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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-11-04 · Heft 44 (4.11.1898) · p. Seite 521

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 44 (4.11.1898)
Date
1898-11-04
Page
Seite 521 (sequence 5)
Language
German
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521 davon abgelegt, daß ihre Alma water treu geblieben den Grundsätzen, nach denen zu wandeln ihr vor 50 Jahren vorgezeichnet worden mit den trefflichen Worten4): „Das Ziel des allgemeinen Wiffens, das anderen Volksschullehrer-Seminarien vom Staat und von der fortschreitenden pädagogischen Wiffenschaft gesteckt wird, soll auch für die Lehrerbildungsanstalt maßgebend sein, daneben aber eine thunlichst umfassende Kenntniß der jüdischen Religionslehre in ihren Quellen und ihrer Anwendung erstrebt werden. Die praktische Fertigkeit und Tüchtigkeit im Lehren und Unterrichten soll auf dem Grunde ernster jüdisch-religiöser Gesinnung und Charakterbildung erwachsen. Beide Seiten des Unterrichts, die religiöse und die allgemeinwiffenschaftliche, sollen einander nicht ausschließen, sondern gleichberechtigt neben einander hergehen und sich gegenseitig durchdringen." Stets gefördert durch das Wohlwollen der Behörden, vor allem der Provinzialstände und des Provinzial-Schulkollegiumsa), sowie durch die Umsicht der Verwaltungskommission8), immerdar geleitet von zielbewußten Direktoren4) und versehen mit einem tüchtigen Lehrkörpers, steht die Anstalt, die im Laufe der Jahre sich immer mehr vergrößerte durch Einrichtung der Uebungs-(Seminar-)schule, durch Angliederung einer Präparande, durch Eröffnung eines Internats u. s. w., in der Reihe ihrer Schwesteranstalten geachtet und angesehen da, in weiteren Kreisen anerkannt und gewürdigt ob ihrer stillen, segensreichen Wirksamkeit. Freudigen Herzens bringen wir zum Jubelfest der wackeren Anstalt unsere innigen Glück- und Segenswünsche dar. Möge sie unter Gottes Schutz auch fürderhin blühen und gedeihen! Mögen die Bestrebungen, ihren inneren Ausbau durch Vergrößerung des Lehrkörpers, durch Erhöhung der Lehrergehälter, durch Gründung eines Pensionsfonds und dergleichen zu vollenden, recht bald vom besten Erfolg gekrönt sein! Mit reicheren Mitteln ausgestattet und mit der aus mannigfachen Gründen überaus wünschenswerthen Qualifikation zur Abhaltung der zweiten Lehrerprüfung, die ihr bisher noch nicht verliehen worden, ausgerüstet, möge sie im zweiten halben Jahrhundert ihre Thätigkeit fortsetzen zum Segen der Gesammtheit! Me Stellung der Uabdiner. Von Dr. H. Vogelstein in Stettin. f er von Herrn R.-A. Felix Makower in Nr. 42 dieser Zeitung unter derselben Ueberschrift wie dieser Artikel veröffentlichte Aufsatz enthält durchweg Ansichten, mit denen nicht nur die verehrliche Redaktion nicht übereinstimmt, die auch, wie ich nicht zweifle, in weiten Kreisen unserer Gebildeten lebhaften Widerspruch hervorgerufen haben. Es wäre traurig um die deutschen Juden *) Bergl. den bereits angeführten „Kurzer Bericht über die Bildungsanstalt für jüdische Lehrer in Hannover u. s. n>." — a) Wir nennen besonders die Geh. Reg.- u. Provinz.-Schulräthe Spieker und Wendland. — 3) Zu dieser gehörten u. A. Landrabbiner Dr. Meyer, Med.-Rath Dr. Cohen, D. Heinemann. Gegenwärtig besteht dieselbe aus dem Geheimrath Wendland, Landrabbiner Dr. Gronemann, Justizrath Benfey 1, Direktor Dr. Knoller und Julius Kauffmann. — 4) Als Leiter der Anstalt fungirten außer Prof. Dr. Frensdorff (gest. 1880) die DDr. Prager (jetzt Landrabb. in Kaffel) und Kroner (jetzt Kirchenrath in Stuttgart). Gegenwärtiger Direktor ist Dr. Knoller, — s) Von früheren Lehrern seien erwähnt: Dr. M. Wiener (gest. 1880) und Sommer (vor wenigen Monaten gest.). Dem jetzigen Lehrerkollegium gehören an: Dittmar, Gottlieb, Levy, Levisyhn «. A m und ihr religiöses Leben bestellt, wenn die geringschätzige Meinung des Verfassers über die Rabbiner, die fast aus jeder Zeile zu erkennen ist, von der Mehrheit unserer Glaubensgenoffen getheilt, wenn man allgemein in dem Rabbiner nur einen zu bestimmten Verrichtungen angestellten Sachverständigen erblicken würde, „welcher als Gleicher unter Gleichen der Gemeinde dienen — nicht sie beherrschen soll". Wer hat an das Letztere, an das Beherrschen, denn jemals gedacht? Dieser Zusatz ist wohl nur gemacht, um die vorhergehende, an das Gehässige streifende Bemerkung einigermaßen zu beschönigen. Doch es dürfte sich empfehlen, anstatt Einzelnes aus jenem Aufsatz herauszugreifen, denselben im Ganzen einer eingehenden Besprechung zu unterziehen, damit mich nicht der Vorwurf treffe, daß ich die Sätze aus dem Zusammenhänge geriffen und sie mir willkürlich zurecht gelegt hätte. Der Verfaffer lehnt seine Auffaffung über die Stellung der Rabbiner an die von der Rabbinerversammlung zu Berlin im Juni dieses Jahres gefaßten Beschlüsse an, daß „bei Verhandlung über religiöse Angelegenheiten der Rabbiner zuzuziehen ist, daß bestehende Kultuseinrichtungen nur mit Zustimmung der Gemeindebehörden und des Rabbiners geändert werden können, und daß zur Wahrung der religiösen Angelegenheiten und zur Hebung des religiösen Unterrichts Bezirksrabbinate gebildet werden sollen". Da nur etwa 100 Rabbiner an der Versammlung Theil genommen, in Deutschland aber etwa 120 000 erwachsene Juden leben, so hat der Beschluß, nach der Ansicht des Verfassers, nur die Bedeutung einer Meinungsäußerung seitens etwa 100 — gegenüber etwa 120 000 gleichberechtigten Männern. — Was will man aber damit sagen? Soll es etwa den Rabbinern verwehrt sein, weil ihre Zahl nicht groß ist, über die ihren eigenen Stand sehr nahe angehenden Fragen zu debattiren und über dieselben einen Beschluß zu fassen? Wenn z. B. die deutschen Rechtsanwälte Grund zu haben glaubten, mit der ihnen vom Gesetz eingeräumten Stellung unzufrieden zu sein, und in einer Versammlung von Standesgenoffen eine diesbezügliche Gesetzesänderung vorschlügen: würde da irgend ein vernünftiger Mensch auf den Gedanken kommen, diesen Vorschlag dadurch herabzusetzen, daß er ihm die Bedeutung einer Meinungsäußerung seitens etwa 20 000 gegenüber 20 Millionen beilegt? Ich gestehe, dieses Zahlenargument allein genügt, um die Unbefangenheit des Herrn Verfaffers ins rechte Licht zu setzen. Wer sich gemüßigt sieht, vor dem Eintritt in die sachliche Prüfung die Personenfrage in solcher Weise zu behandeln, von dem wird man schwerlich annehmen dürfen, daß er sine ira ans Werk gegangen ist. „Der Beschluß der Rabbiner ist ein Beschluß von Befangenen", sagt Herr M. weiter, „da er ja in eigener Angelegenheit gefaßt ist, und da durch seine Durchführung der Einfluß der Rabbiner vermehrt werden würde". Zugegeben; daffelbe gilt aber von den Beschlüssen eines jeden Standes, und die Rabbiner haben nicht einen Augenblick daran gezweifelt, daß diejenigen Faktoren, von denen die Bestätigung oder die Verwerfung ihres Beschluffes abhängt, ihn einer unparteiischen Prüfung unterziehen werden. Einen großen Vorwurf — aber immerhin doch einen Vorwurf? — macht der Verfaffer auch den Rabbinern nicht, daß sie gemäß ihrer Befangenheit beschlossen haben — er will nur „Dritte", denen der Beschluß vorgelegt wird, daran erinnern, daß es ein Beschluß von Befangenen ist, damit diese um des Himmels willen nur nicht übersehen, daß dem Urtheil in eigener Sache aus der Person des Urtheilenden keine Bedeutung zufließt. „Warum sollte ein Beschluß der Rabbiner in Bezug auf ihre Stellung auch größeres Gewicht haben als der anderer Kultusbeamten, mit welcher zutreffenden Bezeichnung das Gesetz von 1847 ja auch die Rabbiner belegt?"

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