Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 40 (7.12.1898)
- Date
- 1898-12-07
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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Berlin, 7. Oktober 1898. 62. Aahrgang. Ur. 40. Weitage zur „Allgemeinen Zeitung des ZuöentHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. L2 Berlin, 4. Oktober. Auch zu Beginn des neuen Schuljahres sind jüdische Mädchen in den privaten höheren Töchterschulen, namentlich im Westen, wiederholt zurückgewiesen worden. In einzelnen dieser Institute werden jüdische Schülerinnen nur bis zu einem gewissen Prozentsatz zugelassen, und die Inhaberinnen wachen eifrig darüber, daß dieser Prozentsatz nicht überschritten werde. Um zu diesen Vorkommnissen Stellung nehmen, eventuell Abhilfe schaffen zu können, richtet der „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" an alle Glaubensgenossen die Aufforderung, diesbezügliches statistisches Material zu sammeln und unter genauer Angabe der begleitenden Umstände dem Vereinsvorstand zu übermitteln, der nach eingehender Prüfung der Thatsachen das Weitere veranlassen wird. Es sind bekanntlich schon im vorigen Jahre in den Debatten über diese wichtige Angelegenheit verschiedenartige Vorschläge, u. a. auch der der Errichtung einer besonderen jüdischen Schule im Westen, gemacht worden. Allein der beste Ausweg aus diesem Dilemma scheint uns die Annahme und Durchführung des Antrages zu sein, der von dem Stadtverordneten Justizrath Dr. Friedemann in Gemeinschaft mit noch 19 Mitgliedern der neuen Fraktion der Linken in der Stadtverordnetenversammlung eingebracht worden ist: „Da in einem großen Theile der Privattöchterschulen des Westens die Aufnahme der Schülerinnen von konfesstonellen Rücksichten abhängig gemacht wird, ersucht die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, eine zweite höhere städtische Mädchenschule im Westen zu errichten." Cs unterliegt kaum einem Zweifel, daß sich die städtischen Behörden der Erkenntniß des vorhandenen Nothstandes und ihren daraus resultirenden Pflichten nicht entziehen werden. 8. Berlin, 3. Oktober. Der „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" hielt am 28. v. Mts. unter sehr reger Betheiligung seine erste Sitzung nach den Ferien ab. Nach einigen herzlichen Worten der Begrüßung seitens des Borsttzenden, Herrn Rechtsanwalt Horwitz, begann Herr Justizrath Edmund Friedemann seinen Vortrag: „Am Ende des Jahrhunderts". In ebenso interessanter wie fesselnder Weise referirte der Vortragende über die Ergebnisse dieses Jahrhunderts, das vom allgemein geschichtlichen Standpunkt aus ganz besonders bedeutsam für die Juden sei. Die Freiheitsbewegung, die im Jahre 1789 von Frankreich ausgegangen, und die Proklamirung der Menschenrechte seien auch die aufgehende Sonne gewesen für das Volk, das Jahrtausende lang in geistiger Knechtschaft und Bedrückung gelebt habe. Trotzdem sei es erst den Waffen Frankreichs beschieden gewesen, die Gleichberechtigung auch nach Deutschland zu tragen, die für die Juden jedoch nicht von langer Dauer gewesen, da nach den Freiheitskriegen, dem Ende der französischen Herrschaft, ihnen die gewährten Vergünstigungen wieder entzogen wurden. Erst im Jahre 1847 wurde vom Norddeutschen Bund trotz heftiger Gegenwehr Otto von Bismarcks die Gleichberechtigung der Juden gesetzlich festgelegt. So wie die Weltgeschichte sich gleichsam im Zickzack fortbewege, so sei auch für die Juden in ihrem Emanzipationskampf auf jeden Fortschritt ein Rückschritt erfolgt. Und so könne man sich auch jetzt am Ende des Jahrhunderts der traurigen Thatfache nicht verschließen, daß die Gegner des Judenthums bemüht seien, die gesetzlich zugestcherten Freiheiten und Rechte der Juden zu beschränken. Diese Maßnahmen wären nicht ohne Einfluß auf unsere Verhältnisse geblieben, und unter Hinweis auf eine Bemerkung des Kanzlers Andrassy, daß die Konzessionen der Lauen und Halben an den Antisemitismus gefährlicher seien als dieser selbst, bezeichnet der Referent es als eine bedenkliche Konzession, daß gegenwärtig, außer in der sozialdemokratischen Fraktion, kein einziger Jude im Parlament säße, trotzdem diese, wie die Geschichte lehrt, stets eine Zierde des Parlaments gewesen seien. Deshalb sollten, so schloß der Vortragende, die * Juden alles daranfetzen, in nachdrücklichster Weise ihre Rechte zu wahren und in dem ihnen aufgedrungenen Kampfe nicht zu ermüden, um das Bewußtsein erfüllter Pflicht in sich zu tragen. Reicher Beifall lohnte die Ausführungen des Redners, dessen Bortrag zu einer lebhaften Diskussion Veranlassung gab. In letzterer wurde von sämmtlichen Rednern die Nothwendigkeit eines jüdischen Vertreters im Parlament betont, um bei den bevorstehenden Landtagswahlen das nachzuholen, was bei den Reichstagswahlen versäumt worden sei. Ein jüdischer Abgeordneter sei gerade jetzt am Platze, um den böswilligen Verleumdungen und Gehässigkeiten der Gegner sachlich entgegentreten und der Regierung wünschenswerte Anregungen bei der Revidirung des Gesetzes von 1847 geben zu können. Mit einem warmen Appell an die Zuhörer, ihrer Pflicht bei den Landtagswahlen eingedenk zu sein, schloß die Sitzung— Auf die Strafanzeige des „Centralvereins" gegen den Redakteur Paul Werner in Landsberg a. W. als Herausgeber des bekannten Flugblattes „Ueber den Werth des jüdischen Eides" ist jetzt seitens der Staatsanwaltschaft die Antwort erfolgt. Die Staatsanwaltschaft wird gegen das bisher anstandslos verbreitete Flugblatt das objektive Verfahren einleiten, lehnt es jedoch ab, dessen Herausgeber Werner strafrechtlich zu verfolgen, da ihm das subjektive Bewußtsein einer Aufreizung gegen die jüdische Religionsgemeinschaft nicht nachgewiesen werden kann. — Wegen antisemitischer Schriften hat sich der Verein neuerdings auch an die Polizeidirektion in Charlottenburg gewandt, weil der Verfasser eines Druckheftes „Anarchismus, Sozialdemokratie und Judenthum" diese persönlich in Charlottenburg am Knie vertreibt, beziehungsweise sie den Pferdebahn-Passagieren als „gegen die Juden gerichtet" anpreist. — Der Verein hat jetzt über 9000 Mitglieder und mehr als 60 korporativ angeschloffene Gemeinden. ££g Berlin, 4. Oktober. Die Bewegung für die Landtagswahlen wirft wieder seltsame Blasen auf. In einer konservativen Wählerversammlung hat der Kandidat der „Berliner Bewegung", Rechtsanwalt Ulrich, am letzten Donnerstag als Beweis für ^„Herrschaft des internationalen Judenthums" folgende Behauptungen aufgestellt: „Thatsächlich befinden sich an einzelnen Volksschulen in Berlin 4—6 jüdische Lehrer, die z. B. auch Geschichte lehren. In einem Fall hat ein Jude sogar vertretungsweise evangelischen Religionsunterricht ertheilt." Darob natürlich tiefe Entrüstung unter den frommen Wählern. Wir haben uns nun die Mühe nicht verdrießen lassen, diese Behauptungen von autoritativer Seite prüfen zu lassen, da sie sonst immer wieder kolportirt werden, und erhallen darüber folgende bestimmte Erklärung: 1. Es ist nicht wahr, daß an einzelnen Berliner Volksschulen 4—6 jüdische Lehrer sich befinden. An einer einzigen Schule, in welcher mehr als der vierte Theil sämmtlicher Schülerinnen Jüdinnen sind, befinden sich unter 15 Lehrkräften 3 jüdische, also nicht einmal so viel, als nach dem Verhältnisse der jüdischen Schülerinnen zur Gesammtzahl sein müßten. Sonst befinden sich an keiner Berliner Volksschule mehr als 2 jüdische Lehrkräfte, an den meisten gar keine. 2. Daß jüdische Lehrer resp. Lehrerinnen auch Geschichte lehren, dagegen ließe sich ä priori ebenso wenig einwenden wie dagegen, daß sie z. B. Rechenunterricht ertheilen. Dem Drängen unserer Gegner aber ist es gelungen, zu erreichen, daß auf Veranlassung des Provinzialschulkollegiums den jüdischen Lehrern nach und nach der Geschichtsunterricht entzogen worden ist, und daß von sämmtlichen jüdischen Lehrkräften jetzt nur noch 1 oder 2 Geschichtsunterricht ertheilen. 3. Daß ein jüdischer Lehrer vertretungsweise evangelischen Religionsunterricht ertheilt hat, ist unwahr. Es kann nur der Fall gemeint sein, den der Stöcker vor ungefähr 6—7 Jahren zur Sprache gebracht hat, daß eine junge Lehrerin, der Anweisung des Rektors folgend, vertretungsweise ein- oder zweimal biblische Geschichte erzählt hat. Hierfür ist seinerzeit der betreffende Rektor auch von der städtischen Schulbehörde rektifizirt worden. c/a Berlin, 3 Oktober. Unsere jüdischen Töchterpenstonate, die kürzlich an dieser Stelle mit Recht gegen alberne Vorurtheile in Schutz