Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 36 (9.9.1898)
- Date
- 1898-09-09
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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3 meinde voll und ganz an die Seite stellen darf. Bürgt doch die für unsere Religionsschulen geordnete Aufsicht dafür, daß dieselben in den ihnen durch die Natur der Verhältnisse gezogenen Grenzen ihrer Aufgabe gerecht werden: ihre Schüler mit dem nöthigen Wissen auszurüsten und mit der Liebe zu ihrem Glauben zu erfüllen. Zur Grklärung des exzeptionellen Falles bemerken wir, daß der junge Mann krankheitshalber manches Semester von der Religionsschule dispensirt werden mußte. Dem orthodoxen Berichterstatter wollen wir hier nur noch bemerken, daß für ihn keine Veranlassung vorliegt, aus diesem Falle für seine Richtung Kapital zu schlagen, da, wie ihm wohl bekannt sein dürfte, auch aus den Reihen der Orthodoxie gar manche Konvertiten hervorgegangen sind. Gestrrrrich - Ungarn. □ Wien, 4. September. Bor einigen Tagen ist hier der 14. Jahrgang des Statistischen Jahrbuchs der Stadt Wien ausgegeben worden, und da ist nun nicht uninteressant, zu konstatiren, wie groß die Zahl Derjenigen ist, die ihren Glauben während des Berichtjahres gewechselt haben; und zwar ausgetreten aus der römisch-katholischen Kirche sind 507 Personen, aus der evangelischen 115, aus dem Judenthum 443. Eingetreten in diese Religionsgenossenschaften sind: I. 412, II. 393, III. 73. Zahlen sprechen! — Am 2. d. M. brachte das „Deutsche Volksblatt" eine Schauergeschichte aus dem Rudolfsspital, in deren Mittelpunkt selbstverständlich ein „jüdischer" Assistenzarzt als Missethäter genannt wurde; Tags darauf aber sah sich das wahrheitsliebende Blättchen bereits genöthigt, im Namen des Direktors des Rudolfsspitals, Sanitätsrath Dr. Ullmann, zu berichtigen, daß die Geschichte von A bis Z erlogen gewesen. — Ein nettes Stückchen hat unser Gemeinderath wieder geliefert. Er beschloß nämlich, einen Rathhauskeüer herzustellen. Und da beantragte der deutsch-nationale Dr. Förster, „undeutsche und jüdische Gäste seien zum Besuch des Rathhauskellers nicht zuzulassen". Bürgermeister Lueger erklärte klug genug, hierüber keine Abstimmung zuzulassen. — In der abgelaufenen Woche hat hier eine interessante Versteigerung stattgefunden; es wurden nämlich Kompositionen und deren Aufführungsrecht aus dem Nachlaß des berühmten Salomon Sulzer öffentlich feilgeboten, deren Kunstwerth nur auf ca. 800 fl. angegeben war. Es erschienen zahlreiche Mufikliebhaber, darunter auch bekannte Persönlichkeiten, zu dieser Lizitation. Als aber die Kunde sich verbreitete, daß auch ein Sohn Salomon Sulzers, der Solo-Cellist an der Hofoper, Josef Sulzer, erschienen sei, da mochten es die Anwesenden als einen Akt der Pietät ansehen, daß der Sohn die Kompositionen des Vaters erwerbe, denn sie machten ihm keinerlei Schwierigkeit, in den Besitz derselben zu gelangen, und so erwarb Herr Josef Sulzer die Kompositionen um den Schätzungswerth. — In Friedland in Böhmen wurde der Arzt Dr. Paul Pries, der anläßlich einer musikalischen Unterhaltung den Advokaten Dr. Schur durch einen antisemitischen Zuruf beleidigt hatte, zu 25 Gulden Geldstrafe und Ersatz der Gerichtskosten, der hiesige antisemitische Volksschullehrer Carl Jünger in Margarethen wegen Erpressung an einem Kollegen zu vier Monaten schweren Kerkers, verschärft durch zwei Fasttage monatlich, verurtheilt. — In Galizien beschäftigen noch immer die antisemitischen Plünderer die Gerichte, und das Rzeszower Kreisgericht hat nach mehrtägiger Verhandlung gegen 82 wegen antisemitischer Exzesse angeklagte Personen jetzt das Urtheil gefällt. Danach wurden 53 Angeklagte schuldig gesprochen und zu Gefängnißstrafen von einem Jahre bis sieben Tagen verurtheilt. — Ueber ein grauenhaftes Verbrechen, dem abermals eine bedauernswerthe polnische Judenfamilie zum Opfer fiel, erfahren wir: In Mamno bei Jaremeze überfiel der Tagelöhner Kapitanezuk bei Nacht das Wirthshaus des Schänkers Spiegel und brachte vier Personen, nämlich dem Wirthshausbesitzer, dessen Frau und zwei Reisenden, tödtliche Wunden bei. Die Frau starb auf der Stelle, die übrigen Opfer des Verbrechens ringen mit dem Tode. Kapitanezuk wurde verhaftet und gestand seine That. — Hofrath Professor Nothnagel, der berühmte Pathologe, war dieser Tage in Karlsb ad. Zwei kommunale Repräsentanten des Weltbades fanden es für angezeigt, ihm ihren Besuch zu machen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Frage des Antisemitismus berührt, und Nothnagel gab seiner Ansicht unverhohlen Ausdruck. Die krampfhaften Bemühungen, die Existenz des Antisemitismus in Kreisen von Karlsbad in Abrede stellen zu wollen, die vou demselben naturgemäß schon frei sein sollten, entlockten dem Herrn Hofrath ein mitleidiges Lächeln, und er meinte, er glaube es recht gern, daß im Sommer ein Antisemitismus in Karlsbad nicht herrsche, daß man da den Juden als Kurgast recht gern sehe und sein Geld nehme; im Winter sei das allerdings etwas anders, da ist der Jude dazu da, um verfolgt zu werden. Und dieser Antisemitismus sei der häßlichste! Schweiz. o. Basel, 31. August. In der fünften Sitzung des Zionistenkongresses wurde nun endlich die Gründung der Kolonialbank berathen. Namens der Bankkommisfion, die seit dem 25. d. Mts. in Basel getagt hat, berichtete D. Wolfsohn-Köln: Als eine Art Kraftprobe habe das Bankkomitee eine Probesubskription veranstaltet. Die Probe habe sich glänzend bewährt. Bon den Anhängern des Zionismus seien in wenigen Wochen fast vier Millionen Francs gezeichnet worden. (Stürmischer Beifall.) Das sei erreicht, obwohl kein Prospekt, keine Statuten veröffentlicht waren. (Beifall.) Aus allen Welttheilen, von überall, wo Juden wohnen, feien die Zeichnungen eingelaufen. (Beifall.) In den Tagen des Kongresses seien noch 10 000 Zeichnungen über eine Viertel Million Francs hinzugekommen. (Beifall.) Bisher hätten 23000 Personen gezeichnet, davon seien 95 v. H. in einzelnen Aktien gezeichnet. (Beifall.) Die Bank werde nicht zu Raubzügen gegen die Völker gegründet, sondern allein zum Wohle und zum Gebrauch des jüdischen Volkes. (Lebhafter Beifall.) Von dieser Bank werde nicht der Pesthauch gewisser Unternehmungen ausgehen, die man dem Judenthum zuschreibe, und an denen es in seiner Gesammtheit gewiß nicht schuldig sei. (Stürmischer Beifall.) Rechtsanwalt Dr. Bodenheimer- Köln berichtete sodann näher über die Beschlüsse und Berathungen der Bankkonferenz. Die Bank solle keine philanthropische, sondern eine rein kommerzielle Unternehmung zur Kolonisation von Palästina und Syrien sein. Den zionistischen Interessen diene die Bank durch die Konzentration und wirthschaftliche Bereinigung jüdischen Kapitals und jüdischer Arbeitskraft in Palästina und Syrien. Die Bank solle ein Unternehmen sein nach Art der deutschen Kolonialgefeüschaften, welche zur Ausdehnung des deutschen Kolonialbesitzes thätig sind, indem sie in überseeischen Ländern Konzessionen, Privilegien, Hoheitsrechte, Besitztitel erwerben. Als Grundlage für die Organisation der jüdischen Kolonialbank empfiehlt Dr. Bodenheimer folgende von der Bankkonferenz vorgeschlagenen Resolutionen zur Annahme: 1. „Unter dem Namen „Jüdische Kolonialbank" wird eine Bank errichtet, welche unter der Aufsicht einer vom Zionistenkongreß eingesetzten Kommission steht. Sie hat die Aufgabe, folgende Unternehmungen zu fördern oder zu begründen, soweit dieselben eine angemessene Rentabilität in Aussicht stellen: a) Schaffung industrieller Etablissements sowie von Berficherungs- und Schifffahrtsgesellschaften im Orient unter Heranziehung jüdischer Arbeitskräfte. d) Unterstützung der jüdischen Ackerbaukolonien durch Gewährung von Darlehen, gegen Verpfändung oder Bürgschaft oder Wechsel an Kolonisten durch Ankauf und Parzellirung von Land re. c) Organisation des Aus- und Einfuhrhandels in Syrien und Palästina durch Unterstützung kaufmännischer Unternehmungen. 3) Erwerb von Konzessionen für Bahnbau, Hafenanlagen, Bergbau und Handelsmonopolen im Orient. e) Errichtung oder Kommanditirung von Bankanstalten zu vorbenanntem Zwecke. 2. Außer diesen Unternehmungen ist die Bank befugt, ihre Mittel vorläufig in rentablen Unternehmungen derart zu verwenden, daß sie nicht auf längere Zeit festgelegt werden. Das Einzelne wird das Vorbereitungskomitee bestimmen. 3. Alle Spekulationsgeschäfte find grundsätzlich ausgeschlossen, nähere Spezifizirung wird die Vorbereitungskommisfion treffen. 4. Die Bank eröffnet nach Möglichkeit und Bedürfniß Filialen in den einzelnen Ländern. 5. Die Bank wird mit einem Kapital von 2 Millionen Lstrl. begründet, welches in Shares a 1 Pfund eingetheilt ist. Die Vorbereitungskommisston ist ermächtigt, bei der Gründung der Bank die Emission dieser Shares je nach hem vorhandenen Bedürfniß nur noch zum Theil zu bewirken. 6. Der Sitz der Bank ist London. 7. Die Verfassung und Geschäftsführung der Bank wird das Komitee im Einverständniß mit dem Aktionskomitee des Zionistenkongresses zur Grundlage der Bank machen." In der Debatte spricht Dr. Farbstein-Zürich gegen, Dr. Schauer- Bingen für die Aktienbank. Dr. Salz-Krakau hält es der großen Sache nicht würdig, daß die Bank ^vorläufig" andere Geschäfte mache. Die Resolution wird schließlich mit dem Zusatze, angenommen, daß bei