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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-10-21 · Heft 42 (21.10.1898) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 42 (21.10.1898)
Date
1898-10-21
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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3 wird ihn das israelitische Waisenhaus, dessen erster Vorsteher er war; mit rührender Hingebung sorgte er für die Zöglinge, nicht nur während sie im Waisenhause waren, sondern wenn ste schon längst dasselbe verlassen hatten, ferner alle wohlthätigen Vereine und Institute, die er mit allen Kräften förderte, sämmtliche Beamte, die mit Verehrung zu ihm emporgeschaut. Mögen seine Verdienste seinen trefflichen Kindern und Kindeskindern zum Segen gereichen. Als besondere Anerkennung der vielen Verdienste des Entschlafenen findet nächsten Sonntag noch eine Gedächtnißfeier in der Synagoge statt. X. Gleiwitz, 11. Oktober. Gestern Abend 7 Uhr fand in dem festlich erleuchteten Sitzungssaale die Einweihung des neuen israelitischen Gemeindehauses statt, zu welcher der Vorstand, die Repräsentanten und Beamten der israelitischen Gemeinde vollzählig erschienen waren. Zunächst ergriff Herr Rabbiner Dr. Münz das Wort und sprach das Weihegebet, in dem er den Segen Gottes für das neue Haus erbat mit dem Wunsch, daß in diesen Räumen allezeit der Geist des Rathes und der Stärke, der Geist der Frömmigkeit und Gottesfurcht, der Geist echt patriotischer Gesinnung und unentwegter Opferfreudigkeit walten möge. Hierauf nahm der Vorsitzende des Vorstandes, Stadtrath Rechtsanwalt Schüller, das Wort und gab in eingehender und sehr interessanter Darstellung die Entstehungsgeschichte des Hauses wieder und betonte, wie nunmehr, den Bedürfnissen der Gemeinde entsprechend, für die Berathungen der Gemeindebehörden ein würdiges Heim geschaffen sei, in welchem wie im alten Sitzungssaale auch jetzt Frieden und Einvernehmen zwischen den Körperschaften zum Ausdruck kommen und zum Segen der Gemeinde sich bethätigen möge. Der Repräsentantenvorsteher Rechtsanwalt Lustig wies hierauf auf seinen seligen Vorgänger im Amte, Sanitätsrath Dr. Freund, hin, dessen Bildniß als kostbares Andenken aus dem alten Hause in das neue Heim hinübergenommen wurde.. Die Erinnerung an den Verewigten lebe immer fort und gereiche auch in dieser Stunde Allen zum Segen. So wolle auch er, fuhr Redner fort, als Repräsentantenvorsteher den Spuren des Verewigten folgen und in Gemeinschaft mit dem Vorstande das Wohl der Gemeinde fördern. An diese ernste, erhebende Feier schloß sich ein gemüthliches Beisammensein an, bei dem noch mehrere auf die Feier des Tages bezugnehmende Ansprachen gehalten wurden. i. Ziegenhals in Schlesien, 18. Oktober. Am 24. d. M. gehört der Stadtälteste und Rathsherr Herr Kaufmann Joseph Fränkel der hiesigen Stadt 50 Jahre als Bürger an. Bor mehr als 40 Jahren bereits übertrug das Vertrauen der Mitbürger dem Jubilar zum ersten Male ein städtisches Ehrenamt, und seit jener Zeit hat derselbe theils als Stadtverordneter, theils als Rathsherr im Dienste der Stadt gewirkt. Seinem großen Interesse für alle städtischen Angelegenheiten, denen er sich in der ganzen Zeit seiner Wirksamkeit mit hingehendstem Eifer widmete, verdankt unsere Stadt Vortheilhaftes auf den verschiedensten Gebieten. Auch heute noch — Herr Fränkel steht im 77 Lebensjahre — ist der Jubilar, dank seiner erfreulichen Rüstigkeit, im Stande, für die Kommune in dankeswerther Weise thälig zu sein. Alle seine Mitbürger wünschen und hoffen, daß der Jubilar noch lange ungeschwächt sein großes Interesse für alles, was unsere Gemeinde angeht, zu bethätigen in der Lage sein möchte. a. Hamburg, 16. Oktober. Die folgende Notiz dürfte sicher ein erfreuliches Symptom des guten Einvernehmens der hiesigen Geistlichkeit sein, was in unserer Zeit gewiß mit Befriedigung ausgenommen werden muß. Der Senior der evangelisch-lutherischen Kirche im hamburgischen Staate, Herr Hauptpastor Dr. theol. Behrmann, der den deutschen Kaiser im Auftrag des hamburgischen Senates auf seiner Reise nach dem heiligen Lande begleitet, nahm in einem herzlichen Schreiben von Herrn Dr. Leimdörfer, dem verehrten Prediger des hiesigen israelitischen Tempelverbandes, Abschied. Leimdörfers neuestes Werk über die Psalmen, also schreibt bei dieser Gelegenheit der ehrwürdige Geistliche, werde ihn nach Jerusalem begleiten. Es dürfte auch für weitere Kreise von Interesse sein, das Schicksal eines türkischen Israeliten kennen zu lernen, der in ehrlichem Kampfe sich sein Recht erstritten hat. Der Betreffende, N. d. A., ein ^bekannter Börsenagent, der seit Jahren mit seiner Familie.in Hamburg ansässig ist, wurde vor einigen Monaten, weil er der hiesigen Behörde sich mißliebig gemacht hatte, ausgewiesen und siedelte infolgedessen nach Altona über. Die dortige Behörde wies ihn auch aus Altona aus, und als A. über die betreffende Verfügung Beschwerde bei der Regierung in Schleswig erhob, ließ diese ihn gar aus dem ganzen preußischen Staatsgebiet ausweisen. A. begab sich hierauf nach Berlin und beschwerte sich über die Ausweisung bei dem türkischen Botschafter. Dieser nahm sich in energischer Weise seines Landsmannes an, und die Schleswiger Regierung mußte infolge der Intervention die Ausweisung zurückziehen. Nun intervenirte aber auch der türkische Botschafter gegen die Ausweisung aus Hamburg. A. wird jetzt auch eine Entschädigungsklage gegen die betreffenden Beamten einreichen. o. Speyer, 14. Oktober. Zum Mitglied der unter dem Vorsitz des königlichen Regierungsassessors Bachmayer gebildeten Kommission für die Anstellungsprüfung der Schuldienstexspektanten der Pfalz wurde auch in diesem Jahre der Bezirksrabbiner Dr. Landsberg aus Kaiserslautern von der königlichen Regierung hier, laut hoher Verfügung vom 17. September d. I., ernannt. Derselbe hatte den Auftrag, drei Themata aus den verschiedenen Religionsdisziplinen zur schriftlichen Bearbeitung einzusenden. Es waren dies die folgenden: a) aus der systematischen Religionslehre: Worin besteht die Pflicht der Selbsterhaltung; welches ist das derselben widerstreitende Verbrechen, und in welchem biblischen Satze ist es verboten? — b) aus der Kirchengeschichte: Geschichtliche Entwickelung der Sekte der Karäer. Was lehrten sie, und worin unterscheiden sie sich in der Auffassung des religiösen Gesetzes? — c) aus dem Vorbeterdienst: der Sabbathgottesdienft. — Heute fand in Gegenwart der ad hoc ernannten Kommission die mündliche Prüfung statt, welche Herr Dr. Landsberg zu leiten hatte. Geprüft wurde in eingehender Weise aus der jüdischen Geschichte und Litteraturgeschichte, aus der Religionslehre mit Berücksichtigung des religiös-ethischen Inhalts der Bibel, aus der Bibelkunde und hebräischen Grammatik beim Bibelübersetzen. — 6. Karlsruhe, 17. Oktober. Der eben ausgegebenen Nr. VII des Verordnungsblattes des Großherzoglichen Oberraths der Israeliten entnehme ich folgende, allgemein interessante Einzelheiten: Im Einverständniß mit der großherzoglichen Regierung wird die Synode der israelitischen Religionsgemeinschaft des Großherzogthums auf Montag den 24. Oktober dieses Jahres hierher einberufen. — Nachdem aus dem Vermächtniß der Michel Weil Eheleute in Straßburg zur Verleihung von Preisen auf 2. August d. I. die Summe von 640 Mark der Behörde zur Verfügung gestellt worden ist, hat dieselbe dem Hauptlehrer Elias Jakob in Bühl einen Preis von 200 Mark und den Religionsschullehrern Nathan Wolf in Sennfeld, Abraham Heimberger in Reilingen, Jesaias Schwarzwälder in Schlüchtern und Moses Lippmann in Karlsruhe je einen Preis im Betrage von 100 Mark in Anerkennung ihrer langjährigen, verdienstlichen Leistungen auf dem Gebiet des israelitischen Religionsunterrichts zuerkannt. Der Restbetrag von 40 Mark wurde zum Ankauf geeigneter Bücher, welche als Ausmunterungspreise an jüngere strebsame Lehrer vertheilt werden sollen, bestimmt. — Ganz besonders interessant ist aus den Mittheilungen aus der Praxis des Großherzoglichen Oberraths die folgende über den Zwang zur Theilnahme an Gemeindeversammlungen. Nach §4 der Geschäftsordnung für die Versammlungen der israelitischen Gemeinden und Gemeindevertretungen vom 25. Oktober 1895 (Verordnungsblatt Seite 92) sind die zur Theilnahme an Synagogenrathswahlen berechtigten Mitglieder der israelitischen Gemeinde Steinsfurth zum Erscheinen bei den ordnungsmäßig anberaumten Gemeindeversammlungen verpflichtet. Die Erfüllung dieser Verpflichtung kann durch Anordnung und Ausspruch von Geldstrafen gemäß § 31 P. St.-G.-B erzwungen werden. Der Synagogenrath in Steinsfurth ist daher zu veranlassen, eine weitere Gemeindeversammlung zu berufen und das dortige Bürgermeisteramt um Androhung einer Geldstrafe von drei Mark gegen jedes nicht erscheinende Gemeindemitglied zu ersuchen. Oesterreich - Ungarn. □ Wien, 17. Oktober. Eine Anzahl freisinniger Gemeinderäthe hat an ihre jüdischen Glaubensgenossen die Aufforderung ergehen lassen, an einer gemeinsamen Aktion theilzunehmen, die sich gegen die konfessionelle Schule richten soll. — Nächstens finden in unserer Gemeinde wieder Wahlen statt. Ausgeloost süid 8 Vorstandsmitglieder, Herren Ritter v. Goldschmidt, Karl Kohn, Moritz Hirsch, Dr. I. Grün- I selb, Baurath Stiaßny, Arthur v. Wises, Emanuel Ritter v. Hahn,

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