Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 37 (16.9.1898)
- Date
- 1898-09-16
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3228257-3228295--54898-3291072- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
62. Jahrgang. Ar. 37. Weikage jP $V (fätmtinb Eerlm. 16. September 1898. zur „Allgemeinen Zeitung öes IuöentHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Drutschlan-. F. Berlin, 15. September. Die Zahl der Synagogen und Beträume, an denen an diesen h o hen Festtagen G ottesd ienst stattfindet, hat sich gegen die Vorjahre wiederum vermehrt. Seitens der Berliner Hauptgemeinde findet Festgottesdienst außer in den ebenfalls gegen früher vermehrten Gemeindesynagogen statt in den Räumen der Philharmonie, des Vereins der Gesellschaft der Freunde, im Hotel Imperial, im Saale Friedrichshain 25/29, in den Hohenzollernsälen, im Saal des Handwerkervereins, in Kellers Festsälen, im Saal Deutscher Hof, Luckauerstraße 15. Der Jugendgottesdienst wird im Saal des Vereins junger Kaufleute, Beuthstraße 20, in der Aula der Knabenschule, Gr. Hamburgerstr. 27, abgehalten. Außer dem Gottesdienst der Reformgemeinde, der im Gotteshause der Gemeinde und im Bechsteinsaal stattfindet, ferner der orthodoxen Gemeinde Adaß Jisroel, werden noch gottesdienstliche Veranstaltungen an 31 Plätzen, in Privatsynagogen oder in zu solchen vorübergehend eingerichteten Sälen in hergebrachter Art abgehalten, in den meisten Fällen in durchaus erhebender und würdiger Art. R. Berlin, 12. September. Eine zahlreiche Schaar von Freunden und Verehrern, zu denen sich die Vertreter der Gemeindebehörden und der jüdischen Lehrerschaft sowie dankbare Schülerinnen gesellten, versammelte sich am 7. d. Mts. auf dem Friedhof der jüdischen Gemeinde, um dem dahingeschiedenen Leiter der zweiten Religionsschule und Religionslehrer an der Mädchenschule Dr. Samuel Apolant die letzte Ehre zu erweisen. Die Gesangsklasse der Mädchenschule eröffnete die Feier mit dem Vortrag des stimmungsvollen Liedes: „Harre, meine Seele"; hierauf hielt Herr Rabbiner Dr. Weisse die Leichenrede, in der er in umfassender Weise und mit tiefer Wärme ein Lebensbild des Verstorbenen entrollte, aus dem die mannigfachen Verdienste des Dahingeschiedenen um das Schulwesen der jüdischen Gemeinde wie um zahlreiche Glieder derselben, die liebevolle Fürsorge für seine Familie und für den großen Freundeskreis klar ersichtlich wurden. Herr Rektor Dr. Adler sprach hierauf in warm empfundenen Worten den Dank der Mdchenschule aus und führte das Wirken und Schaffen des verdienten Lehrers in treffender Weise vor. Im Namen des Lehrerkollegiums der Religionsschule rief der erste Lehrer Herr Auerbach dem Dahingeschiedenen den Dank des Kollegiums für die Fülle der Anregung und Belehrung nach, die demselben durch den trefflichen Leiter zu Theil geworden sei, und gab ein ausführliches Bild von der rastlosen Thätigkeit Dr. Apolants für diese seine Schöpfung, der er sein besonderes Interesse zuwandte und zu der Blüthe verhalf, in der fie sich gegenwärtig befindet. Unter den Tönen des Scheideliedes: „Es ist bestimmt in Gottes Rath" wurde die sterbliche Hülle der Erde übergeben, wo der Dahingeschiedene nun von einem an Arbeit, aber auch an Erfolgen reichen Leben in der Ehrenreihe neben seinen vor ihm dahingegangenen gleichstrebenden Genossen und Freunden Frankl, Cassel, Lewandowski ausruht. Das Andenken des Gerechten bleibt zum Segen. £2 Berlin, 14. September. In den Tageszeitungen finden wir folgende Mittheilung: „Ueber die Befreiung jüdischer Kinder, die öffentliche Volks- oder Gemeindeschulen besuchen, vom Schulbesuch an jüdischen Festtagen sind jetzt folgende, theilweise erweiterte Bestimmungen von den Schulaufsichtsbehörden zunächst in Breslau getroffen worden. Eine Befreiung vom gesammten Schulunterricht ist jüdischen Kindern, auch ohne besonderen Antrag, zu gewähren am Versöhnungstage und den beiden Tagen des jüdischen Neujahrsfestes. Auf Antrag der Eltern oder ihrer gesetzlichen Vertreter erfolgt die Befreiung vom Schulbesuch an den beiden ersten und letzten Tagen des Oster- und Laubhüttenfefies sowie am Pfingstfeste. Am Sonnabend sind die jüdischen Schulkinder auf Antrag, wie bisher, vom Schreiben, Zeichnen und Handarbeitsunterricht zu befreien. Anträge, die über obiges Maß hinausgehen, sind den Schulaufsichtsbehörden zur Entscheidung zu unterbreiten." Die neuen Bestimmungen, welche die Breslauer Behörden in Uebereinstimmung mit dem dortigen jüdischen Gemeindevorstand erlassen haben, zeigen gegen die bisher befolgte Praxis insoweit einen Fortschritt, als für die Befreiung jüdischer Kinder vom Schulunterricht an den beiden Tagen des Neujahrsfestes und des Bersöhnungstages fortan kein besonderer Antrag der Eltern resp. der gesetzlichen Vertreter erforderlich ist — im klebrigen bestätigen sie die bisher an den öffentlichen Schulen für Dispensation jüdischer Kinder befolgten Grundsätze. F. Berlin, 14. September. Die „Wissenschaftliche Vereinigung jüdischer Schulmänner zu Berlin" hielt am' 3. d. Mts. ihre erste Sitzung nach den Ferien ab. Im Eingang derselben begrüßte der Vorsitzende, Herr Rektor Dr. Adler, die zahlreich erschienenen Mitglieder und forderte sie zu reger Theilnahme an den Arbeiten des Vereins auf. Alsdann ertheilte er das Wort dem Kollegen Dr. Fiegel zu seinem Referat über die Verhandlungen des Ersten vereinigten preußischen Landtags vom Jahre 1847 über die Judenfrage. Referent führte in feinem eingehenden Bortrag die wichtigsten Bestimmungen des Edikts von 1812 und der Bundesakte von 1815 vor und zeigte dann durch ausführliche Darlegung der Verhandlungen im Landtage, wie das Gesetz vom Jahre 1847 in vielen Punkten einen Rückschritt gegen die frühere Zeit bedeute. Er suchte die Stellung der verschiedenen Abgeordneten zum Gesetzentwurf aus ihrer Grundanschauung über das Wesen des Staates zu erklären, die sich bei den Freunden der Emanzipation auf dem Grundsatz „Gleiche Pflichten, gleiche Rechte", bei den Gegnern auf der Lehre vom christlichen Staat aufbaute. Er ging die einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs und die daran sich schließende Debatte durch und kam zu dem Schluß, daß, wenn man die Lage der Juden verbessern wollte, wie es ja die Absicht der Regierung gewesen sei, man das Judenthum zu einer staatlich anerkannten Religion hätte machen müssen. Auch heutzutage leiden wir trotz des Gesetzes vom 3. Juli 1869 noch mehrfach darunter, daß die jüdische Religion eine staatlich nur geduldete ist. — An das Referat, dem die Anwesenden mit großem Interesse folgten, knüpfte der Vorsitzende einige Bemerkungen, in denen er darlegte, daß die traurige Lage, in der sich noch zahlreiche jüdische Lehrer befinden, gerade eine Folge des Gesetzes von 1847 sei, und daß man in diesen Kreisen bereits im Jahre 1848 den Versuch gemacht habe, eine Aenderung herbeizuführen. An diese Bemerkungen schloß sich eine längere, sehr eingehende Debatte an, welche die Mitglieder noch bis Mitternacht zusammenhielt. £2 Berlin, 15. September. Der 68. Jahresbericht der Alter- Bersorgungs-Anstalt der jüdischen Gemeinde ist wieder ein beredtes Zeugniß für die gedeihliche Entwickelung dieses Instituts, das im letztverflossenen Jahre durchschnittlich 221 Hospitanten, gegen 218 im Vorjahre in beiden Anstalten zu unterhalten in der Lage war. Der Präsenzstand betrug am 1. April 1898 zusammen 224 Hospitaliten. Bon Jahr zu Jahr tritt gleichwohl der Uebelstand immer mehr hervor, daß der Umfang der Anstalten unzulänglich ist. Das stetige Anwachsen unserer Gemeinde und die sich immer schwieriger gestaltenden Erwerbsverhältnisse unserer Großstadt vermehren die Zahl der alten Hilfsbedürftigen und die der Hilfe würdigen Männer und Frauen. Die Zahl Derjenigen, welche trotz ihrer Würdigkeit und Bedürftigkeit lediglich aus Mangel an Platz noch zurückgewiesen werden mußten, hat gegenwärtig 100 bereits überstiegen. Der Vorstand wendet sich deshalb von Neuem an den nie versiegenden Wohlthätigkeitssinn unserer Glaubensgenossen mit der dringenden Bitte, an dem Werk der Menschenliebe mitzuhelfen und die Anstalt durch Gewährung von reichlichen Geldmitteln diesem Ziel durch den Bau einer dritten Anstalt näher zu bringen. Die Gesammtkosten beliefen sich, abgesehen von den Erhaltungskosten der Grundstücke, auf 104181 Mark, gegen 101 937 Mark des Vorjahres, so daß ein Aufwand von 471^2 Mark, gegen 471 Mark des