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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-09-16 · Heft 37 (16.9.1898) · p. Seite 443

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 37 (16.9.1898)
Date
1898-09-16
Page
Seite 443 (sequence 11)
Language
German
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MDWW8WWWWMWMWM^WMWWWMW«»MMW^.^-"^ 443 ■-^fx |ti£r ijteitfrtJjrepte. f Neujahrsfeste giebt es viere 5 Nach der Weisen heil'gem Wort?) Daß den König Freiheit ziere. Das er sei der Freiheit Hort, Ward der Frühling ausersehen. Wollt' man Neujahrsfest begehen. Um der Zeiten Lauf zu messen Fing im Herbst man an zu zählen. Niemand durfte sein vergessen. Wie der Herr sich mochte wählen Heil'ge Schaaren von Getreuen, Um sein Bündniß stets zu weihen. Mit des Schofars hellem Klange Ruft das Fest in alle Geister, Sich zu sammeln im Gesänge Vor dem König aller Geister, Daß die Kräfte wir erringen. Alles Böse wir bezwingen. Doch Natur, der große Meister, Fordert gleichfalls ihre Schuld. Der gewinnet nur die Geister, Der beglücket durch die Huld, Der am Altar bringt die Gaben, Sich am Himmel will erlaben. In dem Herzen muß erglühen Liebe für die ganze Welt, Licht des Himmels muß ersprühen In der Schöpfung Lichtgezelt. Will man sich des Schöpfers freuen. Darf man Opfer niemals scheuen. Und im Pflanzenleben sehen Können wir des Lebens Bild, Blumen knospen und vergehen, Düfte ziehen sanft und mild. Möchten Blüthen auch vergehen, Blüthen müssen auferstehen. Weihen soll man Neujahrsfeste Auch der Thierwelt und der Blume, Darum giebt es vier der Feste Gott zum Preise und zum Ruhme. Und dem Schöpfer soll erschallen Dank in Gottes Festeshallen. Dr. S. Nascher. Fitterarifche Mittheilungen. ---- Wie schweres Unrecht man dem Herrn Professor Dr. Kautzsch in Halle gethan, wenn man seiner jüngst gehaltenen Rektoratsrede antisemitische Tendenzen unterschob, weiß jeder jüdische Gelehrte, der mit diesem hervorragenden Bibelerklärer jemals über irgend einen wissenschaftlichen Punkt in Korrespondenz getreten ist. Er ertheilt aus dem Schatze seines Wissens nicht nur bereitwilligst jede Auskunft, sondern er ist auch voller Anerkennung und dankbar für jede exegetische Mittheilung und nimmt von jeder ihm dargebotenen Berichtigung in fast beschämender Bescheidenheit Notiz. Wenn es dessen eines Beweises bedarf, so stelle ich Ihnen beifolgende schriftliche Aeußerungen desselben aus neuester Zeit zum Abdruck zur Verfügung, denn es liegt mir daran, daß an diesem bedeutenden, die semitische Wissenschaft in objektivster Weise fördernden Gelehrten auch nicht der geringste Schatten antisemitischer Verdächtigung haften bleibe. Mit der Fortsetzung meiner hieronymianischen Studien beschäftigt?) sandte ich dem Herrn Professor einige Probebogen, den Propheten Joel betreffend, und eine Abhandlung über das unverständliche Cedson im Onomastikon des Hieronymus unter Streifband zu. Umgehend erhielt ich nachfolgende Antwort von ihm: „Hochgeehrter Herr Doktor! Mit großem Danke habe ich sogleich von den mir freundlichst übersandten „Hebräischen Traditionen in den Werken des Hieronymus" nähere Kenntniß genommen. Das ist eine sehr nützliche Arbeit, da Sie diese wichtigen Beiträge zur Geschichte der exegetischen Tradition in so handlicher Form bieten, während Einem sonst die opera Rieron^mi nicht sy bequem zugänglich zu sein pflegen, und man überdies die hebräischen Traditionen aus einer großen sonstigen Stoffmenge heraussuchen muß.... Besten Dank auch für den Aufsatz über Cedson. Der Beweis der Identität von Cedson mit Kedemoth ist von Ihnen durchschlagend geführt. Die Notiz über Gaon Hai als Gewährsmann für Kimchi in Betreff von Josua 21, 36 habe ich mir mit Dank zu eventueller späterer Berichtigung notirt." Dr. M. Ra hm er. ---- Dr. Simon Mandl: Der Bann. Ein Beitrag zum mosaischrabbinischen Strafrecht, dargestellt nach der Bibel und der rabbinischen Litteratur, Brünn, 1898, B. Epstein. In einer ausführlichen, auf die einschlägigen Werke zurückgehenden, mit vielen Citaten belegten Arbeit schildert der Verfasser ein alterthümliches Kapitel des mosaisch-rabbinischen Strafrechts. Er setzt aus einander, was der Cherem im biblischen Schriftthum ist, schildert seine geschichtliche Entwickelung, charakteristrt ihn in der Bedeutung des Strafvollzuges, stellt ihn in seinem Verhältniß zu anderen mosaischen Strafen hin. *) Mischnah Rosch haschanah 2a. 2) Ich behandle gegenwärtig die Oommentarii zu den zwölf kleinen Propheten. In einem zweiten Theile werden die verschiedenen Formen des Bannes nach talmudischer Anschauung auseinandergesetzt und die Diskussionen über die Bannverordnungen und die ersten Fälle ihrer praktischen Anwendung angeführt. Wir durchschreiten mit dem Verfasser das tanaitische und amoräische Zeitalter, lernen Fälle der Umbildung und Weiterentwickelung, der Reaktion und genauen Festsetzung der Bannverordnungen kennen. In einem dritten Theile wird noch ein Blick geworfen auf die Entwickelung der Bannfrage im Mittelalter und auf seine Erwähnung bei den rabbinischen Kodifikatoren. So sehr es anzuerkennen ist, daß dazu berufene Männer in unserer der Besprechung von juristischen Fragen gewiß sehr geneigten Zeit zeigen, wie Straf- und Civilrechtsfälle bereits in den biblischen und talmudischen Schriften erörtert und verhandelt wurden, müssen wir doch gestehen: es ist einer der unerquicklichsten Gegenstände, welcher in der Bann- und Ausschließungsfrage behandelt wird. Unerquicklich ist er, da vom ethischen Standpunkt, besonders in religiösen Fragen, der Grundsatz festgehalten werden sollte, so wenig als möglich zu strafen, die Sünde, das Vergehen vielmehr zu verhüten. Daher hätte der Verfasser näher auf die Fragen eingehen sollen: Welches waren die Folgen des Bannes, was wurde durch ihn bewirkt, wie zeigten sich diese Wirkungen bei dem Gebannten? Ein bezeichnendes Beispiel dafür führt er auf Seite 33 an. — Wie man über Bestrafung von Sündern schon in der talmudischen Zeit dachte, dafür giebt uns ein Beispiel der Satz (Sanhedrin 10)): „Immer stoße den Sünder mit der linken Hand weg, aber mit der rechten nimm ihn wieder auf. — Und der große Maimonides sagt (Talmud Thora Ende) „Obwohl es erlaubt ist, von dem Banne Gebrauch zu machen, so gereicht es doch nicht zum Lobe. Der wahre Gelehrte wendet sein Ohr von dem Geschwätz der Leute ab; denn so handelten die Frommen der Vorzeit, sie hörten Beleidigungen, antworteten nichts und verziehen doch." — Daß der Bann seine Wirkung auf den Betroffenen verfehlte, ist eine sich unzählige Male bewährende Thatsache (siehe bes. Seite 34). Der Gebannte wurde nur noch gereizter und betrachtete sich meistentheils als Märtyrer seiner Anschauung. So sagte der gebannte Akabja ben Mahallel (Edujoth 6, Berachoth 19): „Besser, ich erscheine mein Leben hindurch vor Menschen als Sünder, als vor Gott nur einen Tag als Frevler." — Betrübender noch war das Ende des Rabbi Elieser, das Aboda sara 19 erwähnt wird. Und so wäre es denn auch gut gewesen, nachdrücklicher darauf hinzuweisen, daß man von dieser harten Maßregel nur sehr selten Gebrauch machte, wie ja der Verfasser selbst ausführt, daß nach dem Aufstand des Bar Kochba der Bann gegen das Volk theilweise, gegen Gelehrte gar nicht verhängt wurde. Nur in Babylonien machte man hiervon für kurze Zeit noch eine Ausnahme, aber auch hier kennt man nur sehr wenige Fälle; bald wurde auch in diesen Ländern die mildere Auffassung die geltende, und wir finden in Moed Katan den höchst bezeichnenden Ausruf: „Wohl mir, daß ich über keinen Gelehrten den Bann verhängte" (nach dem Beispiel der Palästinenser).

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