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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-10-21 · Heft 42 (21.10.1898) · p. Seite 498

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 42 (21.10.1898)
Date
1898-10-21
Page
Seite 498 (sequence 6)
Language
German
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- 498 - Schlusses der Debatte erhalten Th. Marcus-Berlin und Rechtsanwalt Friedländer-Potsdam das Schlußwort. Der Antrag wird von Rechtsanwalt Friedländer dahin modifizirt: „Der D.-J. G.-B. beschließt die Einsetzung einer Kommission, die über eine einheitliche Regelung der Altersversorgung der Gemeindebeamten und der Fürsorge für deren Hinterbliebene in Berathung zu treten und über deren Ergebniß dem Gemeindetage zu berichten hat." In dieser Form wird der Antrag mit großer Mehrheit angenommen und in die Kommission ein Vertreter der Gemeinde Potsdam und die Vorstände der schon bestehenden Provinzialverbände gewählt. Zum letzten Punkt der Tagesordnung: „Neuwahl des Ausschusses" werden auf Vorschlag des Herrn Dr. Karpeles-Berlin die noch fungirenden Mitglieder des Ausschusses durch Akklamation wiedergewählt. Justizrath Benfey - Hannover schließt sodann den 8. Gemeindetag mit Worten lebhaften Dankes für die zur Berathung erschienenen Delegirten, für die so thätig arbeitenden Mitglieder des Ausschusses uud mit einem von der Versammlung warm aufgenommenen Hoch auf den Vorsitzenden des Ausschusses Herrn Professor Dr. Philippson. Rothschild-Stadtoldendorf giebt dem Dank der Versammlung durch ein Hoch auf das Präsidium und die Schriftführer Ausdruck. Der sich an den 8. Gemeindetag am folgenden Tage anschließende erste Verbandstag wurde durch den Vorsitzenden des D.-J. G.-B., Herrn Professor Dr. Philippson, als Einberufer der Versammlung eröffnet. Gr begrüßte die zahlreich erschienenen Vertreter der einzelnen Verbände und theilte mit, daß der Vertreter von Berlin, Geheimrath Boas, der den Verbandstag begrüßen sollte, und der Vertreter der Kasseler Gemeindebehörde, Herr Landrabbiner Dr. Prager, entschuldigt seien. Nach Verlesung der Liste der Stimmberechtigten giebt der Vorsitzende sodann einen Ueberblick über die Geschichte der Entstehung der Gemeindeverbände und macht auf die Bedeutung der letzteren aufmerksam. Das Werk sei über Erwarten hinaus aufs Beste gelungen, und es müßte sich von selbst als Aufgabe ergeben, die Organisation auf weitere Theile des Landes auszudehnen. Der Gemeindebund sehe in der Provinzial-, Bezirks- und Landesorganisation die Grundlage für eine auf gesetzlicher Basis beruhende wirksame Organisation aller deutschen Israeliten. Er schließt unter dem lebhaften Beifall der Versammlung mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß es eine fruchtbare und segensreiche Tagung werden möge, daß durch die Gemeindeverbände das religiöse Leben innerhalb der deutschen Judenheit und das Selbstbewußtsein gestärkt und gefestigt werde. Als Schriftführer wird sodann von dem Vorsitzenden Herr Dr. Coblenz-Bielefeld berufen. Der erste Punkt der Tagesordnung: „Bericht über die bisherige Entwickelung der Provinzialnnd Bezirksverbände", wird dadurch als erledigt angenommen, daß der gedruckt vorliegende Bericht den Vertretern der einzelnen Verbände übergeben wird. Eine Verlesung des Berichtes wird nicht beschlossen, doch regt Kirchenrath Dr. Kroner-Stuttgart an, in Zukunft die Drucksachen vorher den Mitgliedern zu übermitteln, was vom Vorsitzenden zugesagt wird. Auf Vorschlag von Silberberg-Posen sollen auch die einzelnen Verbände alljährlich unter sich ihre Berichte austauschen. Der Vorsitzende ergänzt seine ersten Mittheilungen dahin, daß auch der Provinzialverband Westpreußen und Sachsen dem Gemeindebunde beigetreten seien. Es wird alsdann von der Versammlung beschlossen, zunächst Pnnkt 2e ,Wander- Prediger" zu berathen. Hierzu giebt Herr Prof. Philippson ein ausführliches Referat, in dem er auf die große Bedeutung der Institution der Wanderprediger hinweist, welche nur durch die Provinzialverbände in wirksamer Weise unterhalten werden könne. Während in der sich daran anschließenden Diskussion Amtsgerichtsrath Levy - Beuthen vorschlägt, der D.-J. G.-B. oder die Provinzialverbände sollten sich zur Gewinnung geeigneter Kräfte als Wanderprediger mit dem Rabbinerverband in Verbindung setzen, empfiehlt Herr Dr. Karpeles- Berlin die Verbindung mit dem Verbände der jüdischen Litteraturvereine. Herr Amtsgerichtsrath Wollstein-Breslau hält die der Verwirklichung der Einrichtung entgegenstehenden materiellen Schwierigkeiten für so groß, daß sie nicht ohne Zwangsorganifation zu überwinden sein dürften. Dr. Bogelstein-Stettin wünscht die Errichtung von Bezirksrabbinaten, worin er vom Kirchenrath Dr. Kroner-Stuttgart unterstützt wird, der gleichzeitig die Ausbildung der Lehrer auch zu Predigern verlangt. Seminardirektor Dr. Holzmann-Berlin konstatirt, daß Zöglinge der hiesigen Lehrerbildungsanstalt in ihren Gemeinden erfolgreich als Prediger wirken. Landrabbiner Feilchenfeld-Schwerin regt noch an, an die kleineren Gemeinden, die eines Predigers entbehren, vom Gemeindebund oder vom Rabbinerverband eine Art Hirtenbrief zu erlassen. Nach längerer Debatte ist vom Kirchenrath Dr. Kroner im Anschluß an seine Ausführungen folgender Antrag eingegangen: „Der erste Verbandstag beschließt, den Verbänden zu empfehlen, innerhalb ihrer Verbandsbezirke 1. Rabbinatsbezirke zu bilden, denen die kleineren Gemeinden, welche keinen Rabbiner haben, augeschlossen sind, 2. den Rabbinern dieser Bezirke den Auftrag zu geben, alljährlich in den ihnen zugewiesenen Gemeinden je nach Thunlichkeit zwei oder mehrere Male zu predigen, 3. solche Lehrer anzustellen, welche befähigt sind, Predigten zu halten, 4. diese Lehrer zu beauftragen, Predigten an Sabbathen und Festtagen zu halten, 5. die Kosten dieser Einrichtung sollen auf die Verbandskasse übernommen werden." Ferner ist von Dr. Bogelstein- Stettin zu diesem Punkt folgender Antrag eingegangen: „Der Berbandstag erachtet es für nothwendig, daß auch den kleinen Gemeinden von Zeit zu Zeit das Wort Gottes durch einen Prediger verkündet werde, und empfiehlt den Bezirksverbänden, durch Schaffung von Bezirksrabbinaten sowie durch Subventionirung derjenigen Gemeinden, die das Rabbinergehalt aus eigenen Mitteln nicht ganz aufzubringen vermögen, diesen Zweck zu fördern." Auf Vorschlag von Dr. Reich-Breslau wird beschlossen, diese beiden Anträge dem D.-J G.-B. und den Bezirksverbänden als für die Erstrebung des gesteckten Zieles überaus wichtiges Material zu überweisen. Es erhält alsoann als Referent Herr Oberlehrer Dr. Blaschke-Berlin das Wort zu Punkt 2 a: „Einrichtung von Religionsunterricht in kleinen Gemeinden". In seinem sehr eingehenden, überaus sachlichen und von der Versammlung mit lebhhaftem Beifall begleiteten Referate betont er die Nothwendigkeit der Einrichtung des Religionsunterrichts in kleinen Gemeinden und beleuchtet den Punkt nach den drei Theilen, der Frage des Lehrers, der Lehraufgabe und der Lehrmittel. ° Der Redner schlägt die im Einzelnen dabei zu beschreitenden Wege vor. Nach sehr ausführlicher Debatte, an der sich die Herren Coblenz-Bielefeld, Wollstein-Breslau, Loevy-Birkenfeld, Walter-Bromberg, Hirsch-Halberstadt, Lehrer Levy-Berlin betheiligen, gelangt zunächst ein Antrag Kroner zur Annahme: „Jeder Verband hat 1. darüber sich in steter Kenntniß zu erhalten, ob in allen seinen Gemeinden israelitischer Religionsunterricht ertheilt wird, und ob derselbe ausreicht, 2. in den Gemeinden, welche keinen israelitischen Religionsunterricht haben, einen solchen, soweit es möglich ist, einzurichten, 3.. falls eine Gemeinde beharrlich jeden israelitischen Unterricht abweist, dem D.-J. G.-B. Kenntniß zu geben und, wenn dessen Bemühung erfolglos ist, die Regierung zu benachrichtigen." Die im Laufe der Debatte eingegangenen Anträge von Feilchenfeld-Schwerin: „Für die sehr vielen kleinen Gemeinden Deutschlands, welche bedauerlicherweise keine jüdische Volksschule haben und auch für den Religionsunterricht keinen seminaristisch gebildeten Lehrer gewinnen können,sowie für die vielen anderen, etwas größeren Gemeinden, welche neben ihrem Rabbiner oder seminaristisch gebildeten Lehrer noch für die unteren Klassen einen Lehrer zur Hilfe brauchen, mögen an einer oder mehreren Stätten die Schächter und Borbeter zugleich auch zu Religionslehrern ausgebildet werden", und von dem Referenten Blaschke-Berlin: „Der jüdische Religionsunterricht soll nur von geprüften Lehrern ertheilt werden", werden auf Anregung von Kroner- Stuttgart bis zur Besprechung des Punktes 2ä über Vorbildung der Kantoren und Schächter zurückgestellt. Ein zur Geschäftsordnung eingebrachter Antrag Gallinger-Nürnberg: „Die Frage des Wanderbettelns, die doch wohl eine der wichtigsten Fragen des heutigen Tages ist, vor 2d, e und k vorzunehmen, wird einstimmig zum Beschluß erhoben. Es tritt alsdann eine halbstündige Pause ein. Zu Punkt 2b.: „Inspektion des Religionsunterrichts durch die Gemeindeverbände", hält darauf Herr Oberlehrer Dr. Schäfer-Berlin das einleitende Referat. Er weist auf die in Westfalen bestehende mustergiltige Organisation hin und empfiehlt, erfahrene Lehrer und geeignete Rabbiner zu Inspektoren des Religionsunterrichts zu wählen. Nach sehr angeregter Debatte, an welcher sich die Herren Davidsohn, Gallinger, Kroner, Coblenz, Reich und Strauß-Nassau betheiligen, wird als Ergebniß der Berathung der Antrag Kroner angenommen: „Jeder Verband hat dafür zu sorgen, daß geeignete, schulmännisch tüchtige Persönlichkeiten eine regelmäßige Inspektion des Religionsunterrichtes in ihrem Bezirk einrichten und zu ihren Berichten geeignete Berichtsformulare verwenden, über die ein Gesammtbericht an den D.-J. G.-B. erstattet wird." Es erhält alsdann

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