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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-07-29 · Heft 30 (29.7.1898) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 30 (29.7.1898)
Date
1898-07-29
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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3 semit sei, genüge, um sein Benehmen zu rechtfertigen. Köuigsberger gab ihm daraufhin eine Ohrfeige, worauf Beide eine Rauferei begannen. Der schwächere Beyerer faßte, um sich besser wehren zu können, seinen Angreifer an den Ohren und zerrte ihn hin und her. Die Begleiter der Beiden standen während der Rauferei, die sich unter den Arkaden abspielte, unthätig zur Seite. Plötzlich schrie Königsberger laut auf: „Mein Ohr!" Es fehlte ihm ein Stück der rechten Ohrmuschel, das später am Boden gefunden wurde. Königsberger lief davon, Beyerer ging in das Restaurant zurück, entfernte sich jedoch gleich darauf wieder. Königsberger begab sich sofort in ärztliche Behandlung; das abgetrennte Stück konnte jedoch nicht wieder angeheilt werden. Der Verletzte trat in der gegenwärtigen Verhandlung als Nebenkläger auf. Beyerer giebt zu seiner Entschuldigung an, daß er an dem Abend ziemlich viel getrunken habe und durch die Ohrfeige in äußerste Wuth versetzt worden sei. Außerdem habe er bei dem heftigen Angriff Königsbergers sich in Nothwehr befunden. Entschieden stellt er in Abrede, das Ohr abgebissen zu haben. Die Ohrmuschel müsse ihm beim Reißen an den Ohren seines Angreifers in der Hand geblieben sein, was um so wahrscheinlicher sei, als er infolge seines Berufes sehr kräftige Hände habe. Der behandelnde Arzt jedoch bestreitet, ohne eine bestimmte Erklärung für die Entstehung der Verletzung geben zu können, daß mit den Händen eine derartige Verletzung herbeigeführt werden könne. Gefährlich sei die Verletzung nicht gewesen. Die übrigen Zeugen bestätigen, daß Beyerer schon längere Zeit vorher den Königsberger wiederholt beleidigt, daß aber Königsberger lediglich an dem kritischen Abend auf die Beleidigung reagirt habe. — Das Gericht nahm an, daß das Ohr abgebissen worden sei, daß eine dauernde Entstellung die Folge nicht gewesen sei und verurtheilte den Angeklagten wegen Vergehens der Körperverletzung zu zwei Monaten Gefängniß und Tragung sämmtlicher, einschließlich der dem Nebenkläger erwachsenen Kosten. Ein anmuthiges Sittenbild! Oesterreich-Ungarn. □ Wien, 25. Juli. Beim hiesigen Bezirksgericht ist ein Prozeß im Gange, dessen Ausgang man des Angeklagten wegen ziemlich gespannt entgegen sieht. Die Tochter einer im vergangenen Jahr verstorbenen Kabinetsdienerswittwe tritt gegen Pfarrer Deckert, den Antisemitenhäuptling von Währing-Weinhaus klagbar auf, weil sich derselbe weigert, ein ihm von der Wittwe anvertrautes Kapital von 1200 Gulden (das ganze Vermögen des armen Mädchens) herauszugeben und auf der Behauptung beharrt, die Mutter hätte ihm das Geld nicht blos zur Aufbewahrung — wie es in einem Vorgefundenen Briefe heißt —, sondern für den Kirchenbauverein übergeben. — Gleichfalls ein Priester im idealsten Sinn ist der Pater Sladeck, Pfarrer in Gießhiebel, der dieser Tage anläßlich einer Versammlung von Deutschnationalen sich nicht damit begnügte, seine christlich-sozialen Pfarrkinder gegen die Einberufer zu Hetzen, sondern sich auch noch selbst insofern daran betheiligte, daß er dem gesammten Bolksverein eine lange Nase machte und die Zunge herausstreckte, nach dieser echt priesterlichen Demonstration mußte übrigens die Gendarmerie die Versammlung aus einander treiben. — Das antisemitische „Deutsche Volksblatt" schreibt über den Prager Oberlandesgerichts - Präsidenten Geheimrath Rummler: „Es ist nämlich eine in der weiteren Oeffentlichkeit bekannte Thatsache, daß das böhmische Oberlandesgericht die Versuche der Juden, den ohnehin bedeutenden Prozentsatz der jüdischen Richter zu erhöhen, mit der passiven Maßregel beantwortet, indem es den Prozentsatz jüdischer Richter mit jenem der jüdischen Bevölkerung im Gleichgewicht zu erhalten bestrebt ist." — Aus Triest wird gemeldet: Don Zanetti, Abgeordneter der fünften Kurie von Görz-Gradiska, hat sich, obwohl seinerzeit mit den Stimmen der liberalen Görzer Union gewählt, an die Spitze der antisemitischen Bewegung im Küstenland gestellt. Die liberalen Abgeordneten des Küstenlandes beschlossen deshalb, dem Abgeordneten Zanetti nahe zu legen, aus dem italienischen Klub auszutreten, widrigenfalls sie bei Wiederaufnahme der Klubsitzungen feine Ausschließung beantragen würden. —- Vor einigen Tagen hat sich der Fabrikant Karl Biegel in Reichenberg nach Kontrahirung von Darlehen von über 70 000 Gulden nach New-Iork geflüchtet. Es stellt sich nun heraus, daß Biegel, der weit und breit als solider und wohlsituirter Kaufmann galt, auch in Wien sehr viele Geschäftsleute in Mitleidenschaft gezogen hat. Er war natürlich Antisemitenführer. — In Wadowieee wurden in fortgesetzten Strafverhandlungen wegen antisemitischer Unruhen beim Kreisgericht neun Angeklagte wegen Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach § 99 St.-G. zu schwerem Kerker von drei Monaten bis drei Wochen verurtheilt, ebenso wurde in Jaslo ein Angeklagter zu sechs Wochen schweren, mit Fasten verschärften Kerkers, in Rzeszow mehrere zu sechsmonatlicher und in Krakau viele zu längeren Kerkerstrafen verurtheilt. In Neu-Sandec erhob der Staatsanwalt wegen zu geringer Strafbemessung Einspruch. Leider aber scheinen die in Westgalizien mühsam erdrückten antisemitischen Unruhen nunmehr in Ostgalizien zu neuem Leben erwachen zu wollen. — Der Unterrichtsminister hat dem Gymnasialprofessor in Radauz, Dr. Samuel Spitzer, ein Reisestipendium für Studienreisen nach Italien und Griechenland verliehen und zu Professoren ernannt die Herren Dr. Emanuel Loew, Dr. Maximilian Singer, Emil Freund, Emil Landau, Dr. Wilhelm Weinberger und viele Andere. Zum Mitglied der rechtshistorischen Staatsprüfungs-Kommission wurde vom Ministerium der Gerichtssekretär Dr. Arnim Ehrenzweig gewählt. — Dem soeben ausgegebenen fünften Jahresbericht der Israelitisch-theologischen Lehranstalt geht eine wissenschaftliche Arbeit des Herrn Professors D. H. Müller, „Strophenbau und Responsion", voraus. Die Anstalt wurde im Berichtsjahr von 32 Hörern und 7 Schülern besucht; nach abgelegtem Examen wurden fünf Herren entlassen. B. Budapest, 18. Juli. Während man in Budapest noch immer darüber streitet, ob die Errichtung jüdischer Mittelschulen eine Aufgabe der ungarländischen Judenschaft bildet, arbeitete die oberungarische Kultusgemeinde Waag-Neustadt an der Fortentwickelung der von ihr erhaltenen Realschule, der einzigen Mittelschule Ungarns. Ein deutliches Bild dieses Strebens und des Lebens und Wirkens ihrer Schule bietet uns der jüngst erschienene Jahresbericht, der an Reichhaltigkeit und Mannigfaltigkeit nichts zu wünschen übrig läßt. Pietätvollen Worten der Erinnerung an den jüngst verstorbenen Oberrabbiner Josef Weiße, der 17 Jahre Direktor und 32 Jahre Religionslehrer der Anstalt war, folgt ein lesenswerther Artikel über die Hilfsmittel der Erziehung und Charakterbildung. Recht erfreulich sind die in der Geschichte der Anstalt hervorgehobenen Momente, welche geeignet sind, den Fortbestand der Schule zu sichern. Die ungarische Regierung hat der Anstalt eine Jahressubvention von 10 000 Kronen sicher gestellt, ohne den konfessionellen Charakter der Schule zu tangiren. Dagegen hat das Kultusministerium auf Vorschlag der Kultusgemeinde den Direktor und zwei Professoren zu ernennen. Es kann nicht unerwähnt bleiben, daß auch Baronin Hirsch der Anstalt 5000 Kronen widmet. Nichtsdestoweniger mußte die Kultusgemeinde auch heuer große Opfer bringen, denn die Anstalt mußte mit einer Turnhalle und einer Badeanstalt ergänzt werden. — Von 147 Schülern waren 16 pCt. christlicher Konfession. Befriedigend sind auch die auf dem Gebiet des Unterrichts und der Erziehung erreichten Resultate. Hoffentlich werden sich auch fernerhin in den Kreisen unserer Glaubensgenossen Gönner finden, die die Konsolidation der Anstalt thatkräftigst unterstützen werden. — Oberst Eduard Schweitzer, Ritter des Maria Theresia-Ordens, wurde zum Korpskommandanten ernannt. Er ist in der österreichisch-ungarischen Armee der einzige Jude, der eine solch hohe Stelle bekleidet. — „Der Jude von Mad", der im Volksmunde dieselbe Rolle spielt wie sein Glaubensgenosse von Bümesl, wurde von der Einwohnerschaft der genannten Ortschaft rehabilitirt. Er ist nicht mehr der einfältige Tolpatsch, sondern ein verwendbares Organ der Dorfadministration und ein auch von Christen geachteter „Mitbürger". Die Einwohnerschaft wollte der Welt den Beweis erbringen, daß der „Jude von Mad" es nicht mehr verdient, die Zielscheibe des Spottes zu sein, und wählte einstimmig den — Juden von Mad, Namens Karl Schneider, zum Gemeinderichter. — Als „stallum litterarium“ erhielt der Dichter Ludwig Palagyi die Ernennung zum Bürgerschullehrer mit einem Gehalt von 1000, sage tausend Kronen. Die Munifizenz des Kultusministeriums bedeutet einen großen Schritt gegen den Liberalismus. Vor einigen Jahren wurde noch der Qualifikationsnachweis und ein — Taufschein gefordert. Großbritannien. B. London, 22. Juli. Am 3. d. M. fand in den Räumen des Board of Guardians die diesjährige Generalversammlung der Anglo Jewish Association statt. Der Vorsitzende, Claude G. Montefiore,

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