Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 47 (25.11.1898)
- Date
- 1898-11-25
- Page
- Seite 557 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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557 zu einem von der jüdischen Gemeinde veranstalteten Kommers ein und bittet die Kollegen, dieser Einladung Folge zu leisten. Nachdem der Vorfitzende nun noch die erschienenen Gäste willkommen geheißen, schreitet er zur Erstattung des Jahresberichts, in welchem er zunächst an das im Oktober vorigen Jahres stattgefundene Jubiläum der „allgemeinen Bestimmungen" sowie an die Jubiläen des deutschen Lehrervereins und des preußischen Landeslehrervereins erinnert. Sodann verbreitet er fich über die segensreiche Thätigkeit des Verbandes der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche, bespricht und verliest die Hauptpunkte derselben. Zu den Personalveränderungen in unserem Bezirk übergehend, theitt der Vorsitzende mit, daß Kollege Frankenstein-Osnabrück in den Ruhestand getreten sei, und wünscht ihm einen angenehmen Feierabend. Kollege Eisemann-Bentheim hat im Laufe des Jahres seine Stelle verlassen und es nicht für nöthig erachtet, seinem Vorgesetzten den Abgang und dem Vereinsvorfitzenden den Austritt aus dem Verein anzuzeigen. Zum Schluffe spricht der Vorsitzende noch seinen Dank für die Ovation aus, die ihm zu seinem Amtsjubiläum am 15. Mai dieses Jahres seitens des Vereins dargebracht worden, und die ihm als Beweis der Zusammengehörigkeit so wohlgethan hat. Es folgen nun vertrauliche Mittheilungen vom Verbände und Verlesung eines Begrüßungsschreibens von diesem und dem Deutsch- Jsraelttischen Gemeinde-Bund. Die Versammlung nimmt darauf Kenntniß von der Gewährung des Verbandszuschusses und beauftragt den Borfitzenden, dem Berbandsvorstand Anerkennung und Dank für die bisherige ersprießliche Thätigkeit auszusprechen. Nun erhält Herr Dr. Mannheimer das Wort zu seinem freien Vortrage über das Thema: „Die Aufgabe des jüdischen Lehrers besonders an Orten, wo kein Rabbiner ist". Einleitend zu diesem Vortrag, der von tiefer Sachkenntniß zeugte und mit trefflichem Humor gewürzt war, bemerkt der Referent, daß er nur Wahrheiten bringe, die allbekannt fein dürften; sein Zweck sei, mit dem Gebotenen nur anregend wirken zu wollen. Der Bortrag selbst zerfiel in zwei Theile. Der erste Theil, welcher fich mit der Aufgabe des Lehrers in religiöser Beziehung beschäftigte, schilderte das Verhalten desselben als Prediger beim öffentlichen Gottesdienst, bei Trauungen und sonstigen Familienfesten und enthielt treffliche Fingerzeige zur Erzielung einer ersprießlichen Thätigkeit in diesen Aemtern. Besonders eingehend wurden die Aufgaben des Lehrers bei Ausübung und Ueberwachung der Schechita behandelt und hervorgehoben, daß die vielfach verbreitete Ansicht, die Ausübung der Schechita sei unvereinbar mit der Stellung des jüdischen Lehrers, zu bedauern sei. Der zweite Theil, der von den Aufgaben des Lehrers in sozialer Beziehung handelte, beleuchtete das Verhältniß desselben zu der eigenen Gemeinde und deren Gliedern sowie den Verkehr mit den nichtjüdifchen Mitbürgern. Ueberall war die Mahnung ausgesprochen, den rechten Takt inne zu halten und die goldene Mittelstraße zu wandeln. Der Borfitzende dankt dem Referenten für seinen anregenden, gedankenreichen Vortrag und spricht den Wunsch aus, daß derselbe durch Drucklegung weiteren Kreisen zugänglich gemacht werde. An der Debatte betheiligen fich die Herren Meyer, Selig, Dr. Löb, Dr. Rosenak, Apt und Speyer. Wegen vorgerückter Stunde wird eine Kommisston, bestehend aus den Herren Landrabbinern und aus den Kollegen Strauß, Löwenstein und Klein, zur Prüfung der vorgelegten Leitsätze ernannt. Um 7Vs Uhr Abends wird die erste Sitzung geschloffen. Nach diesen Verhandlungen fand von 8 Uhr Abends an ein Kommers statt, der überaus fröhlich verlief und die Erwartungen sämmtlicher Kollegen weit übertraf. Zweite Sitzung am 29. August 1898. Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung Morgens 872 Uhr mit geschäftlichen Mittheilungen. Die Kommisfion schlägt zu dem Thema des Herrn Dr. Mannheimer die Leitsätze in folgender Fassung vor: I. Die Aufgaben des jüdischen Lehrers, besonders an den Orten, wo kein Rabbiner ist, zerfallen in religiöse und soziale. II. In religiöser Beziehung hat der jüdische Lehrer die Aufgabe: a) an Stelle des Rabbiners zur Erhaltung des alten, ehrwürdigen Gebäudes unseres jüdischen Glaubens mit aller Kraft beizutragen und zu wachen, daß kein Stein aus diesem Bau fich löse, b) den Rabbiner als Prediger zu vertreten, Trauungen aber nur dann zu vollziehen, wenn er die Ermächtigung eines Rabbiners hierzu erhalten hat, c) die religiösen Institutionen der Gemeinde zu überwachen, insbesondere fich der Schechita anzunehmen, die als heilige Handlung mit der Stellung des Lehrers nicht im Widerspruch steht. III. In sozialer Beziehung hat der jüdische Lehrer die Aufgabe:' a) innerhalb seiner Gemeinde durch friedliches Wirken die Moral, die Selbstachtung und den Frieden zu erhalten und die sozialen Schäden zu bessern, b) im Verkehr mit seinen nichtjüdischen Mitbürgern an den allgemeinen Wohlfahrtsbestrebungen thätigen Antheil zu nehmen und das Ansehen seiner Gemeinde auch nach außen hin zu heben. Die Leitsätze erhalten die Zustimmung der Versammlung. < Es folgt das Berbandsthema: „Wie ist die jüdische Schule unserer Bezirke entstanden, wie hat sie fich entwickelt, und was hat sie geleistet?" Für den Landrabbinatsbezirk Emden hat Kollege Selig, für den Landrabbinatsbezirk Oldenburg Kollege Bernheim das Referat übernommen. Der erste Referent, der denselben Gegenstand bereits auf der Konferenz des Provinzialvereins zu Hannover behandelt hat, bringt dieselben Ausführungen mit unwesentlichen Aenderungen. Einzelne ältere Kollegen machen auf einige Unrichtigkeiten, die der Vortrag enthielt, aufmerksam und beweisen, daß dieses Thema eine geschichtliche Studie voraussetze. Da aber hierbei die vorhandenen Quellen und Akten eingehend durchgesehen werden mußten, so sei der vom Verband gewährte Zeitraum viel zu kurz für den Referenten bemessen gewesen. Zum Schluß wurde den Leitsätzen des Referenten zugestimmt; sie lauten: 1. Die jüdische Schule unseres Bezirks ist, wie fast alle jüdischen Schulen Preußens und Deutschlands, aus dem Cheder entstanden und wurde je nach den Verhältnissen der Gemeinde entweder als Elementar¬ oder als Religionsschule eingerichtet. 2. Sowohl die Elementarals auch die Religionsschule unserer Provinz konnten sich durch das ihnen seitens der königlichen hannoverschen Regierung entgegengebrachte Wohlwollen günstig entwickeln, indem sie kurz nach ihrem Entstehen durch Gesetz vom Jahre 1842 und durch die Schulordnung vom 5. Februar 1854 den Charakter der Oeffentlichkeit erhalten. 3. Mit der Entwickelung gingen die Leistungen der Schule Hand in Hand. Die Elementarschulen bewirkten, daß die aus ihnen hervorgegangenen Zöglinge nicht nur mit einem für berufliche und soziale Stellung, sondern auch für das religiös-sittliche Leben nöthigen Wissen ausgestattet waren; und die Religionsschule konnte dadurch, daß die an ihr wirkenden Lehrer geprüft, der Unterricht obligatorisch und Unterrichtszeit und Unterrichtsstoff vorgeschrieben waren, ihre Zöglinge mit einem besseren religiösen Wissen ausstatten, wie das in anderen Provinzen, wo diese gesetzlichen Bestimmungen nicht bestanden, häufig der Fall war. Hierauf reserirt Bernheim-Barel über dasselbe Thema mit Rücksicht aus die jüdischen Schulen im Herzogthum Oldenburg. Zurückblickend aus die Zustände der Juden Deutschlands zu Anfang dieses Jahrhunderts im Allgemeinen, schildert der Referent das allmälige Werden der jüdischen Schulen Oldenburgs im Besonderen. Auch hier sei an Stelle des alten Cheder die jüdische Elementarschule getreten, deren geschichtliche Entwickelung bis zum Jahre 1627 im Dunkel liege. — Am 26. August des genannten Jahres erschien eine landesherrliche Verordnung, nach welcher auf die Anstellung eines Landrabbiners Bedacht genommen werden sollte, damit die Religionsverfassung und die Unterrichtsanstalten der Juden durch staatliche Organe kontrolirt werden könnten. Die Verordnung bewirkte die Regelung der Schulverhältnisse in den jüdischen Gemeinden des Oldenburger Landes, wo indessen die Schulen nur privaten Charakter behielten. Nach dem Schulgesetz vom 3. April 1855 konnten auch öffentliche jüdische Elementarschulen auf Antrag der Betheiligten gegründet werden. Der Schluß des Referats bildet eine Würdigung der Bestrebungen des Herrn Landrabbiners Dr. Mannheimer, durch welche in neuester Zeit eine Besserung in den Rechtsverhältnissen der jüdischen Elementar- und Religionslehrer Oldenburgs eingetreten ist. Gegenwärtig bestehen im Herzogthum 2 Elementar- und 4 Religionsschulen. Das neue oldenburgische Schulgesetz hat den Schulzwang auch auf die jüdischen Religionsschulen ausgedehnt. Es folgt der Vortrag des Kollegen Gottschalk-Esens: Stoffvertheilung des Gebetbuchs auf die Glaubens- und Pflichtenlehren. Der Referent ist