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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-11-25 · Heft 47 (25.11.1898) · p. Seite 558

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 47 (25.11.1898)
Date
1898-11-25
Page
Seite 558 (sequence 6)
Language
German
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558 zwar nicht anwesend, hat aber seine Arbeit dem Vorsitzenden eingefandt. Es wird indeß beschlossen, von der Verlesung abzusehen und den Vortrag als ersten Gegenstand auf die Tagesordnung der nächstjährigen Konferenz zu setzen. Darauf erhält der Unterzeichnete das Wort zur Begründung seines im Entwurf vorliegenden Statuts: „Familienbeirath in .unserem Verein". Zunächst bespricht er die Genesis der bereits vor zwei Jahren in Oldenburg begründeten Einrichtung und der Thätigkeit des damals gewählten Vorstandes. Zwar seien nun nach dem Jnslebentreten des Lehrerbesoldungsgesetzes vom 3. März 1897 einzelne Momente, um derentwillen die Einrichtung getroffen wurde, hinfällig geworden, aber die Rücksicht auf die Oldenburger Kollegen, die die Wohlthaten des genannten Gesetzes nicht genießen, sowie die Erkenntniß von der Nothwendigkeit eines Beistandes für die Lehrerhinterbliebenen in den Tagen schwerster Prüfung ließen es doch gerathen erscheinen, der Einrichtung durch ein Statut festen Boden zu geben. Der Entwurf, der zur Verlesung gelangt, hat folgenden Wortlaut: Familienbeirath im Verein der jüdischen Lehrer der Landrabbinats- Bezirke Emden und Oldenburg. 1. Der Familienbeirath bezweckt die Wahrung und Förderung berechtigter Interessen von Lehrerhinterbliebenen und bei rechtlichen Streitfragen Ueberweisung derselben zur Durchführung an den Rechtsschutz des deutschen Lehrervereins oder an die gleiche Einrichtung des Verbandes der jüdischen Lehrervereine in Deutschland. 2. Der Familienbeirath gewährt keine Geldmittel, sondern nur persönlichen Rath, Beistand und Vertretung in allen mit dem Amte zusammenhängenden Angelegenheiten, insbesondere aber zur Regulirung von Forderungen an Lebensversicherungsgesellschaften. 3. Der Familienbeirath erstreckt seine Thätigkeit nur auf die Mitglieder des Vereins der israelitischen Lehrer in den Landrabbinatsbezirken Emden und Oldenburg. 4. Die Zugehörigkeit zum Lehrerverein hat von selbst die Zugehörigkeit zum Familienbeirath zur Folge. 5. Die Angelegenheiten des Familienbeiraths leitet ein Vorstand, der besteht a) aus dem jeweiligen Vorsitzenden des Lehrervereins, d) aus zwei Lehrern im Regierungsbezirk Aurich, einem Lehrer im Regierungsbezirk Osnabrück und einem Lehrer im Herzogthum Oldenburg. 6. Die Wahl des Vorstandes erfolgt alljährlich in der Generalversammlung des Lehrervereins, und jedes Mitglied ist verpflichtet, eine Wahl anzunehmen. Die Annahme einer Wiederwahl kann abgelehnt werden. 7. Der Vorstand ist nach erfolgter Anzeige, von dem Ableben eines Mitgliedes verpflichtet, sich den Hinterbliebenen zur Verfügung zu stellen- Alle baaren Auslagen des Vorstandes trägt die Kasse des Lehrervereins. 8. Der Vorstand ist ferner verpflichtet, über seine Thätigkeit im abgelaufenen Jahre in der Generalversammlung Bericht zu erstatten. 9. Jedes Mitglied hat die Verpflichtung, die Beantwortung von Fragen über persönliche und amtliche Verhältnisse im geschlossenen Couvert bei dem Vorsitzenden des Vereins niederzulegen. Die Eröffnung oder Rücksendung des Couverts nach dem Tode eines Mitgliedes hängt lediglich von der Entscheidung der Hinterbliebenen oder eines rechtmäßigen Vertreters ab. 10. Beim Austritt aus dem Verein oder dem Amte, ebenso beim Wegzuge eines Mitgliedes aus den diesseitigen Bezirken, hat jeder Lehrer das Recht, seine Darlegungen uneröffnet zurückzuverlangen. 11. Vorschläge bezw. Anträge auf Abänderung dieser Statuten sind dem Vorsitzenden des Lehrervereins so zeitig zur Kenntniß zu bringen, daß dieser den Wortlaut derselben mit der Einladung zur Generalversammlung versenden kann. 12. Für Abstimmungen und Beschlußfassungen gelten die Satzungen des Vereins der israelitischen Lehrer der Landrabbinatsbezirke Emden und Oldenburg. Die Besprechung dieses Gegenstandes ergiebt in der Hauptsache allgemeine. Zustimmung der Versammlung, doch wird die Verweisung des Entwurfs an eine dreigliederige Kommission beantragt und zum Beschluß erhoben. Die Kommission, die zugleich die Befugnisse eines geschäftsführenden Ausschusses für das laufende Jahr erhält, besteht aus den Kollegen Wolff-Aurich, Meyer-Leer und Selig-Emden. Inzwischen ist auch die Vereinsrechnung von den Prüfern dürchgesehen und für richtig befunden worden. Dem Vorsitzenden als Rechnungsführer -wird darauf Entlastung ertheilt. Zur Frage der Beschaffung eines außerordentlichen Beitrages zu den Kosten des diesjährigen Delegirtentages in Berlin beschließt die Versammlung in Uebereinstimmung mit dem Beschluß des Provinzialvereins in Hannover die Zahlung von einer Mark für jedes Mitglied. Darauf wird der bisherige Vorstand, bestehend aus den Kollegen Levy-Norden, Löwenstein-Jever und Wolff-Aurich, durch Zuruf wiedergewählt. Die Lösung der Orts- und Zeitfrage für die demnächstige Konferenz wird nach den heutigen Beschlüssen dem Vorstande überlassen. Außer den bereits zurückgesetzten Gegenständen wird in der nächstjährigen Konferenz Kollege Lotheim eine Lehrprobe und Kollege Levy einen Bortrag über ein selbstgewähltes Thema halten. Bei den freien Besprechungen wünscht Kollege Meyer Abkürzung der jährlichen Lehrberichte. Herr Dr. Löb verweist auf die einschlägige Bestimmung in der Schulordnung von 1884 und erwartet auch für die Zukunft Berichte, aus denen die Verhältnisse der Schule ersichtlich sind. Nach den üblichen Dankesworten wurde darauf die XIV. Konferenz gegen 2 Uhr geschlossen mit dem Wunsche: Auf ein frohes Wiedersehen im nächsten Jahre! Der Schriftführer: B. Wolfs. Aus -er Berliner Gemeinde. Berlin, 16. November. f ie heutige Repräsentanten - Versammlung gestattete, sich wieder einmal zu einer interessanten Sitzung. Veranlassung hierzu gaben zwei Punkte der Tagesordnung, nämlich die Interpellation von Mitgliedern der Versammlung, betreffend die jüdischen Lehrerinnen an den hiesigen Gemeindeschulen, und die Interpellation eines Mitgliedes der Versammlung, betreffend die an Se. Exzellenz den Herrn Kultusminister gerichtete Petition. Die übrigen fünf Punkte der Tagesordnung waren im Gegensatz zu den beiden genannten von weit geringerer Bedeutung, fanden eine schnelle Erledigung und sollen deshalb an dieser Stelle zunächst besprochen werden. Zum geschäftlichen Theil berichtet der Vorsitzende Herr Landsberger über den Eingang eines Antrages, den wir an anderer Stelle dieser Nummer bringen, und eines Schreibens von der „Vereinigung jüdischer Schulmänner", worin dieselben ihrem tiefen Schmerz über die Zurücksetzung, welche die jüdischen Lehrerinnen durch die jüngste Maßregel erfahren haben, Ausdruck geben. Herr Isidor Sachs referirt über die Revision der Hauptkasse und des Depositorii, wobei sich kein Monitum ergeben hätt Bewilligt werden 800 Mark für eine zweite Waschtrommel im jüdischen Krankenhause, 660 Mark für Reservenoten in der Synagoge Lützowstraße, 80 Mark für Reparaturen an den Grabsteinen der Ehrenreihe auf dem Friedhof Schönhauser Allee, 270 Mark jährlich zur Erweiterung des Religionsunterrichts am königlichen Wilhelmsgymnasium, 4500 Mark für die Jahre 1899/1901 zur Vergrößerung der Büreaus der Armenkommission im Hause Große Prästdentenstraße 3. Gewählt werden 18 Gemeindemitglieder in die Kommission zur Unterstützung", hilfsbedürftiger durchreisender Glaubensgenossen; in diese Kommission werden seitens der Versammlung die Herren Loewenberg und Sieskind deputirt. Es folgte nunmehr die Berathung der Eingangs erwähnten Vorlagen, deren Diskussion auf Antrag vereinigt wird. Die erste Petition, die von den Herren Prof. Baginsky, Geheimrath.. Blumenthal^ und Justizrath Apolant unterzeichnet ist, hat folgenden Wortlaut: „Wie gedenkt der Vorstand der Berliner jüdischen Gemeindelzur Frage der Entziehung des Ordinariates der jüdischen Lehrerinnen an den hiesigen Gemeindeschulen sich zu verhalten?" Die zweite Petition ist von Herrn Justizrath Tiktin eingebracht, welcher zu deren^Begründung das Wort,nimmt. Redner erinnert an die Petition, welche dem Kultusministerium am 14. April 1896 eingereicht sei. Damit schlössen die Akten, eine Erinnerung um Beantwortung dieser Petition sei nicht erfolgt. Die Frage sei wieder brennend geworden, die erlassenen Verfügungen jetzt zur Ausführung gekommen, indem mehreren Lehrerinnen das Ordinariat entzogen

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