Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 35 (2.9.1898)
- Date
- 1898-09-02
- Page
- Seite 411 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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411 Av.w^ynsv #r<? r Kind Lei dem Kaufmann versteckt gehalten und erst infolge der Aufforderung der Mutter freigelassen wurde. Der Kaufmann erstattete Anzeige bei der Polizei, die aber von der ganzen Sache nichts wissen will, obgleich die Bevölkerung gegen die Juden eine immer drohendere Haltung einnimmt. Es wäre angezeigt, der Sache einige Aufmerksamkeit zu schenken, ehe es zu spät ist." Ungarn ist dieHeimath der Esther Solymosst, und Tisza-Eszlar ist wohl nicht weit von Szolnok entfernt. Man sieht also, daß selbst in diesem freien Lande jener entsetzliche Geist des wildesten Fanatismus noch nicht ganz ausgestorben ist. Dieser böse Geist wird auch nicht aussterben, so lange gewissenlose Hetzer leben, die ihn immer von Neuem wecken. Einen der schlimmsten dieser Hetzer hat jetzt die wohlverdiente Strafe erreicht. Alle, die mit der Geschichte des Antisemitismus vertraut sind, kennen den Namen des angeblichen türkischen Exmajors Osman Bey als den eines der gefährlichsten und gehässigsten Gegner, der seit Jahrzehnten in dicken Büchern den Haß gegen Juden und Judenthum in einer Weise schürt, die wir bereits wiederholt zu charakterisiren und zu entlarven die traurige Veranlaffung hatten. Nun ist dieser würdige Mann, wie der „Neuen Freien Presse" aus Pola telegraphirt wird, daselbst verhaftet worden. Ueber den Grund der Verhaftung ist noch nichts bekannt. Man sieht: es hat ein jeder dieser braven Knaben sein letztes Glück und seinen letzten Tag. * Ein großer Theil der Anklagen und Verleumdungen dieses wackeren Mannes bezog sich auf Galizien. Dort ist auch seine Saat herrlich aufgegangen. Wie polnische Blätter melden, hat die strafgerichtliche Untersuchung in Angelegenheit des Raubzuges gegen die Juden in Alt-Sandec, welcher den Kulminationspunkt der antisemitischen Exzesie bildete, gewaltige Dimensionen angenommen. Die Zahl der vom Untersuchungsrichter bisher vernommenen Beschuldigten beträgt mehr als 40Ü, darunter 35, die sich in Untersuchungshaft befinden. Doch ist damit die Liste der Personen, gegen welche muthmaßlich die Klage erhoben werden dürfte, noch lange nicht erschöpft, da noch fortwährend Anzeigen einlaufen, Die Anklage wird auf öffentliche Gewaltthätigkeit, Diebstahl und Brandlegung, dagegen nicht auf Raub lauten. Die Schlußverhandlung. dürfte erst Ende dieses Jahres stattfinden. * Der Umstand, daß in letzter Zeit sehr viele Glaubensgenossen (nicht blos aus Rußland, sondern auch aus Deutschland), die vor einigen Monaten für ihre Sparpfennige nach Am er i ka auswanderten, um dort eine Beschäftigung zu finden, unverrichteter Sache und elender als zuvor heimkehren mußten, hat zum größten Theil seinen Grund in der Unkenntniß der Gesetze, welche der Einwanderung in die Vereinigten Staaten die größten Schwierigkeiten in den Weg setzen. Es dürfte daher recht verdienstlich sein, wenn die jüdischen Blätter die diesbezüglichen Bestimmungen zur weiteren Kenntniß brächten, wie dies jüngst der Reverend Paul Sommerlatte in New-Aork, ein geborener Leipziger, auf Wunsch vieler armer Heimathsgenossen gethan hat. Derselbe ist Vorsteher der Harbor Mission of the Reformed Church in New-Iork und hat mit eigenen Augen gesehen, wie oft die kräftigsten Männer nach wochenlanger Emsperrung in New-Iork zwangsweise nach Deutschland zurückgeschickt wurden, so daß die armen Leute unuützerweise ihr Reisegeld ausgegeben hatten. Er veröffentlichte deshalb zur Information und Warnung einen Bericht über die traurigen gesetzlichen Zustände, die seit etwa einem Jahre bei der Landung von Einwanderungslustigen in Amerika herrschen, aus dem das Wichtigste hier wiedergegeben sei. Er schreibt: „Alle Zwischendeckspaffagiere unterliegen einer peinlichen Kontrole. Wer bereits ein bestimmtes Versprechen hat, hier Arbeit zu bekommen, wer Gefängniß- oder Zuchthausstrafe verbüßte, wer verkrüppelt, krank oder schon hoch an Jahren ist, verheirathete Frauen, wenn der Mann nicht in Amerika ist, Mädchen mit unehelichem Kinde, alle diese Passagiere müssen wieder zurück nach Deutschland. Kaufleute, Studenten, Advokaten, Schullehrer, Beamte, Offiziere müssen ebenfalls zurück, weil sie kein Handwerk gelernt haben. Mädchen, die als Dienstmädchen gehen wollen, dürfen landen, dagegen Lehrerinnen, Gouvernanten u. s. w. höchst selten. Alle Personen, die Verwandte oder Bekannte in Amerika haben, dürfen landen, wenn Letztere sich mündlich oder schriftlich verpflichten, den Einwanderer aufzunehmen. Wenn die Verwandten sich weigern, dann ist es Grund genug, den Einwanderer zurückzuschicken. Wenn irgend ein Einwanderer eine der 25 Fragen über seine Person nicht zur völligen Zufriedenheit des Beamten beantwortet oder nur im Geringsten durchblicken läßt, daß er Aussicht auf Arbeit habe, so kommt sein Fall vor eine besondere Behörde. Sobald eines der Behördemitglieder den Vorschlag macht, den Einwanderer zurückzuschicken, und ein zweites Glied unterstützt den Vorschlag, so ist das Schicksal des Passagiers entschieden. Kein Advokat, kein Richter, kein Konsul kann etwas dagegen thun. Zwei Stimmen find genug zur Verurtheilung. Wenn zwei Stimmen für Landung des Passagiers find, so ist dies nicht genug, sondern es müssen drei sein. Es ist also leichter- Jemand auszuschließen als zu landen. Der Landungsbehörde ist eine beinahe unbegrenzte Macht verliehen. Wenn sie im Sinne der Konstitution gebraucht wird, so ist es recht, wenn sie Sonderinteressen dienstbar gemacht wird, so ist es schlimm für die Einwanderer. Früher waren die Einwanderer-Kommissare von deutscher Abstammung und dann liberal, seit Jahresfrist ist Alles irisch geworden, und außerdem find die Hauptstellen mit den hervorragenden Führern der Arbeiter-Unions besetzt, darum die unnachfichtliche Strenge. Am 24. Mai 1898 landeten zwei Strumpfwirker aus Sachsen und wurden für 38 Tage eingesperrt aus Besorgniß, daß sie schon eine bestimmte Aussicht auf Arbeit haben möchten. Neuerdings muß der Einwanderer auch bekennen, welcher Religionsgemeinschaft er angehört. Ein Katholik hat noch eher eine Möglichkeit durchzukommen, da die meisten Beamtenstellen von Katholiken besetzt sind. Wer es nur irgend möglich machen kann, sollte in Kajüte reisen, denn dort hat er einmal ein ordentliches Bett, gute Mahlzeiten, anständige Behandlung und kann auch bei Ankunft des Dampfers sofort ungehindert ans Land gehen. Im Zwischendeck muß er als anständiger Deutscher furchtbar viel ausstehen, das Lager, das Essen, das Ungeziefer, der üble Geruch und schließlich die Behandlung selbst bei der Landung machen das Maß der Leiden voll. Lieber am Lande knapp leben und das Geld zusammensparen, nur um Kajüte fahren zu können. Lieber noch ein paar Monate warten mit der Abreise, um das Fehlende zu verdienen, nur um der unwürdigen Behandlung zu entgehen. Wer nicht im letzten Jahre als Zwischendeckspaffagier in New- Aork gelandet ist, hat kein Urtheil in der Sache, denn seitdem das Einwanderer-Depot Ellis Island durch Feuer verstört worden ist, hat sich die Sache gewaltig verändert. Wer in der Kajüte kommt, ist frei und unbelästigt, ob er nun viel oder wenig Geld hat, wer im Zwischendeck kommt, wird wie ein Sträfling behandelt und von allen Seiten drangsalirt, ob er es verdient hat oder nicht. Wer im Zwischendeck kommt, ladet schon auf sich den Verdacht, daß nicht viel mit ihm los ist, und wer gar noch ein gutes Aeußere und Bildung zeigt, der ladet Spott und Hohn noch doppelt auf sich." Mögen unsere auswanderungslustigen Glaubensgenossen — auf die ja meist die Bezeichnung auswanderungs lustig nicht paßt — die Stimme des Warners hören und die gutgemeinten Rathschläge beherzigen.