Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 42 (21.10.1898)
- Date
- 1898-10-21
- Page
- Seite 497 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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497 jüdischen Gemeinden Deutschlands zu veranstalten und den Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes vom 27. Juli und der übrigen im preußischen Staatsgebiet derzeit geltenden Judenorganisationsgesetze auszuarbeiten." Hierauf tritt eine halbstündige Pause ein. Zu Punkt 8 der Tagesordnung: „Stellung der Vereine innerhalb eincr Synagogengemeinde nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches", Antrag der Gemeinde Beuthen, O.-Schl., empfiehlt der Referent, Amtsgerichtsrath Levy-Beuthen, ohne Stellung eines bestimmten Antrags, daß die Gemeindevertreter für die Zeit nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches anregen sollen, daß die Vereine von einer Eintragung in das Vereinsregister Abstand nehmen und sich in Bezug auf die Verwaltung den einzelnen Synagogengemeinden unterstellen. In der Diskussion befürwortet Rechtsanwalt Landau-Berlin, es bei dem bisherigen Zustande bewenden zu lassen und die Entschließungen jedem einzelnen Verein anheim zu stellen; eine generelle Stellungnahme sei nicht angängig. Während die Herren Spanier-Braunschweig, Hirsch-Halberstadt, Wollstein-Breslau und Davidsohn-Danzig sich in gleichem Sinne wie der Vorredner aussprechen, befürwortet Gellert-Pleschen die Anregung des Referenten. Herr Klausner-Berlin ist der Ansicht, daß die Anregung nicht zu den Aufgaben des D.-J. G.-B. gehöre und seiner Kompetenz entzogen sei. Dem Bunde könnten nur Dinge zugewiesen werden, die eine generelle Erledigung ertragen können, die Vereinsangelegenheiten seien individuell zu beurtheilen, individuell nach der einzelnen Gemeinde, in der sich die Vereine bilden. Der Vorsitzende und der Referent konstatiren den Zweck der gegebenen Anregung durch diese Erörterung als erreicht. Wegen Behinderung des ersten Vorsitzenden übernimmt hierauf der erste Stellvertreter Herr Justizrath Benfey-Hannover den Vorsitz. Die Versammlung dankt Herrn Rechtsanwalt Fuchs für die bisherige Leitung durch Erheben von den Sitzen. Punkt 9 der Tagesordnung betrifft den Antrag des Verbandes der Synagogengemeinden Westfalens: „Der Gemeindetag des D.-J. G.-B. wolle beschließen, daß alle diejenigen Gemeinden einer Provinz oder eines Bezirks, welche seitens des D.-J. G.-B. eine Unterstützung erhalten, Mitglieder des betreffenden Provinzial- oder Bezirksgemeindevcrbandes sein müssen." Referent Herr Dr. Coblenz-Bielefeld führt aus, daß die Provinzialverbände, wenn anders sie ihren Zweck erfüllen sollen, zwischen dem Gemeindebund als der Berliner Centralstelle und den einzelnen Provinzgemeinden den Verkehr vermitteln sollen. Es kann der Gemeindebund nur durch die Vermittelung der Provinzialverbände über die Verhältnisse in den von ihm subventionirten Gemeinden stets und zweckmäßig unterrichtet werden, da sich die Provinzialverbände in ihrem kleineren Kreise viel leichter orientiren und durch ihre Vertrauensmänner mit den Vorstehern und Mitgliedern der zu unterstützenden Gemeinde persönliche Beziehungen anknüpfen können. Die Provinzialverbände können aber nicht in diesem Sinne wirken, wenn ihnen nicht eine bestimmte Autorität zur Seite steht, die sie nur dadurch erlangen können, daß die betreffenden Provinzialgemeinden durch Annahme der Unterstützung gleichzeitig Mitglieder der Provinzialverbände werden. Durch die Uebernahme dieser bestimmten Pflicht, von deren Erfüllung die Subvention abhänge, werde natürlich keineswegs die religiöse Stellung der Provinzialgemeinde in irgend einer Weise berührt, auch die Inspektion des Religionsunterrichts würde sich dadurch viel besser regeln, da die Provinzialverbände die Verhältnisse viel besser übersehen können als der Gemeindebund und die geeigneten Inspektoren ernennen können. Selbstverständlich müsse die Leitung der Provinzialververbände auf die Wünsche der betreffenden Gemeinde und Lehrer Rücksicht nehmen, die Provinzialverbände dürfen auch naturgemäß hierdurch keinen materiellen Bortheil haben; sie sollen verpflichtet sein, aus den Beiträgen, die die Provinzialgemeinden an den Verband zahlen, den Beitrag an den Gemeindebund zu bestreiten. Durch die Annahme des Antrages werde der Bund in überaus wirksamer Weise entlastet und ihm eine genaue und zuverlässige Information über die Verhältnisse in den von ihm subventionirten Gemeinden verschafft werden. Der Schriftführer Herr Rechtsanwalt Friedländer-Potsdam theilte hierauf die aus Westfalen eingegangenen Proteste der Gemeinden Paderborn, Meschede und Burgsteinfurt gegen diesen Antrag mit. Namens des Ausschusses begründet Herr Marcus-Berlin den Standpunkt desselben dahin, daß der Ausschuß es ablehne, die Gewährung von Subventionen, die nur zum Zweck der Einrichtung von Religionsunterricht gegeben werden, von einem Zwang in der Richtung des Beitritts zu Provinzialverbänden abhängig zu machen, da, falls eine Gemeinde sich gegen den Zwang auflehne, und der Gemeindebund daraufhin die Subvention entzöge, nothwendig der Religionsunterricht aufhören würde. Der Gemeindebund wolle jedoch nach Möglichkeit den von ihm subventionirten Gemeinden den Anschluß an die Provinzialverbände nahe legen. Herr Klausner- Berlin empfiehlt Namens der Gemeinde Hörde die Ablehnung des Antrags. Professor Horowitz-Thorn betont, daß die Gemeinden, die von dem Gemeindebund unterstützt würden, durch die etwaige Entziehung der Subvention in ihrem innersten Wesen erschüttert werden würden, und deshalb sei der Antrag unannehmbar. Hierauf wird Schluß der Debatte angenommen. In seinem Schlußwort tritt zwar Herr Dr. Eoblenz noch einmal für seinen Antrag ein, weil letzterer nichts anderes bezwecken soll, als daß die Aufsicht des Religionsunterrichts in wirksamerer Weise vollzogen werden könne, zieht aber den Antrag mit Rücksicht auf die Erklärung des Vertreters des Ausschusses zurück. Herr Dr. Lange- Warburg und Dr. Biberfeld-Berlin erklären zur Geschäftsordnung, daß sie durch den vorzeitigen Schluß der Debatte verhindert waren, für fünf resp. eine Gemeinde Westfalens ebenfalls gegen diesen Antrag zu protestiren. Herr Professor Philippson verwahrt den Gemeindebund dagegen, daß er einen ungerechtfertigten Druck auf die Gemeinden ausübe, die Befugniß müsse aber dem Ausschuß gewahrt bleiben, bei Zuwendung von Subventionen seinen Standpunkt, daß der Beitritt zu einem Provinzialverband wünschenswerth sei, geltend zu machen. Damit ist der Gegenstand erledigt. Es folgt Punkt 10 der Tagesordnung, der Antrag der Gemeinde Gollub: „Der D.-J. G.-B. solle bei dem Herrn Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten dahin vorstellig werden, daß die den Geistlichen der christlichen Bekenntnisse ertheilte Ermächtigung zur Inspektion des Religionsunterrichts auch auf die Rabbiner behufs Inspektion der jüdischen Elementarschulen ausgedehnt werde." Als Berichterstatter befürwortet Herr A. Katz - Berlin den Antrag. Für Diejenigen, welche die Verhältnisse Westpreußens kennen, bedürfe der Antrag keiner weiteren Begründung. Namens des Ausschusses spricht Oberlehrer Dr. Blaschke-Berlin gegen den Antrag. Er erklärt die Parallele mit den Geistlichen christlicher Bekenntnisse für sehr unglücklich und legt in sehr ausführlicher Weise die pädagogischen und schultechnischen Bedenken des Antrags dar. Gleichfalls gegen den Am trag sprechen Klausner-Berlin und Hirsch-Halberstadt, Letzterer unter Hinweis auf die Ministerialverfügung vom 14. März 1870, durch welche diese Materie geregelt sei. Davidsohn-Danzig erklärt den Antrag in der vorliegenden Form für unannehmbar, bittet aber, die Sache im Auge zu behalten. Professor Horowitz-Thorn befürwortet ebenfalls die Ablehnung des Antrags, regt aber an, auf eine pädagogische Vorbildung der Rabbiner hinzuwirken. Gegen den Antrag sprachen noch Coblenz, Biberfeld und A. Levy-Berlin. Rechtsanwalt Friedländer-Potsdam beantragt darauf: „Den Antrag Gollub dem heute mit einer Enquete der Gemeindeorganisation beauftragten ständigen Ausschuß als Material zu dem innerhalb jener Organisation zu regelnden Schul- und Schulaufsichtswesen zu überweisen." In namentlicher Abstimmung wird dieser Antrag mit 52 gegen 43 Stimmen zum Beschluß erhoben. Der vorletzte Punkt der Tagesordnung betrifft den Antrag der Gemeinde Potsdam, eine Kommission zu bestimmen, die über eine einheitliche Regelung der Altersversorgung der Gemeindebeamten und der Fürsorge für deren Hinterbliebene durch Begründung einer Bnndeskasse in Berathung zu treten und deren Ergebniß dem Ausschuß, spätestens aber dem nächsten Gemeindetag zu unterbreiten hat. Mit wenigen Worten begründet Herr Rechtsanwalt Friedländer-Potsdam den Antrag und stellt anheim, eventuell auch diesen Antrag dem ständigen Ausschuß als Material für die künftige Regelung der Rechtsstellung der Gemeindebeamten zu überweisen. Gegen den Antrag wendet sich in ausführlicher Weise Namens des Ausschusses Herr Theodor Marcus-Berlin. Er verweist auf die Kasse des Gemeindebundes und auf die übrigen in einzelnen Verbänden bereits bestehenden Kassen. Der Rechenstift müsse angesetzt werden, und man werde finden, daß man nicht alle frommen Wünsche erfüllen könne. Er bitte um Zurückziehung des Antrages. Dr. Adler-Berlin,befürwortet ebenfalls die Ablehnung mit Rücksicht auf die bestehenden Sondereinrichtungen der Lehrer- und Rabbinerverbände. Während in der ferneren Diskussion Justizrath Stern-Berlin, Kamerase-Kottbus, Professor Horowitz - Thorn für den Antrag eintreten, erklären sich Budwig- Berlin und Prof. Philippson entschieden dagegen. Letzterer stellt aber die Einsetzung einer Kommission anheim. Nach Annahme des