Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 32 (12.8.1898)
- Date
- 1898-08-12
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3228257-3228290--54815-3290984- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
3 größten Dankbarkeit zu unserer Regierung und unserem erhabenen, edlen Landesfürsten aufzuschauen. Das Hoch auf Seine königliche Hoheit fand den begeistertsten Widerhall. Viele Städte hatten Vertretungen gesandt. In der Pause trug Frau Dreyfuß mit Herrn Bruchsaler ein Duett und Herr Max Besag mehrere Lieder vor, die den größten und wohlverdienten Beifall fanden. Eine Tanzunterhaltung beschloß das schöne Fest. Der Verein und die hiesige israelitische Gemeinde dürfen stolz auf diesen Tag sein. *** München, 81. Juli. Zu dem einem Münchener Blatte entnommenen Gerichtsbericht in Nr. 30 über ein Renkontre zwischen zwei Münchener Künstlern erhalten wir folgende Zuschrift des Rechtsanwalts Dr. Bloch in München: 1. Königsberger ist nicht Studirender der Akademie der Künste, sondern seit mehreren Jahren bereits selbständiger ausübender Künstler. 2. Königsberger war mit der Mehrzahl der am Stammtisch im Cafe Heck verkehrenden Künstler nahe bekannt, mit einigen befreundet und von allen gern gesehen. Auch Beyrer verkehrte früher sowohl in München als Florenz freundfchaftlichst mit Königsberger und hatte erst seit kurzer Zeit aus bis jetzt nicht aufgeklärten Gründen eine Abneigung gegen Königsberger gefaßt, die sich in antisemitischen Provokationen Lust zu machen bestrebt war. 3. Am fraglichen Abend nahm Königsberger an dem Stammtisch auf direkte Einladung des Kunstmalers Freiherrn v. Resznicek Platz, der Königsberger einen Stuhl neben sich angeboten hatte. 4. Als Beyrer sich alsbald in antisemitischer Weise ausließ, wurde er nicht nur von mehreren Kollegen durch Zeichen aufgefordert, seine Angriffe einzustellen, sondern von den Kunstmalern Jank und Freiherrn v. Resznicek in der Schänke direkt ersucht, entweder sein Benehmen zu ändern oder das Lokal zu verlassen. Auf dies hin rief Beyrer, in das Lokal zurückgekehrt: „Wer Antisemit ist, geht mit ins American Bar", fand mit dieser Aufforderung jedoch nur bei seinen Freunden v. Steffens und Germela Anklang, während die übrigen Herren bei Königsberger im Lokal zurückblieben, 5. Königsberger ging den drei Herren nach, ersuchte v. Steffens und Germela, bei Seite zu treten, da er mit Beyrer wegen seines heutigen Benehmens sich auseinanderzusetzen habe, und stellte hierauf Beyrer zur Rede. Als Beyrer eine Antwort ungefähr des Sinnes ertheilt hatte, er sei Antisemit und gebe einem Juden keine Antwort, gab Königsberger ihm eine Ohrfeige, auf die hin ein Geraufe entstand, in dessen Verlauf Beyrer dem Königsberger ein Stück des rechten Ohres abbiß. Daß Beyrer schwächer sei als Königsberger, oder Ersterer den Letzteren an den Ohren hin- und hergerissen habe, wurde in der Verhandlung nicht festgestellt. 6. Nach Verlust des Ohrtheiles lief Königsberger nicht davon, sondern begab sich ins Cafe Heck zurück, wo ihm ärztliche Hilfe zu Theil wurde. 7. Der als Sachverständiger vernommene Arzt legte in objektivster Weise und unter eingehender und logischer Begründung seine Auffassung dar, daß es unter den gegebenen Verhältnissen technisch unmöglich gewesen sei, mit den Händen oder Fingernägeln ein Stück des Ohres, wie geschehen, abzutrennen. 8. Der Anschluß an das Offizialverfahren wurde nach den Ausführungen des Unterfertigten nicht um deswillen erklärt, weil durch die im Ermittelungsverfahren erfolgte Einstellung des Verfahrens dem Verletzten gesellschaftliche Nachtheile erwachsen seien, sondern deshalb, weil die frühere Einstellung nach Ansicht des Nebenklägers auf einem durch die Mangelhaftigkeit der damaligen thatsächlichen Feststellungen erklärlichen Rechtsirrthum des Gerichts beruhte, und die nicht nur in Künstlerkreisen, sondern auch in der Presse und der breitesten Oeffentlichkeit behandelte Sache die Sühne einer Klarstellung in öffentlicher Verhandlung erheischte. Nürnberg, 8. August. Der „Landesverein zur Unterstützung israelitischer Kultusgemeinden in Baiern" hat, wie wir dem soeben ausgegebenen Rechenschaftsbericht entnehmen, im Jahre 1897 von 46 eingelaufenen Unterstützungsgesuchen 44 mit 6840 Mark berücksichtigt, davon 2445 für Unterrichts- und 4395 Mark für Kultuszwecke, und zwar 1350 Mark zu Synagogenbauten, 150 Mark für Ritualbäder, 250 Mark zu Lehrer-Pensionen re. Während seines dreijährigen Bestandes hat der Verein insgesammt 14 570 Mark, 5160 für Unterrichts-, 9410 Mark für Kultuszwecke, bewilligt. Die Einnahmen betrugen 19 528,25, die Ausgaben 19 060,25 Mark; das Vermögen hat die Höhe von 18 634,73 Mark erreicht. Der Verein arbeitet mit geringen Mitteln, aber seine Leistungen sind bedeutend. Grstrrreich - Ungarn. □ Wien, 10. August. Bekanntlich unterhält Frau Baronin Clara Hirsch-Gereuth hier ein von ihrem verstorbenen Gemahl gegründetes Wohlthätigkeitsbüreau, welches die Unterstützung hilfsbedürftiger Gewerbs- und Handelsleute durch Gewährung von unverzinslichen, in kleinen Wochen- oder Monatsraten rückzahlbaren Darlehen, in einzelnen besonders rückstchtswerthen Fällen auch durch Gewährung von Geschenken bezweckt. Dieses Bureau erhielt bisher die Mittel zur Erreichung seiner Zwecke von Frau Baronin Hirsch in Form von freiwilligen Beiträgen in sehr namhafter Höhe. Anläßlich des fünfzigjährigen Regierungsjubiläums des Kaisers hat sich nun Baronin Hirsch entschlossen, an Stelle des bisherigen Wohlthätigkeitsbüreaus eine förmliche Stiftung zu errichten und derselben den Kapitalsbetrag von anderthalb Millionen Gulden österreichischer Währung sowie alle jene Summen zu widmen, welche auf die vom bisherigen Wohlthätigkeitsbüreau gewährten Darlehen bereits zurückgezahlt wurden und noch werden zurückgezahlt werden. Die bezügliche Widmungsurkunde ist bereits ausgestellt und nebst dem Entwurf des Stiftsbriefes beim Ministerium des Innern, als der Stiftungsbehörde, überreicht worden. Die Stiftung soll den Namen Baronin Hirsch' Wohlthätigkeitsstiftung führen, ihren Sitz in Wien haben, und ihre Wirksamkeit, welche mit 1. Januar 1899 zu beginnen hat, soll sich auf alle im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder erstrecken. Sie soll in erster Reihe israelitischen Hilfsbedürftigen zu gute kommen, nach Entscheidung des Kuratoriums auch Andersgläubigen. Das erste Kuratorium soll aus jenen Persönlichkeiten bestehen, welche gegenwärtig das Komitee des Wohlthätigkeitsbüreaus bilden. Präsident des letzteren ist gegenwärtig, nachdem der erste Präfident, Dr. Otto Kerpal, im Vorjahr gestorben Herr Guido Elbogen, Vizepräsident Oberinspektor Felix Reifer. — Am Freitag den 5. d. M. wurde ein wackerer Mann, Herr Joseph Hieldburghäusser, Vorstandsmitglied der Kultusgemeinde, zu Grabe getragen. In der Ceremonienhalle des Centralfriedhofes hatte stch eine große Trauerverfammlung eingefunden. Oberkantor Singer hielt das Trauergebet. Oberrabbiner Dr. Güdemann die Grabrede, worauf noch Bizepräses Dr. Gustav Kohn das Wort ergriff und im Namen jener Unglücklichen, denen der Dahingeschiedene ein wahrer Wohlthäter war, ein letztes Abschiedswort zu sprechen. — In der abgelaufenen Woche kam es in Alt-Sandee bei der Zurückziehung der dort bisher stationirten Dragonerabtheilung zu Szenen, welche unter der jüdischen Bevölkerung eine unbeschreibliche Panik hervorriefen. Die Zurückziehung des Militärs wurde vom Landvolk allgemein als Aufhebung des Ausnahmezustandes und des Standrechtes aufgefaßt. Kaum hatten die Dragoner das Städtchen verlassen, als stch Haufen von Bauern und Tagelöhnern auf den Plätzen zusammenrotteten, laute Drohungen gegen die Juden ausstießen und unverhohlen Anstalten machten, zu Thätlichkeiten überzugehen. Auf telegraphische Requisttion wurde sofort eine Kompagnie Militär aus Neu-Sandee nach Alt-Sandee entsendet, deren Eintreffen beruhigend wirkte. Zugleich wurden die Patrouillen in der Umgebung verstärkt. Momentan ist die Ruhe wieder hergestellt. — In Saaz ist der wegen Verbrechens öffentlicher Gewaltthätigkeit zu vier Monaten schweren Kerkers verurtheilte antisemitische Zeitungsherausgeber Edmund Pummer flüchtig geworden. Sein Gesuch um Wiederaufnahme des Strafverfahrens war vom Brüxer Kreisgericht und vom Prager Oberlandesgericht abgewiesen worden, und er sollte auf Aufforderung des Kreisgerichts Brüx bei sonstiger zwangsweiser Vorführung seine Kerkerstrafe antreten. Schweiz. 2L Zürich, 6. August. Ueber einen auch unsere Kreise besonders interessirenden A b st u r z am Stanserhorn berichtet das „Vaterland": Eine Gesellschaftjunger Leute aus Baden im Kanton Aargau unternahm letzten Mittwoch einen Ausflug nach dem Stanserhorn. Den Berg hinauf ward die Bahn benutzt und droben im Hotel genächtigt. Am Morgen darauf, am Donnerstag, zerstreute sich die Reisegesellschaft, indem die Einen zu Fuß, die Anderen mit der Bahn zu Thale gingen. Ein Trupp, der für den Abstieg den Fußweg nach Stans auf der Ostseite des Berges gewählt hatte, kehrte unterwegs in der Wirthschaft zur „Alpenrose" eitt* Die Wirthin, Frau Püntener, unterließ auf Befragen nicht, die Leute über den an stch ganz gefahrlosen Weg aufzuklären; sie warnte namentlich, vom Wege ab-