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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-11-11 · Heft 45 (11.11.1898) · p. Seite 533

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 45 (11.11.1898)
Date
1898-11-11
Page
Seite 533 (sequence 5)
Language
German
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- 533 ——- Me Mette israelitische Fandessynode. Karlsruhe, 25. Oktober. t ndet heute eine öffentliche Sitzung der Synode statt? Ich bin in Geschäften hier anwesend und möchte es nicht versäumen, ein Bild des jüdischen Parlaments meinem Gedächtniß einzuprägen." So wurde man in den Tagen vom 24. bis 26. Oktober öfter in den Hotels gefragt, besonders, wenn ein Wort verrieth, daß man selbst ein Abgeordneter zur Synode sei. Immer wieder bestätigt es sich — das Bestehen dieser Einrichtung, das Zufammentreten der Synode allein schon ist eine Leben weckende und erhaltende That. Daß ste neben zwanzig weltlichen, die Gemeinden und Bezirke des Landes vertretenden Mitgliedern fünf Rabbiner in ihrer Mitte zählt, die von den Rabbinern des Landes gewählt find — ebenso wie zu der Adminiftrativkonferenz des Oberrathes, die aus dem Ministerialkommiffar und sechs weltlichen Herren besteht, die aus drei geistlichen Mitgliedern bestehende Religiönskonferenz hinzutritt —, diese Zusammensetzung mag Manchem nicht gefallen; bei uns zu Lande hat dieses Zusammenwirken der Rabbiner und der Gemeindevertreter, das auch in den sonstigen Berwaltungskollegien in gleicher Weise erfolgt, fich durchaus bewährt, und zwar in einer Zeit von nunmehr vollen neunzig Jahren! In einer Borversammlung am Abend des 23. Oktober hatte man fich über die Zusammensetzung des Präfidiums und der Kommissionen leicht verständigt, waren doch nur sechs neue Mitglieder in die Synode eingetreten, von denen drei wieder verstorbene oder aus dem Lande verzogene Mitglieder der ersten Synode ersetzten. Neunzehn Mitglieder der ersten Synode bildeten'den Stamm der zweiten. Da Herr Landgerichtsrath Dr. Stein, der Vorsitzender der Synode von 1895 gewesen war, aus persönlichen Gründen die Wiederwahl in die Synode abgelehnt hatte, wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Hachenburg-Mannheim, der um das Zustandekommen der Steuergesetze hochverdiente Referent, zum Präsidenten, der Bezirksrabbiner Dr. Eschelbacher-Bruchsal wurde zum Vizepräsidenten und neben dem wiedergewählten Rechtsanwalt Dr. Spiegel Herr Herzberger- Bretten zum Schriftführer gewählt. Gebildet wurden vier Kommissionen, Budget-, Berfassungs-, Kultus- und Unterrichts- und Petitionskommission, von denen der drei ersten große und anstrengende Arbeit wartete. Am 24. urn 10 Uhr Vormittags fand der feierliche Eröffnungsgottesdienst in der schönen Gemeindesynagoge unter größerer Theilnahme der Karlsruher Gemeinde statt. Herr Konserenzrabbiner Dr. Appel hat in seiner Rede die Bedeutung des Zusammentretens der Synode, das Wirken des Einzelnen für die Gesammtheit, aber auch das der Gefammtheit für die Einzelnen geschildert und damit seine Hörer so gepackt, daß die Synode später auf Antrag einiger Mitglieder die Drucklegung und Verbreitung dieser Rede beschloß. Die Eröffnungssttzung brachte die durch ihre Schlichtheit wirksame Rede des Regierungsrathes Dr. Mayer, des Mannes, dem es schwer wird, das Gewordene zu preisen, weil er damit sein Werk preist. Er zeigte darauf hin, wie die erste Synode fich außer durch die beschlossenen und segensreich wirkenden Verordnungen auch in dem Friedrichsheim für israelitische Sieche und Greise, das am' 12. Oktober in Gailingen eröffnet worden ist, ein dauerndes Denkmal gesetzt habe, und wünscht der zweiten Tagung, daß es auch ihr vergönnt sei, Gutes und Ersprießliches zu schaffen. Die Budgetkommisfion konnte nach eingehendster Prüfung den Vorschlägen des Großherzoglichen Oberrathes in allen Stücken (nur ein Posten wurde als künftig wegfallend bezeichnet) zustimmen. Die Oberrathskaffe zeigt einen Jahresbedarf von 9300 Mark (davon Gehälter und Wittwengeld 5141 Mark, Druck des Verordnungsblattes 600 Mark), dem eine Einnahme von 300 Mark gegenüberfleht. Da der Staatsbeitrag 7000 Mark beträgt, ist ein Zuschuß von 2000 Mark erforderlich. Der Aufwand für die Synode kann aus den Ueberschüssen der vorigen Voranschlagsperiode gedeckt werden. -Das Landesstift (Lehrerbildungsanstalt) braucht 6363 Markau welchen der israelitische Religionsschul- und Pensionsfonds 1000 Mark beiträgt; die eigenen Einnahmen sind 3563 Mark, so daß die Centralkasse 1800 Mark zuschießt. Bemerkt sei, daß auch für Unterricht im Kantorat gesorgt wird. Für Aufbesserung gering besoldeter Religionsschullehrer und bedürftiger israelitischer Gemeinden werden 13 000 Mark, für außerordentliche Unterstützungen 1000 Mark gebraucht, so daß im Ganzen ein Bedarf von 32 600 Mark entsteht. Hierzu sind Zinsen der als Grundstock festgelegten Summe von 50 000 Mark mit 1700 Mark als Deckungsmittel vorhanden, so daß 30 900 Mark durch Steuern zu decken find. Von diesen trägt Mannheim 15 529,72, Karlsruhe 3784,28, Heidelberg 1247,44, Freiburg 1221,98, Bruchsal (Stadt und Land) 1216,38 u. s. f. Bon Kapitalrentensteuerkapitalien werden 0,4 Pfennig, von Grund-, Häuser-, Gefall- und Gewerbesteuerkapitalien 0,6 Pfennig, von Einkommensteueranschlägen 8 Pfennig von 100 Mark erhoben. Die hervorstechendste Leistung der diesmaligen Tagung ist die Genehmigung der Vorlage über die Gewährung von Ruhegehältern an Rabbiner und Religionsschullehrer und die Fürsorge für deren Hinterbliebene. Rabbiner, die fünf Jahre provisorisch oder definitiv angestellt waren, und Religionsfchullehrer, die zehn Jahre eine badische Religionsfchulstelle mit wenigstens 15 Schulkindern bekleidet haben, sind penfionsberechtigt. Auch Kantoren können die gleichen Ansprüche vom Oberrathe verliehen werden. Verbindlich zur Zahlung ist die gesummte israelitische Religionsgemeinschaft des Großherzogthums. Das Ruhegehalt beträgt für einen Rabbiner wenigstens 800 und höchstens 2500 Mark jährlich, für einen Religionsschullehrer wenigstens 500 und höchstens 1000 Mark jährlich. Nach dem Tode eines solchen Beamten haben die Hinterbliebenen (Wittwe und Kinder) Gehalt und Wohnung (Pension) noch für drei Monate zu beanspruchen, sodann wird ihnen das Versorgungsgehalt zugesprochen, so daß Wittwe und Waisen eines Rabbiners von 600 bis 2000 Mark, die eines Religionsschullehrers von 400 bis 800 Mark erhalten. Wenn nur Kinder vorhanden sind, ermäßigen sich die Beträge auf die Hälfte; wenn nur ein Kind, auf ein Drittel. Außer den gewöhnlichen Gründen, die den Fortfall von Pension oder Versorgungsgehalt bedingen, wird bezeichnet: Abfall des Bezugsberechtigten oder eines noch nicht 16 Jahre alten Kindes von dem Religionsbekenntniß. Die Mittel zur Aufbringung dieser Gelder werden beschafft: 1. aus einem Budgetposten von 10100 Mark, 2. aus den Beiträgen der Beamten, und zwar der Rabbiner mit je 75, der Religionslehrer oder Kantoren je 25 Mark jährlich; 3. dem israelitischen Religionsschul- und Penstonsfonds im Betrage von 62 223,11 Mark, welchem aus der Centralkasse hinzugefügt werden 25 000 Mark und das Vermögen der Wittwen- und Waisenkasse für israelitische Religionsschullehrer und Vorsänger mit ca. 38 000 Mark (die Mitglieder haben keinen Jahresbeitrag zu zahlen), also einem Kapital von ca. 115 000 Mark. Der Referent, Herr Rechtsanwalt Dr. Bielefeld-Karlsruhe, bezeichnet die Vorlage als einen ersten Versuch, der das Notdürftigste leistet, aber von den Interessenten mit vollem Dank acceptirt wird, weil er den Rechtsanspruch sichert. Daß eine bestimmte Höhe des Ruhe- und Bersorgungsgehaltes nicht bestimmt werden konnte, ist in der beschränkten Zahl der zu Bedenkenden und der Mittel begründet. Nachdem Rechtsanwalt Dr. Spiegel auf die Punkte hingewiesen hatte, welche der nächsten Zeit zu verbessern und zu erweitern Vorbehalten bleiben (wie die Bestimmung, in welchem Lebensalter die Pensionsberechtigung eintritt), wird die Vorlage genehmigt. In der Berfassungskommission war die Forderung gestellt, den Großherzoglichen Oberrath (Administrativkonferenz) aus drei in Karlsruhe und vier im Lande wohnenden Mitgliedern zu bilden — wodurch die Vorlage, wonach das umgekehrte Verhältniß stattfinden und die Oberräthe nur auf sechs Jahre ernannt werden sollen, verändert würde. Die Debatte drehte sich darum, ob der Oberrath mehr Vertretung des Landes oder mehr Verwaltungsbehörde sei. Die erstere Ansicht erhielt die Mehrheit. In den Kommissionen wurden die anbei bezeichneten neun Verordnungen des Oberrathes geprüft und deren Genehmigung beantragt, die das Plenum auch ertheilte. Die Kommissionsdebatten über Nr. 8 zeigten, daß die Fürsorge für die Anwesenheit eines Arztes bei der Beschneidung, die Untersagung des Gebrauches des Sauggläschens, die Forderung der Anwendung von Sonde und Scheere sowie die durchaus aseptische Vornahme der Handlung fast ausnahmslos gebilligt werden. Kleinere Beanstandungen und Einzelwünsche wurden gern dem Oberrathe zur Kenntniß überwiesen. Auch auf dem Gebiete des Schulwesens und des Zusammenwirkens von Schule und Gottesdienst wurde in der Kultuskommisston manche kräftige Anregung gegeben. Sehr bedeutsam war die zwanglose, nicht offizielle Besprechung der sozialen Lage der Israeliten des Landes am Vormittag des 26. d. Mts. Es wurde festgestellt, daß die Israeliten unter denselben wirthschaftm

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