil die Lehrerinnen wesentlich ihres Religionsbekenntnisses wegen zurückgesetzt werden. Der Ausschuß wolle die Sache nicht auf sich beruhen lassen, die Nachsuchung einer Audienz im Ministerium sei nicht beliebt worden, sondern die Mehrheit des Ausschusses habe beschlossen, ein Gesuch an das Staatsministerium zu richten. Der Jnstanzenzug werde damit vollständig gewahrt. Ob es nützen werde, könne man nicht Voraussagen, doch sei es Pflicht, jetzt den Bedrückten beizuspringeu. Falle der Bescheid des Staatsministeriums in ungünstigem Sinne aus, so bleibe immer noch die Petition an den Landtag übrig. Herr Justizrath Apolant hält es für nothwendig, die Vorgesetzte Behörde über thatsächliche Dinge zu informiren. Provinzialschulrath Bertram habe, wie er bei der neulichen Konferenz geäußert, die jüdischen Lehrerinnen nur als Religionslehrerinnen betrachtet und nicht gewußt, daß sie auch anderen Unterricht ertheilen. Auf den Protest der Lehrerinnen hin habe er alsdann die Sache als einer eingehenden Prüfung bedürftig gehalten. Der Weg an das Staatsministerium sei nicht verfehlt, er sei aber für den Versuch einer persönlichen Vorstellung beim Minister. Herr Isidor Sachs ist der Ansicht, daß es sich nicht um Personen handele, sondern um eine vernichtende Richtung, um ein System. Beim Diensteid der Lehrerinnen werden keinerlei Vorstellungen über den Glauben gemacht, auch in der Vokation der Lehrerinnen stehe ausdrücklich, daß ihnen alle Obliegenheiten anvertraut werden können. Er empfehle persönliche Vorstellung beim Staatsministerium, nach genauer Information über die Sachlage. Herrn L o u i s S a ch s ist es gelungen, bereits einen Tag nach Erlaß der Verfügung die Frage in die Schuldeputation hineinzubringen. Er halte die Verfügung für durchaus undurchführbar. Sie führe zu dem traurigen Resultat, daß die jüdischen Lehrerinnen auf den Religionsunterricht beschränkt würden, alle übrigen Fächer seien mit dem Ordinariat verknüpft. Auch die nichtjüdischen Lehrerinnen bedauerten schmerzlich die Maßregel und hätten dies den Betroffenen zum Ausdruck gebracht. Er stehe nicht auf dem Standpunkt des Vorstandes, sondern er meine, die Gemeindeverwaltung müsse auch etwas thun, und zwar nicht nur, um nach außen hin etwas zu thun, sondern um kraft des moralischen Gewichtes einen Eindruck hervorzurufen. Er empfehle, eine Petition an das Provinzial-Schulkollegium zu richten, die beklagte Maßregel wieder zurückzuziehen. Herr Professor Lew in ist ebenfalls der Ansicht, daß die Maßregel nur eine Theilerscheinung einer ganzen Reihe von anderen Maßnahmen ist, die seit vielen Jahren die Juden treffen. Er hält die Angelegenheit vom Vorstand nicht genügend urgirt. Er bittet dringend, von einer persönlichen Vorstellung Abstand zu nehmen, sondern mit schriftlicher Eingabe an das Staatsministerium zu gehen. Vom Borstandstisch konstatirt Herr Dr. Fuchs, daß man einig sei, daß die Gesetze das Vorgehen nicht rechtfertigen. Der Grundgedanke, von dem der Minister ausgehe, daß es sich um konfessionelle Schulen handele, sei falsch. Konfessionell seien die Schulen nicht mehr, weil sie durch die Mittel aller Steuerzahler erhalten werden. Der Minister habe auch nicht, wie er versprochen, an dem Falk'schen Erlaß festgehalten, der bestimmte, daß in Rücksicht auf das Bedürfniß des Religionsunterrichts der jüdische Lehrer ein ordentlicher Lehrer mit allen Befugnissen sein soll. Der Minister habe keine Verpflichtung, auf ein Schriftstück Antwort zu geben; er weise nur die untergesetzte Lokalbehörde zur Antwort an. An das Staatsministerium könne die Gemeinde mit einer Beschwerde erst gehen, nachdem die Schuldeputation Bescheid bekommen habe. Eine persönliche Vorstellung sei ihm nicht sympathisch. Herr Stadlrath Dr. Weigert hofft, daß das Ministerialreskript wieder aufl gehoben werde, da in der That mit ihm nichts anzufangen sei. Er hält es für zweckmäßig, für den Augenblick bis zum Eintreffen des Bescheides, den die Schuldeputation erhalte, nichts zu thun oder aber ein wiederholtes Schreiben an das Kultusministerium zu richten. Herr Professor Ba ginsky hält ein weiteres Zuwarten für nicht am Platze und plädirt für eine erneute Petition an das Kultusministerium, unter Wahrung des Rechtsstandpunktes und voller Hervorhebung desjenigen, was die Juden nach dem jetzigen Stande der Gesetze zu fordern hätten. Während Herr Geheimrath Senator ebenfalls für eine Eingabe an das Kultusministerium eintritt, schlägt Geheimrath Blu menthal den Weg an das Staatsministerium vor. In seinem Schlußwort rekapitulirt Herr Justizrath Tiktin die verschiedenen, im Lauf der Diskussion gemachten Vorschläge. Eine Eingabe an das Provinzial-Schulkollegium halte er nicht für zulässig, da letzteres unter Deckung des Kultusministeriums gehandelt hätte. Eine persönliche Vorstellung sei nicht zweckentsprechend. Er habe sich durch die Diskussion überzeugt, daß es zweckmäßiger sei, sich schriftlich an das Kultusministerium zu wenden. Herr Dr. Fuchs erklärt, daß der Vorstand dem Vorschlag, an das Kultusministerium mit einer erneuten Petition zu gehen, zustimmen werde. Bei der nunmehr erfolgenden Abstimmung fällt der Ausschußantrag (Petition an das Staatsministerium) mit vier Stimmen; der Antrag, eine erneute Petition an das Kultusministerium zu richten, wurde alsdann einstimmig angenommen. Zur Ausarbeitung der Petition wurde dem Vorstand eine aus den Herren Justizrath Tiktin und Apolant, Stadtrath Weigert und Professor Baginsky bestehende Kommission beigegeben. Brief ans Oesterreich. November 1898. fic Worte unseres Gebetes: „Laß weiche» von uns Pest, Schwert und Hunger", sind zu Ehren gekommen. Ein Mann der Wissenschaft, Professor Paltauf, hat aus Anlaß der bedauerlicherweise in jüngster Zeit im Allgemeinen Krankenhause zu Wien vorgekommenen Pestfälle es gesagt, daß die Verbindung dieser drei Schrecknisse aus dem Arsenal menschlichen Leides keine zufällige sei. Von den Pestfällen sind wir befreit, wer aber erlöst uns von der für uns viel gefährlicheren Pest des Antisemitismus? War das

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