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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-11-04 · Heft 44 (4.11.1898) · p. Seite 522

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 44 (4.11.1898)
Date
1898-11-04
Page
Seite 522 (sequence 6)
Language
German
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&22 Daß gebildete Juden diese Bezeichnung, die den Behörden oft genug Anlaß zur unwürdigen Behandlung der Rabbiner gegeben hat, zutreffend finden, ist mir neu, dürste meines Dafürhaltens auch Denen befremdlich erscheinen, die der Meinung sind, daß das Ansehen des Judenthums nicht erhöht wird, wenn seinen akademisch gebildeten ersten Religionsdienern offiziell kein anderer Titel beigelegt wird als den Schächtern und Kirchendienern. Nachdem der Verfaffer dem Beschluß der Rabbiner als solchem, weil von einer kleinen Zahl „Befangener" gefaßt, die Bedeutung abgesproche», geht er an die sachliche Prüfung desselben und wiederholt zunächst seine schon in einem früheren Aufsatz aufgestellte Behauptung, daß die geplante Aenderung in der Stellung der Rabbiner nur der strenggläubigen Richtung innerhalb des Judenthums zum Vortheil gereichen kann. Nun, wenn ich dieser Ansicht in ihrer Allgemeinheit widerspreche, bin ich wohl vor dem Verdacht der Befangenheit geschützt, da ich nicht der strenggläubigen Richtung angehöre, das Heil des Judenthums vielmehr in einer fortschreitenden Entwickelung erblicke und in diesem Sinne seit einem Menschenalter wirke. Es mag sein, daß durch ein dem Rabbiner in Kultussachen eingeräumtes Vetorecht in einigen Gemeinden der Fortschritt aufgehalten wird, allein das Gegentheil, daß hierdurch der Gefahr der Abschaffung bestehender Reformen vorgebeugt würde, ist bei der gegenwärtig in vielen Gemeinden, selbst in Grobgemeinden, herrschenden konservativen Strömung gleichfalls nicht zu bestreiten. Ich erinnere den Verfaffer daran, daß in erster Reihe die Rabbiner es gewesen sind, die vor einem halben Jahrhundert schon Reformen nicht blos im Gottesdienst, sondern auch auf anderen religiösen Gebieten angeregt und unter schweren Kämpfen durchgeführt haben; es dürfte daher mit den Thatsachen schlecht übereinstimmen, die Rabbiner so schlechtweg als ein Element des Rückschritts, als ein Hinderniß des Fortschritts zu bezeichnen. Wenn in der Gegenwart die Zahl der Rabbiner, die freimüthig für die Sache des Fortschritts eintreten, gering geworden, so ist der Grund für diese betrübende Erscheinung vornehmlich in dem nicht genug zu beklagenden Jndifferentismus der sogenannten freisinnigen Juden zu suchen; die liberalen Gemeinde- Mitglieder kümmern sich wenig oder gar nicht um die Angelegenheiten der Gemeinde, so daß die rührige konservative Minderheit bei de» Wahlen obsiegt oder doch so viel Einfluß gewinnt, jeden reformatorischen Versuch . unmöglich zu machen. Unter diesen Umständen und bei der Wahrnehmung, daß die freisinnigen Elemente dem Gottesdienst gänzlich fern bleiben oder ihn doch nur an den höchsten Feiertagen des Jahres besuchen, mag mancher in seinem Herzen dem religiösen Liberalismus huldigender Rabbiner es nicht für rathsam erachten, mit seinen freisinnigen Anschauungen hervorzutreten und einen nutzlosen, vielleicht gar zur Spaltung führenden Kampf heraufzubeschwören. Wenn die freisinnigen Gemeindemitglieder, wie es ihre Pflicht wäre, größeren Eifer für die Sache des Judenthums zeigten und dem Rabbiner ihre Unterstützung angedeihen ließen, würde das religiöse Leben, das in vielen Gemeinden fast erstarrt ist, kräftiger pulsiren und ein gesunder Fortschritt angebahnt werden. Daß es aber im deutschen Rabbinerstande an wahrhaft freisinnigen und thatkräftigen Männern nicht fehlt, die trotz der Ungunst der Verhältniffe und trotz der feindseligen Angriffe, denen sie sich aussetzen, überzeugungstreu für die fortschrittliche Entwickelung der religiösen Institutionen eintreten. beweist die ansehnliche Zahl von Rabbinern, die sich dem im vergangenen Sommer gegründeten liberalen Rabbinerverein angeschloffen haben. In diesem Verein besteht selbstverständlich die einschränkende Bestimmung nicht, die aus Gründen der Opportunität und aus Rücksicht auf die Einigkeit nach außen in die Satzungen des allgeineinen Rabbinerverbandes ausgenommen ist, „daß nur solche religiöse Fragen erörtert werden dürfen, die keinen Verfloß gegen die religionsgesetzlichen Bestimmungen der maßgebenden Dezisoren in sich schließen". Der Verfaffer bestreitet, „daß der Rabbiner in höherem Maße als der Nichtrabbiner sachverständig in religiösen Angelegenheiten ist", oder will diesen Satz nur gelten taffen, wenn unter religiösen Angelegenheiten die Kenntniß von der geschichtlichen Entwickelung der jüdischen Religion und der Formen des Gottesdienstes, nicht aber die Kraft der Fortentwickelung religiöser Einrichtungen in Gegenwart und Zukunft, also wenn nur die Theorie und nicht die Praxis darunter verstanden wird. „Denn ebenso wenig wie die Profefforen der Geschichte gute oder gar die besten Staatsleiter seien, ebenso wenig taugen die Rabbiner zur praktischen Leitung der Gemeinde." Sollte der Verfaffer, der so fein zu unterscheiden versteht, nicht gemerkt haben, daß er mit diesem Vergleich einen richtigen salto mortale macht? Hat denn die Rabbinerversammlung etwa die praktische Leitung der Gemeinden für den Rabbiner beansprucht? Sie will weiter nichts, als daß der Rabbiner bei Verhandlungen über religiöse Angelegenheiten zugezogen und daß bestehende Kultuseinrichtungen ohne Zustimmung des Rabbinats nicht geändert werden sollen. Diese bescheidene Forderung mit der Begründung zurückgewiesen zu sehen, der Rabbiner tauge nicht zu der gar nicht von ihm begehrten praktischen Leitung der Gemeinde, muß billig Wunder nehmen. Nicht minder verwunderlich ist aber auch die Bemerkung, daß der Rabbiner seltener als der Nichtrabbiner Gelegenheit habe, in möglichst weitem Umfange auch fremde Anschauungen kennen zu lernen; die heutigen Rabbiner sind in ihrer großen Mehrzahl wahrlich keine Stubengelehrten, sie stehen vielmehr mitten im Leben und sind in innigem Verkehr mit Vertretern aller Berufsstände und haben in den meisten Gemeinden nur äußerst selten Gelegenheit, mit Fach- und Berufsgenoffen zusammen zu kommen. Sie könnten auch nimmermehr segensreich wirken, wenn ihnen fremde Anschauungen fremd blieben, wenn sie nicht in lebendigem Zusammenhänge ständen mit dem, was in der jüdischen und in der nichtjüdischen Welt vorgeht, wenn sie gleichsam mit verbundenen Augen durchs Leben gingen. Nein, wenn irgend ein Stand schon von Amtswegen verpflichtet ist, sich in der Welt umzusehen und dem Flügelschlag der Zeit aufmerksani zu lauschen, so ist es der Rabbinerstand, der sich sonst bald in seiner Thätigkeit lahm gelegt sehen und auf dem Jsolirschemmel befinden würde. Vollends verunglückt ist in dem Artikel die Bezugnahme aus das Gutachten des Berliner Rabbinats gegenüber der Einführung des Nebengottesdienstes am Sonntag. Denn der Gesammtvorstand und die überwiegende Mehrheit der Repräsentanten hat ja das Rabbinatsgutachten acceptirt, obwohl sie nach dem geltenden Recht nicht daran gebunden waren, und würden aller Wahrscheinlichkeit nach den Antrag auf Einführung des Sonntagsgottesdienstes auch dann abgelehnt haben, wenn sich das Rabbinat für denselben ausgesprochen hätte. Uebrigens kann man ein gut freisinniger Mann sein, wenn man auch eine einzelne fortschrittliche Maßregel bekämpft, die vielleicht einiges Gute zur Folge hat, deren Nachtheile aber größer sind als die von ihr zu erwartenden Vortheile. Ja freilich, wer auf dem Standpunkt steht, nur der Religion sieghafte Kraft zuzuerkennen, die „am besten ihre Lehren und Einrichtungen den wechselnden äußeren Umständen und der fortschreitenden Erkenntniß auf anderen Gebieten menschlichen Denkens anzupassen

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