Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 38 (23.9.1898)
- Date
- 1898-09-23
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228257-3228296--54915-3291090- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
62. Jahrgang. Nr. 38. j^lffff ^^|ff fj^ff ff .fa O^ff* Berlin, 23. September 1898. Weikage zur „Allgemeinen Zeitung des IuöentHurns". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. 6. Berlin, 20. September. Soeben erscheint ein neuer Jahrgang der vom deutschen statistischen Amt herausgegebenen Kriminalstatifiik für das Deutsche Reich. Der neue Band umfaßt das Jahr 1896 und bietet zu vielen interessanten Betrachtungen Anlaß, da in ihm zum ersten Male auch die neue Berufsstatistik voll verwerthet ist. Wir Juden haben auch in diesem Jahre Grund, mit den Ergebnissen ganz zufrieden zu sein. Die Ziffer aller jüdischen Verbrecher ist nicht unerheblich zurückgegangen: von 4767 im Vorjahre auf 4556, also um ca. 5 Prozent, mährend die Zahl aller Verbrecher von 444 806 auf 447 312 gestiegen ist. Also bei den Nichtjuden Zunahme, bei den Juden Abnahme der Verbrecher, oder in anderer Weise betrachtet: nach der Zählung von 1895 bilden die Juden ca. 1,10 Prozent der Gesammtzahl aller Deutschen, es konnten daher 4921 Verbrechen von Juden erwartet werden. Da aber nur 4556 vorkamen, so stehen die Juden um 8 Prozent günstiger als die Nichtjuden. Wegen Hoch- und Landesverrath re. ist kein Jude verurtheilt, wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte 70, wegen Hausfriedensbruchs 124, wegen Verletzung der Wehrpflicht 289, wegen Zuwiderhandlungen in Bezug auf die Konzessionspflicht re. 137, rvegen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen betreffend die Sonntagsruhe 587, wegen Vergehen wider 'die Sittlichkeit 2, wegen Beleidigung 82t. Dagegen fand bei ihnen kein Mord, Todtschlag, Kindesmord oder Blutschande statt. Wegen Körperverletzung wurden 571, Diebstahl 293, Unterschlagung 179, Betrug 379, Bankerott 107 verurtheilt. g/2 Berlin, 19. September. Der vor Jahresfrist begründete Verein zur Förderung der Bodenkultur unter den Juden Deutschlands versendet zum Zwecke der Propaganda nachfolgenden Aufruf: „Hochgeehrter Herr! Wie Sie aus beiliegenden Drucksachen ersehen, ist auf Anregung edeldenkender Männer ein Verein zur Förderung der Bodenkultur unter den Juden Deutschlands begründet worden, dessen Zweck in seinem Namen ausgedrückt liegt. Indem wir Ihre hochherzige Mitwirkung anrufen, glauben wir, uns jeder längeren Begründung der Nothwendigkeit und Unterstützungswürdigkeit dieses Werkes enthalten zu dürfen, welches von uns im Vertrauen auf verständnißvolle Förderung durch unsere deutschen Glaubensgenossen unternommen worden ist. Wer die Entwickelung der sozialen Verhältnisse der deutschen Juden mit Interesse verfolgt, kann sich der Erkenntniß nicht verschließen, daß die Ueberleitung eines stärkeren Bruchtheils der jüdischen Bevölkerung zu landwirthschastlicher Thätigkeit eine der ernstesten Forderungen der Gegenwart ist; die stetig sich verschlimmernden Erwerbsverhältnisse der Kleingewerbetreibenden machen es zur vorausschauenden Pflicht, neue Erwerbszweige zu erschließen. Die in unseren Tagen lauter als je vernommene Bezichtigung, daß dem Juden die Eignung und Neigung zur Bodenbearbeitung fehle, wird durch die geschichtlich feststehende Thatsache widerlegt, daß die Juden von altersher Ackerbau getrieben haben; wenn ihnen die Möglichkeit zur Bodenbearbeitung gegeben wird, werden sie sich auch heute in dieser produktiven Thätigkeit bewähren. Bon der Ueberzeugung durchdrungen, daß Sie diesem unserem Streben Ihr thätiges Interesse in bewährter Opferwilligkeit nicht versagen werden, bitten wir Sie, unserem Verein als Mitglied beizutreten. Der Mindest - Jahresbeitrag ist auf 3 Mark normirt. Die immerwährende Mitgliedschaft wird durch eine einmalige Leistung von 300 Mark erworben. Sie wollen gütigst einliegende Postkarte mit Ihrer Zeichnung versehen an unser Büreau in Berlin,G, Klosterstraße 44, einsenden. Mit ausgezeichneter Hochachtung ergebenst Der Vorstand des Vereins zur Förderung der Bodenkultur unter den Juden Deutschlands." Diesem Schriftstück, das eine große Anzahl von Unterschriften angesehener Glaubensgenossen trägt, liegt das Statut des Vereins bei sowie ein treffliches Referat des Herrn Gustav Tuch- Hamburg, welches derselbe auf der Berliner Konferenz vom 24. Oktober 1897 erstattete. Möge dieser Appell an unsere Glaubensgenossen von dem besten Erfolge begleitet sein! Es gilt hier, ein Werk von hoher sozialer und ethischer Bedeutung zu schaffen. 2L Berlin, 16. September. Der Stadtverordnete Kaufmann Moritz Heilmann, der seit mehr als 30 Jahren in städtischen Ehrenämtern thätig ist und der Stadtverordnetenversammlung seit 1881 angehört, feierte am 15. d. M. seinen 70. Geburtstag. Vormittags überbrächte eine Abordnung des Aeltestenkollegiums der Kaufmannschaft von Berlin unter Führung des Geheimen Kommerzienraths Herz ihre Glückwünsche. Die Gesellschaft der Freunde, deren langjähriges Mitglied der Jubilar ist, ließ durch zahlreiche Vertreter ihre Glückwünsche übersenden, ebenso die jüdische Gemeinde und viele Wohlthätigkeitsanstalten. Gegen 12 Uhr erschienen in der Wohnung als Abgesandte der Neuen Fraktion der Linken der Stadtverordnetenversammlung die Herren Stadtverordneten Kalisch und Rosenow, von der Fraktion der Linken kamen die Stadtverordneten Dr. Gerstenberg, Friederici und Wallach mit einer vom Magistratssekretär Wendel kunstvoll ausgeführten Adresse. Die Familie des Jubilars hat aus Anlaß des Festes eine Moritz Heilmann-Stiftung für das jüdische Krankenhaus begründet. Herr Moritz Heilmann ist einer der besten Männer unserer Gemeinde, der lange Jahre als Mitglied der Repräsentantenversammlung und vieler Kommissionen eine eifrige und ersprießliche Thätigkeit entfaltet hat. Möge es dem wackeren Mann noch lange beschieden sein, seine Kräfte dem Gemeinwohl widmen zu können! ££2 Berlin, 21. September. Zu dem Bericht über die Einweihung der neuen Synagoge in de r Lützowstraße tragen wir noch nach, daß die Schlosserarbeiten von Herrn Scherbel, die Arbeiten für Gas- und Wasseranlagen von Herrn Moses, die Maurerarbeiten von den Herren Zauber und Lachmann, die Glasmalereien von den Herren Bleistein, in Firma Schmidt, und Auerbach, die Dekorationsmalereien von Herrn I. Bodenstein ausgeführt worden sind. Die Arbeiten sind in allen Theilen vortrefflich. O Königsberg i. Pr., 20. September. Das hiesige israelitische Stift hat die Einweihungsfeier des Erweiterungsbaues des Stiftsgebäudes am 11. September durch einen Festgottesdienst in der alten Synagoge begangen und aus diesem Anlaß eine Chronik über das Stift herausgegeben, das seit 1851 segensreich wirkt. Ferner ist ein Verzeichniß der Legate, der Geschenke und Jahresbeiträge beigegeben. Die Einnahmen an Hypotheken, Zinsen, Miethen und Jahresbeiträgen belaufen sich auf 8700 Mark, dagegen die Ausgaben für Stiftungsstellen, Stiftsstellen, Legatenzinsen, Unterhaltung des Gebäudes, Abgaben, Baufonds u. s. w. auf 7480 Mark. Der Vorstand besteht gegenwärtig aus folgenden Herren: Samuel Magnus, Vorsitzender; Joseph Litten, Stellvertreter; Max Cohn, Kaffenführer; Rabbiner Dr. Bogelstein, Schriftführer; Dr. Eliassow; Philipp Hilter; Rechtsanwalt Dr. Seelig; Louis Adamsohn; John Rosenfeld; Arnold Sommerfeld. Lp. Aus der Provinz Posen,im September. Das Moritz Spield.och'sche Ehepaar in Buk feierte jüngst das Fest der goldenen Hochzeit; beide Eheleute fühlen sich noch recht rüstig. — Der vor einiger Zeit in Wrefchen verstorbene Privatier Simon Radziejewski hat der dortigen israelitischen Gemeinde ein Legat vermacht mit der Bestimmung, daß nach dem Tode-des Letztlebenden, Mann oder Frau, die Zinsen von 4000 Mark an dem Todestage eines Jeden in Höhe von 15 Mark an die Gemeindearmen daselbst zu vertheilen sind. Der Rest der Zinsen ist zu zwei Dritteln dem Gemeinderabbiner oder dessen Stellvertreter und zu einem Drittel dem Kantor der Gemeinde auszuzahlen. Hierfür haben diese die üblichen Gebete für das Seelenheil der Verstorbenen während des Trauerjahres und an den Sterbetagen zu verrichten. Für die Verwaltung des bezeichnten Legats und für die Aufsicht über die Ausführung der genannten Bestimmungen erhält die Gemeinde 1000 M. zur Umfriedung des Friedhofes, den die Gemeinde