Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 45 (11.11.1898)
- Date
- 1898-11-11
- Page
- Seite 531 (sequence 3)
- Language
- German
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531 heit dafür sorgen, daß etwaige antisemitische Velleitäten, wie sie auch bei den. letzten Wahlen wieder zum Vorschein gekommen sind, für immer aus dem Kreise der Partei verschwinden, deren vornehmste Aufgabe es ist, die Freiheit und Gleichberechtigung Aller zu erstreben. * Die Thatsache, daß jüdische Lehrerinnen von ihrem Amt als Klassenlehrerin, das sie seit vielen Jahren und ohne Tadel und Schaden versehin haben, lediglich um ihres Bekenntnisses willen entfernt wurden, hat in weiten Kreisen Befremden und Besorgniß hervorgerufen. Man sieht, daß der verfassungsrechtliche Grundsatz, wonach die Ausübung öffentlicher Aemter von dem religiösen Bekeuntniß unabhängig ist, unumwunden in Frage gestellt ist. Wenn man jüdische Lehrerinnen, die sich in langjähriger Thätigkeit bewährt haben, in dieser Weise zurückstellt, welche Aussichten eröffnen sich dann für jüdische Lehrerinnen, die sich gewissenhaft auf ihren Beruf vorbereitet und es noch zu keiner festen Stellung gebracht haben! In diesem Sinn hat nun auch die Städtische Schnldeputation unter Vorsitz des Bürgermeisters Kirschner beschlossen, gegen die Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums, wonach den jüdischen Lehrerinnen das Klaffenordinariat in dem Fall abzunehmen ist, daß sich unter der Zahl der Schülerinnen nicht wenigstens zehn Kinder jüdischen Glaubens besinden, vorstellig zu werden. Man darf auf die Antwort des Provinzial-Schulkollegiums gespannt sein. Wohin übrigens all diese Bestrebungen zielen, zeigt uns mit unheimlicher Klarheit ein Artikel des agrarischen Hauptorgans, das unverblümt die Entfernung aller nichtchristlichen Schüler und Lehrer aus allen Schulen, in denen auch christliche Schüler vorhanden sind, „möglichst schnell" durch ein Gesetz verlangt. Auf ein allgemeines christliches Volksschulgesetz könne man dann verzichten. Uni übrigens die thatsächliche Bedeutung dieser Forderung zu illustriren, weist ein Schulmann im „Berliner Tageblatt" nach, daß unter den 78 431 Lehrkräften, die 1896 in den preußischen Volksschulen amtirten, nur 409 jüdische vorhanden waren, und daß von diesen 309 auf die jüdischen Schulen entfallen, so daß in den paritätischen Schulen nur 100 jüdische Lehrkräfte unterrichteten. In den Berliner Gemeindeschulen, in denen beiläufig 3404 jüdische Kinder sitzen, waren 1896 52 jüdische Lehrkräfte angestellt, außerhalb Berlins also 48, eine gewiß nicht beträchtliche Zahl gegenüber den 15488 jüdischen Kindern, die in evangelischen, katholischen und paritätischen Schulen des Staates (ohne Berlin) unterrichtet wurden. An den thatsächliche» Verhältnissen würde also ein solches Gesetz wenig ändern. Man kann auch nicht annehmen, daß der Zudrang jüdischer Personen zum Lehrfach sich in Zukunft erheblich steigern wird. Sich auf etwaige Mißstände zu berufen, ist also thatsächlich nicht möglich. Wenn die jüdischen Lehrkräfte nach dem Prozentsatz der jüdischen Schüler bemessen werden sollten, so wäre auch in Berlin »och eine Vermehrung nothwendig, außerhalb Berlins aber müßten die jüdischen Lehrkräfte mindestens vervierfacht werden. & Während anderwärts endlose Enqueten den Gang der Sache ‘ aufhalten, hat die badische Landessynode durch einen einstimmigen Beschluß sehr rasch und'glücklich die Frage der Fürsorge für Rabbiner und Lehrer, derenWittwen und Waisen gelöst. Wir sprechen den Männern, die dieses Werk begonnen und durchgesührt haben, unsere aufrichtige Genugthuung darüber aus. Der Verordnungsentwurf, die Gewährung von Ruhegehalt an Rabbiner und Religionsschullehrer und die Fürsorge für deren Hinterbliebene betreffend, liegt nun im volle» Wortlaut vor, und er kann durchweg als Muster auch für alle anderen Länder gelten. Das Ruhegehalt beträgt für Rabbiner zwischen 800—2500 Mark, für Religionsschullehrer von 500—1000 Mark jährlich. Das Wittwen- und Waisengeld für die Hinterbliebenen eines Rabbiners beträgt 600—2000 Mark, für die Hinterbliebenen eines Religionslehrers 400—800 Mark. Zur theilweisen Deckung der Mittel hat jeder Rabbiner 75 Mark, jeder Religionsschullehrer oder Kantor 25 Mark jährlich an die Landeskasse zu zahlen. Die Rabbiner haben auf Ruhegehalt Anspruch, wenn sie wenigstens 5 Dienstjahre zugebracht haben, Religionslehrer, wenn sie in Schulen mit wenigstens 15 Kindern während 10 Jahre thätig gewesen sind. Ruhe- und Versorgungsgehälter werden nach den persönlichen Verhältnissen und nach der Zahl der Dienstjahre bewilligt. Außerdem ist noch ein Sterbegehalt vorgesehen, das heißt die Hinterbliebenen von Kultusbeamten haben nach dem Todestage noch während dreier Monate den vollen Betrag des von dem Verstorbenen bezogenen Gehalts und Wohnungsgeldes weiter zu beziehen. Falls die Mittel des Religionsschul- und Pensionsfonds für diesen Zweck nicht ausreichen, ist aus der allgemeinen Centralkaffe der erforderliche Zuschuß zu leisten, die zur Verstärkung jenes Fonds die Summe von 25000 Mark bereits angewiesen hat. Wie man sieht, ist die Frage sehr einfach gelöst, über welche bei uns in Preußen schon seit Jahren gesprochen und geschrieben, debattirt und untersucht wird, ohne daß man bis jetzt zu einem befriedigenden Ziele gekommen wäre. Vielleicht giebt der schöne Erfolg in Baden den Anstoß auch bei uns zur endgiltigen Lösung einer brennenden Frage des jüdischen Gemeindelebens. Unsere „Orthodoxie". Berlin, 8. November. I. m 24. d. Mts. findet die Erneuerungswahl für die Repräsentantenversammlung der jüdischen Gemeinde statt. Wie vor drei Jahren anläßlich der Gemeindewahlen, entwickelt auch diesmal die sogenannte „orthodoxe" Partei eine große Energie, um den Sieg zu erlangen. Sie will jetzt den „Eroberungszug" abschließen, den sie im Jahre 1895 begonnen hat. Die Gemeindeverwaltung soll ganz in ihre Hände gerathen, damit sie dann die Rettung des Judenthums, für welche sie sich besonders berufen wähnt, übernehme. Freilich segelt die Neuorthodoxie nicht unter eigener Flagge, sie giebt vielmehr an, „wirklich liberal" zu sein und „gleiches Recht für Alle" anzustreben. Bei objektiver Beleuchtung ihrer Bestrebungen und ihrer Thaten zeigen sich aber eigenthümliche Erscheinungen. Jedes auf der menschlichen Gesittung basirte Gemeinwesen kann sich nur dann gedeihlich eutwickeln und seiner kulturellen Aufgabe gerecht werden, wenn sich dessen Mitglieder der wahrhaften Duldung gegen einander befleißigen, wenn ein Jeder die ehrliche Ueberzeugung des Anderen achtet und namentlich dessen religiöse Gefühle schont. Ist dies bei jeder Körperschaft die höchste gesellschaftliche Tugend, so erscheint sie gerade in der Judenheit unentbehrlich, weil die Existenz des Judenthums auf der Toleranz beruht, die wir von der andersgläubigen Minorität unter unseren Mitbürgern fordern, und weil ferner unser Glaube seinen Bekennern ohnedies schwere Opfer auferlegt, die der Jude freiwillig übernimmt und nach Kräften zu bringen bestrebt ist. Wer trotz der vielen Widerwärtigkeiten der Zeit bei dem Glauben der Väter treulich ausharrt, der bekundet seine Anhänglichkeit für das Judenthum; es darf ihm daher dies durch Ketzerriecherei von Seiten seiner Glaubensgenossen nicht erschwert werden, seine Liebe zum Judenthum darf nicht des-