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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-10-21 · Heft 42 (21.10.1898) · p. Seite 496

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 42 (21.10.1898)
Date
1898-10-21
Page
Seite 496 (sequence 4)
Language
German
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496 habe dagegen in höchst anerkennenswerther Weise geäußert, daß er mit dem Prinzip seines Ministerialdirektors vollständig einverstanden sei, und daß er die Versprechungen desselben voll aufrecht erhalten werde. Die bedürftigen Gemeinden sollen nun aufgefordert werden, sich mit ausdrücklicher Berufung auf die feste Zusage des Herrn Ministers noch einmal um Unterstützung zu bewerben. Es werde dann sicher nicht ein abschlägiger Bescheid erfolgen. Herr Davidsohn-Danzig erachtet eine Ueberweisung der Inspektion des Religionsunterrichts an die Provinzialverbände für wünschenswerth, stellt aber seine Ausführungen bis zur Erledigung eines späteren Punktes der Tagesordnung zurück. Der Bericht wird sodann durch Kenntnißnahme erledigt. Ebenfalls wird auf Anregung des Vorsitzenden von einer Verlesung des gedruckt vorliegenden Berichts der Kassenrevisoren Abstand genommen und die beantragte Decharge ertheilt. Durch Akklamation werden die bisherigen Revisoren, die Herren Julius Rothholz, Adolf Ruß und S. I. Leszynski, wiedergewählt. Herr Adolf Ruß nimmt die Wahl dankend an und konstatirt ausdrücklich unter lebhaftem Bravo der Versammlung die exakte und mustergiltige Kaffenführung seitens des Ausschusses. Ueber Punkt 6: „Erlangung der juristischen Persönlichkeit für den D.-J. G -B. und damit zusammenhängende Statutenänderung (§ 15 der bisherigen Statuten)", referirt Namens des Ausschusses Herr Justizrath Apolant- Berlin. Er erörtert die Frage der Zweckmäßigkeit und weist eine Anzahl Bedenken zurück, die gegen die Nachsuchung der Korporationsrechte erhoben worden sind. Die Aufsicht des Staates sei keine unangenehme für die Zwecke des Vereins, da der Staat alljährlich nur ein Mitgliederverzeichniß und den Etat verlangt. Noch niemals sei hier etwas monirt worden. Schwierigkeiten bei künftigen Statutenänderungen lägen ebenfalls nicht vor, wenn auch die Aufsichtsbehörde jedesmal gefragt werden müsse. Das Verlangen der Regierung, die Fonds der Korporation in mündelsicheren Werthen bei der Reichsbank niederzulegen, sei zwar Statutenbedingung, doch kümmere sich die Regierung nicht um die Ausführung. Endlich würden bei Zuwendungen an die Korporation im Betrage über 3000 Mark, welche der allerhöchsten Genehmigung bedürfen, niemals Schwierigkeiten gemacht. Das neue Statut sei genau gearbeitet nach dem Normalstatut, das der Minister im Jahre 1869 bewilligt habe. In dieser Beziehung ma.rschire der Gemeindebund mit gebundener Marschroute. Da es möglich sei, daß von Seiten der verschiedenen Ministerien immer noch Abänderungen verlangt werden, so empfehle sich die Einsetzung einer Kommission, welche für berechtigt und verpflichtet erklärt werde, alle von der Aufsichtsbehörde geforderten Aenderungen vorzunehmen, ohne den Gemeindetag einzuberufen. Besondere Wünsche der einzelnen Gemeinden sollen der Kommission bekannt gegeben, aber nicht die Genehmigung des Statuts davon abhängig gemacht werden. Die sich an das kurze, streng sachliche Referat anschließende Diskussion findet getrennt zunächst über die prinzipielle Frage der Zweckmäßigkeit der Erlangung der juristischen Persönlichkeit und dann über die formelle Behandlung des vorliegenden Statutenentwurfs statt. An der Diskussion betheiligen sich die Herren Ullmann-Erfurt, Rechtsanwalt Dr. Fuchs-Berlin, Justizrath Benfey-Hannover, Amtsgerichtsrath Levy- Beuthen und Hirsch-Halberstadt, welche den Antrag dringend befürworten. Rechtsanwalt Dr. Stern-Berlin regt an, mit der Erlangung der juristischen Persönlichkeit bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches zu warten, wogegen Justizrath Apolant enschieden Widerspruch erhebt, da es ganz zweifelhaft sei, ob der Gemeindebund nach dem bürgerlichen Gesetze überhaupt noch eintragungsfähig sei. Darauf wird der erste Theil des Antrages des Referenten einstimmig angenommen. Zu dem Antrag 2 des Referenten befürworten Professor Dr. Horowitz-Thorn, Justizrath Benfey-Hannover, Aronson-Bromberg und Wollstein-Breslau einen Antrag, in eine spezielle Erörterung der einzelnen Paragraphen des Statutenentwurfs einzutreten und Abänderungsvorschläge entgegenzunehmen. Dieser Antrag wird mit überwiegender Mehrheit abgelehnt und der Antrag 2 des Referenten angenommen. Der Vorsitzende sieht die vorgeschlagene 5-Zahl der Kommission als genehmigt an und empfiehlt, nur Berliner Herren zu nominiren. In diese Kommission für die endgiltige Feststellung der Statuten mit den aus dem vorstehend angenommenen Beschluß sich ergebenden Befugnissen werden durch Zuruf gewählt die Herren Justizrath Apolant, Rechtsanwalt Dr. Landau, Professor Dr. Philippson, M. A. Klausner und Dr. Minden, sämmtlich in Berlin. Ueber den nächsten Punkt der Tagesordnung: „Anregung einer Enquete über die rechtlichen Verhältnisse der jüdischen Gemeinden Deutschlands", referirt Rechtsanwalt Dr. Landau-Berlin. Die jüdischen Gemeinden Deutschlands ständen isolirt da, hätten keinen inneren Zusammenhang, und die nachtheiligen Folgen seien bekannt. Es sei daher sicherlich die Aufgabe des Bundes, darauf bedacht zu sein, die Organisation zu einer rechtlichen zu gestalten. Die Nachtheile der Rechtszerfplitterung feien besonders fühlbar im Staate Preußen, in welchem 11 verschiedene Religionsgemeinschaften unter verschiedenen Gesetzgebungen, wenn auch nicht seufzen, so doch leiden. Der Referent erörtert eingehend die bestehenden Rechtszustände und weist auf die privatim gemachten Vorschläge einer einheitlichen Gemeindeorganisation seitens der verewigten Justizrath Makower und Rabbiner Dr. Philippson hin. Die Aufgabe des Gemeindebundes müsse es sein, das Material zu sammeln, zu sichten und in Fragen zu ordnen, bei den Vorständen der Gemeinde und bei den Rabbinern anzufragen, wie sie mit dem bisherigen Rechtszustand ausgekommen seien. Dieses Material müsse später zu einem Gesetzentwurf verarbeitet werden, welcher nach vorheriger Begutachtung durch den Gemeindetag der Staatsregierung vorzulegen sei. Er beantrage deshalb, der D.-J. G.-B. wolle die Einsetzung einer besonderen Kommission beschließen, welche eine Enquete über die rechtliche Organisation der jüdischen Gemeinden Deutschlands veranstaltet und darüber dem Gemeindetag berichtet. Herr Redakteur Klausner beantragt hierzu folgenden Zusatz: „Der 8. Gemeindetag wolle beschließen, die Kommission mit der Ausarbeitung eines der königlich preußischen Staatsregierung zu unterbreitenden Gesetzentwurfs zur Abänderung des Gesetzes vom 23. Juli 1847 und der übrigen im preußischen Staatsgebiet derzeit geltenden Juden-Organisationsgesetze zu beauftragen." Herr Professor Dr. Philippson befürwortet in der Diskussion diese beiden Anträge, die in hervorragendem Maße die Ursache gewesen seien, die Herren zum achten Gemeindetag einzuladen. Es läge die Möglichkeit nahe, daß eine totale oder theilweise Umgestaltung der beregten Gesetzgebung des preußischen Staates schon in allernächster Zeit, vielleicht schon in der nächsten Landtagsperiode, eingebracht werde. Es sei dazu absolut nothwendig, daß bei einer so wichtigen Frage auch die kompetenten Stimmen der Betroffenen selbst gehört werden. Herr Dr. Maybaum-Berlin regt an, bei der Enquete außer den Gemeinden auch den Rabbinerverband zu hören und die von demselben gefaßten Entschließungen zu berücksichtigen. Herr Hirsch-Halberstadt schlägt vor, auch die Lehrer zu dieser Enquete heranzuziehen und die Wahl der Mitglieder dieser Enquete-Kommission dem ständigen Ausschuß des Gemeindebundes zu übertragen. Die Kommission müsse sehr vorsichtig gewählt werden. Herr Kirchenrath Dr. Kroner-Stuttgart mahnt mit eindringlichen Worten, mit einem Entwurf nicht früher an die Regierung heranzutreten, als bis eine vollständige Einmüthigkeit der einzelnen Gemeinden erzielt sei. Auch er ist der Ansicht, daß die jüdischen Lehrer gehört werden müssen. Der Ausschuß solle zunächst mit der provisorischen Ausarbeitung eines Entwurfs betraut werden und letzterer in den einzelnen Gemeindeverbänden durchberathen werden. Man solle suchen, so viel wie möglich die Meinungen Aller zu finden und sich vor einer Majorisirung der Minorität hüten. Herr Klausner-Berlin führt aus, daß sein Antrag lediglich eine Erweiterung des Antrages Landau sei, und daß es sich bei dem vorliegenden Anträge nur um die äußere Gestaltung der Organisation der Gemeinden, nicht um Kultusfragen und die inneren dem Gemeindestatut unterliegenden Verhältnisse handle. Herr Dr. Adler-Berlin spricht seinen Dank aus, daß die Lehrer mit zur Debatte herangezogen werden sollen, und stellt das von den Lehrerverbänden gesammelte Material den Berathungen der ad hoc einzusetzenden Kommission zur Verfügung. Dr. Biberfeld-Berlin regt an, daß die Enquete eine wohlwollende Berücksichtigung des Gesetzes von 1876, betreffend den Austritt aus den Religionsgesellschaften, ins Auge fassen möge. Hierauf wird Schluß der Debatte beantragt und angenommen. In seinem Schlußwort erachtet es der Berichterstatter selbstverständlich als Aufgabe der einzusetzenden Enquetekommisston, auch die auf die Rechtsstellung der Rabbiner und Lehrer bezüglichen Verhältnisse genügend zu berücksichtigen. Er nimmt den Zusatz Klausner auf und macht sich die befürwortete Anregung, den ständigen Ausschuß mit der Enquete zu betrauen, zu eigen. Die vorliegenden Anträge gelangen hierauf in folgender Fassung zur einstimmigen Annahme: „Der D.-J. G.-B. beauftragt den ständigen Ausschuß, mit der Befugniß zur Kooptation, eine Enquete über die rechtliche Organisation der

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