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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-10-21 · Heft 42 (21.10.1898) · p. Seite 499

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 42 (21.10.1898)
Date
1898-10-21
Page
Seite 499 (sequence 7)
Language
German
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499 zu Punkt 3 -er Tagesordnung: „Wanderbettelei und Organisation der allgemeinen Armenunterstützung, Arbeitsnachweis", das Wort Herr Eugen Rosenstiel-Berlin. In einem etwa dreiviertel Stunden währenden Vortrag unterzieht er die Frage der Wanderbettelei einer sachlichen, sehr eingehenden Erörterung, giebt überaus reiches statistisches Material und schließt seine sehr interessanten, unter dem lebhaftesten Beifall der Versammlung aufgenommenen Darlegungen mit dem Vorschläge der Einsetzung einer aus Mitgliedern der verschiedenen Bezirksverbände zusammengesetzten Kommission, die unter Leitung und Mitwirkung des Ausschusses des D.-J. G.-B. die Angelegenheit ernstlich beräth und ihre Vorschläge innerhalb sechs Monaten macht. In der Diskussion spricht Herr Lebrecht-Nürnberg, der Vorsitzende des israelitischen Armenvereins in Nürnberg, in dankenswerther Weise über die bestehende Organisation oes Armenwesens in Baiern. Außer dem Antrag des Referenten, der einstimmig angenommen wird, wird noch der folgende Antrag Kroner- Rosenstiel-Vogelstein mit überwiegender Majorität zum Beschluß erhoben: „Jeder Verband wirke dahin, daß 1. in jeder Gemeinde des Verbandes die israelitischen Ortsarmen thunlichst so unterstützt werden, daß sie nicht zum Bettel in anderen Gemeinden angewiesen sind; 2. durchreisende israelitische Arme, wenn sie den Verbandsgemeinden angehören, nur zweimal, wenn sie den Gemeinden anderer Verbände oder dem Auslande angehören, nur einmal jährlich Unterstützung empfangen; 3. daß jeder ansprechende Arme, der des Betruges oder der Fälschung überwiesen ist, keine Unterstützung erhalten und der Bestrafung zugeführt werden soll, daß Derjenige aber, der dieser Vergehungen schwer verdächtig ist, in ein besonderes Verzeichniß eingetragen und ein Auszug aus demselben allen Verbandsgemeinden alljährlich zugeschickt werde; 4. daß alle israelitischen Wohlthätigkeitsvereine eines Ortes in beständiger Verbindung mit einander bleiben; 5. daß jeder Äohlthätigkeitsverein jährlich einen Bericht nach einem bestimmten Formular an die Berbandsleitung sende; 6. daß alle Verbände Verbandstaffen aus Beiträgen der Vereine aller Gemeinden bilden, welche bei außerordentlichen Fällen größere Unterstützungen gewähren; 7. daß eine centralisirte Organisation zum Arbeitsnachweis eingerichtet werde." Ein fernerer Antrag Rothschild-Stadtoldendorf: „Die begüterten Gemeinden der einzelnen Verbände sollen ein halb Prozent des Einkommens ihrer Mitglieder aus werfen, um dadurch die armen Gemeinden des betreffenden Verbandes in den Stand zu setzen, ihre Ortsarmen zu unterstützen" wird der zu wählenden Kommission als Material überwiesen. Die in dem Anträge des Referenten geforderte Kommission soll nach Beschluß der Versammlung von dem Ausschuß des D.-J. G.-B. gebildet werden. Auf Antrag des Herrn Dr. Vogelstein wird nunmehr beschlossen, mit Ausnahme des Punktes über die Vorbildung der Kantoren und Schächter die beiden noch nicht erörterten Punkte der Tagesordnung (provinzielle Wohlthätigkeitsinstitute, Waisen-, Kranken-, Alters- und Armenhäuser, Gefangenenpflege, ferner Fürsorge für Kultusbeamte) wegen der vorgeschrittenen Zeit von der Tagesordnung abzusetzen. Ein weitergehender Antrag Gallinger, auch den Punkt über die Vorbildung der Kantoren und Schächter nicht mehr zu berathen, wird abgelehnt. Zu diesem letzteren Punkt ist ein mit einer sehr eingehenden Begründung gedruckt vorliegender Antrag vom „Liberalen Verein der Spnagogengemeinde Breslau" eingegangen: „dahin zu wirken, daß möglichst bald im Anschluß an eines der in Deutschland bestehenden Lehrerseminare eine Anstalt zur Ausbildung von jüdischen Kantoren errichtet werde." Als Referent des D.-J. G.-B. ergreift zu dieser Frage das Wort Direktor Dr. Holzmann-Berlin. Er betont in seinen Ausführungen, daß das Gesuch des Vereins erledigt sei, weil die gewünschten Anstalten thatsächlich bereits in Verbindung mit den preußischen jüdischen Lehrerbildungsanstalten bestehen. Er weist besonders auf das Berliner Seminar hin. In der weiteren Debatte betonen fast alle Redner, daß die Verbindung des Kantorats mit dem Lehramte ganz zweifellos sei. Es wird alsdann der folgende Antrag Reich-Breslau angenommen, zu dessen Gunsten der Antrag Breslau zurückgezogen wird: „Der Verbandstag hält es für wünschenswerth, daß im Anschluß an die bei einzelnen Lehrerseminaren bestehenden Einrichtungen zur Ausbildung von Kantoren ein Nachkursus zur Vervollständigung der Ausbildung von Kantoren, die sich für größere Gemeinden eignen, eingerichtet werde." Ein noch einmal eingebrachter Antrag auf Schluß der Verhandlungen wird nunmehr einstimmig angenommen, indessen mit der Maßgabe, daß die heute nicht mehr erörterten Punkte der Tagesordnung auf dem nächsten Berbandstage an erster Stelle zur Verhandlung kommen sollen. Mit herzlichen Worten des Dankes für den Eifer und den Fleiß der Delegirten, die sich in den Dienst des Zudenthums und der deutschen Judenheit gestellt, und mit der festen Ueberzeugung, daß die heutigen Verhandlungen zur Belehrung und Nacheiferung in den Gemeindeverbänden und in den einzelnen Gemeinden dienen werden, schließt der Vorsitzende die Verhandlungen.. Für die mustergiltige, gerechte und unparteiische Leitung der Verhandlungen dankt dem Vorsitzenden unter lebhaftem Beifall der Versammlung Herr Dr. Vogelstein-Stettin. Die Stellung der Rabbiner. Von Felix Makower.h fie im Juni 1898 tagende Generalversammlung des Rabbinerverbandes in Deutschland hat (nach Zeitungsberichten) unter anderem beschlossen: l. „Bei Verhandlung über religiöse Angelegenheiten ist der Rabbiner zuzuziehen. Bestehende Kultuseinrichtungen können nur mit Zustimmung der Gemeindebehörde und des Rabbinates geändert werden." 2. „Zur Wahrung der religiösen Angelegenheiten und zur Hebung des religiösen Unterrichts sollen Bezirksrabbinate gebildet werden." Daß derartige Beschlüsse gefaßt werden würden, konnte von vornherein nicht zweifelhaft sein. Sind sie beachtlich wegen der Stellung der Beschlußfassenden? Sind sie beachtlich wegen ihres Inhalts? Der Beschlußfassenden war eine gar kleine Zahl. Der ganze Verband, dessen Generalversammlung den Beschluß faßte, zählte damals 146 Mitglieder. Nur ein Th eil dieser Mitglieder war zugegen. Nach den Grundsätzen der jüdischen Kirchenverfaffung, wie sie Jahrhunderte hindurch allgemein gegolten hat, und wie sie auch heute noch für wahrscheinlich 7/s aller Juden und für den weitaus überwiegenden Theil der deutschen Juden gilt, hat ein Rabbiner bei Entscheidungen über allgemeine Angelegenheiten der Juden keine größere Stimme als irgend ein anderer erwachsener Jude, wie ja auch nach dem Gesetz von 1847 der Rabbiner in der Reihe der übrigen Gemeindewähler als Gleichberechtigter bei der Wahl der Repräsentanten mitzuwirken hat. In Deutschland werden etwa 120000 erwachsene Juden vorhanden sein. Der Beschluß hat also die Bedeutung einer Meinungsäußerung seitens etwa 100 unter etwa 120000 gleichberechtigten Männern. Eine entgegengesetzte Meinungsäußerung von etwa 100 anderen Juden, z. B. von etwa 100 Gemeindevorstehern, würde die gleiche Bedeutung haben. Soll eine Meinungsäußerung über eine Frage Beachtung verdienen, so ist Grundregel, daß Diejenigen, welche die Meinung äußern, unbefangen jener Frage gegenüberstehm müssen. Die Rabbiner erstreben Vermehrung ihres Einflusses auf Kosten der Gemeindebehörde». Ist irgend Jemand unbefangen, wenn cs sich darum handelt, darüber zu beschließen, ob sein Einfluß vermehrt werden soll? Wenn man z. B. die Lehrer oder die Kantoren fragte, ob ihnen ein Veto und die Leitung in Angelegenheiten des Unterrichts bezw. des liturgischen Gesanges zustehen solle: zweifelt Jemand daran, daß die Lehrer oder die Kantoren nahezu einstimmig die ') Obwohl der obige Aufsatz mit den Ansichten, die wir über die Stellung der Rabbiner haben, und die oft genug in diesem Blatte auseinandergesetzt wurden, nicht übereinstimmt, haben wir denselben dennoch zum Abdruck gebracht, um auch einen Vertreter der gegentheiligen Anschauung, die in weiten Kreisen unserer Gebildeten herrscht, zu Worte kommen zu lassen. Die Red.

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