Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 44 (4.11.1898)
- Date
- 1898-11-04
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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2. Münster, 29. Oktober. Am 16. d. wurde hier, wie schon kurz berichtet worden ist, der Ehrenpräses und langjährige hochverdiente Präses der Marks-Haindorf'schen Stiftung, der Rentner F. Blumenfeld, unter großer Betheiligung zu Grabe getragen. Die Angehörigen der Marks-Haindorf'schen Stiftung: Vertreter des Kuratoriums, des Lehrerkollegiums, die Seminarzöglinge und die Schüler der Seminarschule folgten in geschlossenem Zuge. In dem Verstorbenen, der ein Alter von 82 Jahren erreicht hat, schied einer jener Männer von hinnen, die aus der „guten, alten Zeit", alles Gute mit herübernehmend, in die neue Zeit sich vortrefflich hineinzufinden und mit ihr rüstig 'fortzuschreiten wissen. Bevor Herr Blumenfeld sich von seiner geschäftlichen Thätigkeit zurückzog und, um seinen Kindern näher zu sein, seinen Wohnsitz nach Münster verlegte, war er in Burgsteinfurt viele Jahre als Kaufmann ansässig. Hier nahm er geschäftlich und gesellschaftlich (ohne Unterschied der Konfesfion) eine hervorragende Stellung ein. Nicht gering find seine Verdienste um die Förderung von Unternehmungen, die das öffentliche Interesse berühren. So dürste seinem Einflüsse und seinen Bemühungen das Zustandekommen der Eisenbahnlinie Gronau-Enschede zum großen Theil zu verdanken sein. Sein bedeutendes organisatorisches Talent, seine kaufmännische Tüchtigkeit erwarben ihm die Freundschaft von Männern wie Windthorst und v. Schorlemer-Alst, den berühmten, nun auch verstorbenen Centrumsabgeordneten. Auch zu dem Fürsten von Bentheim stand er in freundschaftlichen Beziehungen. Für die jüdischen Angelegenheiten hatte er warmes Interesse und ließ ihnen alle ihm mögliche Förderung angedeihen. Dies gilt insbesondere von seinem Verhältniß zur Marks-Haindorf'schen Stiftung, der er seit 1872 als Kurator und seit 1883 als ihr Vorsitzender angehörte. Die Hebung und Förderung genannter Anstalt hatte er geradezu zu seiner Lebensaufgabe gemacht. Wenn die Marks-Haindorf'sche Stiftung, eine der ältesten und gemeinnützigsten Institutionen der deutschen Judenheit, in den letzten fünfzehn Jahren einen besonderen Aufschwung genommen, wenn sie sich eines schönen, den Anforderungen unserer Zeit entsprechenden Anstaltsgebäudes erfreut, so ist dies zum größten Theil das Verdienst ihres unermüdlich für sie wirkenden, nun Heimgegangenen Präses. Das konnte, wie Herr Seminardirektor Dr. Gutmann in seinem ausdrucksvollen Nachrufe am Grabe mit Recht hervorhob, nur einem Manne möglich sein, der, wie der Verewigte, trotz ausgedehnter geschäftlicher Thätigkeit fich die Begeisterung für alles Gute, Wahre und Schöne bewahrt hatte und mit Liebe am Judenthum hing. Herr Prediger Dr. Mansbach feierte den Verstorbenen in trefflichen, herzlichen Worten, vor aüem als fürsorglichen Familienvater. Wenige Wochen vor seinem Heimgange ward Herrn Blumenfeld die Freude, von Sr. Majestät dem Kaiser in Anerkennung seiner Verdienste um die Marks-Haindorf'sche Stiftung mit dem Kronenorden IV. Klaffe dekorirt und vom Kuratorium der Anstalt zum Ehrenvorfitzenden ernannt zu werden. Wir aber wünschen, daß es dem Judenthum nie an solchen gesinnungstüchtigen, seiner Sache so ergebenen Männern, wie es der Verewigte war, fehlen wöge! (Bon allgemeinem Interesse dürfte übrigens die Mittheilung sein, daß im Elternhause der noch lebenden greisen Gattin des Verstorbenen einst der berühmte Komponist von Zar und Zimmermann, Lortzing, viel verkehrt hat. Mit Stolz berichtet noch heute die ebenso geistvolle wie geistesfrische und gemüthvolle Dame von den Unterhaltungen, die sie mit dem berühmten Manne gepflogen hat.) o. Aachen, 28. Oktober. Die Eheleute Salomon Leffmann und Friederike, geb. Romberg, haben am 25. d. M. in seltener geistiger und körperlicher Frische hier ihre goldene Hochzeit gefeiert. Der Jubilar steht im 90. Lebensjahre und hat mehr als 20 Jahre dem Vorstand unserer Gemeinde angehört und andere Ehrenämter in derselben bekleidet. Die Jubilarin zählt 76 Jahre. Das Ehepaar wurde von dem König durch Verleihung der Ehejubiläumsmedaille ausgezeichnet, welche im Aufträge der Behörde Herr Rabbiner Dr. Jaulus mit einer feierlichen Ansprache überreichte. Die allseitige freudige Theilnahme der Mitglieder unserer Gemeinde an dem schönen Feste — an dem gleichen Tage wurde die Silberhochzeit der jüngsten Tochter des Paares gefeiert — bewies, welch außergewöhnlicher Beliebtheit und Achtung sich das Jubelpaar erfreut. Die Notiz dürfte für Ihr Blatt auch deshalb von Interesse sein, als der Jubilar vielleicht der älteste Abonnent desselben ist, da er die Zeitung des Judenthums von der ersten Nummer des ersten Jahrganges an bis heute ununterbrochen gehalten und gewissenhaft gelesen hat. sc. Karlsruhe, 28. Oktober. In der Landessynode eröffnet Präsident Hachenburg die zweite Sitzung. Ein Antrag Marx und Genossen lautet: „Der Oberrath wolle bei der Großherzoglichen Regierung dahin vorstellig werden, daß die geplante Aufbesserung behördlich besoldeter Kirchendiener auch auf die israelitischen Geistlichen ausgedehnt werde." Darauf wurde in die Berathung des Voranschlags der in der israelitischen Centralkasse zur Verrechnung kommenden Ausgaben und Einnahmen für allgemeine kirchliche Bedürfnisse eingetreten. Der. Berichterstatter führte aus, daß die Budgetkommisston das Budget für die nächsten drei Jahre eingehend und sorgfältig geprüft habe. Im Budget wurden u. a. gefordert: 9000 Mark für Aufbesserung gering besoldeter Religionslehrer, 10100 Mark als Zuschuß an den israelitischen Religionsschul- und Penfionsfonds und 4000 Mark zur Unterstützung bedürftiger israelitischer Gemeinden. Zur Deckung der Ausgaben seien 1700 Mark zur Verfügung, denen 32 600 Mark Ausgaben gegenüber stünden. Es besiehe somit eine durch Steuer zu deckende Unzulänglichkeit von 30900 Mark. Diese Summe müsse durch Kirchensteuer gedeckt werden. Es seien demnach aus den einfachen Steuerkapitalien und Steueranschlägen zu erheben: 1. von den Kapitalrentensteuerkapitalien Vio Pfg. von 100 Mark, 2. von den Grund-, Häuser-, Gefäll- und Gewerbesteuerkapitalien ö/10 Pf. von 100 Mark, 3. von den Einkommensteueranschlägen 8 Pf. von 100 Mark. Der Berichterstatter führte des Weiteren aus, daß die Kommission eine Herabsetzung der Steuer freudig begrüßen würde. Zum Schluß beantragte er, die Synode wolle den Voranschlag, wie er vorliege, annehmen. Oberrath Ettlinger dankte der Kommission für die wohlwollende Behandlung des Budgets und machte einige unwesentliche Richtigstellungen zu einzelnen Pofitionen. Das Budget wurde hierauf einstimmig angenommen. Ebenfalls einstimmig genehmigt wurden nach kurzen Bemerkungen der Synodalen Marx-Bruchsal und des Regierungsrathes Mayer die Voranschläge der Oberrathskaffe, des israelitischen Religionsschul- und Penfionsfonds für die Jahre 1899, 1900 und 1901. Nach Erledigung dieses Punktes der Tagesordnung berichtete Namens der Berfafsungskommission der Synodale Dr. Bielefeld- Karlsruhe über den Verordnungs-Entwurf „die Gewährung von Ruhegehalt an Rabbiner und Religionsschullehrer und die Fürsorge für die Hinterbliebenen betreffend". Mit dem Entwurf solle der Versuch gemacht werden, die Lage der hier in Frage kommenden Betheiligten zu bessern, und der Anspruch auf Gewährung von Ruhegehalt auf sicheren Rechtsboden gestellt werden. Wenn man einen Versuch mache, wie im vorliegenden Falle, dann könnten naturgemäß nicht alle Wünsche berücksichtigt werden, deren Erfüllung aber für die Zukunft nicht ausgeschlossen sei. Zu 8 2 der Vorlage des Entwurfs sei eine Petition der Kantoren eingegangen, welche verlange, daß dieselben ebenfalls in das Gesetz ausgenommen würden. Die Kommission habe sich mit dieser Petition beschäftigt und schlage bezüglich derselben vor, üe durch die Annahme des Gesetzes für erledigt zu erklären. Das Gesetz zerfalle in folgende Abschnitte: 1. Allgemeine Bestimmungen, 2. die Ruhegehaltsgewährung, 3. die Hinterbliebenenversorgung, 4. das Verfahren zur Feststellung der Ruhe- und Versorgungsgehälter, 5. die Aufbringung der Mittel, 6. Zuständigkeits-, Uebergangs- und Aussührungsbestimmungen. Die Kommission habe an der Vorlage einige, im Ganzen drei, nicht einschneidende Aenderungen gemacht. Sie schlage vor, das Gesetz in der beschlossenen Form anzunehmen. Die Vorlage rief eine längere Debatte hervor, in der alle Redner den Verwaltungsentwurf als einen Fortschritt freudig begrüßten, weil durch ihn ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Ruhegehalt an die Rabbiner und Religionsschullehrer geschaffen werde. Bon verschiedenen Rednern wurde eine Reihe von Wünschen, so die Aufnahme der Kantoren ins Gesetz, vorgetragen, deren Prüfung von Seiten des Regierungsraths Mayer und Oberraths Rosin zugesagt wurde. An der Diskussion betheiligten sich ferner Konferenzrabbiner Appel-Karlsruhe, Spiegel- Tauberbischofsheim, Dr. Friedberg-Karlsruhe, Halle, Lewin-Freiburg und Ravie-Offenburg. Schließlich wurden die Anträge der Kommission und damit das Gesetz einstimmig angenommen. Dr. Spiegel- Tauberbischofsheim erstattete sodann Bericht für die Kommission für Kultus und Unterricht über den Verordnungs-Entwurf: „Die nähere Bestimmung der Zusammensetzung und des Wirkungskreises des Oberrathes der Israeliten sowie der Geschäftsbehandlung bei dieser Behörde betreffend." Es handele fich hier nicht um eine neue Vorlage, sondern