Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 41 (14.10.1898)
- Date
- 1898-10-14
- Page
- Seite 483 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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- 483 - Wer die Konzession zur Haltung einer Schule erhalten hat und einem Kinde ohne genügenden gesetzlichen Grund die Aufnahme verweigert, verletzt die stillschweigenden Bedingungen, unter denen ihm die Konzession ertheilt worden ist. Man muß ihn unter Hinweis auf diese Bedingungen verwarnen und, wenn er hartnäckig bleibt, ihm die Konzession entziehen. Ueberfüllung der Schule, ansteckende und ekelerregende Krankheiten des Kindes, früh hervortretende Neigung zur Unsittlichkeit sind Gründe, die Aufnahme zu verweigern; das Glaubensbekenntniß darf ein solcher Grund nicht sein." Unzweifelhaft hat die Behörde die Mittel in der Hand, Schuloorstehern, männlichen wie weiblichen, das Handwerk zu legen, wenn lie aus dem Antisemitismus Kapital schlagen wollen. * Einen neuen Gesichtspunkt hat das Reichsgericht jüngst anläßlich der Verhandlung über ein antisemitisches Flugblatt über den Begriff der Kollektivbeleidigung aufgestellt: „Der Apotheker Adolf Oehlmann und der Buchdrucker Heinrich Ahlfeld in Hannover sind am 24. Mai d. I. vom dortigen Landgericht von der Anklage der Beleidigung freigesprochen worden. Oehlmann hatte als Vorsitzender des Antisemitenvereins ein Flugblatt verfaßt, welches sich gegen die jüdischen Geschäftsleute von Hannover richtete, und Ahlfeld hatte es gedruckt. Der Kaufmann B. Benjamin und dreizehn weitere in Hannover wohnende Geschäftsleute mosaischer Konfession hatten gegen beide Herren Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Das Landgericht hat den Inhalt des Flugblattes eingehend geprüft und als beleidigend charakteristrt. Es hat den Angeklagten den Schutz des § 193 nicht zugesprochen, aber doch auf Freisprechung erkannt, „weil nicht die jüdischen Geschäftsleute in Hannover, sondern die Gesammtheit derselben beleidigt sei". Die Revision der 14 Nebenkläger gegen dieses Urtheil wurde dieser Tage vor dem Reichsgericht durch Justizrath Haber-Hannover vertreten. Der Reichsanwalt schloß sich den Ausführungen desselben an und verwies auf verschiedene Reichsgerichtsurtheile, aus denen hervorgeht, daß auch eine Kollektiv-Mehrheit beleidigt werden könne, und daß Jeder, der zu derselben gerechnet werde, das Recht habe, Strafantrag ■ u stellen. So habe z. B. vor einigen Jahren Jemand die „jüdischen Geschäftsleute am Brühl in Leipzig" beleidigt, und das Reichsgericht habe jeden Einzelnen derselben als durch die Aeußerung getroffen angesehen. — Das Reichsgericht hob das hannoversche Urtheil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück." Es braucht nicht erst gesagt zu werden, daß diese Anschauung eine ganz andere ist als die, aus der heraus lange genug kein einzelner Jude, ja oft nicht einmal eine ganze Gemeinde für berechtigt angesehen wurde, wegen Beleidigung des Judenthums Klage zu führen. * Endlich hat sich auch der Jude gefunden, den man in imferet ganzen Leidensgeschichte immer und immer wieder trifft, der es nicht verschmäht, in trüber Zeit die Macht des Gegners zu verstärken, um sich selbst zu retten. Es ist ein General Lambert in Paris, der gegen den Oberst v. Schwartzkoppen einen rohen und geistlosen Angriff im „Matin" richtete, der mit den Worten schloß: „Fahren Sie nur fort! Verkünden Sie die Unschuld Dreyfus', nehmen Sie Picquart in Schutz, überhäufen Sie Esterhazy mit Schmach, maßen Sie sich den Platz der französischen Rechtspflege an, fällen Sie die Urtheile anstatt unserer Kriegsgerichte — Sie werden die Schuld Ihrer Schützlinge nur'unzweifelbarer machen. Wir brauchen nur das genaue Gegentbeil anzunehmen, wir haben nur das Entgegengesetzte von dem zu glauben, was Sie behaupten. Nur wenn Sie versichern würden, daß Dreyfus ein Verräther ist, würde selbst ich der eifrigste Fürsprecher des Wiederaufnahmeverfahrens und der Wiedereinsetzung des Gefangenen der Teufelsinsel in den Stand der Ehre werden. Und nun legen Sie los!" Dieser grimmige Dreyfus-Feind und Esterhazy-Verehrer Lambert ist einer der vier jüdischen Generale des französischen Heeres. Er wird übrigens nicht lange allein stehen. Urbain Gohier, der tüchtige und wahrheitsliebende Schriftsteller, versichert in der „Aurore" : „Herr Lockroy, ein abtrünniger Jude, unterstützt von einem jüdischen Kabinetschef, versammelt in seinem Arbeitszimmer alle Oberbeamten seines Ministeriums, alle Skapulär-Admirale des heiligen Michaelsbundes, um sich wegen seiner Zustimmung zum Wiederaufnahmeverfahren zu entschuldigen, und schwört ihnen, daß die Regierung „die Sache dem höchsten Gericht erst zugewiesen hat, nachdem sie vorher die Gewißheit erlangt hatte, daß der Bescheid ablehnend sein werde"." H Einer der Korrespondenten der Alliance Israelite Universelle schickt dem Centralkomitee traurige Nachrichten über die Lage der Juden im Innern von Marokko, besonders aber in Fez: „Die schlimmste Behandlung bleibt ihnen nicht erspart. Alle Beamten sind um so willkürlicher, als die Abwesenheit des Sultans ihnen mehr Freiheit läßt. Es folgen einige Thatsachen aus der letzten Hälfte des Juli, welche die schlimme Lage der marokkanischen Juden zeigen. Ein armer Jude reiste mit seinen beiden Töchtern von Mequinez nach Fez. Infolge der großen Hitze starben die Mutter und eine der Töchter unterwegs. Ein Araber, dem die Verstorbene 15 Franken schuldig war, und der das Unglück erfahren hatte, erwartete die überlebende Tochter am Thore der Stadt und verlangte die sofortige Bezahlung der Schuld der Mutter. Da diese den Gläubiger nicht befriedigen konnte, schleppte er sie mit Gewalt zum Pascha, der sie ins Gefängniß werfen ließ. Sie protestirte vergebens gegen diese unverdiente Behandlung und bat, sie im Judenviertel zu lassen, wo sie die Schuld bezahlen würde. Nichts geschah, die Unglückliche blieb im Gefängniß. Wir müssen bemerken, daß die Araber und manchmal die Beamten scheinbar ein Vergnügen daran finden, arme Juden zu quälen. Ein Araber hatte eine Jüdin beauftragt, einen mit mehr oder weniger werthvollen Edelsteinen verzierten goldenen Diskus zu verkaufen. Er beschuldigte sie, einen der Edelsteine vertauscht zu haben, und verlangte dafür 250 Pesetas. Der Kläger und die Beklagte gehen gemeinsam zu einem Rabbiner, und dieser entläßt die Frau. Mit dem Urtheil unzufrieden, unterbreitet der Araber die Angelegenheit einem Pascha, der zweifellos ein günstigeres Urtheil fällen würde, denn die arabischen Gouverneure haben einen Antheil an der Strafe. Wie zu erwarten war, wurde die arme Frau festgenommen und, um die Zahlung zu beschleunigen, gefesselt. Durch diese Strafe wurde die jüdische Gemeinde sehr aufgeregt, denn sie wurde niemals selbst bei Männern angewandt. Der Großrabbiner hat beim Pascha dagegen protestirt. Eine Beschwerde wurde beim Vizekonsul von Frankreich eingereicht, der versprach, darüber beim Minister in Tanger zu berichten. Der Name dieses gegen die Juden so grausamen Gouverneurs ist Abd-El-Krim. Alle Konsuln, die in Fez waren, kennen ihn. Kurz, die Juden leben in Fez in der größten Unsicherheit. Neulich wurde ein armer Jude, der zur Stadt ging, von Mohammedanern angefallen und beraubt. Er wurde mit Steinen beworfen und am Kopf getroffen. Er ist in Lebensgefahr. Derartige Thaten geschehen täglich fast unter den Augen des Gouverneurs, der eine empörende Gleichgiltigkeit zeigt. Wenn aber eine Jude der Angreifer ist, und der elendeste Mohammedaner ein kleine Wunde erhält, dann geht es den Juden schlecht. Die Araber bewaffnen sich wie zu einem heiligen Kriege und greifen das Judenviertel an." Protokoll der 1. Generalversammlung des „Landesuereins für die israelitischen Ueligionslehrer in Landen". fie erste Generalversammlung des Landesvereins der badischen Religionslehrer fand am 21. August d. I., Vormittag 10^ Uhr, im „Goldenen Roß" zu Heidelberg statt. Außer etwa 40 Mitgliedern des Vereins war Herr Buchhändler Carlebach erschienen, als Delegirter des eingeladenen Synagogenraths Heidelberg. Der ebenfalls I